Hajo Funke
AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
108 Seiten | EUR 10.00
ISBN 978-3-96488-210-3

Michael Brie
Linksliberal oder dezidiert sozialistisch?
Strategische Fragen linker Politik in Zeiten von Krieg und Krise
Eine Flugschrift
126 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-215-8

Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
Den Krieg verlernen
Zum Vermächtnis einer Pazifistin | Eine Flugschrift
120 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-211-0

Margareta Steinrücke/Beate Zimpelmann (Hrsg.)
Weniger Arbeiten, mehr Leben!
Die neue Aktualität von Arbeitszeitverkürzung
160 Seiten | EUR 16.80
ISBN 978-3-96488-196-0

Stephan Krüger
Der deutsche Kapitalismus 1950–2023
Inflation, Beschäftigung, Umverteilung, Profitraten, Finanzkrisen, Weltmarkt
232 Seiten | zahlreiche farbige Abbildungen | EUR 24.80
ISBN 978-3-96488-189-2

Frank Deppe
Zeitenwenden?
Der »neue« und der »alte« Kalte Krieg
176 Seiten | EUR 14.80
ISBN 978-3-96488-197-7

Peter Wahl
Der Krieg und die Linken
Bellizistische Narrative, Kriegsschuld-Debatten und Kompromiss-Frieden
Eine Flugschrift
100 Seiten | Euro 10.00
ISBN 978-3-96488-203-5

Heiner Dribbusch
STREIK
Arbeitskämpfe und Streikende in Deutschland seit 2000 – Daten, Ereignisse, Analysen
376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

10. Juli 2016 Otto König / Richard Detje: 40 Jahre Mitbestimmungsgesetz ‘76

Mitbestimmungspolitische Diskussion neu starten

Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 ist 40 Jahre alt. Ein Kernprojekt der DGB-Gewerkschaften mit hoher Symbolkraft: Es geht um die »Parität« von Kapital und Arbeit in den Aufsichtsräten. Seit dem 1. Juli 1976 haben in die ArbeitnehmerInnen und ihre Gewerkschaften gesetzlichen Anspruch auf die Hälfte der Sitze im Kontrollgremium von Unternehmen mit mindestens 2.000 Beschäftigten.

»Jawohl, die Mitbestimmung ist eine Machtfrage«, sagte der DGB-Vorsitzende Heinz-Oskar Vetter auf dem Höhepunkt der gewerkschaftlichen Kampagne für die »paritätische Mitbestimmung« Ende der 1960er Jahre. Tatsächlich ging es in den Kämpfen um Mitbestimmung immer um tiefgreifende gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen, um Demokratie im Betrieb und am Arbeitsplatz. Denn »ohne soziale Bürger- und Teilhaberechte gibt es keinen Weg zur Humanisierung und zu sozialer Gerechtigkeit.« (Frank Deppe)

Trotz der Befürchtung des Hardliners und damaligen BDA-Chefs Hanns-Martin Schleyer, »der gewerkschaftlichen Machtergreifung (werde) Tür und Tor geöffnet«, stellte die 1976 verabschiedete Unternehmensmitbestimmung weder das Direktionsrecht der Anteilseigner in Frage noch rührte sie an der Wirtschaftsordnung in Deutschland. Nachträglich erscheint der Widerstand der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände als »überideologisiert und unglaubwürdig«.[1]

Der heutige DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann preist die Mitbestimmung als »Erfolgsgeschichte, die die Wirtschaft sozialer und produktiver« mache, die Bundeskanzlerin würdigt sie als »ein nicht wegzudenkender Teil der sozialen Marktwirtschaft«, und der Bundespräsident sieht in ihr den »Quell von Sozialpartnerschaft und Konsenskultur«.

Zwar werden der Arbeitnehmerseite im Rahmen der hochgelobten Sozialpartnerschaft Beteiligungsrechte von der Arbeitsorganisation bis hin zur Investitionspolitik eingeräumt, doch dominiert die unternehmerische Zielsetzung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Praxis der institutionellen Mitbestimmung in Großunternehmen hat ihre politische Dimension in den vergangenen vier Jahrzehnten nahezu verloren. Was einmal der am heftigsten umkämpfte Kern gewerkschaftlicher Demokratisierungspolitik war, ist verortet in einer Unternehmenskultur und Betriebspolitik, bei der das Kapitalinteresse dominiert.

