26. Januar 2023 Garnet Alps/Carsten Maaß/Hartmut Meine/Uwe Stoffregen: Erfahrungen, Möglichkeiten und Grenzen

Digitale Gewerkschaftsarbeit

Während der Corona-Pandemie kam es in den Betrieben zu zwei Entwicklungen, die die Gewerkschaftsarbeit vor neue Herausforderungen stellten: Zum einen wechselte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein relevanter Teil der Beschäftigten ins Homeoffice.

Zum anderen kam es für die Beschäftigten im Betrieb – überwiegend im Produktions- und Logistikbereich – aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln zu gravierenden Änderungen. Diese Phase hatte Auswirkungen auf die Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit: Betriebsversammlungen waren zeitweise nicht durchführbar, Vertrauensleuteversammlungen fanden nicht statt. Der persönliche Kontakt, der für die gewerkschaftliche Arbeit und die kollektive Mitbestimmung im Betrieb unersetzbar ist, war deutlich reduziert.

Daher mussten digitale Wege genutzt werden, um in Kontakt mit den Beschäftigten zu bleiben. Die  bereits vor der Pandemie einsetzende Digitalisierung von Arbeitsprozessen half, an unterschiedlichen Orten vernetzt zusammenzuarbeiten. Immer mehr Beschäftigte arbeiten seit 2020  bis heute zeitweise mobil.  So arbeiteten 2021 insgesamt 23 Prozent der abhängig Beschäftigten im Homeoffice (vgl. Statistisches Bundesamt, Destatis 2022).

Nach den Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen bleibt diese Veränderung der Arbeitswelt bestehen. Homeoffice wird weiterhin in nennenswertem Umfang genutzt. Insofern sind auch die Formen der »digitalen Gewerkschaftsarbeit« nicht mehr wegzudenken. Das betrifft insbesondere Bereiche der Software-Entwicklung, der Informationstechnologie, der Forschung und Entwicklung, der Datenverarbeitung, und viele weitere Bürotätigkeiten.

Definition
Unter »digitaler Gewerkschaftsarbeit« werden gewerkschaftliche Aktivitäten verstanden, die unter zu Hilfenahme von internet-basierten digitalen Hilfsmitteln durchgeführt werden. Dies betrifft u.a. Sitzungen, Versammlungen, Beschlussfassungen und digitale Kommunikation mit den Mitgliedern und den Beschäftigten. Dazu gehören auch »digitale Warnstreiks« im Homeoffice sowie digitale gewerkschaftliche Bildungsangebote.

Grundvoraussetzungen
Die Grundvoraussetzungen für »digitale Gewerkschaftsarbeit« sind technische, organisatorische und persönliche Zugangs- und Anwendungsmöglichkeiten der Systeme für alle Beteiligten. Es muss den Kolleginnen und Kollegen tatsächlich möglich sein, an Sitzungen oder Veranstaltungen digital teilzunehmen. Sie benötigen beispielsweise ein entsprechendes Endgerät, Software und Netzzugang. Ist dies nicht der Fall, sollte von diesen Formaten Abstand genommen werden. Gängige Software-Pakete waren zu Beginn der Pandemie der Softwareanbieter »Zoom«, mittlerweile ist das Microsoft-System MS-Teams gängiger Standard.

Garnet Alps ist 1. Bevollmächtigte der IG Metall Braunschweig; Carsten Maaß ist Tarifsekretär der IG Metall-Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; Hartmut Meine war bis 2016 Bezirksleiter des IG Metall-Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; Uwe Stoffregen ist Pressesprecher der IG Metall-Bezirksleitung Mitte.
Dieser Artikel ist die bearbeitete und gekürzte Version eines Kapitels aus der Neuauflage des Buches »Gewerkschaft, ja bitte! – Ein Handbuch für Betriebsräte, Vertrauensleute und Aktive« der Autor*innen, das Ende Februar 2023 im VSA: Verlag Hamburg erscheint.

Die komplette Leseprobe als pdf-Datei!

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