Hajo Funke
AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
108 Seiten | EUR 10.00
ISBN 978-3-96488-210-3

Michael Brie
Linksliberal oder dezidiert sozialistisch?
Strategische Fragen linker Politik in Zeiten von Krieg und Krise
Eine Flugschrift
126 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-215-8

Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
Den Krieg verlernen
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ISBN 978-3-96488-211-0

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Weniger Arbeiten, mehr Leben!
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Frank Deppe
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Peter Wahl
Der Krieg und die Linken
Bellizistische Narrative, Kriegsschuld-Debatten und Kompromiss-Frieden
Eine Flugschrift
100 Seiten | Euro 10.00
ISBN 978-3-96488-203-5

Heiner Dribbusch
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Arbeitskämpfe und Streikende in Deutschland seit 2000 – Daten, Ereignisse, Analysen
376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

1. Dezember 2015 Otto König / Richard Detje: »Arbeitgebertag 2015« fordert Aussetzung des Mindestlohns

Flüchtlinge als »Spielball der Ausbeutung«?

Seit Anfang dieses Jahres gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn auch in Deutschland. Angesichts der extrem langen und hart umkämpften Entstehungsbedingungen war absehbar, dass neoliberale Ökonomen, »Wirtschaftsweise« und Arbeitgeberverbände jede Gelegenheit nutzen werden, die Lohnuntergrenze zu durchlöchern.[1]

Geradezu lehrbuchartig hält der scheidende Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn die Außerkraftsetzung oder Absenkung des »antimarktwirtschaftlichen Instruments« schon deshalb für notwendig, damit »Low Performer« mit mangelnder Produktivität überhaupt in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können: Nur »bei einem niedrigeren Lohn rutschen arbeitsintensive Geschäftsmodelle über die Rentabilitätsschwelle und finden sich Unternehmer, die bereit sind, dafür ihr Geld einzusetzen« (WIWO, 10.9.2015).

Gegen Empirie, die Anlass zur Korrektur von Dogmen geben könnte, hilft Selbstimmunisierung. Sinn gehört zu jenen, die einen Verlust von fast einer Million Arbeitsplätze bei einem Mindestlohnsatz von 8,50 Euro prognostiziert hatten. Dass ein arbeitsmarktpolitischer Kahlschlag auch nicht ansatzweise in dieser Dimension erfolgt ist, führt Sinn auf die »boomende Wirtschaft« zurück, die die vorhergesagte Negativentwicklung überkompensiert habe. Doch das gibt keinen Sinn, denn diesen »Boom« hätte es dem lebenden Münchner Lehrbuch folgend gar nicht geben dürfen.

Die Argumentation der Mindestlohn-Gegner orientiert sich an Gelegenheitsstrukturen. Dazu gehören eine Million Schutzsuchende. Um deren Weg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, verlangte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer auf dem »Arbeitgebertag 2015« in Berlin, den Mindestlohn für Flüchtlinge auszusetzen. Nur so werde es gelingen, für sie neue Jobs zu schaffen.

Um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, einen Verdrängungswettbewerb zwischen deutschen ArbeitnehmerInnen und Flüchtlingen auszulösen, fordern die Spitzen der Arbeitgeberverbände BDA, BDI und DIHT nicht eine generelle Aussetzung des Mindestlohns, sondern für Flüchtlinge soll wie bei Langzeitarbeitslosen eine von sechs auf zwölf Monate ausgeweitete Ausnahmeregelung gelten.

Zuvor hatte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner bereits festgestellt, dass es, um junge Flüchtlinge ausbildungsfähig zu machen, notwendig sei, zwölfmonatige Praktika in Betrieben zu absolvieren – selbstverständlich mit einem Stundenlohn unterhalb der gesetzlichen 8,50 Euro. Für DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell wird damit offenkundig, dass die Arbeitgeber »Einstiegsqualifizierungen und Praktika als Einfallstor zur Aushebelung des Mindestlohns« nutzen wollen.

Um die Schutzsuchenden und deren Lebensperspektiven geht es nur am Rande. Im Vordergrund steht ihre mögliche Verwertung im wieder geöffneten Niedrigstlohnsektor. Wahrscheinlich ist es gar nicht zynisch gemeint, wenn BDA-Präsident Kramer über hoch gefährliche Fluchtrouten sagt: »Dies schafft nur, wer sein Leben in die Hand nehmen will. So jemand hat doch hervorragende Voraussetzungen, sobald er unsere Sprache beherrscht«.