Der Blick zurück zeigt: Die paritätische Mitbestimmung spielte in den grundsätzlichen gewerkschaftlichen Neuordnungsvorstellungen der Nachkriegsjahre über die Produktions-, Besitz- und Vermögensverhältnisse eine herausragende Rolle. Sie wurde 1951 – unter Androhung eines Arbeitskampfes in der Montanindustrie – gesetzlich verankert, doch sie bleibt in den folgenden Jahren auf den Bergbau und die Eisen- und Stahlindustrie begrenzt. Mit dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 wurde den ArbeitnehmerInnen lediglich eine Drittelbeteiligung in den Aufsichtsräten der großen Kapitalgesellschaften zugestanden.

Anfang der 1960er Jahre unternahm der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen erneuten Vorstoß, das Modell der Montanmitbestimmung auf alle Großunternehmen und -konzerne zu übertragen. Nach dem Motto »die Demokratisierung der Wirtschaft ist so unsinnig wie eine Demokratisierung der Schulen, der Kasernen oder der Zuchthäuser« (Industriekurier 10/1965) lehnten die Arbeitgeber unterstützt von wirtschaftsnahen Kreisen der FDP und dem Wirtschaftsrat der CDU jede Ausweitung der Mitbestimmung strikt ab.

Die geforderte Parität sahen die Arbeitgeberverbände »im Widerspruch zur freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung«, da sie »zu einer Machtkonzentration in den Händen der Gewerkschaft führen« würde. Die CDU/FDP-Bundesregierung unter Ludwig Erhard war nach der Wahl im September 1965 dementsprechend auch nicht im Mindesten gewillt, sich mit einer Neufassung der Mitbestimmung zu befassen.

Mit der Großen Koalition aus CDU und SPD Ende 1966 kam neue Hoffnung bei den Gewerkschaften auf, hatte sich doch die SPD zwei Jahre zuvor auf dem Karlsruher Parteitag dafür ausgesprochen, »die qualifizierte Mitbestimmung der Arbeitnehmer über die Montanindustrie hinaus auf alle Großunternehmen« auszudehnen. Die noch unter der schwarz-roten Koalition eingesetzte »Biedenkopf-Kommission« entkräftete in ihrem Gutachten, das sie im Januar 1970 vorlegte, zwar den Einwand der Arbeitgeberverbände, die paritätische Mitbestimmung sei »systemwidrig«, sprach sich jedoch dafür aus, dass die Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsräten ein zahlenmäßiges Übergewicht behalten.

Das wurde dann auch die Richtschnur für die Verhandlungen, in die über die sozialliberale Koalition hinaus auch die Christdemokraten eingebunden wurden. Am 18. März 1976 stimmten 389 SPD, FDP und CDU Abgeordnete für und 22 gegen das »Mitbestimmungsgesetz ’76«.

Für den DGB-Vorsitzenden Heinz-Oskar Vetter war das Gesetz die »größte Enttäuschung« seiner Amtszeit. Die Arbeitnehmerbank wurde in Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte und Gewerkschaftsvertreter aufgesplittert, der Arbeitsdirektor konnte auch gegen den Willen der Arbeitnehmer bestellt werden. Ihnen wurde zwar die Möglichkeit eröffnet, auf Unternehmensentscheidungen Einfluss zu nehmen, doch im Konfliktfall gibt letztlich das doppelte Stimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden – der von den Anteilseignern gestellt wird – den Ausschlag.

