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24. Dezember 2018 Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Der Armutsbericht 2018 des Paritätischen u.a.

Keine Trendwende bei der Armut

Illustration: Paritätischer

Anfang Dezember stellte der Paritätische Gesamtverband den Armutsbericht 2018[1] vor. Die Analyse der gesellschaftlichen Tendenzen schlägt sich in Vorschlägen für eine Trendwende in der Armutsbekämpfung nieder: für ein Rentensystem, das vor Armut im Alter schützt, und für eine Grundsicherung, die wirklich die Armut zurückdrängt.

Grundsätzlich müsste das Sozialsystems auf besseren Löhnen und Gehältern basieren, denn das gegenwärtige Leistungssystem ist defekt. Es heißt zwar immer: Wer viel leistet, verdient auch viel. Aber die Arbeit von zum Beispiel Krankenschwestern und Erzieherinnen werden keineswegs leistungsgerecht entlohnt. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider unterstreicht zu Recht: Das Rentenniveau sollte umgehend wieder auf 53% des Nettoeinkommens, der Mindestlohn auf 12,63 Euro angehoben und sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen verboten werden.

Die Armut in der Berliner Republik hat ein trauriges Rekordhoch erreicht. Egal ob man die Daten des Statistischen Bundesamtes oder die repräsentative Wiederholungsbefragung privater Haushalte (Sozio-oekonomisches Panel  – SOEP) heranzieht: Die Armutsquote markiert einen Höchststand seit der Wiedervereinigung. Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes beträgt sie 15,8%, nach dem SOEP sind es sogar 16,8%. Rechnerisch sind damit mindestens 13,7 Mio. Menschen betroffen. Noch nie lebten seit der Wiedervereinigung mehr Menschen in Deutschland unter der Armutsgrenze.

Dieser Negativrekord steht am (bisherigen) Ende einer Entwicklungstendenz, die seit den 1990er Jahren festzustellen ist. Damals lag die Armutsquote noch um die 11%. Seit der Jahrtausendwende ist der Aufwärtstrend nicht mehr zu übersehen. Armuts- und Wirtschaftsentwicklung haben sich trotz guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen entkoppelt. Der Anstieg der Armut erfolgt trotz abnehmender Arbeitslosenquote und trotz zunehmender Erwerbstätigenzahlen.

Relative Einkommensarmut

Von Teilen der wissenschaftlichen und politischen Eliten werden sowohl die zunehmende Ungleichheit als auch die Zunahme von Armut in der Berliner Republik bestritten: Von Armut könne nur bei den Bürger*innen gesprochen werden, die unter erheblichen materiellen Entbehrungen leiden. Demgegenüber folgt der Paritätische in seinen Untersuchungen dem Konzept der relativen Einkommensarmut.

»Dieses auf Ebene der EU seit Mitte der 1980er Jahren etablierte wissenschaftliche Konzept der Armutsmessung geht davon aus, dass Armut nicht erst dann vorliegt, wenn erhebliche materielle Entbehrungen vorliegen, sondern bereits dann, wenn das Einkommen so gering ist, dass es den Betreffenden nicht mehr möglich ist, am ganz normalen Alltag der Mitte einer Gesellschaft teilzuhaben.« Mittlerweile hat man sich darauf verständigt, dass von Armut gesprochen werden muss, wenn das Einkommen weniger als 60% des mittleren Einkommens in der Gesellschaft beträgt. Wer mit seinem Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, ist in der Regel von gesellschaftlichem Ausschluss betroffen.

Als einkommensarm gilt also jede Person, deren Haushaltsnettoeinkommen unter 60% des mittleren Einkommens liegt. Es wird also der sogenannte Median, der mittlere Wert, errechnet:

Die so ermittelte Armutsschwelle und die sich daraus ableitenden Armutsquoten sind sehr ›stabil‹: »Die Haushalte im oberen Bereich können reicher und reicher werden. Solange der Haushalt in der Mitte der Rangreihe keinen Einkommenszuwachs hat, hat dies keinerlei Einfluss auf die Armutsschwellen.«[2]

Neue Wege – auch in der »Armutspolitik«

Mit dem Armutsbericht 2018 geht der Paritätische neue Wege. Lag in den vergangenen Jahren der Schwerpunkt auf der regionalen Verteilung, konzentriert sich der neue Bericht auf die Frage: »Wer sind die Armen?«. Aus bisherigen Studien sei bekannt, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen nach soziodemografischen Merkmalen ein besonders hohes Armutsrisiko tragen. Der aktuelle Armutsbericht zeigt, dass Arbeitslose (62,9%), Alleinerziehende (40,2%), kinderreiche Familien (30,0%), Migrant*innen (27,5%) oder Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen (28,8%) die höchsten Armutsquoten ausweisen.

