24. März 2018 Günter Busch: Tarifrunde öffentlicher Dienst 2018

Nur weiter so?

Die diesjährige Tarifrunde im Öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes zeigt keine Überraschungen. Starke lineare Erhöhungen um 6% mit einer sozialen Komponente – 200 Euro Mindestbetrag – bei zwölfmonatiger Laufzeit werden gefordert.

Hinzu kommen Blumenstraußforderungen, die bis auf die Anhebung des Nachtzuschlags in den kommunalen Kliniken zwar nicht streikfähig sind, die aber, da in den Diskussionen von vielen gefordert, en passant mit eingebracht werden. Zum Blumenstrauß gehören Manteltariffragen wie die Erhöhung des Zusatzurlaubs für Schichtarbeit, Angleichung Ost beim 13. Gehalt, Erhöhung des Samstagszuschlags in Krankenhäusern, Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie diverse Mantelregelungen für Auszubildende.

Wenn man das alles ernsthaft angehen will, muss man den Manteltarifvertrag kündigen. So etwas wäre aber heikel, da dann verschlechternde Gegenforderungen der Arbeitgeber drohen. Dann käme man vielleicht mit einem schlechteren Mantel raus als man hineingegangen ist. Ohne Kündigung ist man aber, da nicht dursetzungsfähig, auf einen Goodwill der Arbeitgeberseite angewiesen. Oder diese will an anderer Stelle eine Kompensation, wie das in der zweiten Verhandlungsrunde am 12./13. März 2018 bei der Frage der Angleichung Ost der Jahressonderzahlung eingefordert wurde.

Zu berücksichtigen ist auch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beim Streikrecht, die die Zusatzforderungen weniger mobilisierungsfähig macht. Bisher reichte die Streikfähigkeit der Hauptforderungen, damit ein Streikaufruf trotz weiterer, nicht streikfähiger Nebenforderungen rechtmäßig war. Jetzt gilt die »RühreiTheorie«: Ist ein Ei faul, ist das gesamte Rührei verdorben. Ist ein Streikziel illegal, weil z.B. in dem Forderungsbereich Friedenspflicht herrscht, ist der ganze Streik rechtswidrig. Ver.di unterscheidet daher in den Streikaufrufen zwischen den streikfähigen Forderungen und sogenannten »weiteren Erwartungen an die Arbeitgeber«, was die Skepsis bei der Durchsetzung schon im Begriff anzeigt.

Günter Busch war bis 2014 stellvertretender Landesbezirksleiter des ver.di-Bezirks Baden-Württemberg; er lebt in Reutlingen.

Die komplette Leseprobe als pdf-Datei!

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