7. Oktober 2013 Otto König: Die Kampagne »Free the Cuban five!«

Volverán! Sie werden zurückkehren!

Adriana Pérez

Adriana Pérez (43), Chemieingenieurin und seit 1988 mit Gerardo Hernández Nordelo verheiratet, lebt in Kuba, während ihr Ehemann seit 15 Jahren in einem amerikanischen Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert ist. Gerardo gehört zu den »Cuban five«, jenen fünf Männern, die in Kuba als Nationalhelden gelten. Die kubanische Aktivistin ist in Europa unterwegs und wirbt in Diskussionsveranstaltungen und bei Gesprächen im Europa-Parlament Solidarität ein.

Am 12. September 2013 waren es 15 Jahre, dass zehn »nicht registrierte Agenten einer ausländischen Macht«, die Mitglieder des »Red Avispa« (Wespennetzwerk) in Miami (USA) verhaftet wurden. Sie hatten exilkubanische Organisationen wie die »kubanisch-amerikanische Nationalstiftung« (FNCA), den »Rat für die Freiheit in Cuba« (CLC) und »Alpha 66« infiltriert, um Informationen über Pläne dieser Organisationen für Terrorakte zu beschaffen.

Ihr Auftrag war: Anschläge auf ihr Heimatland zu verhindern. Denn seit 1959 waren mehr als 3.400 KubanerInnen bei Terroranschlägen durch rechte Exil-Gruppen getötet worden. In den 1990er Jahren verstärkten diese Vereinigungen ihre Attacken gegen das sozialistische Land. Beschwerden der kubanischen Regierung ignorierte die US-Administration. Durch die Informationen der Fünf ab Mitte der 1990erJahre konnten mindestens 170 Anschläge verhindert werden.[1]

Nach Gesprächen des kolumbianischen Schriftstellers Gabriel Garcia Márquez im Mai 1998 mit der Clinton-Administration reisten FBI-Abgesandte einen Monat später nach Havanna. Die kubanische Regierung überreichte den US-Beamten ein Memorandum, eine Zusammenfassung der Beweise über von Miami ausgehenden Aktionen: Tötungen, Bombenattentate, Brandstiftungen in Kuba.[2] Doch statt gegen die antikubanischen Gruppen vorzugehen, wurden zehn junge Kubaner in Florida unter dem Vorwurf »Spionage« verhaftet.

Da ihnen jedoch keine Spionage nachgewiesen werden konnte, wurden fünf von ihnen – Gerardo Hernández, Ramón Labañino, Antonio Guerrero, Fernando González und René González – 2001 wegen »Verschwörung, Spionage begehen zu wollen« von einer Jury in Miami zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt: Drei von ihnen zu lebenslänglicher Haft und einer davon, Gerardo Hernández, sogar zu zweimal lebenslänglich, plus 15 Jahre. Die anderen Fünf der Verhafteten hatten mit der Staatsanwaltschaft »kooperiert«, indem sie sich im Sinne der Anklage schuldig bekannten. Im Gegenzug erhielten sie mildere Strafen und neue Identitäten.

Verurteilt wurden die fünf an jenem Ort, an dem sie keine Chance auf einen fairen Prozess hatten. »Wenn es um Kuba geht, ist Miami ein für Gerechtigkeit ungeeigneter Ort.« (Antonio Guerrero) Den Angeklagten war nicht nur das Recht auf Kaution verweigert worden, sondern sie wurden auch 17 Monate lang in Isolationshaft gehalten, die zur Bestrafung von Gefangenen angewendet wird, die nach ihrer Verurteilung des Mordes und anderer Gewalttaten für schuldig befunden wurden.

Die Anklagen wegen Spionage im Auftrag Kubas und wegen Beteiligung an Mord bei dem Abschuss zweier Flugzeuge über kubanischen Gewässern – so die schwerwiegendsten Behauptungen – lauteten nicht auf tatsächlich begangene Verbrechen, sondern auf Verschwörung. Die Verwendung des Begriffs »Verschwörung« entband die Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass diese Delikte tatsächlich begangen wurden. Stattdessen verwehrte sie den Verteidigern »aus nationalen Sicherheitsgründen« den Zugang zu 80% des Beweismaterials gegen ihre Mandanten und machte sich groben Fehlverhaltens bei der Auswahl der Geschworenen schuldig.[3]

Die Arbeitsgruppe »Willkürliche Inhaftierungen« der UN-Menschenrechtskommission äußerte erhebliche Zweifel an der Fairness und Durchschaubarkeit des Gerichtsprozesses, rügte die Höhe der Strafen als unangemessen und kritisierte die Verweigerung elementarer Rechte der Inhaftierten.[4] So hat die Regierung der Vereinigten Staaten systematisch die Besuche der Mütter, Ehefrauen und Kinder der Gefangenen behindert, was eine zusätzliche Bestrafung für diese und ihre Familien bedeutet.

