Michael Brie
Projekt »Schönes China«
Die ökologische Modernisierung der Volksrepublik
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ISBN 978-3-96488-232-5

Peter Renneberg
Handbuch Tarifpolitik und Arbeitskampf
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ISBN 978-3-96488-224-0

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Giuseppe Fiori
Das Leben des Antonio Gramsci
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Gine Elsner
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ISBN 978-3-96488-214-1

21. November 2023 Joachim Bischoff: Modernisierung durch Verfassungsgericht gestoppt

Dauerhafte Wachstumsschwäche und Reformblockade

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) warnt in seinem Jahresgutachten 2023/24 »Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren« vor einer dauerhaften Wachstumsschwäche. Unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Schwäche sei eine deutliche Wachstumsabflachung für die kommenden Jahrzehnte zu erkennen.

Diese Wachstumsschwäche zeichne sich bereits seit vielen Jahren ab und wurde bisher nicht ausreichend adressiert. Die »Wirtschaftsweise« Veronika Grimm erklärt dazu: »Es gibt tatsächlich gute Gründe, besorgt zu sein. Für unser Jahresgutachten haben wir das Produktionspotenzial der deutschen Volkswirtschaft untersucht. Wir haben also ermittelt, welches Wachstum in den kommenden Jahrzehnten bei Normalauslastung der Volkswirtschaft zu erwarten ist, wenn man aktuelle Dynamiken fortschreibt. Und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Wenn jetzt keine grundlegenden Reformen angestoßen werden, dann sieht es nicht gut aus […]

Unsere Projektion kommt auf ein jährliches Wachstum von lediglich 0,4% bis 2028. Das ist nur ein Drittel dessen, was in der vergangenen Dekade der Normalfall war. Wichtig ist aber zu betonen, dass es sich hierbei weder um eine Vorhersage noch um eine Prognose handelt. Politische Entscheidungen können daran etwas ändern. Im schlimmsten Fall könnte das deutsche Wachstum also noch geringer ausfallen, im besten Fall aber auch deutlich darüberliegen.«[1]

Zentrale Faktoren für diese Schwäche der Akkumulationsdynamik sind für den Sachverständigenrat: Das Produktivitätswachstum und das Wachstum des Kapitalstocks, aber auch der Modernitätsgrad des Kapitalstocks, seien seit Jahrzehnten rückläufig. Außerdem gehe durch die demografische Alterung der Anteil der 20- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung das inländische Arbeitsvolumen zurück.

Die entscheidende Ursache der dramatischen Veränderungen in der Wachstumsdynamik liegt vor allem im absehbaren rückläufigen Reservoir der Lohnarbeit in Deutschland. Dieser Faktor zeichnet in der kommenden Dekade allein für ein geringeres Wachstum um 1% verantwortlich. Selbst höhere Erwerbsquoten, höhere Lebensarbeitszeiten oder Einwanderung können diese Wachstumsbremse nicht lösen.

Die SVR-Analyse des langfristigen Wachstums der Wirtschaftsleistung kommt zu der Einschätzung, dass die Zuwachsrate von jährlich etwa 2,4% in den Jahren vor der Wiedervereinigung über 1,4% zwischen 2000 und 2019 auf jährlich deutlich unter 1,0% in den vergangenen fünf Jahren gefallen ist. In den kommenden zehn Jahren wäre bei Fortschreibung bestehender Dynamiken ein Potenzialwachstum von lediglich knapp 0,4% pro Jahr zu erwarten.

Die Wachstumsrate des Produktionspotenzials Deutschlands nimmt seit Jahrzehnten ab.

Es ist nur ein geringer Trost, dass auch in den Ökonomien anderer Länder diese langfristige Abflachung der Tendenz der Akkumulationsrate, d.h. der Wirtschaftsleistung erkennbar ist. So ist die Potenzialwachstumsrate der USA von etwa 3,2% im Jahr 1981 auf etwa 1,6% im Jahr 2022 gesunken. Nach Projektionen der Europäischen Kommission werden die Wachstumsraten des Potenzials in fast allen betrachteten Ländern bis ins Jahr 2027 hinter ihrer historischen Entwicklung zurückbleiben.

