Hajo Funke
AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
108 Seiten | EUR 10.00
ISBN 978-3-96488-210-3

Michael Brie
Linksliberal oder dezidiert sozialistisch?
Strategische Fragen linker Politik in Zeiten von Krieg und Krise
Eine Flugschrift
126 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-215-8

Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
Den Krieg verlernen
Zum Vermächtnis einer Pazifistin | Eine Flugschrift
120 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-211-0

Margareta Steinrücke/Beate Zimpelmann (Hrsg.)
Weniger Arbeiten, mehr Leben!
Die neue Aktualität von Arbeitszeitverkürzung
160 Seiten | EUR 16.80
ISBN 978-3-96488-196-0

Stephan Krüger
Der deutsche Kapitalismus 1950–2023
Inflation, Beschäftigung, Umverteilung, Profitraten, Finanzkrisen, Weltmarkt
232 Seiten | zahlreiche farbige Abbildungen | EUR 24.80
ISBN 978-3-96488-189-2

Frank Deppe
Zeitenwenden?
Der »neue« und der »alte« Kalte Krieg
176 Seiten | EUR 14.80
ISBN 978-3-96488-197-7

Peter Wahl
Der Krieg und die Linken
Bellizistische Narrative, Kriegsschuld-Debatten und Kompromiss-Frieden
Eine Flugschrift
100 Seiten | Euro 10.00
ISBN 978-3-96488-203-5

Heiner Dribbusch
STREIK
Arbeitskämpfe und Streikende in Deutschland seit 2000 – Daten, Ereignisse, Analysen
376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

12. November 2014 Otto König / Richard Detje: Es geht um das Grundrecht auf Streik

Bahnstreik als instrumentalisierter politischer Coup

»Die Revolutionen sind die Lokomotiven der Geschichte«, schrieb Karl Marx. Zeitgeschichtlich wird das auch schon mal umgedreht, zumindest in der Wahrnehmung jener, die beanspruchen, die »herrschenden Gedanken« für das gesellschaftliche Ganze artikulieren zu können. Sie wähnen Umsturz, wenn die Zugmaschinen stehen bleiben wie beim jüngsten Streik der Lokführer.

Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände beschwören im streikärmsten Land der EU katastrophale wirtschaftliche Folgen, wenn Lokführer das Grundrecht auf Arbeitsniederlegung in Anspruch nehmen. Politiker wie der SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann heben belehrend den Finger, es gebe »keine Rechte ohne Verantwortung«; die Interessen der Lokführer hätten hinter dem »Allgemeinwohl« zurückzustehen.

Argumentative Akrobatik gegen einen Arbeitskampf, der gerichtlich nicht nur als  »rechtens«, sondern auch als »verhältnismäßig« beurteilt wurde. Grandios scheiterte der Deutsche Bahn-Vorstand mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung. Doch wenig später verkündete die Gewerkschaft der Lokführer (GDL), den Streik 34 Stunden vor der angekündigten Frist abzubrechen.

Ein abruptes Streikende ohne neues Angebot der Gegenseite; einen neuen Verhandlungstermin wird es erst in der kommenden Woche geben – da schießen Mutmaßungen ins Kraut. Eine davon lautet, die GDL habe ihre Organisationsmacht überschätzt: Weit weniger Lokführer als erwartet hätten sich am Ausstand beteiligt, eine erzwingende Machtdemonstration sei ausgeblieben.

Eine andere lautet, Bahnkonkurrenten im Personenverkehr, vor allem Fernbusse, würden mit jedem Streiktag erfolgreicher am Ast der DB sägen, auf dem auch die Lokführer sitzen. Eine dritte schließlich besagt, dass doch recht große Krokodilstränen in den Presseabteilungen der Unternehmen zur Schau getragen wurden: Vor allem die Automobilindustrie und die Chemische Industrie hatten vorsorgend logistische Alternativen geschaffen, die auch bei Just-in-time-Produktion und minimaler Lagerhaltung funktionieren.

Es ist in der Tat höchst interessant, die Unternehmenslogistik noch einmal sehr penibel zu durchdringen – gerade aus Sicht der IG Metall und der IG BCE. Immerhin wurden Streikparagrafen und Streikpraxen entlang logistischer Ketten nahezu grundlegend verändert.

