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19. März 2020 Redaktion Sozialismus

Der Verfassungsschutz sagt der AfD den Kampf an

Unter Beobachtung: die AfD. Foto: Nicolaus Fest/flickr.com (CC BY-ND 2.0)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den sogenannten Flügel der AfD offiziell zum Beobachtungsfall erklärt. Die bisherigen Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit hätten sich »zur Gewissheit verdichtet«, sagte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang.

Damit steht dem deutschen Inlandsgeheimdienst künftig das komplette Arsenal der nachrichtendienstlichen Überwachung zur Verfügung. Er darf u.a. Mitglieder des »Flügels« observieren und Informanten anwerben.

Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen »Flügel« zuvor im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA). Für eine »Höherstufung« der JA fehlten damals Anhaltspunkte, sagte Haldenwang. Es gebe »sowohl belastende als auch entlastende Momente«. Die JA-Programmatik sei inzwischen deutlich moderater aufgesetzt.

Im Februar 2019 hatte das Verwaltungsgericht Köln dem BfV untersagt, die AfD öffentlich einen Prüffall zu nennen. Die AfD hatte sich an die Richter in der rheinischen Metropole gewandt, dort befindet sich die Zentrale des Bundesamtes. Für den Nachrichtendienst ergaben sich bei einer monatelangen, umfangreichen Analyse »hinreichend gewichtige Anhaltspunkte« für extremistische Bestrebungen. Inzwischen zählt der Verbund der Verfassungsschutzbehörden die Mitglieder von Flügel und JA, insgesamt etwa 8.000 Personen, bereits zum bundesweiten »Rechtsextremismuspotenzial«.

Der Flügel sei »eine erwiesen rechtsextremistische Bestrebung«, so Haldenwang. Das BfV rechnet dem Flügel etwa 7.000 Anhänger*innen zu, wie es die AfD selbst auch tut, obwohl die Vereinigung auf Mitgliederlisten verzichtet. Als Wortführer gelten die Chefs der Parteiverbände in Thüringen und Brandenburg, Björn Höcke und Andreas Kalbitz. Beide seien Rechtsextremisten, sagte Haldenwang. Er hielt Höcke unter anderem vor, Migration als »kulturelle Kernschmelze« und den Islam pauschal als »Besatzungsmacht« zu diffamieren.

Der Nachrichtendienst untermauerte im Januar 2019 die Einstufung von Gesamtpartei, Flügel und JA mit einem mehr als 430 Seiten umfassenden Gutachten. In dem Papier werden viele migrationsfeindliche und andere problematische Äußerungen hochrangiger AfD-Politiker wie Gauland, Höcke und Kalbitz zitiert.

Auch jetzt hat das BfV wieder ein Gutachten zum neuen Sachstand erarbeitet. Im Oktober 2019 hatte bereits der Präsident des Bundesamtes in einem Interview des »Spiegel« gesagt, der Flügel werde »immer extremistischer«. Höcke scheiterte beim Verwaltungsgericht Köln mit einem Antrag, Haldenwang die Äußerung untersagen zu lassen. Bei einem klassischen Beobachtungsfall kann der Verfassungsschutz V-Leute einsetzen.

In einer Pressemitteilung teilte die Behörde mit, dass sie einen umfangreichen Schriftsatz erstellt habe, der zu dem Ergebnis kam, die AfD sei als Prüffall und der »Flügel« und die Junge Alternative seien als Verdachtsfälle im Hinblick auf verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sehen. Das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD ist in der deutschen Geschichte beispiellos, zumal es die Kategorie des Prüffalls rechtlich überhaupt nicht gibt. Deshalb untersagte das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 26. Februar 2019 dem Verfassungsschutz auch, die AfD weiterhin so zu bezeichnen.

Der Thüringer Verfassungsschutz ging schon einen Schritt weiter. Der von Höckes Flügelleuten dominierte Landesverband der AfD wurde vom Prüf- zum Verdachtsfall hochgestuft. Das ist das erste Mal in der Geschichte der AfD, dass ein kompletter Landesverband vom Verfassungsschutz nun auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, darunter der Anwerbung von V-Leuten, beobachtet wird.

Prekär wird die Situation jetzt vor allem für Beamt*innen, die dem bundesweit agierenden Flügel zuzurechnen sind. So haben beispielsweise im vergangenen Jahr fünf Polizisten für die Thüringer AfD bei den Landtagswahlen kandidiert. Der Beschluss des BfV »bedeutet jetzt hoffentlich die klare Möglichkeit, solche Leute aus dem Dienst zu entfernen«, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler. Rechtsextremisten seien »mit der demokratischen Grundordnung nicht kompatibel«.

Es werde nun wahrscheinlich Disziplinarverfahren gegen Beamt*innen geben, die dem Flügel zuzuordnen sind. Dass die Vereinigung keine Mitgliederlisten führt, sieht Fiedler nicht als größeres Hindernis. »Es wird Zweifelsfälle geben, aber der Verfassungsschutz wird über seine Informationsflüsse Personen klar benennen können«, betonte der BDK-Vorsitzende.

Bei einem Verdachtsfall und erst recht bei einem klassischen Beobachtungsobjekt kann der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel nutzen, darunter auch V-Leute. Außerdem können Akten über Personen angelegt werden. Das Bundesamt begann im vergangenen Jahr mit der Überwachung von Höcke, Kalbitz und dem ebenfalls als Rechtsaußen geltenden AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider.