Die Wirtschaft der Berliner Republik steckt also nicht in einer Rezession oder konjunkturbedingten Krise. Es handelt sich nicht um eine typische Schwächephase, wie wir sie aus den vergangenen Jahrzehnten der Konjunkturbeobachtung kennen. Weder ist die Rezession tief, noch zeichnet sich nach dem Rückgang ein neuer Aufschwung ab. Wir haben es aktuell eher mit einer Seitwärtsbewegung der Konjunktur oder einer säkularen Stagnation zu tun. Und das sind höchstwahrscheinlich Phänomene, mit denen wir es künftig in der Regel zu tun haben.

Der Sachverständigenrat hat mithin in seinem neuesten Jahresgutachten auf eine strukturelle Abflachung der Akkumulations- oder Wachstumsrate des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses hingewiesen: Demnach beträgt das langfristige Wachstumstempo der deutschen Wirtschaft nur noch 0,4% – zumindest für den Rest dieses Jahrzehnts. Das bedeutet, dass jedes Quartal im Durchschnitt nur noch eine Steigerung um 0,1% zu erwarten ist. Damit bewegt man sich schon in konjunkturellen Normallagen gefährlich nahe an der Nulllinie. Die geringste konjunkturelle Schwäche lässt das BIP in die roten Zahlen rutschen. Wer so wenig Wasser unterm Konjunkturkiel hat, der läuft häufiger auf Grund.

Die Ampelkoalition wollte angesichts dieser Konstellation mit einer Wachstumsstrategie – Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel – eine Modernisierung der kapitalistischen Betriebsweise einleiten. Ein Ausgabenrest aus dem Fonds zur Bekämpfung der Corona -Krise sollte einen bequemen Einstieg in die unaufschiebbare Transformation und Modernisierung der kapitalistischen Betriebsweise liefern.

Die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) steht durch ein Veto des Verfassungsgerichts vor einem enormen Finanzierungsproblem bei allen Klimaschutzmaßnahmen und dem Milliardenprogramm für den Umbau der Wirtschaft. Das Gericht hat den zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 für nichtig erklärt, dieser wird bis heute als eine Art Schattenhaushalt fortgeführt. Er verstoße gegen die Regeln der Schuldenbremse und sei verfassungswidrig, urteilten die Richter. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass so ein einschneidendes Urteil zu einem Bundeshaushalt gefällt wurde.


Vom Kampf gegen die Corona-Pandemie zu Transformation

Angesichts der im Frühjahr 2021 weiter grassierenden Pandemie hatte der Bundestag noch unter der alten, schwarz-roten Regierung in einem ersten Nachtragshaushalt unter erneuter Nutzung einer Ausnahmeklausel der Schuldenbremse die bereits bestehenden Kreditermächtigungen um weitere 60 Mrd. Euro aufgestockt. Von dieser Möglichkeit zur Aufnahme weiterer Schulden musste die Regierung dann aber keinen Gebrauch machen.

Mit einem strittigen zweiten Nachtragshaushalt wurde diese Kreditermächtigung von 60 Mrd. Euro in den bestehenden Energie- und Klimafonds (heute: Klima- und Transformationsfonds, KTF) übertragen und damit für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht. Damit wurde es der Regierung ermöglicht, in späteren Jahren Kredite aufzunehmen, die dem Jahr 2021 zugerechnet werden. Aus dem KTF, der zu den sogenannten Sondervermögen zählt (korrekter wäre der Ausdruck Sonderschulden), werden Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Transformation und Digitalisierung finanziert.

Die Ampelregierung hatte das Gesetz kurz nach ihrem Amtsantritt vor Jahresende 2021 eingebracht, der Bundestag hat es Ende Januar 2022 und damit rückwirkend gebilligt. Mit einer Nichtigerklärung der Operation folgt das Bundesverfassungsgericht einem Antrag von Mitgliedern der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion.

Worum geht es? Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hatte der Bundestag ab 2020 wiederholt das Bestehen einer »außergewöhnlichen Notlage« festgestellt, was eine Ausnahme von der Schuldenbremse ermöglichte. Letztere fordert über den Konjunkturzyklus hinweg einen nahezu ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung.