Dennoch ist das blanker Zynismus, wobei der Übergang zu rechtem Populismus fließend ist, wie die »Argumentation« von Post-Chef Frank Appel zeigt: »Wenn sie arbeiten, dann liegen sie niemandem auf der Tasche, sondern schaffen auch noch Mehrwert für unser Land.« Die Differenz zwischen Mehrwert garantierendem Armutslohn und Existenzminimum darf der Steuerzahler für Hartz IV- Aufstocker aufbringen.[2] Doch auch dafür ist »argumentativ« vorgesorgt. Noch einmal Sinn: Gegen die überfällige Anhebung der Regelsätze für ALG-II-Empfänger führt er ins Feld, dass dies »die Anreize der Immigranten, Arbeit aufzunehmen, verringern und zu zusätzlichen fiskalischen Lasten führen würde.«

IMK-Direktor Gustav Horn hat Recht: In der Sinn‘schen Allwettertheorie entsteht Beschäftigung nur, wenn die Löhne niedrig genug sind. Da »stört selbstverständlich ein gesetzlicher Mindestlohn, der ein solches Absinken verhindert« (ZEIT online, 9.10.2015).

Doch geht es überhaupt um Beschäftigung? Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Raimund Becker, geht davon aus, dass etwa 90% der als Asylbewerber anerkannten Flüchtlinge auf Hartz IV angewiesen sein werden, weil sie hierzulande zunächst keinen Job finden werden. Die Stimme der BA hat Gewicht, schließlich ist ihr Vorsitzender Weise zugleich Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Deshalb springt hier der »Sachverständigenrat« mit seinem Jahresgutachten 2016[3] in die Bresche.[4]

Er empfiehlt, dass anerkannt arbeitsuchende Flüchtlinge von Beginn an als Langzeitarbeitslose gelten, womit für sie die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose von sechs auf zwölf Monate verlängert werden würde – analog bei Praktika. Auch ein nach Alter gestaffelter Mindestlohn könnte – so der SVR – die Eintrittshürde für junge Erwachsene senken. Mit den Vorschlägen des Arbeitgeberlagers ist das deckungsgleich.

Der wahre Sinn des Mindestlohns ist es, dem Unterbietungswettbewerb in den unteren Lohneinkommen – dem »race to the bottom« – einen  Riegel vorzuschieben. Zu Recht stellt der DGB fest: »Wer Absenkungen oder Ausnahmen auch für Flüchtlinge fordert, trägt nicht zur Integration, sondern zur Diskriminierung bei, schürt Unfrieden unter allen Beschäftigten und heizt die steigende Fremdenfeindlichkeit weiter an.« Und mit der gleichen Erkenntnis konstatiert Gustav Horn: »Die ökonomische Sinnlosigkeit dieses Vorschlags wird dabei noch von seiner politischen Gefährlichkeit übertroffen«.

Eine deutsche Posse? Oder gar nur Nachhutgefechte? Beileibe nicht! Die europäische Dimension der Auseinandersetzung liegt auf der Hand. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat derart lange gedauert, dass zwischenzeitlich die einst vorangeschrittene Entwicklung in den europäischen Nachbarländern umgekehrt wurde. Der europäische Tarifbericht des WSI von Thorsten Schulten dokumentiert das nachdrücklich.[5] Die weitere Durchlöcherung des Mindestlohns hierzulande bietet ein Einfallstor für all jene, die wirksame, bestenfalls Armutslöhne verhindernde Lohnuntergrenzen im Euro-Regime insgesamt zu Fall bringen möchten.

[1] Stefan Körzell/Claudia Falk (Hrsg.): Kommt der Mindestlohn überall an? Eine Zwischenbilanz. VSA: Verlag, Hamburg 2015.
[2] Vgl. »Willkommen im Niedriglohnsektor«, Hintergrund 23.9.2015.
[3] Sachverständigenrat der Bundesregierung »Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt«, Jahresgutachten 2015/2016, 11. November 2015.
[4] Bei dankenswerterweise abweichender Stimme seines Mitglieds Peter Bofinger.
[5] Siehe www.wissentransfer.info

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