17. Dezember 2013 Otto König / Richard Detje: Tarifabschluss 2013 im Einzelhandel
Es lohnt sich zu kämpfen!
Acht Monate rangen die Gewerkschaft ver.di und die Arbeitgeberverbände des Einzelhandels um einen neuen Tarifvertrag. Im Tarifbezirk Baden-Württemberg gelang Anfang Dezember der Durchbruch: Die Unberechenbarkeit der flexiblen Streikformen gerade im bevorstehenden Weihnachtsgeschäft führte letztlich zum Einlenken der Arbeitgeberseite.
Der von den Arbeitgebern gekündigte Manteltarifvertrag wurde wieder in Kraft gesetzt. Es gelang, den Angriff auf die Löhne und Arbeitsbedingungen von rund 3,2 Millionen Beschäftigten abzuwehren. Nach dem Pilot-Abschluss im Süden einigten sich ver.di und die Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und im Saarland auf einen neuen Tarifvertrag. Nur in Schleswig-Holstein wurden die Verhandlungen auf den 7. Januar 2014 vertagt.
ver.di ging Anfang des Jahres 2013 mit der Forderung nach Erhöhung der Einkommen für die Beschäftigten in die Tarifrunde: Ein Euro pro Stunde mehr bzw. 6,5% oder 140 Euro lautete die Spannbreite der Forderungen in den Tarifbezirken. Doch die Einzelhandelskonzerne gingen auf Konfrontationskurs. Sie kündigten in allen Tarifbezirken – mit Ausnahme Hamburgs – die Manteltarifverträge mit dem Ziel, die Arbeitszeiten weiter zu flexibilisieren, Löhne abzusenken und Zuschläge zu streichen – u.a. durch Überführung verschiedener Beschäftigtengruppen in niedrigere Tarife. Die Folge wäre eine Veränderung der Tariflandschaft und eine weitere Schwächung der Gewerkschaften im Dienstleistungssektor gewesen.
Bei ihrer aggressiven Lohndumping-Strategie hatten die Arbeitgeber allerdings sowohl den Widerstand der Belegschaften als auch die flexiblen und somit wirkungsvollen Streikstrategien von ver.di unterschätzt. »So legten mehr als 130.000 Beschäftigte in über 900 Betrieben die Arbeit nieder. Insbesondere im Tarifbezirk Baden-Württemberg, wo die meisten Streiks stattfanden, zählten einige Belegschaften bis zu 99 Streiktage.« (Junge Welt vom 6.12.2013). So konnte in der Kernbranche des privaten Dienstleistungsbereichs der Flächentarifvertrag erhalten werden, »das wichtigste Bollwerk gegen zunehmende prekäre Beschäftigung im Handel. Allein dafür hat sich der Einsatz gelohnt« (Bernhard Franke, ver.di-Verhandlungsführer).
Für die Beschäftigten im Einzelhandel konnten Lohn- und Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vereinbart werden: ab 1. Juli 2013 Erhöhung um 3 % (Azubis ab 1.8.2013) und ab 1. April 2014 um weitere 2,1%. Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. August 2014 überproportional um ca. 8% angehoben. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend zum 1. April 2013 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Der strittigste Punkt war bis zuletzt die Frage, wie die über Werkverträge ausgegliederten »Regal-Auffüllkräfte« in den Tarifvertrag zurückgeführt werden können. So haben Unternehmen wie beispielsweise Kaufland, Real oder Rewe in den vergangenen Jahren die Tätigkeit der Auffüllung von Waren in die Regale per Werkvertrag durch Sub-Unternehmen ausführen lassen.[1] Die Werkvertragler rücken abends in den Supermärkten an und räumen für sechs bis sieben Euro brutto die Stunde die Waren aus und ein.
Der von den Tarifvertragsparteien gefundene Kompromiss sieht jetzt eine niedrige Entgeltgruppe für wiedereingegliederte Beschäftigte vor: Ab 1. Januar 2014 bekommen Kräfte für Auffülltätigkeiten einen Stundenlohn von 9,54 € bzw. ab 1.April 2014 von 9,74 € gezahlt.[2] Diese neue Entgeltgruppe gilt nur für Beschäftigte, die »ausschließlich« mit dem Auffüllen von Waren beschäftigt sind. Die Unternehmen müssen darüber hinaus vertraglich zusichern, in dem betreffenden Bereich keine LeiharbeiterInnen mehr zur Warenverräumung zu beschäftigen bzw. keinen Werkvertrag mehr abzuschließen. Für alle jetzigen Beschäftigten gilt Bestandsschutz, ihre Löhne können nicht abgesenkt werden.
Diese Regelung ist nach Auffassung von ver.di ein deutliches Signal zur Zurückdrängung von Werkverträgen und prekärer Beschäftigung im Einzelhandel. Damit kann den Spaltungstendenzen in den Belegschaften ein Riegel vorgeschoben werden. Um die Beschäftigten vor Lohndumping durch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber zu schützen, fordert die Gewerkschaft zusätzlich von der Bundesregierung die Tarifverträge im Einzelhandel allgemeinverbindlich zu erklären.
Zur weiteren Bewertung des Tarifabschlusses und insbesondere zu den innovativen Streikformen siehe Sybille Stamm und Cuno Hägele: Unberechenbar, schlagfertig, kämpferisch. Tarifabschluss im Einzelhandel, in: Sozialismus 1/2014, S. 41f.
[1] Vgl. Otto König /Richard Detje: Lohnsklaven der Weltwirtschaft« Werkverträge – Lohndumping – Drei-Klassen-Belegschaft, in: Sozialismus 9/2013.
[2] Vergleich: Ein Werkvertragler bekommt heute für die Tätigkeit des Regalauffüllens ca. 6, 63 Euro pro Stunde und keine Zuschläge. Beschäftigte nach der neuen Tarifgruppe erhalten ab 1.1.2014 pro Stunde 9, 54 € und bei einem 20%igen-Zuschlag zusätzlich 1, 91 € und damit insgesamt 11,45 €.