Drei Gründe für »Nichtigkeit«

Das Bundesverfassungsgericht stützte die Nichtigkeitserklärung auf drei Gründe, die jeder für sich genommen für das Ergebnis ausreichen würden, wie die Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König, bei der Verkündung hervorhob:

  • Um den Charakter der Ausnahmeklausel der Schuldenbremse zu wahren, müsse eine Kreditaufnahme im Einzelnen auf die konkrete Notsituation und ihre Bewältigung zurückführbar sein. Im konkreten Fall habe der Gesetzgeber den Zusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den durch die Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Das gelte insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit der mit dem KTF geplanten Maßnahmen.
  • Die Umgehung allgemeiner Haushaltsgrundsätze durch den Einsatz von Sondervermögen ist laut dem Entscheid nicht zulässig. Auch die einem Sondervermögen zugeführten Mittel dürften grundsätzlich nur in jenem Haushaltsjahr eingesetzt werden, für das sie bereitgestellt worden seien. Der zweite Nachtragshaushalt 2021 stehe damit nicht in Einklang, weil er die Aufnahme von Krediten über den KTF in späteren Jahren ermögliche, die dann aber dem Jahr 2021 zugerechnet würden.
  • Die Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes für das Jahr 2021 im Januar 2022 und damit nach Ablauf des Haushaltsjahres widerspricht gemäß dem Entscheid dem Haushaltsgrundsatz der »Vorherigkeit«. Danach müsse ein Nachtragsentwurf bis zum Ende des betreffenden Haushaltsjahres parlamentarisch beschlossen werden.

Mit der Nichtigerklärung des zweiten Nachtragshaushalts verringern sich die dem KTF zur Verfügung stehenden Finanzmittel um 60 Mrd. Euro. Soweit bereits Verpflichtungen deswegen nicht mehr bedient werden könnten, müsse dies anderweitig kompensiert werden, befand das Verfassungsgericht.

Mit dem Urteil aus Karlsruhe wurde die Finanzplanung der Ampel-Regierung für nichtig erklärt. Viele Reformprojekte sind damit gefährdet. Die Bundesregierung hatte ungenutzte Kreditermächtigungen für Corona-Hilfsmaßnahmen in Höhe von 60 Mrd. Euro mit einem Nachtragshaushalt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben. Diese Kreditermächtigungen, also die Erlaubnis für die Regierung, Schulden zu machen basierten auf einer Aufhebung der normalen Grenzen der Schuldenbremse. Erst seit 2023 gilt die Schuldenbremse wieder in vollem Umfang.

Nach bisheriger Planung sollten dem Fonds für die Periode 2024 bis 2027 insgesamt 212 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Daraus sollte eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung der Energiewende, des Klimaschutzes und der Transformation vor allem aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums finanziert werden, vieles ist schon zugesagt und verplant, also auch Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zur Dekarbonisierung der Industrie, zum Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Auch Investitionen in die Schiene und die Förderung der Halbleiterproduktion, darunter Subventionen für neue Werke von Intel und TSMC, sollten daraus bezahlt werden.

Das Wirtschaftsministerium hatte etliche dieser Transformationsprojekte in der Strategie »Industriepolitik in der Zeitenwende« gebündelt. Die gleichsam kopernikanische Wende im Verständnis von Industriepolitik wird in dem Aspekt des Potenzials der Arbeitskräfte besonders deutlich: »Die zentrale Aufgabe liegt in den kommenden Jahren nicht länger in der Verhinderung einer drohenden Massenarbeitslosigkeit, sondern in der Sicherung von Fachkräften für die Unternehmen.«[2]

Es geht im Kern um Förderung des Strukturwandels und Innovationen, gezielte Entlastungen und steuerliche Verbesserungen für die Unternehmen, aber auch um eine Strategie der Entwicklung des Potenzials gesellschaftlicher Arbeitskräfte. »Zentrale Handlungsfelder sind insbesondere die Hebung der nicht ausgeschöpften inländischen Arbeitspotenziale, die Stärkung der Aus- und Weiterbildung und auch die Steigerung der qualifizierten Zuwanderung.«[3]

Angesichts dieser vielschichtigen Herausforderungen gelte es jetzt, die Kraft der gesamten Gesellschaft als Kraft zur zukunftsfesten Erneuerung des Standorts einzusetzen. »Den Industriestandort zu sichern bedeutet, die industrielle Basis zu erhalten, die uns zu einem starken Industrieland macht. Die deutsche Industrie ist das Herzstück komplexer Wertschöpfungsketten, die sich durch ganz Europa ziehen und an denen Millionen Arbeitsplätze hängen.«[4]

Neben den Unternehmen ist auch die gesellschaftliche Infrastruktur entscheidend für die Wertschöpfung und den gesellschaftlichen Wohlstand. »Auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen industriellen Unternehmen hängt maßgeblich ab von einer leistungsfähigen Infrastruktur – von intakten Straßen, Brücken und Schienen, schnellem Internet und einer zuverlässigen Stromversorgung bis hin zu guten Bildungsinstitutionen. Im internationalen Vergleich ist die Infrastruktur in Deutschland zwar relativ gut, für eine der reichsten Volkswirtschaften der Welt aber nicht gut genug.«[5]