Allerdings sagen die Armutsquoten einzelner Bevölkerungsgruppen letztlich noch nichts über die Zusammensetzung der 13,7 Mio. Menschen aus, die in Deutschland zu den Armen gezählt werden müssen. Wie viele Arbeitslose, Alleinerziehende oder Migrant*innen sind tatsächlich unter den Armen, welche Gruppen dominieren? Das Ergebnis des Armutsberichts 2018: »Die Armen sind nur in einer Minderheit arbeitslos. Die ganz überwiegende Mehrheit der erwachsenen Armen ist berufstätig oder in Rente. Die allermeisten Armen verfügen über ein mindestens mittleres, viele auch über ein höheres Bildungs- bzw. Qualifikationsniveau und: Armut in seiner Breite ist absolut kein Migrationsproblem.«

Diese Befunde haben große Bedeutung, weil sie die bisher praktizierte »Armutspolitik« in Frage stellen. So geht die Konzentration der armutspolitischen Anstrengungen auf die Arbeitslosen »an der Mehrheit der Armen schlicht vorbei. Umgekehrt wäre beispielsweise eine Vernachlässigung des Themas Altersarmut mit Verweis auf eine leicht unterdurchschnittliche Armutsquote unter den Alten fatal, da immerhin jede*r vierte unter den Armen von kleiner Rente oder kleiner Pension lebt.« Die Analyse von Armutsquoten bestimmter Bevölkerungsgruppen muss daher genauer betrachtet werden, um zu einer umfassenden Armutsbekämpfungsstrategie zu gelangen.

Zentrale Ergebnisse

In Deutschland liegt die Armutsquote mit 16,8% auf einem Rekordhoch. Das bedeutet: Jede sechste Person ist durchschnittlich von Armut betroffen – rechnerisch rund 13,7 Mio. Menschen.

Die von Armut auf häufigsten betroffenen Personengruppen sind Arbeitslose (62,9%), Alleinerziehende (40,2%), Menschen mit geringem Qualifikationsniveau (29,8%) und Migrant*innen (27,5%). Aber: Betrachtet man die Gesamtheit der Armen in Deutschland sind es ganz überwiegend Menschen ohne Migrationshintergrund und Personen mit zumeist mittlerem oder höherem Qualifikationsniveau. Erwachsene arme Menschen gehen in aller Regel einer Erwerbstätigkeit nach (33,2%) oder sind in Rente oder Pension (24,8%). 12,4% sind in Ausbildung und Lehre. Arbeitslos sind dagegen lediglich 21,0% der einkommensarmen Erwachsenen.

Die Kinderarmut in Deutschland ist anhaltend hoch. Nicht nur jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut, sondern auch jeder fünfte arme Mensch in diesem Land ist ein Kind. Was die einkommensarmen Haushalte mit Kindern anbelangt, sind es vor allem Alleinerziehenden-Haushalte (14,7%), die ins Auge fallen, und Paarhaushalte mit drei und mehr Kindern (13,6%).

Von allen Haushaltstypen haben Alleinerziehenden-Haushalte die mit Abstand höchste Armutsquote: Vier von zehn Menschen in einem Alleinerziehenden-Haushalt sind arm (40,2%). Dabei gilt: Je jünger die Kinder, desto größer das Armutsrisiko. Auch kinderreiche Paar-Haushalte mit drei oder mehr Kindern sind überdurchschnittlich von Armut betroffen: Die Armutsquote liegt bei 30%. Aber: Auch mehr als jede*r vierte Alleinlebende (26,7%) ist von Armut betroffen.

Betrachtet man die Gesamtheit der Armen nach Haushaltstypen, so sind die größten Gruppen die Alleinlebenden (33,4%) sowie Paare mit Kindern (30,9%). Die Alleinlebenden sind vor allem Erwerbstätige (30,8%) und Rentner*innen (31,6%). Das Klischee vom armen arbeitslosen Alleinlebenden erfüllen dagegen lediglich 21,7%.

