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Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
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11. April 2014 Uli Bochum: EEG-Beschluss wird die Strompreise nicht senken

Jonglieren mit erneuerbaren Ernergien

Das Kabinett hat am 8.4.2014 den von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegten Entwurf zur Reform des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) gebilligt. Die Reform des EEG ist ein Kernanliegen der großen Koalition. Minister Gabriel stand unter großem Druck, musste er doch verschiedene Interessen berücksichtigen.

Die der Bundesländer, die jeweils spezifische Ausgangspositionen hinsichtlich der Bedeutung der erneuerbaren Energien besitzen, die der EU-Kommission, die im Vorfeld harte Kritik an den Ausnahmen für bestimmte Industrieunternehmen geübt hatte, und die der energieintensiven Industrieunternehmen, die ihre Wettbewerbspositionen gefährdet sahen.

Das Ziel, mit dieser Reform gleichzeitig die Strompreise zu senken, wird nicht erreicht werden. Die EEG-Umlage wird weiter steigen, d.h. insbesondere die privaten Haushalte werden daher mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen haben. Aber die normalen Konsumenten standen auch gar nicht im Mittelpunkt von Gabriels Strategie.

Von Anfang an ging es um eine Entlastung der Industrie »im internationalen Wettbewerb«, und um den Schutz der damit verbundenen Arbeitsplätze. Das Drohszenario, das in diesem Zusammenhang aufgebaut wurde, erinnert an die späten 1990er Jahre, als im Zusammenhang mit der Globalisierung die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland prognostiziert wurde.

Die Gleichung heißt also: Lieber eine höhere Stromrechnung in Kauf nehmen als den Verlust hunderttausender Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen riskieren.

Die EEG-Umlage selbst und ihre Höhe stehen seit zwei Jahren im Kreuzfeuer der Kritik. Maßnahmen zu ihrer Dämpfung richteten sich zunächst auf die Solarenergie, deren Förderung bereits seit 2012 stark reduziert wurde. Jetzt standen vor allem die Windkraft und die Biomasse im Vordergrund. Insgesamt geht es um eine Begrenzung und Deckelung der Kosten der zukünftigen Entwicklung der erneuerbaren Energien. Die eigentlichen Änderungen der Fördermechanismen wurden jedoch kaum näher diskutiert, Ausnahmen und Befreiungen standen im Fokus der Diskussion.

Übel aufgestoßen war Gabriels Ansinnen, im Zuge der EEG-Reform, selbst erzeugten und verbrauchten Strom, etwa durch Photovoltaik-Anlagen, in die EEG-Umlage einzubeziehen. Es ist nun vorgesehen, dass alle vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommenen und zum Eigenverbrauch genutzten EEG-Anlagen Bestandsschutz genießen.

Ebenfalls von der EEG-Umlage ausgenommen sind Anlagen, die bereits vor dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden und die bis zum 1. Januar 2015 in Betrieb gehen. Dies betrifft insbesondere Windkraft- und Biomasseanlagen mit ihren längeren Genehmigungsverfahren.

Für nach dem 1. August errichtete EEG-Anlagen sowie für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gilt eine Umlagebefreiung von 50%, derzeit also 3,12 Cent der aktuellen Umlage von 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Industriekraftwerke zur Eigenversorgung sollen unabhängig von der genutzten Energiequelle zu 85% von der EEG-Umlage befreit werden. Diese Regelung belohnt die klimaschädliche Energieerzeugung.

Gleichzeitig mit der EEG-Reform wurde eine »Länderöffnungsklausel« im Baugesetzbuch auf den Weg gebracht, die den Ländern die Entscheidung zum vorgeschriebenen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung überlässt.

Erstaunlich ist andererseits, wie Minister Gabriel die Kritik der EU-Kommission in offensichtlich »intensiven Verhandlungen« aus dem Weg räumen konnte. Von einem Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik ist nicht mehr die Rede, weil die EU-Kommission neue Richtlinien für die Umwelt- und Energie-Beihilfen für den Zeitraum 2014-2020 vorgelegt hat. Danach qualifizieren sich Unternehmen für eine Privilegierungs-Regelung, wenn sie zum Bereich von 68 vorab definierten Sektoren gehören oder eine Handelsintensität mit dem Nicht-EU-Raum von 4% besitzen und eine Stromintensität von mindestens 20% nachweisen (Verhältnis der Stromkosten inklusive Umlage zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens).

