16. September 2020 Robert Hinke: Zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst 2020

Tarifkonflikt ohne Blaupause

Die Corona-Pandemie stellte sämtliche Planungen für das Jahr 2020 infrage, schließlich zur Disposition. Das gilt für die Regierung, aber auch für Parteien, Verbände, Unternehmen und Gewerkschaften.

Die Planungen zum Tarifjahr 2020 machen hier keine Ausnahme. In der Metall- und Elektroindustrie wurde der ursprünglich zum 31. März 2020 gekündigte Entgelt-Tarifvertrag ohne eine Erhöhung der Tabellenentgelte unverändert wieder in Kraft gesetzt – mit einer Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Zeichen der Zeit stehen auf Beschäftigungssicherung.

Dazu dient die erneute Inkraftsetzung des bereits im Krisenjahr 2010 bewährten Tarifvertrages »Zukunft in Arbeit« (ZiA), die es den Betriebsparteien ermöglicht, über freiwillige Betriebsvereinbarungen kostenentlastende und beschäftigungssichernde Maßnahmen zu aktivieren. Auch in der Druckindustrie, bei Volkswagen und in anderen Bereichen wurden Verhandlungen verschoben oder Interimslösungen gefunden.

Für den öffentlichen Dienst stehen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes, der Kommunen sowie kommunaler Unternehmen und Tarifanwender an. Die Gewerkschaft ver.di hatte sich hier einiges vorgenommen. Zunächst sollte die Tarifbewegungen der Jahre 2009 und 2015 für eine Aufwertung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst mit neuem Elan in Angriff genommen werden. Es fand nur ein Verhandlungstermin statt, coronabedingt wurden die Verhandlungen ausgesetzt. Sie sollen im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Tarifverhandlungen mit dem Bund zu einem Tarifvertrag Digitalisierung konnten zunächst nicht fortgeführt werden; die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte diesem Ansinnen bereits vorab eine Absage erteilt. Die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des vergangenen Jahres zur Arbeitszeitthematik bzw. einem Wahlrecht zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit konnten kaum über einen Expertenkreis hinaus diskutiert werden und dürften in der Tarifrunde keine Rolle spielen. Auch die Vorbereitungen der Tarifauseinandersetzung für 130 kommunale Betriebe des öffentlichen Personennahverkehrs in 16 Bundesländern mussten zunächst pausieren. Währenddessen einigten sich ver.di, dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit (TV Covid). Gemäß der Einigung sind während der Kurzarbeit und drei Monate danach betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Das Kurzarbeitergeld wird auf 95% für die Entgeltgruppen 1 bis 10 bzw. ab Entgeltgruppe 11 auf 90% der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt.

Tarifrunde in den Kommunen und beim Bund

Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gilt für Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen.[1] Beim Bund arbeiten etwa 500.000 Beschäftigte, bei den Kommunen 1,55 Mio.; hierbei gehören 372.000 Personen der Statusgruppe der Beamten an. Die Reichweite des TVöD weist aber weit über diesen Kernbereich des öffentlichen Dienstes hinaus.

Robert Hinke ist Landesfachbereichsleiter für Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bayern. Vor seiner hauptamtlichen Gewerkschaftstätigkeit war er als Arbeits-, Betriebs- und Industriesoziologe am Institut für Soziologie an der Friedrich Schiller Universität Jena tätig. Im Winter 2020/21 erscheint im VSA: Verlag sein Buch »Tarif-, Lohn und Leistungspolitik in Ostdeutschland (1945-2004)«. Der Autor bedankt sich bei zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Kolleg*innen für anregende Debatten zur anstehenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst. Der nachfolgende Beitrag nimmt mehrfach Bezug auf »Überlegungen zur TR ÖD« des Landesfachbereichsvorstandes (LFB3) in Bayern.

[1] Die Struktur der öffentlichen Arbeitgeber folgt dem föderalen Aufbau des deutschen Staates: Bund, Länder und Kommunen/Gemeinden. Allein der kommunale Bereich kennt einen Dachverband (VKA). Der Bund wird üblicherweise direkt über den Bundesinnenminister repräsentiert. Die Länder werden über die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertreten, wobei Hessen die Tarifgemeinschaft 2004 verließ und seither als eigene Tarifpartei auftritt. Die TdL kehrte der drittelparitätischen Verhandlungsgemeinschaft öffentlicher Arbeitgeber den Rücken und verhandelt seit 2006 den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL).

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