1. November 2004 Astrid Kraus

Grundeinkommen – die Debatte bei Attac und anderswo

Innerhalb des Attac-Zusammenhangs gibt es einen breiten Konsens für ein bedingungsloses menschliches Grundrecht auf umfassende soziale Sicherung und Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum. Die Debatten über die konkrete Ausgestaltung dieses Rechts sind jedoch noch in den Anfängen, klar scheint bislang nur die Ausrichtung auf eine garantierte Grundversorgung zu sein. Dahinter steht jedoch kein einheitliches Konzept, sondern eine Reihe höchst unterschiedlicher Vorstellungen – von konkreten Rechenmodellen bis hin zu gesellschaftlichen Utopien.

Werner Rätz von Attac z.B. hat in einem Beitrag im kürzlich erschienen Buch "Einkommen zum Auskommen" (Gerntke / Rätz / Schäfer u.a. 2004) eine klare Position für ein bedingungsloses, bedarfsunabhängiges Grundeinkommen bezogen. Seine Vorstellung ist aber nur eine unter vielen. Damit eine sinnvolle Diskussion inner- und außerhalb von Attac möglich ist, müssen unterschiedliche Vorstellungen und Widersprüchlichkeiten klar benannt werden.

Notwendig ist auch die Abgrenzung von Vorstellungen neoliberaler Politiker, die zwar ebenfalls für "Bürgergeld" oder Konzepte "negativer Einkommensteuer" und "Kombilöhne"[1] eintreten, damit aber andere Ziele verfolgen als VertreterInnen einer emanzipatorischen Politik. In der Regel sollen diese Modelle Anreize zur Aufnahme niedrig bezahlter Arbeit geben. Dazu kommt die Vorstellung einer Verwaltungsvereinfachung durch Zusammenlegung verschiedener staatlicher Leistungen.

Ausreichende Sicherung ohne Repression!

Der Druck auf Bedürftige unter dem Motto "Fördern und Fordern" hat mit "Hartz IV" einen neuen Höhepunkt erreicht. Wer sich nicht in das staatliche Zwangsregime einordnen will, wird zum Schädling für die Gemeinschaft erklärt und verliert einen Teil seiner sozialen Ansprüche. JedeR wird dazu gedrängt, seine Arbeitskraft auch unter schlechten Bedingungen zur Verwertung anzubieten. Bewusste oder durch soziale Umstände bestimmte Verweigerung wird nicht nur finanziell sanktioniert, sondern auch gesellschaftlich geächtet. Zwangsverwertung hat aber mit einem humanistischen Menschenbild nichts mehr zu tun. Grundeinkommen darf nicht an die Pflicht zur Aufnahme irgendwelcher Tätigkeiten geknüpft werden.

Bedürftigkeitsprüfungen, die das private Umfeld bis in die hinterste Ecke ausleuchten und Menschen nicht als souveräne BürgerInnen mit gesetzlich garantierten Ansprüchen, sondern als geduldete BittstellerInnen unter dem Verdacht der Erschleichung unberechtigter Leistungen mit erniedrigenden Fragen konfrontieren, sind einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig. Eine Diffamierung von Bedürftigen ist menschenunwürdig, alle Repressionssysteme, die dem Vorschub leisten, sind eindeutig abzulehnen. Eine soziale Sicherung müsste daher allen Bedürftigen vollumfänglich und bedingungslos zustehen, unabhängig von allen Persönlichkeitsmerkmalen.

Der de-facto-Mindestlohncharakter einer unkonditionierten sozialen Grundsicherung hätte den Vorteil, dass niemand darauf angewiesen wäre, miese Jobs zu Löhnen anzunehmen, die weniger einbringen als das Grundeinkommen. Erwerbstätige wären weniger als heute mit Niedriglöhnen erpressbar, Erwerbslose und Erwerbstätige könnten nicht mehr so leicht gegeneinander ausgespielt werden. Ein garantiertes Grundeinkommen müsste zudem so hoch sein, dass ein freiwilliges oder unfreiwilliges Leben ohne Erwerbsarbeit nicht zur Armutsfalle wird.

