Hajo Funke
AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
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ISBN 978-3-96488-210-3

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Strategische Fragen linker Politik in Zeiten von Krieg und Krise
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126 Seiten | EUR 12.00
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Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
Den Krieg verlernen
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ISBN 978-3-96488-197-7

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Heiner Dribbusch
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Arbeitskämpfe und Streikende in Deutschland seit 2000 – Daten, Ereignisse, Analysen
376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

28. November 2016 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Großer Handlungsbedarf bei der sozialen Mindestsicherung

In der »Berliner Republik« sind viele BürgerInnen auf Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme angewiesen, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt bestreiten zu können. Zum Jahresende 2015 erhielten in Deutschland knapp 8,0 Mio. Menschen und damit 9,7% der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen.

Dabei stiegen wie in den beiden Vorjahren sowohl die Anzahl der EmpfängerInnen als auch deren Anteil an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2014 hatten knapp 7,4 Mio. Menschen beziehungsweise 9,1% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten.

Diese existenzsichernden finanziellen Hilfen des Staates gehören  in Deutschland zu den grundlegenden Charakteristika eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Allerdings ist die Ausgestaltung oder die laufende Anpassung dieser Unterstützungsleistungen eben auch Bestandteil der politisch-gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Aktuell appellieren die sozialpolitischen Verbände an die Bundesregierung, beispielsweise die Hartz-IV-Sätze, die zum Kern der Transferleistungen gehören, deutlich zu erhöhen. »Die Regelsätze werden willkürlich und unsachgemäß berechnet und decken bei weitem nicht das soziokulturelle Existenzminimum«, argumentiert Maria Loheide vom Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Sie sprach sich für eine Erhöhung der monatlichen Hilfen um rund 150 Euro auf knapp 560 Euro für Alleinstehende aus.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts an leistungsberechtigte BürgerInnen ausgezahlt werden. Folgende Leistungen werden zu den Mindestsicherungsleistungen gezählt:

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) »Grundsicherung für Arbeitsuchende«;
  • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen im Rahmen der »Sozialhilfe« nach dem SGB XII;
  • Laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der »Sozialhilfe« nach dem SGB XII;
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG);
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Das Niveau dieser Transferleistungen ist umstritten, weil die Leistungen eben nicht für die sozialkulturelle Existenzsicherung ausreichend sind. Ein weiteres Problem ist die beständige größer werdende Zahl der Menschen, die auf diese Existenzsicherung angewiesen sind.

Die Zunahme im Jahr 2015 geht überwiegend auf den starken Anstieg der BezieherInnen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 363.000 auf rund 975.000 Leistungsberechtigte zurück. Dafür entstanden Bruttoausgaben von 5,3 Mrd. Euro (+2,8 Mrd. Euro ggb. 2014).



Einen längerfristigen Aufwärtstrend gibt es auch bei der Zahl der auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit angewiesenen BürgerInnen. 2015 waren das 700.000 Menschen mehr als noch 2003. 2015 bezogen davon 536.000 Personen Grundsicherung im Alter (2003: 258.000). Gleichzeitig stagniert seit einigen Jahren die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Harz IV-System zwischen 5,8-5,9 Mio. Die Zahl der Kinder, die von Sozialgeld leben, ist aber seit 2010 um mehr als 100.000 gestiegen. Kinder- und Altersarmut sind in der Berliner Republik ein immer drängenderes soziales Problem.

Besonders hoch ist der Anteil der Menschen, die auf soziale Mindestsicherungsleistungen angewiesen sind, in den Stadtstaaten Berlin (19,4%) und Bremen (18,5%), gefolgt von Hamburg. Aber auch in vielen Flächenländern hat sich ihr Anteil in den letzten Jahren deutlich erhöht. So ist die Quote in Nordrhein Westfalen von 10,2% in 2010 auf nun 12,0% in 2015 gestiegen. Absolut waren das gut 2,1 Mio. Menschen, die in NRW auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen waren. Dies entspricht mehr als 25% aller auf Mindestsicherung angewiesener Menschen in Deutschland.



Die Zahl und Quote der Mindestsicherungsempfänger markieren keineswegs das ganze Ausmaß an Armut in der Berliner Republik. Denn tatsächlich beantragen Millionen BürgerInnen keine Hartz IV- oder Grundsicherungsleistungen, obwohl sie mit ihrem Netto-Einkommen einschließlich Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag über weniger als das Existenzminimum verfügen, und damit Anspruch auf soziale Unterstützung haben. Das heißt, dass sie das soziale Basisnetz nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie wegen geringen Einkommens oder Vermögens Anspruch darauf hätten.

Keine Frage: Die gesellschaftliche Diskriminierung von Armut und der bürokratische Umgang bewirken, dass viele Benachteiligte auf soziale Rechte verzichten. Zweitens können viele von Armut Betroffene das soziale Netz nicht in Anspruch nehmen, weil sie trotz Bedarf die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllen. So liegt denn auch die Armutsgefährdungsquote, die den Anteil der Bevölkerung misst, der weniger als 60% des Durchschnitteinkommens zur Verfügung hat, 2015 mit 15,7% deutlich über Quote der EmpfängerInnen von Mindestsicherungsleistungen von 9,7%. Das bedeutet, dass tatsächlich etwa 13 Mio. BürgerInnen in Deutschland arm sind.

Und die Armutsgefährdungsquote hat seit 2006 trotz guter ökonomischer Rahmenbedingungen von 14,0% auf 15,7% in 2015 kontinuierlich zugenommen. Sie lag im 2015 in allen westdeutschen Bundesländern (außer Hamburg, aber auch hier mit zuletzt wieder deutlich steigender Tendenz) über dem Niveau des Jahres 2005. Der Anstieg des Armutsrisikos war in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen am stärksten. Dort erhöhte sich das Armutsrisiko im Vergleich zum Jahr 2005 um 3,1 Prozentpunkte auf 17,5% im Jahr2015. In Berlin (+2,7 Prozentpunkte) und Bremen (+2,5 Prozentpunkte) war der Anstieg des Armutsrisikos im Jahr 2015 gegenüber 2005 ebenfalls überdurchschnittlich.

Das bundesweit höchste Armutsrisiko wies im Jahr 2015 Bremen mit 24,8% auf, gefolgt von Berlin mit 22,4% und Mecklenburg-Vorpommern mit 21,7%. Die niedrigsten Armutsgefährdungsquoten 2015 hatten Bayern (11,6 %), Baden-Württemberg (11,8 %) und Hessen (14,4 %).

Bei den gesellschaftspolitischen Schlussfolgerungen müsste eine deutlich verbesserte Aufklärung der Betroffenen im Vordergrund stehen. Zweitens könnte eine Begrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen sowie die Abschaffung der Minjobs den Umfang des Niedriglohnsektors, und damit das Armutsrisiko, wirksam eingrenzen. Drittens geht es um eine Verhinderung der weiteren Absenkung des Rentenniveaus, in der Perspektive um eine deutliche Anhebung und um armutsfeste Grundsicherungsleistungen, die den Betroffenen ein sozial-kulturelles Minimum garantieren und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellen. Schließlich geht es um die Einführung einer Kindergrundsicherung, die den Skandal von Kinderarmut in einem reichen Land wie Deutschland beendet.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat zwar den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, aber ansonsten das Armutsproblem eher als zu vernachlässigendes Randproblem behandelt. Die sozialdemokratische Arbeitsministerin fiel zuletzt mit einer skandalösen Mini-Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes und der Verschärfung des Sanktionsregimes von Hartz IV auf. Armuts-und Abstiegsängsten begegnet man so sicherlich nicht.

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