28. November 2025 Bernhard Müller

Ungleichheit und Rechtspopulismus

Seit Wochen gibt es heftigen Streit um das von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Rentenpaket 2025. Insbesondere die jüngeren Mitglieder der CDU-Bundestagsfraktion und die Junge Union, der sich auch etliche Wirtschaftsverbände angeschlossen haben, rebellieren gegen die Absichtserklärung, das Rentenniveau von 48% auch über das Jahr 2031 hinaus zu garantieren, und drohen, dem Rentenpaket nicht zuzustimmen. Ein solcher Schritt könnte die schwarz-rote Regierungskoalition gefährden.

Wenig faktenbasiert wird behauptet, das Rentenpaket ginge vor allem auf Kosten der jüngeren Generation und belaste die Erholung der Wirtschaft. Ein sinkendes Rentenniveau würde soziale Ungleichheiten weiter verschärfen. Schon heute reicht die Rente für viele kaum zum Leben. Fragen der sozialen Gerechtigkeit interessieren diese politischen Akteure aber weniger.

In der Debatte findet kaum Erwähnung: Seit den späten 1970er-Jahren ist das Rentenniveau von knapp 60% auf rund 48% gesunken. Mit dazu beigetragen hat der mit der Riester-Reform eingeleitete Paradigmenwechsel der Alterssicherung in Deutschland, mit dem eine Begrenzung des Beitragssatzanstiegs und ein Ausbau der kapitalfundierten privaten und betrieblichen Altersvorsorge erreicht werden sollte. Die Absenkung des Rentenniveaus (erreicht durch mehrfache Veränderungen der Rentenanpassungsformel [Riester-Faktor, Beitragssatzfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor]) ist die Konsequenz des 2001 gesetzlich festgeschriebenen Ziels, den Beitragssatz trotz der demografischen Belastungen auf ein Höchstniveau zu begrenzen, und zwar auf bis zu 22% im Jahr 2030. Für die Jahre nach 2030 gelten keine Obergrenzen mehr.

Nach dem Gesetzentwurf für das Rentenpaket 2025 soll das Rentenniveau bis 2031 bei 48% stabilisiert werden. Ein weiter sinkendes Rentenniveau würde nicht nur die individuelle Lebensstandardsicherung vieler Menschen gefährden, sondern verlagert einen wesentlichen Teil der Kosten lediglich in die Grundsicherung.[1] Die Behauptung, die Ausgaben für die Rentenversicherung seien nicht länger finanzierbar, ignoriert, dass sie gemessen am Anteil am BIP gegenüber 2004 sogar deutlich rückläufig sind.

Die von der Bundesregierung geplante Stabilisierung des Rentenniveaus sollte auf Dauer angelegt sein. Eine IMK-Studie hatte jüngst detailliert gezeigt, dass eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im gescheiterten Rentenpaket II der Ampelkoalition vorgesehen war, für Menschen aller Geburtsjahrgänge zwischen den 1940ern und 2010 die interne Rendite der gesetzlichen Rente erhöht. Das heißt: Alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die kurz vor dem Eintritt ins Berufsleben stehen, und ein wesentlicher Teil der heutigen Rentner*innen erhalten im Verhältnis zu ihren Beiträgen überproportional mehr Rente. Die Behauptung, die Stabilisierung ginge auf Kosten der jüngeren Generation, ist deshalb nicht haltbar.

Die Stabilisierung ist auch grundsätzlich finanzierbar. Im Rahmen des Rentenpakets 2025 will sich der Bund stärker über Steuermittel an der Finanzierung beteiligen. Seit 2003 sind die Gesamtausgaben des Bundes für die Finanzierung der Rentenversicherung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt von 3,5 auf 2,7% gesunken – obwohl die Zahl der Altersrenten um 16% gestiegen ist. Die Bundeszuschüsse und -mittel dienen dazu, Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu finanzieren, die nicht über Beiträge gedeckt sind. Allerdings reichen sie dafür längst nicht aus; allein 2023 betrug die Finanzierungslücke laut der Deutschen Rentenversicherung rund 40 Mrd. Euro. Die gesetzliche Rente bleibt deshalb finanzierbar, wenn auch die Politik bereit ist, ihren gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Die wahre Gerechtigkeitslücke liegt nicht in einer unzumutbaren Belastung der jüngeren Generationen, sondern zwischen denen, die arbeiten, und denen, die von Kapital und Vermögen leben.

Bernhard Müller ist Redakteur von Sozialismus.de.

[1] Siehe zum Folgenden Ulrike Stein: Die Stabilisierung des Rentenniveaus bringt einen generationsübergreifenden Nutzen mit sich, IMK Policy Brief Nr. 200, November 2025.

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