Die Union fordert, die Beratungen für den Haushalt 2024 sofort zu stoppen

Kanzler Scholz versprach in einer Sondersitzung der SPD-Fraktion Bürger*innen und Wirtschaft eine Bestandsgarantie für alle bisher über den Fonds gemachten Zusagen und Programme: »Bisherige Zusagen werden eingehalten. Wer einen Brief vom Staat erhalten hat, muss sich darauf verlassen können.« Wo künftig die Milliarden herkommen sollen und wo stattdessen gespart werden soll, ließ er offen. Bis 1. Januar werde man »sorgfältig diskutieren und entscheiden«. SPD-Chef Lars Klingbeil hat ein Aussetzen der Schuldenbremse ins Spiel gebracht, was Finanzminister Christian Lindner bisher strikt ablehnt.

Das Urteil platzt mitten in die finalen Haushaltsberatungen der Bundesregierung. Kanzler Scholz will dennoch beim Zeitplan für den Bundeshaushalt bleiben, der die Verabschiedung bis 1. Dezember vorsieht. Richtig knifflig wird dann aber die Frage, wie es von 2024 an weitergehen soll. Die Regierung werde die Folgen des Karlsruher Urteils mit dem Bundestag auswerten, sagte der Kanzler. Es könne auch Auswirkungen auf die Haushalte der Länder geben.

Mitglieder der Bundesregierung warnten vor allem vor dramatischen Folgen für Wirtschaft und Industrie. Viele Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel, wenn etwa Stahlwerke beim Wandel hin zu klimaneutraler Produktion nicht mehr unterstützt oder Autobauer wie VW nicht mehr auf E-Auto-Förderprämien zählen können. Als Konsequenz aus dem Richterspruch legte die Bundesregierung Vorhaben, die aus dem KTF finanziert werden sollten, vorerst auf Eis. »Die bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro werden gelöscht«, sagte Lindner. Davon ausgenommen soll die Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudesektor sein. Mit etwa 18 Mrd. Euro ist die Gebäudesanierung mitsamt Förderung für den Heizungstausch der größte Posten im KTF.

Im Bundestag herrschte besonders bei den Ampelparteien nach Verkündung des Urteils Ratlosigkeit. Noch im Juni hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in einer Regierungsbefragung gesagt, ein Kippen des Fonds werde »Deutschland wirtschaftspolitisch wirklich hart treffen, wahrscheinlich so hart, dass wir das nicht bestehen werden«. Mit Sorge wird gesehen, dass umfangreiche Kürzungen die AfD im wichtigen Wahljahr 2024 weiter stärken könnten, zumal es noch die hohen Haushaltsbelastungen durch die Versorgung von Flüchtlingen und durch die Ukraine-Unterstützung gibt.

Die CDU/CSU-Fraktion, die erfolgreich in Karlsruhe geklagt hatte, will nach dem Urteil prüfen, ob der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ebenfalls rechtswidrig sei, kündigte Oppositionsführer Friedrich Merz an. Hierüber wurden mit einem Volumen von 200 Mrd. Euro die Strom- und Gaspreisbremsen finanziert. »Das ist das Ende aller Schattenhaushalte«, sagte Merz. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem »Desaster für die Koalition von SPD, Grünen und FDP«. Als erste Konsequenz fordert die Union wegen der neuen Lage die geplante finale Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Beschluss des Bundeshaushalts 2024 zu verschieben.

Ökonom*innen, Sozial- und Umweltverbände stellten wie SPD und auch Grüne die Schuldenbremse infrage. Weil dafür aber eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig ist, braucht man die Unterstützung der Union. Doch diese ist nach ihrer erfolgreichen Klage dazu nicht bereit. Sowohl Merz als auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonten, nicht für eine Lockerung oder Aufhebung der Schuldenbremse zur Verfügung zu stehen. Und die FDP ist ohnehin ebenfalls gegen so einen Schritt.

Anmerkungen

[1] Interview mit der NZZ vom 8.11.2023.
[2] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Industriepolitik in der Zeitenwende, Oktober 2023, S. 39.
[3] Ebd.
[4] Ebd., S. 49.
[5] Ebd., S. 19.

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