Bedeutung von Erwerbsarbeit

Erwerbsarbeit steht entgegen der neoliberalen Propaganda nicht allen Menschen offen. Zu Lohnarbeit eingestellt werden Menschen im Kapitalismus nur dann, wenn der Einsatz ihrer Arbeitskraft Gewinn produziert, wenn also die Vergütung ihrer Arbeitskraft geringer ist als der Wert, den sie durch Verausgabung von Arbeit bilden. Das Grundproblem im Zeitalter internationaler kapitalistischer Überakkumulation und Unterkonsumption besteht aber darin, dass gewinnmaximierende Unternehmen aufgrund der weltweiten Nachfrageschwäche der privaten und öffentlichen Haushalte sowie der Unternehmen selber zu wenig Beschäftigung nachfragen, da sie eher Rationalisierungs- als Erweiterungsinvestitionen tätigen. Beileibe nicht jedeR, der/die Arbeit sucht, findet sie auch.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass viel human-gesellschaftlich sinnvolle Arbeit ohne Entgelt geleistet wird. Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern sieht eben immer noch häufig so aus, dass die Frauen sich ohne eigenes Einkommen um die Erziehung der Kinder und die Pflege der Familie kümmern, während der Mann Markteinkommen erzielt. Auch der heuchlerische Ruf nach mehr ehrenamtlichem Engagement primär für Frauen ist nichts anderes als die Verdrängung von Erwerbsarbeit in den karitativen, unentgeltlichen Bereich. Gerade in solchen Bereichen jedoch, deren Leistungen wegen geringer Profitabilität nicht kapitalistisch angeboten werden, die aber human-gesellschaftlich sehr nützlich sind, wäre die Schaffung von gut bezahlten Arbeitsplätzen und die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots eine sinnvolle öffentliche Aufgabe. Allerdings ist dies in Zeiten des Paradigmas eines schlanken Wettbewerbsstaates nicht gerade populär.

Auch die Entlohnung richtet sich im Kapitalismus nicht nach der gesellschaftlichen Nützlichkeit der Arbeit, sondern nach den Kosten zur Reproduktion der Arbeitskraft, die mit höherer Qualifikation steigen (aber auch stärker wertbildend sind). Relevant für die Lohnhöhe sind zudem die Knappheit des Arbeitskräfteangebots, der gewerkschaftliche Organisationsgrad sowie die Branche, in der Menschen arbeiten: In stagnierenden Branchen dürften Lohnsteigerungen schwerer durchzusetzen sein als in wachsenden. Auch ist festzuhalten, dass wegen des immer noch vorherrschenden traditionellen Rollenverständnisses, wonach Frauen für die unmittelbare Erhaltung der Reproduktionsfähigkeit zuständig sind, die schlechte Entlohnung – etwa im traditionell von Frauen besetzen Sektor personaler Dienstleistungen – zur Zementierung der Geschlechterhierarchie beiträgt.

Wesentlich ist bei all dem, dass die Höhe des Erwerbseinkommens nur wenig human-gesellschaftlicher Steuerung unterliegt. Zwar spielen je nach geschichtlicher Konstellation auch moralische Aspekte eine Rolle, aber dennoch kann von einer umfassenden Berücksichtigung human-gesellschaftlicher Nützlichkeit nicht die Rede sein. Kurzum: Weder ist die Höhe des Verdienstes per se gesellschaftlich gerecht, noch liegt es im Einfluss der Individuen, ob für sie alle genügend Arbeitsplätze vorhanden sind.

Eine Partizipation am gesellschaftlichen Reichtum ist allerdings für Lohnabhängige nur vermittels ihrer Erwerbsarbeit möglich. Zudem ist in einer kapitalistischen Gesellschaft die Wertschätzung von Lohnabhängigen in der Regel an die Höhe ihrer Bezüge gekoppelt. Nach dem ideologischen Grundkonsens einer weitgehend individualisierten, auf monetäre Einkommen ausgerichteten Leistungsgesellschaft herrscht dabei die Vorstellung vor, dass Lohnabhängige bei hinreichender Tüchtigkeit entsprechendes Einkommen erhalten würden. Abgesehen davon, dass diese Vorstellung mit der Realität nur wenig zu tun hat, gerät so die fehlende materielle Teilhabe an Erwerbsarbeit zum persönlichen Makel. Aus dieser inhumanen Vorstellung folgt: "Wer tüchtig sei, erhalte Einkommen, und wer Einkommen habe, ist was wert" bzw.: "Die Faulen würden aus eigener Schuld kein Erwerbseinkommen erzielen und seien zu Recht nichts wert". Die seit gut 20 Jahren andauernde neoliberale Offensive hat dieses Denken von förderungswürdigen "Leistungsträgern" und förderungsunwürdigen "Versagern" tief in die Köpfe der Menschen eingebrannt.