Unternehmen, die diese Bedingungen erfüllen, werden 15% der Umlage bezahlen. Dies kann jedoch weiter herabgesetzt werden auf bis zu 0,5% der Bruttowertschöpfung eines Unternehmens (Super-Cap). Die Unternehmen, die aufgrund der festgesetzten Kriterien keine Privilegierung mehr in Anspruch nehmen können, werden im Rahmen einer Übergangsregelung 20% der Umlage zahlen. Laut Gabriel führt dies dazu, dass die Zahl der privilegierten Unternehmen von 2.000 auf 1.600 sinken wird.

Was bedeutet das nun für die Industrie? Nach Berechnungen des Öko-Instituts würden die Kommissions-Richtlinien für Deutschland zu einer Ausweitung der Privilegierungsregelungen um etwa 45% führen. Insgesamt fielen 140 Terrawattstunden (TWh) des Letztverbrauchs der Industrie in diesen Bereich.

Insgesamt ist jedoch zu berücksichtigen, wie die Kommissions-Richtlinien national umgesetzt werden. Es sind also weitere Szenarien denkbar, die zu unterschiedlichen Umfängen der Industrie-Privilegierungen führen können. »Die Berechnungen zeigen also, dass es in den hier berücksichtigten Bandbreiten in jedem Fall dazu kommen dürfte, dass der Finanzierungsbeitrag der Industrie zum EEG zurückgeht, wobei die Bandbreite (300 Mio. bis 2,5 Mrd. €) und damit der Handlungsspielraum vergleichsweise groß ist.«[1] Bei Anwendung der Kommissions-Richtlinien würde der Finanzierungsbeitrag der Industrie von knapp 6,1 Mrd. Euro auf knapp 3,6 Mrd. Euro sinken würde. (siehe Grafik) Dies würde zu einer Steigerung der EEG-Umlage um 0,77 ct/kwh führen.

 

Während die Industrielobby mit der EEG-Reform zufrieden sein kann, hagelt es Kritik von den Unterstützern der Energiewende. Es ist faktisch auch nicht zu bestreiten, dass diese »Reform« die Umsteuerung zu den erneuerbaren Energien behindert. Grundlegende Probleme des EEG werden durch die Reform ebenfalls nicht angepackt.

Dies betrifft z.B. die Zwangsvermarktung des Öko-Stroms an der Strombörse, die zu fallenden Strompreisen geführt und dadurch letztlich die Steigerung der Umlage befördert hat. Dies betrifft weiterhin die Klimapolitik, die sich mit steigenden CO2- Mengen konfrontiert sieht, und dies betrifft die Zukunft des konventionellen Kraftwerkparks, der unwirtschaftlich operiert. Wirft man einen Blick auf die 30 größten Kraftwerke in Deutschland so stellt man fest, dass deren CO2-Emissionen seit 2008 ständig zugenommen haben auf zuletzt 239 Mio. Tonnen im Jahr 2013.

Die größten Emittenten sind dabei neun Braunkohle-Kraftwerke, deren Emissionen im letzten Jahr um 1% zugenommenen haben. Verantwortlich für den Anstieg ist der neue Kraftwerksblock von Vattenfall in Boxberg (Lausitz). Dort stiegen die Emissionen allein im letzten Jahr um 21%, alte Kapazitäten wurden nicht stillgelegt. Das Kraftwerk mit den absolut höchsten CO2-Emissionen ist Neurath (Rheinisches Braunkohle-Revier), wo RWE 2012 zwei neue Blöcke in Betrieb genommen hat. Seitdem liegen die Emissionen um fast 80% über den Durchschnittswerten der Vorjahre.[2]

Die Zahlen verdeutlichen, dass trotz des Ausbaus der erneuerbaren Energien die Emissionen durch die Kohleverstromung weiter angestiegen sind, und nicht genügend alte Kohle-Kraftwerkskapazitäten stillgelegt werden. Dies basiert im wesentlichen auf der Krise des EU-Emissionshandels, bei dem CO2-Zertifikate verramscht werden. Hierzu gibt es bisher keine Lösung und die aktuelle EEG-Reform bietet mit der geplanten Begrenzung der erneuerbaren Energien keinen Anhaltspunkt für eine Begrenzung der Emissionen.


[1] Vgl. Öko-Institut e.V. 2014: Schnellanalyse der Richtlinien der Europäischen Kommission für die Umwelt- und Energie-Beihilfen für 2014-2020 (Stand 9. April 2014), www.oeko.de
[2] Vgl. Öko-Institut e.V. 2014: Trendentwicklung der CO2-Emissionen der 30 größten Kraftwerke in Deutschland.

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