Doch Arbeitskämpfe sind mehr. Vor 30 Jahren wurde dieses »mehr« mal als »Kampf um die Köpfe« bezeichnet. Einiges spricht dafür, dass dieser Kampf gegenwärtig verloren geht. Nicht nur für die GDL. Wir meinen, dass die Gewerkschaftsbewegung insgesamt Schaden nimmt in einem politischen Klima, in dem Initiativen nach Einführung von Zwangsschlichtung und Einschränkung des Streikrechts in sensiblen Bereichen gesellschaftlicher Logistik und Daseinsvorsorge nur zaghaft entgegengetreten wird. Deshalb ein kritischer Blick auf die medialen Diskurse.

Nicht nur Politiker, auch der DB-Vorstandsvorsitzende Rüdiger Grube beteuert, sein Unternehmen habe nichts anderes als das »Gemeinwohl« bei der Zurückweisung der Tarifforderungen der GDL im Sinn. Das Recht auf kollektive Arbeitsverweigerung sei zu akzeptieren, aber bei dessen Gebrauch müsse es »verantwortungsvoll« zugehen, gerade in einer Zeit, in der die »Wachstumsprognosen für Deutschland nach unten korrigiert« werden (FAZ, 28.10.2014). Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sprang ihm zur Seite und forderte das Bahn-Management auf, »gegen die Unverhältnismäßigkeit des GDL-Streiks« zu klagen – Ausgang bekannt.

Politiker, Arbeitgeber und Medien verfahren derzeit nach dem Motto: Grundrechte werden nicht angetastet, aber ein Erzwingungsstreik der Eisenbahner sei unzulässig. Den Boden dafür bereitete ein mediales Gewerkschaftsbashing. Selten war so viel Hass zwischen den Zeilen der Print-Medien zu lesen.[1] Der GDL- Vorsitzende Claus Weselsky wurde als »Psychopath« und »Profilneurotiker« beschimpft, der »ein ganzes Land in Geiselhaft« nehme. Das BILD-Boulevard veröffentlichte auf der Titelseite seine Telefonnummer und forderte die Leser auf, dem »Größen-Bahnsinnigen« die »Meinung zu geigen«.

Focus online präsentierte Fotos von seinem Wohnhaus samt genauer Ortsangabe. »Die Welt« veröffentlichte unkommentiert Tweets aus sozialen Netzwerken wie beispielsweise, »man möchte den GDL-Bonzen teeren, federn und aus dem Land jagen«. Solche Jagdaufrufe sind widerwärtig. Der Deutsche Journalisten-Verband DJV sah sich gezwungen, eine »faire Berichterstattung« anzumahnen und an die Einhaltung »journalistischer Spielregeln« zu appellieren.

Warum diese hasserfüllte Kritik? Natürlich übt die GDL in dieser Tarifauseinandersetzung zur Durchsetzung ihrer Forderungen – 5% mehr Lohn, Arbeitszeitverkürzung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Erweiterung ihrer Tarifzuständigkeit – mit Streiks wirtschaftlichen Druck auf den Arbeitgeber Deutsche Bahn AG aus. Es ist das einzige Mittel, das ArbeitnehmerInnen und ihre Gewerkschaften als ultima ratio einsetzen können, wenn sie am Verhandlungstisch nicht weiterkommen und die Blockade ihres Tarifgegners durchbrechen wollen. Im Übrigen: Ein Streik, der den Arbeitgebern nicht wehtut, braucht nicht geführt zu werden.

Wenn die Metall- und StahlarbeiterInnen »warn«streiken, spüren es im Regelfall nur die Arbeitgeber. Dagegen sind in der Dienstleistungsbranche viele BürgerInnen von Streiks direkt betroffen. Und sicherlich ist der Streik der Lokführer für die betroffenen Fahrgäste ärgerlich. Doch die meisten von ihnen sind auch Arbeitnehmer. Sie haben genauso Interesse an fairen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.

Und sie wissen, dass diese Forderungen im Regelfall nur mit Druck durchgesetzt werden können, gegen jene die meinen, »die Beschäftigten sollen gefälligst nehmen, was der Chef zahlt, und ansonsten das Maul halten«, wie Jakob Augstein eine antigewerkschaftliche, obrigkeitsstaatliche Haltung treffend zusammenfasst.