Die Zentralität der Erwerbsarbeit im Leben eines Einzelnen für die Bemessung seiner gesellschaftlichen Stellung führt dazu, dass freiwilliger Erwerbslosigkeit mit Skepsis begegnet wird. Allerdings zeichnet sich ein Trend zur "Erwerbslosigkeit auf Zeit" ab, etwa einem freiwilligen "Sabbatical". In der Regel ist es aber eine relativ kleine Gruppe von Höherqualifizierten und Besserverdienenden, die auf Zeit aussteigen und sich nur mit nicht Geld bringenden Dingen beschäftigen, weil sie während ihrer Erwerbstätigkeit ausreichend angespart haben. Bei vielen führt diese Auszeit auch zur nachhaltigen Veränderung des Denkens und zur Infragestellung des bisherigen Verhaltens, die meisten fühlen sich glücklicher.

Indes stellt sich die Frage, ob das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung ohne permanente Erwerbsarbeit nicht auch von weniger Privilegierten gehegt wird, die aber mangels öffentlicher Leistungen davon absehen müssen. Allerdings wird derzeit öffentlich finanzierte Nichterwerbsarbeit als "Schmarotzertum" bekämpft. Grundeinkommen als nicht selbst erwirtschafteter Bezug wird gesellschaftlich wohl nur akzeptiert werden, wenn öffentliche Bezüge als garantiertes Recht und nicht als staatliche Almosen begriffen werden. Der Kampf an dieser Front geht tief ans Eingemachte der gesellschaftlichen Grundglaubenssätze.

Die Diskussion um den Stellenwert von Erwerbsarbeit und die Rolle der Politik in reifen kapitalistischen Ökonomien muss geführt werden. Sie ist als eigenständige Debatte innerhalb von Attac nötig, um Gegenpositionen zu Standortkonkurrenz, Lohnkostensenkung, Privatisierung und Arbeitszeitverlängerung aufmachen zu können. Hier sind die aktuellen Auseinandersetzungen, und hier muss Attac Position beziehen. Die unterschiedlichen Vorstellungen zum Stellenwert von Erwerbsarbeit spielen in der Debatte um Grundeinkommen eine gewichtige Rolle. Allerdings muss klar sein, dass die Frage der Erwerbsarbeit sich keineswegs nur auf den Aspekt von Grundeinkommen beschränken darf.

Bedarfsunabhängiges Existenzgeld

In der aktuellen Diskussion schlägt eine Reihe von Initiativen die Einführung eines bedarfsunabhängigen Existenzgeldes vor, das unabhängig von der Höhe der sonstigen Bezüge an jeden Menschen in der BRD auszuzahlen sei. Allen Modellen gemeinsam ist, dass sie jede Form von Bedürftigkeitsprüfung ablehnen. Die AG links-netz will nur einen Teil des Einkommens individuell ausbezahlen und setzt zusätzlich auf den Ausbau öffentlicher Angebote, die allen kostenfrei zur Verfügung stehen sollen. Die BAG-SHI möchte dagegen über höhere monetäre Bezüge die Eigenverantwortung und Individualisierung fördern. Der Vorteil dieser bedarfsunabhängigen Modelle liegt darin, dass der Bezug von Grundeinkommen nicht mehr als Almosen erscheint. In einer ganzen Reihe von Punkten ist das Modell eines bedarfsunabhängigen Grundeinkommens aber kritikwürdig:

