Hajo Funke
AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
108 Seiten | EUR 10.00
ISBN 978-3-96488-210-3

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Strategische Fragen linker Politik in Zeiten von Krieg und Krise
Eine Flugschrift
126 Seiten | EUR 12.00
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Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
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Stephan Krüger
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Frank Deppe
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176 Seiten | EUR 14.80
ISBN 978-3-96488-197-7

Peter Wahl
Der Krieg und die Linken
Bellizistische Narrative, Kriegsschuld-Debatten und Kompromiss-Frieden
Eine Flugschrift
100 Seiten | Euro 10.00
ISBN 978-3-96488-203-5

Heiner Dribbusch
STREIK
Arbeitskämpfe und Streikende in Deutschland seit 2000 – Daten, Ereignisse, Analysen
376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

19. Oktober 2011 Joachim Bischoff / Norbert Weber: Diese Bankenabgabe ist keine

Bankenrettung – die Zweite

Nach den weltweiten Protesten gegen die Macht von Banken und Spekulanten wird in Deutschland verstärkt über Konsequenzen aus der Finanzkrise debattiert. Selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nimmt die Proteste »sehr ernst«. Die Politik müsse nun überzeugend darlegen, dass sie selbst die Regeln bestimme und nicht nur von den Märkten getrieben werde.

Angesichts einer neuen Bankenkrise werden zugleich Forderungen nach einer grundlegenden Neuordnung der Branche lauter. DIE.LINKE fordert seit längerem: Das Bankensystem muss durchgreifend öffentlich-rechtlich neu organisiert werden. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit die Verluste übernehmen soll und die Gewinne später privatisiert werden.

Immer noch wird das kapitalistische Weltsystem durch die schwersten Turbulenzen des Finanzsystems seit der Weltwirtschaftskrise 1929ff. erschüttert. Auslöser der globalen Krise war der Zusammenbruch einer Vermögensblase, die sich auf einigen Immobilienmärkten gebildet hatte. Unzweifelhaft hatte die Fehlentwicklung des Hypothekenmarktes in den USA das größte Gewicht. Das Platzen dieser Blase löste den Zusammenbruch eines umfangreichen Kreditbooms aus.

In der Mitte des Jahres 2008 erfasste diese globale Krise Europa. Erinnert sei an die Positionsbestimmung des Vorsitzenden der US-Notenbank, Ben Bernanke: »Obgleich das Debakel auf dem Subprime-Markt die Krise auslöste, waren die Entwicklungen auf dem US-amerikanischen Markt für Hypothekenkredite nur ein Aspekt eines sehr viel größeren und sehr viel umfassenderen Kreditbooms.« Dabei ist zu berücksichtigen, dass die umfassende Kreditblase nicht nur durch einen Hypothekenboom in den USA aufgepumpt wurde. Auch langjährige Ungleichgewichte in der Globalökonomie, die Schuldendynamik in den nationalen Volkswirtschaften und die Deregulierung von Haftungs- und Eigenkapitalvorschriften im Finanzsektor haben zur massiven Expansion des Finanzsektors und schließlich zum krisenhaften Ausbruch der ökonomischen Widersprüche beigetragen.

Die erste »Krisenwelle« 2007/2008 konnte nur mit vielen Milliarden Euro Steuergeldern zunächst eingedämmt werden. Dabei wurde die Ursachenbekämpfung vernachlässigt und auf die lange Bank geschoben. Dieses rächt sich jetzt: Erneut sind viele Banken extrem gefährdet. Drei Jahre nach der Lehman-Pleite konnte nur mit öffentlichen Geldern die Beinahe-Pleite des belgisch-französischen Dexia-Institutes abgewendet werden. Sie hatte, wie die meisten europäischen Banken in europäische Staatsanleihen investiert. Das Institut konnte sich zwar von risikobehafteten Papieren trennen, musste dadurch jedoch Verluste realisieren. Dieses hat riesige Löcher in die Bilanz gerissen. Die Eigenkapitalausstattungen der Banken sind nach wie vor viel zu gering.

Seit dem Ausbruch der weltweiten Finanzkrise sind ganze Volkswirtschaften bei den Versuchen, ihren Banken zur Seite zu stehen, in Schieflage gekommen, die Auswirkungen sind kaum absehbar.

Der Einsatz staatlicher Mittel zur Bankenrettung ist umstritten. Seit 2007 wird eine »Bankenabgabe« diskutiert, die nach dem Verursacherprinzip die Finanzinstitute als Auslöser der Krise wirtschaftlich an den Rettungsaktionen beteiligen soll. In Deutschland ist mit Wirkung zum 1.1.2011 das »Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)« verabschiedet worden. Darüber hinaus wurde in das Kreditwesengesetz ein umfangreicher Pflichtenkatalog eingefügt (§48a-48S KWG).