Die Vereinigung steht damit, trotz punktueller Unterschiede, als Beobachtungsobjekt auf einer Stufe mit der NPD und anderen rechtsextremen Organisationen. Die meisten Landesbehörden für Verfassungsschutz werden mit ihrer Bewertung des Flügels nachziehen.

Innerparteilicher Protest

Als Reaktion auf die offizielle Einordnung des »Flügels« als Beobachtungsfall und die Radikalisierung der politischen Kommunikation der Bundespolitiker des »Flügels« wächst der innerparteiliche Protest und Widerstand. Mehrere Spitzenfunktionäre westlicher AfD-Landesverbände haben den Bundesvorstand der Partei aufgefordert, dem vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften »Flügel« Einhalt zu gebieten. Auch Ordnungsmaßnahmen gegen den »Flügel«-Gründer und Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke und den zweiten »Flügel«-Frontmann, Brandenburgs AfD-Chef Andreas Kalbitz, sind im Gespräch.

Der Landesvorstand der AfD in Nordrhein-Westfalen dringt sogar auf eine vollständige Auflösung der informellen Vereinigung. Die Auflösung des »Flügels« und weitere Maßnahmen seien geeignet, »wieder Ruhe in unsere Partei einkehren zu lassen und die bereits begonnene Austrittswelle zu stoppen«, heißt es in einem Brief, den der NRW-Landesvorsitzende Rüdiger Lucassen an die beiden Parteichefs, Jörg Meuthen und Tino Chrupalla, schickte.

In dem Schreiben fordert Lucassen den Bundesvorstand zudem auf, Veranstaltungen, Auftritte und andere Zusammenkünfte von AfD-Mitgliedern unter der Bezeichnung »Flügel« zu verbieten. Die Protagonisten des »Flügels« hätten sich zudem »vorbehaltlos in Diktion und Duktus den Zielen und der Programmatik der AfD unterzuordnen«. Aus dem nordrhein-westfälischen Landesverband hieß es, langjährige Mitglieder und »Leistungsträger« hegten einen tiefen Groll gegen neue, »Flügel«-affine Mitglieder vom Typ »Jogginghose, kein Job, keine Zähne«, die in einigen Kreisverbänden neuerdings versuchten, die Tonlage vorzugeben.

AfD-Mitglieder drohen mit Austritt

Der rheinland-pfälzische AfD-Fraktionschef Uwe Junge will, dass auch eine Rede Höckes bei einem »Flügel«-Treffen in Sachsen-Anhalt zur Sprache kommt. Außerdem thematisiert Junge in dem Brief an die Parteivorsitzenden einen Bericht des »Spiegel« zu einer früheren Mitgliedschaft von Kalbitz in der »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ), die dieser bestreitet. Die Gruppierung war 2009 verboten worden.

Das Bundesinnenministerium erklärte damals, die HDJ versuche, Kindern und Jugendlichen in Ferienlagern nationalsozialistische und rassistische Ideen einzuimpfen. Die Gruppierung steht auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD. Das bedeutet: Wer dort Mitglied war, darf in der AfD nicht aufgenommen werden.

In einem internen Schreiben, das Junge diese Woche an Parteifreunde verschickte, heißt es: »Ich erhalte aus allen Teilen des Landes empörte Meldungen und die unübersehbare Bereitschaft die Partei zu verlassen, wenn jetzt nicht entschlossen reagiert wird.« Er erwarte »eine harte Ordnungsmaßnahme gegen Höcke und die Löschung der Mitgliedschaft von Kalbitz wegen falscher bzw. lückenhafter Angaben bei Eintritt«.

Der Protest von ganzen Parteigliederungen gegen die Ausbreitung der völkisch-nationalistischen Auffassungen von Höcke und Kalbitz ist ein bemerkenswertes Hoffnungszeichen. Allerdings ist die Vorstellung naiv, durch Ordnungsmaßnahmen gegen einige Spitzenfunktionäre in Kombination mit einem energischeren Vorgehen des Staatsapparates gegen rechtsextrem ausgerichtete Organisationen könnte der breite Sektor der rechten Szenerie auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt werden.

Ein härteres Vorgehen staatlicher Behörden gegen Rechtsextremismus ist überfällig. Und es ist zu begrüßen, wenn die verstärkte Aufmerksamkeit gegenüber völkisch-nationalistisch ausgerichteten Organisationen zur Verstärkung des innerparteilichen Widerstands führt. Die rechte Gewalt ist zu lange verharmlost und als »Nischen-Phänomen« behandelt worden, der Verfassungsschutz hatte ihn nicht auf dem Radar gehabt. Es müsse aber »mit dem vollen Druck des Staates« gegen diese Strukturen vorgegangen werden.

Dies muss aber begleitet werden durch Stärkung von demokratischer Kultur und Willensbildung. Der Rechtspopulismus ist aber auch ein Problem gesellschaftlicher Fehlentwicklungen und politischer Handlungsunfähigkeit. Die Desorientierung der anderen Parteien, die sich nur noch um sich selber drehen – das ist ganz konkret ein Problem, dass Deutschland lähmt und den Nährboden für rechte Anschauungen liefert.

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