Ein Modell, das jeder Person öffentliche Bezüge garantiert, ist missbrauchsanfällig für Mitnahmeeffekte, weil auch diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation durchaus in der Lage sind, für sich zu sorgen, von den öffentlichen Bezügen profitieren. Hirsch schlägt vor, die Zuwendung von Grundeinkommen bei den Nichtbedürftigen über entsprechend höhere Besteuerung wieder rückgängig zu machen, ein solches Modell erforderte aber hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Auch Lohndruck kann ein Problem sein. Wenn wie bei den Kombilohnmodellen Teile des hinzuverdienten Erwerbseinkommens (etwa 40%) additiv zur Grundsicherung bezogen werden können und also nur ein Teil dessen (also 60%) auf das Grundeinkommen angerechnet wird, reduziert sich der faktische Mindestlohn entsprechend. Je weniger Lohn angerechnet wird, desto geringere Grundlöhne können bezahlt werden, ohne dass die Bezahlung unattraktiv wird. Johannes Steffen hat bereits 1997 die Wirkungen für die in den 1990er Jahren von der SPD und dem BDA vorgeschlagenen Kombilohnmodelle berechnet und kam damals zu dem Ergebnis, dass ohne staatliche Unterstützung für ein Nettoeinkommen von DM 3.518 ein Bruttoeinkommen von DM 4.484 hätte erzielt werden müssen. Nach dem Modell der BDA allerdings hätte dieses Nettoeinkommen mit einem Bruttoverdienst von DM 2.980 erzielt werden können, und nach dem – inzwischen verworfenen – Grundeinkommensmodell der SPD wäre nur ein Bruttoeinkommen von DM 1.660 nötig gewesen, um netto DM 3.518 zu erhalten (vgl. Steffen 1997). Auch wenn höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten im verständlichen Interesse von Bedürftigen liegen mögen, folgt hieraus offenbar das Problem, dass das Bruttolohnniveau gesenkt wird, weil Lohnbestandteile durch staatliche Transfers substituiert werden und daher von Seiten der Beschäftigten weniger unmittelbarer Druck in Richtung Lohnerhöhungen ausgeübt wird. Diesen Effekt vernachlässigen Vorschläge wie die von der BAG-SHI vorgeschlagene "take-half"-Regelung.

Zwar könnte die lohnsenkende Wirkung durch ausreichend hohe allgemeinverbindliche Mindestlöhne vermieden werden, doch auch hier besteht die Gefahr, dass niedrige Mindestlöhne akzeptiert werden, wenn sie durch öffentliche Förderung entsprechend aufgebessert werden. Nur unter der Voraussetzung, dass jedes hinzuverdiente Erwerbseinkommen in hohem Unfang auf das Grundeinkommen angerechnet wird, werden Jobs, die schlechter oder nur wenig besser als das garantierte Grundeinkommen bezahlt werden, nicht mehr attraktiv. Damit wäre eine Untergrenze für Löhne durch die Höhe des Grundeinkommens bestimmt.

Wenig führen die Befürworter eines bedarfsunabhängigen Modells auch zur Finanzierung und Organisation ihrer Modelle aus. Würden 83 Millionen Menschen monatlich 800 Euro bezahlt, ergäbe das 797 Milliarden jährlich. Die derzeitigen jährlichen monetären Transfers betragen laut Statistischem Jahrbuch rund 452 Milliarden Euro jährlich, das Umverteilungsvolumen müsste also stark ausgeweitet werden. Gerade jene, die den bisherigen Sozialstaat eher kritisch sehen, müssten sich Gedanken machen, wie eine solche erweiterte Umverteilung organisiert werden sollte.

Wenn die öffentliche Förderung, wie die BAG-SHI es vorschlägt, hauptsächlich über private Geldzuwendungen erfolgen soll, besteht die Gefahr, dass die Finanzierung meritorischer Güter, die zwar human-gesellschaftlich sinnvoll sind, aber unter Marktbedingungen als private Güter nicht hinreichend angeboten werden, noch weiter zurückgefahren wird. Unstrittig ist, dass die Grundsicherung deutlich anzuheben ist und dies auch eine Anhebung der individuell ausgezahlten Mittel beinhaltet. Strittig ist die Frage des Verhältnisses der zusätzlichen Mittel für individuelle Verwendung einerseits und kollektive andererseits. Natürlich kommt eine Teilverwendung höherer öffentlicher Mittel für öffentlich bereitgestellte Leistungen einer Einschränkung der maximalen individuellen Konsumfreiheit auch von Bedürftigen gleich, aber das ist die zwangsläufige Folge jeder gesamtgesellschaftlichen Steuerungsmaßnahme. Ein besserer Vorschlag als jener der BAG-SHI wäre es, neben einer Anhebung monetärer Leistungen ein breites Angebot an öffentlichen Gütern bereitzustellen. Damit könnte zudem sichergestellt werden, dass gesellschaftlich sinnvolle Güter unter Beachtung sozialer und ökologischer Standards hergestellt werden.