Es sollte nicht vergessen werden: In Tarifkonflikten sind immer zwei Konfliktparteien beteiligt. Deshalb liegt es nicht nur in den Händen der GDL, die Tarifauseinandersetzung zu beenden, sondern erst Recht an der Arbeitgeberseite. Das Agieren des Bahnmanagements deutet darauf hin, dass es im Arbeitgeberlager die Rolle des Agent Provocateur übernommen hat, um mit der Bunderegierung die öffentliche Meinung zugunsten einer gesetzlichen Beschneidung der Arbeitnehmerrechte zu beeinflussen.

Der ca. 34.000 Mitglieder zählenden GDL wird vorgeworfen, dass es in dieser Tarifauseinandersetzung nicht allein ums Gehalt und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen geht, sondern um Einfluss. Seit einigen Jahren versucht die Lokführergewerkschaft, andere Berufsgruppen des Fahrpersonals zu organisieren und zu tarifieren. Wohl gemerkt: Fahrpersonal und nicht alle Konzernsparten. Dabei geht es um 17.000 Beschäftigte: Zugbegleiter, Bordgastronomen, Lokrangierführer und Disponenten.

Der Arbeitgeber Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG (ca. 209.000 Mitglieder) lehnen das ab. Es ist ein Streit um Beschäftigten- und Organisationsinteressen. Beide Gewerkschaften sind in diesem Streit legitimiert – Organisationskraft zu stärken ist Aufgabe einer Gewerkschaft; ohne diese Primärmacht hat sie keine Durchsetzungskraft. Was nun? Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt?

Unter dem Schlagwort »Tarifeinheit« wird keine politische Verfahrensverständigung konkurrierender Organisationen herbeigeführt, sondern eine konzertierte Kampagne zur Einschränkung des Streikrechts in Deutschland inszeniert. Die Kampagne der Arbeitgeber munitioniert jene Politiker in der Großen Koalition, die per Gesetz die Tarifeinheit festschreiben wollen. Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Anfang November vorgelegte »Referentenentwurf zum Tarifeinheitsgesetz« sieht vor, dass im Falle konkurrierender Tarifverträge diejenige Gewerkschaft federführend sein soll, die in der jeweiligen Berufsgruppe die Mehrheit der Mitglieder vertritt.[3]

Kritiker des Nahles-Entwurfs wenden ein, er verletze Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, stärke nicht die Tarifautonomie, sondern schwäche die Arbeitnehmerseite durch die Schaffung von Zwei-Klassen-Gewerkschaften. Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler ist deshalb davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz am Ende wieder kassieren wird. Die Rechte der abhängig Beschäftigten auf Streik und Koalitionsbildung sind in der Verfassung hoch angesiedelt. Dazu gehört, wie das Hessische Landesarbeitsgericht bekräftigt, dass es »das Wesen eines Streiks ist, das es zu Schäden kommt«.

Klar sein sollte, dass sich die medial befeuerte Empörung gegen die Lokführer letztlich gegen Kernelemente gewerkschaftlicher Politik und damit gegen alle wendet. Niemand ist so naiv, Organisationskonkurrenz nur Spartengewerkschaften anzuhängen. Wir meinen: Die DGB-Gewerkschaften dürfen nicht zulassen, dass das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht in Frage gestellt wird. Gerade weil wir für das Prinzip Einheitsgewerkschaft stehen und keine Sympathien für Spartengewerkschaften hegen, sind wir der Auffassung, dass das Koalitionsrecht verteidigt werden muss. Und wo es Streit gibt, muss dieser gewerkschaftspolitisch ausgetragen werden. Alles andere wäre ein Armutszeugnis, das politische Schwächung nach sich zieht.

[1] Vgl. Otto König: Band der Solidarität, Hamburg 2012. Im Kapitel »Interventionen« werden die Angriffe der Medien auf die IG Metall während und nach dem Streik in Ostdeutschland für die Durchsetzung der 35-Stunden-Woche beschrieben. Als Wiederholungstäter gebärdet sich der Porsche-Betriebsratsvorsitzende Uwe Hück mit der Forderung nach Rücktritt des GDL-Vorsitzenden, da dieser »mit seinem egoistischen Kurs« die Tarifautonomie in Verruf bringe (Stuttgarter Zeitung, 5.11.2014). Es war das unsolidarische Verhalten von Hück und anderen in der westdeutschen Automobilindustrie, das dazu beigetragen hatte, dass der Streik der MetallerInnen in Ostdeutschland scheiterte. Auch damals forderte Hück einen Rücktritt und zwar den des damaligen 2. Vorsitzenden der IG Metall Jürgen Peters.
[2] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit, 4.11.2014.

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