Der Haupterwerbsstatus hat einen erwartungsgemäß großen Einfluss auf die Armutsquote: Insbesondere Personen in Ausbildung (30,4%) und Arbeitslose (62,9%) sind von Armut betroffen. Personen in Rente oder Pension sind mit 14,7% leicht unterdurchschnittlich von Armut betroffen. Haupterwerbstätige weisen mit 9,2% die insgesamt niedrigste Armutsquote auf. Damit ist aber immerhin beinahe jede*r zehnte Erwerbstätige arm! Das zeigt, dass auch Haupterwerbstätigkeit nicht vor Armut schützt. Es sind entgegen der weit verbreiteten Annahme keinesfalls vor allem Minijobber*innen, die von Armut betroffen sind; von den erwerbstätigen Armen machen sie nur etwas mehr als ein Viertel aus. Es zeigt sich vielmehr ein auffallender statistischer Zusammenhang zwischen Armutsbetroffenheit und befristeter Beschäftigung und Zeit- bzw. Leiharbeit. Die ganz überwiegende Mehrheit (69,4%) der erwerbstätigen Armen ist mehr als nur geringfügig tätig und 40,7% sogar voll erwerbstätig. 7,9% der Armen sind in einem Zeit- oder Leiharbeitsverhältnis und 31,3% nur befristet beschäftigt.

Grundsätzlich sinkt mit steigendem Qualifikationsniveau die Armutsquote Erwachsener: Drei von zehn Personen über 25 Jahren mit niedrigem Qualifikationsniveau sind arm, bei einem mittleren Qualifikationsniveau liegt die Armutsquote bereits unter dem Durchschnitt (14,1%) und ist am niedrigsten bei einer hohen Qualifikation (8,4%). Aber: Die gängige Formel, Bildung allein schütze vor Armut, trifft nicht zu. 17,1% der Armen kann ein hohes und 56% ein mittleres Qualifikationsniveau zugerechnet werden. Bei fast dreiviertel der Armen dürfte also das Bildungsniveau nicht die Ursache für die prekäre Einkommenssituation darstellen.

Zwischen Migrationshintergrund und Armutsrisiko besteht statistisch ein klarer Zusammenhang. Menschen mit Migrationshintergrund sind gut doppelt so häufig wie Deutsche ohne Migrationshintergrund von Armut betroffen. Aber: Die Mehrheit der Armen, nämlich 58,2%, hat keinerlei Migrationshintergrund. Weitere 15,8% haben einen nur indirekten Migrationshintergrund, d.h. sie sind hier in Deutschland geboren und aufgewachsen.

Die Armutsproblematik betrifft fast ausschließlich Mieter*innen. Drei von zehn zur Miete wohnenden Personen sind arm (29,7%); wer Wohneigentum besitzt, ist dagegen nur in vier von 100 Fällen arm. Eigentümer*innen haben mit Armut kaum etwas zu tun, wie auch der Blick auf die Gesamtheit der Armen zeigt: Während 88,2% der Armen zur Miete wohnen, sind es nur 11,8%, die ihre Wohnung oder Haus ihr eigen nennen.

Schlussfolgerungen

Mit dem Armutsbericht 2018 wird das öffentliche Bild von Armut korrigiert. Armut ist kein alleiniges Risiko von »Randgruppen«, sondern Armut reicht weit in die Mitte der Gesellschaft hinein. »Sie betrifft gerade auch gebildete Menschen ohne Migrationshintergrund. Und Armut ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Eine nicht nur Symptome, sondern Ursachen beseitigende Politik gegen Armut muss deshalb buchstäblich grundlegend sein.«

Zur Bekämpfung von Armut bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Kerngedanke: Jede*r muss von seiner Arbeit leben können. Für die, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, muss eine auskömmliche gesellschaftliche Mindestsicherung sichergestellt werden.