Adriana Perez, die ihren Mann, seit 18 Jahren nicht mehr gesehen hat, wird von der US-Administration die Einreise in die Vereinigten Staaten mit dem Argument verwehrt, dass sie »ein Sicherheitsrisiko« sei. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beanstandete das Verfahren zum wiederholten Male als »unfair«. So wies Amnesty in seinem letzten Bericht auf staatliche Zahlungen für Journalisten hin, damit sie das Verfahren mit Propagandameldungen beeinflussen, um auf die Geschworenen Einfluss zu nehmen.[5]

Der Prozess gegen die Cuban five ist typisch für politische Gerichtsverhandlungen, die von den Vereinigten Staaten dann als Missachtung der Menschenrechte kritisiert werden, wenn sie in anderen Ländern vorkommen. Ein US-amerikanisches Appellationsgericht hob 2005 sämtliche Urteile auf, um ein faires Verfahren an einem neutralen Ort zu ermöglichen. Der Beschluss des Gerichts wurde jedoch revidiert. Vier Jahre später wurden stattdessen die Urteile für drei der fünf reduziert: Ramón Labañinos Strafe auf 30 Jahre, Antonio Guerreros auf 21 Jahre plus zehn Monate und die für Fernando González auf 17 Jahre plus neun Monate.

Nach einer erfolgreichen Klage auf Herausgabe der im Verfahren verwandten Beweise nach dem »Freedom of Information Act« liegen dem Verteidigerteam jetzt endlich die Belege für Gesetzesverstöße vor. Daraufhin reichten die Anwälte 2010 beim Bundesgericht von Miami ein »Habeas Corpus«-Antrag ein, der es laut US-Verfassung ermöglicht, auch für bereits rechtskräftig Verurteilte eine Revision zu erreichen, wenn neue Beweise für deren tatsächliche Unschuld aufgetaucht sind.

»Trotz aller internationalen Proteste sitzen vier der Cuban five, deren einziges Vergehen darin besteht, ihr Land vor terroristischen Angriffen beschützt zu haben, immer noch unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen in Haft.« (Adriana Peréz) Gemeinsam kämpfen die Familien für die Freilassung ihrer Männer und Väter. Nur René Gonzales, der im Mai 2012 nach der vollständigen Verbüßung seiner 15jährigen Haftstrafe entlassen worden war, konnte inzwischen nach Kuba ausreisen.

Weltweit entwickelten Hunderte Komitees Solidaritätsaktionen. Zu den UnterstützerInnen gehören Nobelpreisträger wie Adolfo Pérez Esquivel (Argentinien), Nadine Gordimer (Südafrika), José Saramago (Portugal), Günter Grass (Deutschland) und Noam Chomsky (USA) sowie der griechische Komponist Mikis Theodorakis und die US-amerikanische Schriftstellerin Angela Davis.[6] Am 12. September dieses Jahres fanden in Kuba, Chile, Mexiko, Guatemala, Peru, Panama, El Salvador Aktionen und Kundgebungen statt. Selbst vor dem Weißen Haus in Washington und in mehreren kanadischen Städten zeigten Demonstranten ihre Solidarität.

In Deutschland wählte die Solidaritätsbewegung den höchsten Gipfel, die Zugspitze, auf dem Aktivisten das Transparent »Free the Cuban five« ausrollten, in Anspielung auf eine Äußerung Nelson Mandelas: »Kaum auf dem ersten Gipfel angelangt, mussten wir einsehen, dass noch eine Menge weiterer Berge darauf warteten, von uns erklommen zu werden.« In den Wochen danach nutzten mehrere lateinamerikanische Staatschefs wie Evo Morales (Bolivien) die jüngste UN Generalversammlung in New York, um die Freilassung der inhaftierten Kubaner zu fordern.

»Fünfzehn Jahre sind vergangen, in denen die US-Regierung und die Justiz dieses Landes taub waren für den Ruf von Organisationen wie den Vereinten Nationen, Amnesty International, mehreren Nobelpreisträgern, Parlamentariern und ganzen Parlamenten, Persönlichkeiten und rechtlichen und religiösen Institutionen. Nur die Aufhebung dieser Blockade, die dem Volk der Vereinigten Staaten auferlegt wurde, damit es nichts davon erfährt, würde die Hoffnung auf ein Ende dieser Ungerechtigkeit möglich machen.« (Aus der Botschaft der Cuban five vom 12.9.2013)

Sowohl die Habeas Corpus-Berufung wie durch eine Begnadigung durch Barack Obama wäre es möglich, dass die Cuban five ihre Freiheit zurückbekommen. Doch damit das geschieht, ist es unbedingt notwendig, dass die Solidaritätsbewegung das Schweigen der Medien durchbricht und weltweit fordert »Bedingungslose Freiheit jetzt!«

[1] Chronologie der Ereignisse im Fall der Cuban Five und »Das Wespennetz oder warum Kuba Agenten nach Miami schickte« unter www.miami5.de.
[2] Vgl. »Die andersartige Haltung«, Rede von Fidel Castro Ruz auf der Antiimperialistischen Tribüne »José Martí«, 20. Mai 2005.
[3] Vgl. »Eine Analyse der Gerichtsverhandlung« von Leonard Weinglass, einem der Verteidiger der Cuban five, Dezember 2003.
[4] Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (Menschenrechtskommission), Stellungnahme Nr. 19/2005 (Vereinigte Staaten von Amerika).
[5] 2006 deckte ein Journalist des »Miami Herald« auf, dass Journalisten während des Prozesses von der Regierung dafür bezahlt wurden, dass sie in Regionalzeitungen und im Radio und Fernsehsender Marti Beiträge gegen Kuba und »seine Agenten« verfassten, um ein feindseliges Klima zu schaffen und eine Verurteilung sicherzustellen.
[6] 1972 gelang es mit Hilfe einer weltweiten Solidaritätskampagne die in den USA zu Unrecht angeklagte und vom Tode bedrohte Bürgerrechtlerin Angela Davis freizukämpfen.

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