All diese Maßnahmen sind der Versuch, risikobehaftete Geschäfte zu regulieren sowie alle Banken an möglicherweise erneut notwendigen Rettungsaktionen für einzelne Institute zu beteiligen. Bemerkenswert und wohl auch höchst problematisch ist, dass die neuen gesetzlichen Regeln und Verordnungen erst dann greifen, wenn »das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist«. Es geht nur um Sanierungsmaßnahmen zugunsten von bereits von Schieflagen erfassten Kreditinstituten. Präventive Regulierungen sind nicht verabschiedet worden. Dabei sind genau diese dringend erforderlich.

Der 30. September 2011 ist der erste Stichtag zur Berechnung der Bankenabgaben zugunsten des Restrukturierungsfonds. Betrachten wir zunächst die gesetzlich vereinbarten Ansparbedingungen. Das Gesetz benennt eine Zielgröße von 70 Mrd. Euro für den ins Leben gerufenen Fonds. Zusätzlich ist er ermächtigt, Garantien zu übernehmen. Die maximale Größe ist das Zwanzigfache der angesammelten Mittel, maximal jedoch 100 Mrd. Euro. Darüber hinaus darf der Fonds bis zu 20 Mrd. Euro an Krediten aufnehmen und Sonderumlagen bis zum Dreifachen des jeweiligen Jahresbeitrages von den Banken einsammeln.

Beitrags- bzw. ansparpflichtig sind alle Kreditinstitute gemäß § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetz. Basis der jährlichen Berechnungsgröße ist der jeweilige Jahresüberschuss. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Jahresbeiträge wird in Stufen unterteilt und mit unterschiedlichen Abgabesätzen belastet. Ausgenommen von der Berechnung sind folgende Passivpositionen:

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
  • Genussrechtskapital (Ausnahme: Laufzeit unter zwei Jahren)
  • Fonds für allgemeine Bankrisiken
  • Eigenkapital

Obwohl die Bildung eines solchen Fonds grundsätzlich zu begrüßen ist, ist Kritik angebracht:

  • Der Fonds ist viel zu gering dimensioniert. Der Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) wurde beispielsweise mit fast 500 Mrd. Euro ausgestattet. Hinzu kommen die Kapitaleinschüsse des Bundes und der Länder. Bereits eine einzige Bankenschieflage könnte die Dimension des Fondsvolumens sprengen.
  • Das Zielvolumen wird erst in einigen Jahren angespart sein, und das auch noch unter der Voraussetzung, dass zwischenzeitlich keine Bank saniert werden muss.
  • Es gibt im Gesetz zu viele Kann-Vorschriften, die Ermessensspielräume zugunsten der Banken gehen viel zu weit. In einem neuerlichen Ernstfall würden wieder hauptsächlich die SteuerzahlerInnen bluten.
  • Es mangelt an ernsthaftem Willen nach Transparenz. Die Banken dürfen beispielsweise gesammelt ihre Jahresbeiträge über ihren Verband abführen, dann müssen sie Banken die Höhe ihrer Abgaben nicht offen legen.
  • Eine nationale Regel endet immer an der Grenze. Solange sich Europa nicht auf eine gemeinsame Regel einigen kann, wird die Wirkung eines solchen Gesetzes gering sein.
  • Obwohl es wieder an allen Ecken und Enden brennt, sieht der Fonds keine Sofortumlage vor. Die Banken haben zunächst Zeit, die erste Umlage per Stichtag 30.9.2011 zu leisten. Praxis wird sein, dass zur Feststellung der Jahresüberschüsse zunächst die Jahresabschlüsse 2011 veröffentlicht sein müssen. Das würde bedeuten, dass vor April/Mai 2012 keine Zuflüsse in den Restrukturierungsfonds von den Banken erfolgen werden. Das Risiko werden auch hier die SteuerzahlerInnen tragen.

Wie lange es dauern wird, bis das Zielvolumen von 70 Mrd. Euro angespart sein wird, soll am Beispiel der Deutsche Bank verdeutlicht werden. 2010 hat die mit Abstand profitabelste Bank am Standort Deutschland einen Netto-Gewinn von 2,3 Mrd. Euro eingefahren. Die Abgabe ist auf 20% dieser Basis-Größe begrenzt. Also dürfte die Deutsche Bank maximal 460 Mio. Euro an den Fonds abführen müssen. Unterstellt, alle Banken würden diese Maximalanforderung erfüllen können, so würden geschätzt jährlich maximal zwei bis fünf Mrd. Euro dem Fonds zufließen. Um die 70 Mrd. Euro zu erreichen, dürften zwischen 15 und 30 Jahre vergehen – immer unterstellt, es erfolgt kein Sanierungsfall zu Lasten des Fonds.

