14. Juli 2014 Otto König / Richard Detje: Verabschiedung des »Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie«
Mindestlohn: Flickenteppich oder Sozialreform?
Am 11. Juli 2014 hat der Mindestlohn seine letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Wenige Tage zuvor hatte der Bundestag, fast auf den Tag genau zwölf Jahre nachdem die PDS (heute: LINKE) erstmals einen Antrag zur »Einführung eines existenzsichernden Mindestlohns« ins Parlament eingebracht hatte, eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro beschlossen.[1]
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich von 2015 an, wird ab 2016 alle zwei Jahre überprüft und sieht für einige Branchen Übergangsfristen bis 2017 vor. Es waren insbesondere die Gewerkschaften ver.di und NGG, die mit ihren Kampagnen den Boden dafür bereiteten, dass sich im bundesdeutschen Arbeitsmarkt ein neues Lohnfindungsinstrument verankern konnte, das dazu beitragen soll, die schlimmsten Auswüchse beim Armutslohn im »Geschäftsmodell Ausbeutung« zu reduzieren. »Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine dringend notwendige Wende eingeleitet, die wichtige Voraussetzungen für eine Re-Stabilisierung des Tarifvertragssystems schafft« (WSI). [Der komplette Kommentar kann bei WISSENTransfer gelesen werden.]