  • Nicht mehr arm trotz Arbeit: Erwerbstätige wirksam absichern

Einkommensarme Erwerbstätige sind weder arbeitsuchend noch arbeitslos, sondern verfügen vor allem über ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen. Innerhalb der Gruppe der Armen, die erwerbstätig sind, ist nur gut ein Viertel lediglich geringfügig beschäftigt. Der größte Teil der Betroffen – 40,7% – sind sogar voll erwerbstätig und weitere 28,7% sind in Teilzeit beschäftigt. Im Zentrum der Bekämpfung Einkommensarmut von Lohnabhängigen steht deshalb die Erhöhung der Arbeitseinkommen (was nur mit starken Gewerkschaften zu haben ist), die Eindämmung aller Formen von prekärer Beschäftigung sowie die Erhöhung des Mindestlohns.

  • Armutsvermeidung bei Arbeitslosigkeit

Wir brauchen eine Reform der Arbeitslosenversicherung, um bei Arbeitslosigkeit Armut zu vermeiden. Dabei geht es zum einen um einen erleichterten Leistungsbezug und längere Bezugszeiten. Außerdem muss für die, die bereits bei einer Vollzeitbeschäftigung an oder gar unter der Armutsgrenze lebt, eine armutsfeste Perspektive in der Arbeitslosenversicherung geschaffen werden, die deutlich länger als heute ein Abrutschen in die Grundsicherung verhindert. Ein Mindestarbeitslosengeld in Höhe von etwa 800 Euro für ehemals vollzeiterwerbstätige Arbeitslosengeldbeziehende wäre ein weiterer wesentlicher Beitrag.

  • Abkehr von Hartz IV

Notwendig ist ein Kurswechsel, weg von kurzfristigen Eingliederungsmaßnahmen, hin zur individuellen Förderung von arbeitslosen Menschen. Die Jobcenter benötigen dafür ebenso ausreichend finanzielle Mittel, um auch langfristige Förderungen finanzieren zu können, wie die Beschäftigungsträger und Integrationsbetriebe ihrerseits eine verlässliche Finanzierung benötigen. Für Menschen geben, die aufgrund vielfältiger, zusammenkommender sozialer Probleme kurzfristig nicht in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden können, müssen sinnstiftende Beschäftigungsverhältnisse, die ein Einkommen oberhalb der Grundsicherung ermöglichen, geschaffen werden. Das bestehende Sanktionsregime muss abgeschafft und durch eine individuelle Förderung, die Arbeit honoriert und durch großzügigere Selbstbehalte für eigenes Einkommen flankiert wird, ersetzt werden.

Schließlich geht es um die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie Mindestausbildungsleistungen, um Ausbildung und Studium ohne Armut zu gewährleisten. Und um armutsfeste Renten. Das Rentenniveau sollte deshalb wieder auf 53% – dem Stand vor Einführung der sogenannten Riester-Rente – angehoben werden, um eine lebensstandardsichernde Alterssicherung für die große Mehrheit der zukünftigen und heutigen älteren Menschen gewährleisten zu können. Für diejenigen, die dennoch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind, sollte der Regelbedarf grundsätzlich um zehn Prozent erhöht und ein zusätzlicher Freibetrag für Leistungen der Rentenversicherung, leistungsabhängig zwischen 100 und 180 Euro monatlich, eingeführt werden.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es einer weitgehenden Reform des Steuersystems, die Vermögen und höhere Einkommen stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt.

[1] Paritätischer Wohlfahrtsverband in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Arbeiterwohlfahrt und der Nationalen Armutskonferenz, Wer die Armen sind. Armutsbericht 2018, Dezember 2018.
[2] Vorteil des SOEP: Es bildet die realen Haushaltseinkommen realitätsnäher ab als der Mikrozensus: In der Befragung wird – anders als beim Mikrozensus – jeweils das Vorjahreseinkommen abgefragt. Das bedeutet, dass die SOEP-Daten zwar weniger aktuell als die Mikrozensus-Daten sind, gleichwohl aber mit Blick auf die Armutsentwicklung detailliertere Analysen erlauben. Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens wird das sogenannte Pro-Kopf-Haushaltsäquivalenzeinkommen errechnet. Die Werte, mit denen der jeweilige Anteil am Haushaltsverbrauch, sind allerdings willkürlich festgelegt und keineswegs empirisch ermittelt. So kommt die Bertelmann-Stiftung in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass die einkommensunabhängige OECD-Skala bei ärmeren Haushalten zu gering und bei wohlhabenderen Haushalten zu hoch ausfällt. Damit werden »arme« Haushalte reicher und »reiche« Haushalte ärmer gerechnet.

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