Wie »lächerlich gering« selbst die Zielsummen sind, kann an einigen Beispielen erklärt werden. Die Dexia ist nicht die einzige Bank, die in griechischen Staatsanleihen investiert ist, auch die deutsche Bankenlandschaft mischt kräftig mit: Die Commerzbank hält etwa 2,9 Mrd. Euro an griechischen Staatsanleihen, die Deutsche Bank 1,7 Mrd. Euro, die Landesbank Baden-Württemberg 1,4 Mrd. Euro und die genossenschaftliche Zentralbank DZ-Bank 1,2 Mrd. Euro.

Oder nehmen wir den Fall Italien mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa 1,5 Bio. Euro und einer Verschuldung von 120% am BIP. Die Schuldenlast des Landes beträgt 1,8 Bio. Euro. Davon sollen im laufenden Jahr Staatsanleihen über 430 Mrd. Euro aufgenommen werden. Sollte es irgendwo zu einem Schuldenschnitt oder gar einer Staatspleite kommen, werden die deutschen Banken die Verluste realisieren müssen. Das geht zwangsläufig zu Lasten der Gewinnausweise und damit zu Lasten der Anspargeschwindigkeit des Restrukturierungsfonds. Die gesetzlich geforderten Mindestregeln sind marginal, zudem dürfen die Banken Stundungsanträge stellen.

Gemeinhin sollte man erwarten, die Banken hätten aus der Krise gelernt und konzentrierten sich nun auf das klassische Bankgeschäft, also das Einsammeln von Einlagen und das Ausreichen der Gelder für Existenzgründungen, Investitionen, Hausbau und Konsumentenwünsche. Die großen Marktplayer haben das aber nicht getan, sondern lassen ihre Zockerabteilungen gewähren, die weltweite Krise zu nutzen und in bare Münze umzuwandeln.

Bisher ist versäumt worden, den Banken Grenzen aufzuzeigen. So muss dringend, und zwar über regionale Grenzen hinaus

  • der Eigenhandel der Banken (Geschäfte auf eigener Rechnung) reguliert werden und
  • eine Trennung zwischen klassischen Geschäfts- und risikobehafteteren Investmentbanken durchgesetzt werden.

In § 7 des Restrukturierungsfondsgesetzes heißt es: »Eine Beteiligung durch den Restrukturierungsfonds soll nur erfolgen, wenn ein wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und der vom Bund angestrebte Zweck sich nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.« Im Klartext heißt das, dass der Fonds sich bei Schieflagen kleinerer Institute wie Sparkassen oder Genossenschaftsbanken gar nicht beteiligen würde. Es liegt im Ermessen des Bundes zu definieren, welches »systemrelevante« große Kreditinstitut mit der von allen Banken aufgebrachten Umlage im Zweifel »gerettet« wird. Trotzdem sollen die kleinen Institute Abgaben an den Fonds leisten. Da sie diese Kosten mit Sicherheit an ihre Kunden weiterreichen werden, werden sie so letztendlich wieder sozialisiert werden.

Zur Finanzierung der Krisenkosten fordert DIE LINKE dagegen eine wirksame Bankenabgabe in Europa und eine europaweite Finanztransaktionssteuer zur Begrenzung der Spekulation. Um die Staatsfinanzen von der Erpressung der Finanzmärkte zu befreien, wird außerdem die Vergesellschaftung des gesamten Bankensektors wie die Gründung einer Europäischen Bank für öffentliche Anleihen gefordert. Statt Bankenrettung und Sparpaketen tritt DIE LINKE für ein effektives, europaweites Zukunftsinvestitionsprogramm zum sozial-ökologischen Umbau sowie für kurzfristig Konjunkturpakete in den Krisenstaaten ein. Außerdem soll neben einer effektiven Besteuerung von Vermögen auch eine EU-weite Vermögensabgabe für reiche Privathaushalte zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durchgesetzt werden. Um die Krisenursachen zu beseitigen, müssen die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte reduziert werden. Dafür will DIE LINKE eine europäische Ausgleichsunion mit verbindlichen Obergrenzen für Handelsüberschüsse und -defizite durchsetzen.

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