Unklar bleibt bei allen Modellen, inwieweit sie auf konsequente Gleichbehandlung aller setzen, sich also von Lohnäquivalenzgedanken verabschieden. Ob beispielsweise das Grundeinkommen von während ihres Erwerbslebens gut verdienenden RentnerInnen oder von ehemals gut verdienenden Arbeitslosen an ihr vorheriges Erwerbseinkommen angelehnt werden soll oder nicht, wird nicht weiter thematisiert. Die vollständige Aufgabe des Äquivalenzgedankens ist aber zumindest in einer kapitalistischen Gesellschaft nicht sinnvoll.

Bedarfsorientierte Grundsicherung

Vorschläge für eine bedarfsorientierte Grundsicherung kommen unter anderem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und von der PDS. Allen Modellen gemeinsam ist, dass sie eine Abkehr von dem Zwang zur Aufnahme zur Erwerbsarbeit fordern, die Leistungen anheben und eine armutsfeste, bedarfsorientierte soziale Grundsicherung in alle Zweige der Sozialversicherungen integrieren wollen. Zweck der integrierten Grundsicherung "aus einer Hand" ist die Abschaffung der bürokratischen Hindernisse bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs. In der Höhe legt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband nicht eindeutig fest, die KAB möchte gestaffelte Bezüge bis maximal 600 Euro.

Die Modelle sind keine vollständige Abkehr der bisherigen Praxis und daher weniger visionär, dafür aber realitätstauglicher. Die Gefahren von Lohndruck und Mitnahmeeffekten werden vermieden.

Fazit

Es ist notwendig und richtig, dass ein möglichst breites Bündnis sich in der derzeitigen Debatte als Gegenposition zu Lohn- und Sozialdumping klar für ein armutsfestes, repressionsfreies Grundeinkommen einsetzt. Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass die Positionen im Einzelnen sehr weit auseinander gehen und nicht jedeR das Gleiche meint, wenn sie/er für ein Grundeinkommen eintritt. Wichtig ist aber, dass Grundeinkommen weder zum verkappten Lohnsenkungsprogramm noch zum konturlosen Sammelbegriff für eine bessere und menschliche Gesellschaft wird, sondern dass Widersprüche und Unterschiede klar diskutiert werden.

Literatur
AG links-netz (2004): Gibt es eine Alternative zum neoliberalen Sozialstaatsabbau? Umrisse eines Konzepts von Sozialpolitik als Infrastruktur, in: www.links-netz.de (Hrsg.) (2000): Existenzgeld für Alle, Ulm.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (2002): Alles aus einer Hand. Das Paritätische Konzept für eine durchgreifende Reform der Hilfe zum Lebensunterhalt im Bundessozialhilfegesetz, Frankfurt am Main, in: www.infothek.paritaet.org/.
Gerntke, Axel/Rätz, Werner/Schäfer, Claus u. a. (2004): Einkommen zum Auskommen. Von bedingungslosem Grundeinkommen, gesetzlichen Mindestlöhnen und anderen Verteilungsfragen. Herausgegeben von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Hamburg.
Katholische Arbeitnehmerbewegung [KAB], Arbeitsausschuss Soziale Sicherung (2003): Thesenpapier Garantiertes Grundeinkommen, in: www.kab.de/kabcd/Thesen_grundeinkommen.pdf.
Steffen, Johannes (1997): Bündnis für Billiglöhne. Das Modell "Kombieinkommen" und seine Folgen, in: Sozialismus 10-97, S. 37-40.

Astrid Kraus, Dipl.-Kauffrau, ist Mitglied im bundesweiten Koordinierungskreis von Attac.

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