26. Juni 2024 Lucas Rudolph: Die Schwierigkeiten des Organizing bei Studentischen Beschäftigten

Studieren, Arbeiten – und Organisieren?

Schätzungsweise 400.000 Studentische Beschäftigte arbeiten an den Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen der Bundesrepublik.[1]

Sie sind unverzichtbar für den Wissenschaftsbetrieb: Sie recherchieren und erheben Daten für Forschungsprojekte, leiten Tutorien und Übungen, beaufsichtigen Laborpraktika, verleihen Bücher in Bibliotheken, erledigen das Alltagsgeschäft in der Verwaltung. Die Arbeitsorte und Tätigkeiten sind sehr unterschiedlich.[2] Genauso sind es die Härten des Arbeitsalltags.[3]

Gemeinsam ist fast allen Studentischen Beschäftigten, dass sie keinen Tarifvertrag haben. Den gibt es bisher nur in Berlin. Dort gilt der TVStud III, der im Juni 2018 abgeschlossen wurde. Dieser koppelt das Entgelt der Studentischen Beschäftigten an die prozentualen Lohnsteigerungen für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder. Zudem legt er eine monatliche Arbeitszeit von 40–80 Stunden fest, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, eine auf zehn Wochen verlängerte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und einen Jahresurlaub von 30 Tagen sowie die Übertragung der Sonderurlaube des Öffentlichen Dienstes. Die Vorteile sind offensichtlich. In Berlin gibt es auch einen Personalrat für Studentische Beschäftigte – überall sonst aber gar keine oder nur eine eingeschränkte Form der Mitbestimmung.[4]

Die bundesweite TVStud-Bewegung will all das ändern. Ihr Ziel, einen Tarifvertrag durchzusetzen, hat sie in den letzten Tarifrunden verfehlt – aber immerhin einen Teilerfolg erzielt.[5] Im Dezember 2023 vereinbarten ver.di und die GEW mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für Studentische Beschäftigte ein Mindestentgelt von 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024 und 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025 sowie eine Regelvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Das Ergebnis im Einzelgängerland Hessen vom März 2024 ist ein wenig besser: ein Mindestentgelt von 13,46 Euro ab dem Sommersemester 2024 und eine Erhöhung auf 14,20 Euro im Jahr 2025. Auch in Hessen wurde eine Regelvertragslaufzeit von zwölf Monaten vereinbart, zusätzlich eine Mindestarbeitszeit von zehn Wochenstunden. Diese Standards sind jeweils Teil einer schuldrechtlichen Vereinbarung. Sie bindet die Länder – Beschäftigte können sie aber nicht individuell einklagen. Verstöße kann man auf der Website der bundesweiten TVStud-Vernetzung melden.[6]

Das Ziel der TVStud-Bewegung bleibt, dass sich hunderttausende Beschäftigte ihre Tarifbindung erstreiten.

Lucas Rudolph studiert Politische Theorie an der Goethe-Universität Frankfurt und der Technischen Universität Darmstadt. Er ist ehrenamtlich in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit aktiv. Jahrelang hat er als Hilfskraft an verschiedenen Universitäten und Forschungsinstituten gearbeitet. Eine frühere Fassung dieses Artikels erschien in: Express. Jg. 62. Nr. 4/2024.

[1] Daten zu Studentischen Beschäftigten werden nur lückenhaft erfasst. Deshalb muss auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Ich orientiere mich an der von Alexander Lenger/Christian Schneickert/Stefan Priebe (2012): Studentische MitarbeiterInnen. Zur Situation und Lage von studentischen Hilfskräften und studentischen Beschäftigten an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Frankfurt a.M.: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, S. 15.
[2] In den einzelnen Bundesländern wird zwischen Studentischen Beschäftigten in verschiedener Weise unterschieden – mal nach Abschluss, mal nach Tätigkeit, mal gar nicht. Ich nutze »Studentische Beschäftigte« und »Hilfskräfte« als Sammelbegriffe für alle Student*innen, die an Hochschulen beschäftigt sind. Wahrscheinlich sind große Teile der folgenden Überlegungen auch auf Student*innen übertragbar, die an sonstigen öffentlichen Forschungseinrichtungen arbeiten.
[3] Im Zuge der Bewegung für einen Tarifvertrag wurde eine umfangreiche Studie zu den Arbeits- und Lebensbedingungen Studentischer Beschäftigter erstellt: Marvin Hopp/Ann-Kathrin Hoffmann/ Aaron Zielke/Lukas Leslie/Martin Seeliger (2023): Jung, akademisch, prekär. Studentische Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Eine Ausnahme vom dualen System regulierter Arbeitsbeziehungen. 2., überarbeitete Fassung. Bremen: iaw.
[4] Siehe für eine Übersicht Hopp et al. (2023): Jung, akademisch, prekär, S. 32–34, 92/93.
[5] Laura Six/Julis Paul/Ann-Kathrin Hoffmann/Marvin Hopp (2024): Der lange Weg studentischer Beschäftigter nach der Tarifrunde. Große Enttäuschung, aber dennoch ein strategischer Teilsieg – eine erste Bewertung. In: Express. Jg. 62. Nr. 1/2024, S. 9–11.
[6] Und zwar hier: https://tvstud.de/beschwerde.

Die komplette Leseprobe als pdf-Datei!

Zurück