29. Januar 2026 Garnet Alps/Carsten Maaß/Uwe Stoffregen: Gewerkschaftliche Praxis im Betrieb
Kommunikation, Beteiligung und gemeinsames Handeln
Gewerkschaftliche Aktivitäten sind das gemeinsame und solidarische Handeln aller Beschäftigten zur Durchsetzung ihrer Interessen. Dies setzt eine umfassende Information der Beschäftigten und Kommunikation mit Belegschaften ebenso voraus wie die Möglichkeit zur Beteiligung an Entscheidungsprozessen und Aktivitäten.
1. Information und Kommunikation mit Belegschaften
Nicht nur in Zeiten tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen ist gemeinsames Handeln von entscheidender Bedeutung zur Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gewerkschaftliche Aktivitäten sind Ausdruck gelebter Solidarität – sie basieren auf dem Prinzip, dass nur durch kollektives Engagement und Zusammenhalt die Interessen wirksam vertreten und durchgesetzt werden können. Dieses gemeinsame Handeln erfordert mehr als nur Zustimmung. Es braucht transparente Kommunikation, umfassende Information und echte Beteiligungsmöglichkeiten. Nur wenn Beschäftigte informiert sind und aktiv an Entscheidungsprozessen teilhaben, sind die Gewerkschaften stark. Damit Belegschaften informiert, eingebunden und aktiv werden können, braucht es eine Kommunikation, die auf mehreren Ebenen funktioniert – klar, verständlich und erreichbar für alle. Dafür muss eine Vielzahl von Kanälen analog und digital genutzt werden. Um dies bewältigen und die jeweilige Relevanz der Plattform einschätzen zu können, müssen Vertrauensleute, Betriebsräte oder aktive Gewerkschafter die notwendigen medialen Kompetenzen erwerben. Das Bildungsprogramm der Gewerkschaften bietet dafür ein umfangreiches Angebot, das Teil der Grundlagenbildung sein sollte.
Eine Situation in Einzel- oder Gruppengesprächen gewährleistet besser als andere Formen der Kommunikation, dass die Informationen tatsächlich »ankommen«. Keine Internetseite, kein Reel ersetzt das persönliche Gespräch.
– Nichts ersetzt das persönliche Gespräch. Ob in der Pause, im Betriebsrat oder bei Versammlungen: Der direkte Austausch schafft Vertrauen, klärt Fragen und stärkt das Miteinander. Gespräche sind der Schlüssel zu echter Beteiligung und gelebter Solidarität. Sehr sichtbar wurde das in der Pandemie. Es wird empfohlen, im persönlichen Terminkalender Zeiten für Gespräche mit Beschäftigten zu blocken, sei es bei einem Rundgang in einer Abteilung oder im Betrieb, sei es bei einer Sprechstunde des Betriebsrats. Über diesen Weg erhalten Interessenvertreter einerseits Informationen aus dem Betriebsablauf und den jeweiligen Abteilungen und sie erfahren etwas über Sichtweisen und Stimmungen in der Belegschaft. Andererseits haben sie die Möglichkeit, intensiv über gewerkschaftliche Positionen und Forderungen zu informieren und auf Kritik und Nachfragen gezielt zu reagieren.
Je nach der Größe des Betriebes muss entschieden werden, wie direkte Kontakte zwischen Betriebsratsmitgliedern, Vertrauensleuten und der Belegschaft organisiert werden. Betriebsratsmitglieder haben hier größere Freiräume als Vertrauensleute. Wenn einzelne Betriebsratsmitglieder in eine Abteilung oder einen Bereich kommen, können sie gezielt zuerst den Vertrauensmann bzw. die Vertrauensfrau ansprechen. In Großbetrieben empfiehlt es sich, den Betrieb unter den Betriebsratsmitgliedern in Bereiche aufzuteilen, um so regelmäßige Rundgänge in den Bereichen zu organisieren. Betriebs- bzw. Bereichsrundgänge mit Diskussionen an einzelnen Arbeitsplätzen sollten mindestens monatlich stattfinden. Neben Einzel- und Gruppengesprächen bieten sich Betriebs- und Abteilungsversammlungen bzw. Mitgliederversammlungen zur Information an. In Abteilungsversammlungen besteht allerdings eher die Möglichkeit, eine ausführliche Diskussion zu führen.