Eine Umfrage der FAZ unter Managern von Großbetrieben bestätigte jüngst die Erfahrung der Kapitalseite mit dem ’76er Gesetz: Systemkorrektur fand nicht statt. Dem widerspricht nicht, dass Fluchtwege aus der Unternehmensmitbestimmung durchaus genutzt werden. Dabei werden verschiedene Gesetzeslücken und Konstruktionen angewandt: Die SE –  Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaften), Konstrukte mit ausländischen Unternehmensrechtsformen oder Stiftungen, um wie beispielsweise die Meyer-Werft in Papenburg den Hauptsitz ins Ausland (in diesem Fall nach Luxemburg) zu verlegen. Fielen 2002 noch 767 Unternehmen unter das ’76er-Gesetz, sind es jetzt nur noch 635 mitbestimmte Unternehmen. Das führt dazu, dass zwischenzeitlich 800.000 Beschäftigten in Deutschland ein mitbestimmter Aufsichtsrat vorenthalten bleibt.[2]

Angesichts dieser Entwicklung reicht es nicht aus, dass der DGB von der Großen Koalition fordert, »Gesetzeslücken« zu schließen, um auf diesem Wege mehr Unternehmen in die ’76er-Mitbestimmung einzubeziehen. Mehr Mitbestimmung wird den DGB-Gewerkschaften auch nicht zum Jubiläum im Geschenkkorb überreicht. In der mitbestimmungspolitischen Diskussion bedarf es eines Neustarts. Beifall für Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der die Gewerkschaften »zum Nachdenken über die Weiterentwicklung der Montanmitbestimmung« aufforderte, reicht da nicht aus.

Die Forderung nach Mitbestimmung wird von einer großen Mehrheit der abhängig Beschäftigten (65%) geteilt, wie eine Analyse von Werner Nienhüser, Esther Glück und Heiko Hoßfeld von der Universität Duisburg-Essen zeigt.[3] Der Aussage, dass Mitbestimmung falsch sei, stimmten nur 13% der Befragten zu. Um Mitbestimmungspolitik – auf der betrieblichen wie Unternehmensebene – aber zu revitalisieren, bedarf es dreierlei:

Erstens bedarf es einer partizipativen Neuausrichtung, eines Neuansatzes betrieblicher Mitbestimmung »von unten«, der sich auf erweiterte Selbstvertretung und Partizipation am Arbeitsplatz gründet.[4]

Zweitens der eigenständige Beitrag der Interessenvertretung der Beschäftigten und der Gewerkschaften muss sichtbar werden. Viel wurde in der Vergangenheit über shareholderorientierte Fehlsteuerung in den Unternehmen diskutiert, doch wo blieb der Beitrag der ArbeitnehmerInnenvertreter im Aufsichtsrat, dagegen vorzugehen. Wo stimmten die VertreterInnen der Beschäftigten gegen skandalös hohe Managergehälter? Und weshalb konnte sich im Vorzeigeunternehmen gewerkschaftlicher Mitbestimmungskultur, im VW-Konzern, eine Führungspolitik etablieren, die mit Intransparenz, Korruption und Bereicherung Hand in Hand ging?

Drittens bedarf es einer Perspektive, die über die Betriebs- und Unternehmensebene hinausgeht. Erforderlich ist eine wirtschaftsdemokratische Neuverortung der Unternehmensmitbestimmung, um sie aus den Zwängen betrieblicher Wettbewerbspolitik herauszulösen und neue Demokratieimpulse zu setzen.

[1] Vgl. Forum Gewerkschaften: Plädoyer für einen Neustart – Betriebliche Mitbestimmung auf dem Prüfstand, Supplement der Zeitschrift Sozialismus 11/2014 (kann dort als pdf-Datei heruntergeladen werden).
[2] Vgl. Sebastian Sick: Mitbestimmungsfeindlicheres Klima. Unternehmen nutzen ihre Freiheiten – Arbeitnehmer werden um ihre Mitbestimmungsrechte gebracht, HBS-Report Nr. 13, September 2015.
[3] Die Forscher der Universität Duisburg-Essen haben für ihre von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie rund 1.900 Erwerbstätige nach ihren Einstellungen zur Mitsprache am Arbeitsplatz gefragt. Dabei wurde nicht unterschieden zwischen Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene und in Aufsichtsräten. Siehe Böckler Impuls 6/2016.
[4] Michael Schumann/Richard Detje: Demokratisierung der Arbeit »von unten«. Ein neuer Anlauf für Systemkorrekturen, in: H. Meine/M. Schumann/H.-J. Urban: Mehr Wirtschaftsdemokratie wagen, Hamburg 2011.

Zurück