Michael Brie
Projekt »Schönes China«
Die ökologische Modernisierung der Volksrepublik
Eine Flugschrift
120 Seiten | € 12.00
ISBN 978-3-96488-232-5

Peter Renneberg
Handbuch Tarifpolitik und Arbeitskampf
5., aktualisierte Ausgabe
232 Seiten | € 19.80
ISBN 978-3-96488-224-0

Christoph Nix
Gramscis Geist
Ein Sardisches Tagebuch
Mit Zeichnungen von Katrin Bollmann und Fotos von Sebastiano Piras
144 Seiten |  EUR 14.00
ISBN 978-3-96488-223-3

Hans-Jürgen Urban (Hrsg.)
Gute Arbeit gegen Rechts
Arbeitspolitik: Theorie, Praxis, Strategie – Ausgabe 2024
136 Seiten | EUR 10.00
ISBN 978-3-96488-225-7

Dieter Klein
Gemeinsame Sicherheit –
trotz alledem

Überlegungen für zeitgemäße
linke Strategien
Eine Veröffentlichung
der Rosa-Luxemburg-Stiftung
232 Seiten | EUR 16.80
ISBN 978-3-96488-213-4

Giuseppe Fiori
Das Leben des Antonio Gramsci
Herausgegeben von Christoph Nix
304 Seiten | EUR 19.80
ISBN 978-3-96488-218-9

Gine Elsner
Die Ärzte der Waffen-SS und ihre Verbrechen
144 Seiten | Hardcover| € 16.80
ISBN 978-3-96488-214-1

Torsten Teichert
Die Entzauberung
eines Kanzlers

Über das Scheitern der Berliner Politik | Eine Flugschrift
108 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-216-5

Hajo Funke
AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
108 Seiten | EUR 10.00
ISBN 978-3-96488-210-3

Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
Den Krieg verlernen
Zum Vermächtnis einer Pazifistin | Eine Flugschrift
120 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-211-0

21. November 2012 Berno Schuckart-Witsch: ver.di-Erfolg beim BAG

Auch gegen Kirchen-Arbeitergeber streikfähig!

Die Gewerkschaften dürfen auch in kirchlichen Einrichtungen zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt bestätigt. Die Richter wiesen eine Klage der Diakonie ab, die unter Verweis auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Selbstbestimmungsrecht ver.di dazu verpflichten wollte, Streikaufrufe an Kirchenbeschäftigte zu unterlassen.

BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt begründete die Entscheidung vor allem damit, dass die Gewerkschaften im so genannten Dritten Weg der kircheninternen Aushandlung von Einkommens- und Arbeitsbedingungen nicht ausreichend einbezogen und dessen Ergebnisse nicht verbindlich seien.

»Das ist ein klarer Erfolg. Die Revision ist abgewiesen, Streiks sind möglich«, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirkse in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Keines der diakonischen Werke erfülle derzeit die vom Gericht genannten Voraussetzungen, die eine eventuelle Einschränkung des Streikrechts erlauben würden. In den von der Kirche eingerichteten Arbeitsrechtlichen Kommissionen bestehe »ein ausgeprägtes Machtgefälle«, stellte Bsirske fest. »Von einem fairen Aushandlungsprozess ist dieses Verfahren meilenweit entfernt.« Von Verbindlichkeit könne ebenfalls keine Rede sein. In der Konsequenz seien Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung von Tarifverträgen daher rechtens.

Das BAG hatte zuvor zwar erklärt, dass sich das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen auch auf die Regelung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten erstreckt. Zugleich betonte es: »Die Beeinträchtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch einen Arbeitskampf ist nicht ausnahmslos rechtswidrig.« Ein generelles Streikverbot, wie es die Kirchenoberen für die von ihnen geführten Unternehmen reklamieren, besteht also nicht. Ein solches Verbot gelte nur, wenn die Gewerkschaften in das Verfahren zur Aushandlung der Beschäftigungsbedingungen »organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist«. Beides ist zurzeit indes nirgendwo der Fall.

Die ver.di-Bundesfachbereichsleiterin Ellen Paschke betonte: »Wir dürfen in kirchlichen Einrichtungen streiken – und das werden wir auch tun, um Tarifverträge durchzusetzen.« Ziel sei es letztlich, einen »Tarifvertrag Soziales« zu erreichen, der allgemeinverbindliche Mindeststandards festschreibe. »Das würde Wettbewerb über Lohndumping ausschließen und dafür sorgen, dass die Konkurrenz stattdessen über die Qualität ausgetragen wird.«

Unklar ist, wie der juristischer Konflikt weitergeht. ver.di sieht nach dem Abweisen der Arbeitgeberklage durch das BAG keinen Anlass, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. »Wir sind mit dem Urteil streikfähig. Wenn die Diakonischen Werke das anders sehen, müssen sie selbst das Bundesverfassungsgericht anrufen«, so Bsirske.

Für ver.di wird selbstverständlich der Kampf um gerechte Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Diakonie und den anderen Wohlfahrtsverbänden weitergehen müssen. Das bisherige kirchliche Sonderarbeitsrecht bietet dafür wenige Möglichkeiten. Ohne das Grundrecht auf Arbeitskampfmaßnahmen nach Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz findet auf Seiten der Arbeitnehmer_innen letztlich ein »kollektives Betteln« statt, so die Prozessvertreter von ver.di.

Weitere Infos unter www.verdi.de oder www.streikrecht-ist-grundrecht.de

Berno Schuckart-Witsch ist Gewerkschaftssekretär in der ver.di-Bundesverwaltung u.a. zuständig für Einrichtungen der Kirchen, Diakonie und Caritas.

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