– Printmedien, wie Flugblätter, Aushänge oder Broschüren sind nach wie vor ein wichtiges Mittel der Information. Besonders dort, wo digitale Zugänge am Arbeitsplatz nicht genutzt werden können. In einem Produktionsbetrieb hat dies sicherlich vorrangig über Flugblätter und Aushänge am »Schwarzen Brett« zu erfolgen, da die Beschäftigten am Arbeitsplatz in der Regel über keinen digitalen Zugang verfügen. Neben den Flugblättern und Flyern der Gewerkschaft bietet es sich zumindest in Mittel- und Großbetrieben an, eigene betriebsbezogene Flugblätter zu erstellen und zu verteilen. Dies können Informationen der Vertrauensleute oder des Betriebsrats sein. In einigen größeren Betrieben erscheinen Betriebszeitungen der Vertrauensleute bzw. des Betriebsrats. In einigen Betrieben ist es üblich, dass derartige Flugblätter am Schwarzen Brett ausgehängt werden, in anderen Betrieben hat der Stellenwert der Schwarzen Bretter stark abgenommen. Wenn Schwarze Bretter genutzt werden, ist zu klären, wer für die laufende Aktualisierung der »Schwarzen Bretter« verantwortlich ist, um die Aktualität der Aushänge zu gewährleisten.
Unterstützung bei der Gestaltung von Flugblättern gibt es hier: Die Gewerkschaften bieten im Rahmen ihrer Bildungsarbeit Seminare und »Schreibwerkstätten« sowie Fotoworkshops an, in denen die Kompetenzen zur Erstellung guter betrieblicher Flugblätter vermittelt werden. Vertrauensleute der IG Metall können im Intranet auf Vorlagen zugreifen, die betrieblich angepasst werden können.
– Digitale Formate – von E-Mails über Newsletter bis hin zu interaktiven Plattformen und Webseiten – ermöglichen eine schnelle, breite und zielgerichtete Verbreitung von Informationen und bieten oftmals auch die Möglichkeit der Kommunikation. Insofern können in einem Ingenieurbetrieb oder Softwareunternehmen Informationen ausschließlich über E-Mail, das betriebliche Intranet oder Chat-Gruppen weitergegeben werden. Die verschiedenen digitalen Medien müssen allerdings entsprechend ihrer jeweiligen Grundidee genutzt werden. So erreichen Gewerkschaften über Chatgruppen der verschiedenen Messenger-Dienste eine interne Öffentlichkeit und mit den sozialen Medien eine breitere außerbetriebliche Öffentlichkeit.
– Die sozialen Medien haben sich in den letzten Jahrzehnten zu wichtigen Informations- und Kommunikationsplattformen entwickelt. Nahezu alle Beschäftigten nutzen täglich ein Smartphone. Weltweit sind mehrere Milliarden Menschen aktiv in sozialen Netzwerken, wie Instagram, Facebook oder TikTok. Welcher der verschiedenen Ausspielwege genutzt wird, ist vom jeweiligen Adressatenkreis abhängig.
Je nach politischer Wetterlage werden die sozialen Medien verteufelt und als Hort von Fake News verteufelt oder als Plattform von Gegenmacht, wie während des »Arabischen Frühlings«, aufgewertet. Dabei sind Informationsgehalt und Qualität der Interaktion in den sozialen Medien sehr unterschiedlich sowie auch von der politischen Mündigkeit der jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer abhängig – und damit eine bildungspolitische Aufgabe.
Im besten Fall stellen die sozialen Medien Kommunikationsräume zur Verfügung, in denen sich auch ein Großteil der gewerkschaftlichen Kolleginnen und Kollegen virtuell bewegen. Instagram, Facebook oder LinkedIn bieten zusätzliche Möglichkeiten, gewerkschaftliche Themen sichtbar zu machen, Diskussionen anzustoßen und jüngere Beschäftigte zu erreichen.
Garnet Alps ist 1. Bevollmächtigte der IG Metall Braunschweig, Carsten Maaß Tarifsekretär der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Uwe Stoffregen Pressesprecher der IG Metall Bezirksleitung Mitte. Bei diesem Beitrag handelt es sich um das Schlusskapitel der 5. aktualisierten Ausgabe ihres Buches »Gewerkschaft, ja bitte! Ein Handbuch für Betriebsräte, Vertrauensleute und Aktive«, das Ende Januar im VSA: Verlag erschienen ist.


