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2. Dezember 2021 Redaktion Sozialismus.de: Über sozialdemokratische Führung in der Ampel

Machtwechsel in Pandemiezeiten

Olaf Scholz, General Carsten Breuer, Angela Merkel (Foto: dpa)

Mitten in einer dramatischen Krisensituation ist die neue Bundesregierung weniger mit der Regierungsbildung und dem Umbau des neu zugeschnittenen Staatsapparates beschäftigt als mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Der Regierungswechsel inmitten der vierten Welle der Pandemie stellt die politische Klasse – von den Parteien bis zum Verfassungsgericht – vor eine nie dagewesene Herausforderung.

Symbolisch für den Kraftakt, den die »Ampel« von Beginn an zu bewältigen hat, war der Auftritt bei der Präsentation des Koalitionsvertrages. Die Vorstellung der Zukunftspläne trat in den Reden zurück gegenüber den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung: Beschleunigung der Impfkampagne, sofortige Einsetzung eines Krisenstabes im Bundeskanzleramt und mehr Geld für Pflegepersonal.

Trotz des Regierungswechsels sieht der designierte Kanzler-Nachfolger Olaf Scholz (SPD) die Führung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gut vorbereitet. Nach den Beratungen von Bund und Ländern sagte Scholz, es seien »jetzt die richtigen Entscheidungen getroffen worden« und bekräftigte: »Die Führung ist da.«


Merkel fordert Lockdown

Neu an dem »Sieben-Punkte-Sofortprogramm«, so Scholz, ist nur die Ankündigung eines ständigen Bund-Länder-Krisenstabs und einer Expertengruppe im Kanzleramt. Das Gremium soll die Arbeit bereits aufnehmen, bevor die Ampelregierung im Amt ist. Täglich solle der Bund-Länder-Krisenstab die Situation unter die Lupe nehmen, kündigte Grünen-Chefin Annalena Baerbock an. Von schärferen Maßnahmen war hingegen nicht die Rede, obwohl Virologen und Intensivmediziner dies längst fordern, und auch die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat mit einer ungewöhnlichen Einladung Druck ausgeübt.

Merkel hatte die Spitzen der Ampel-Parteien ins Kanzleramt gebeten. Sie soll den Koalitionären deutlich gemacht haben, für wie dramatisch sie die Lage hält. Außerdem soll sie angeboten haben, die Maßnahmen deutlich zu verschärfen, etwa durch eine gesetzliche Notbremse oder eine klare Lockdown-Vereinbarung mit den Ländern.

Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle war unterdes das von den Ampel-Parteien auf den Weg gebrachte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Die Länder haben damit zwar auch künftig die Möglichkeit, Maßnahmen wie Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen oder Verbote von Veranstaltungen anzuordnen. Flächendeckende Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen gehören aber nicht mehr zum Instrumentenkasten. Das Gesetz soll in einer weiteren Bund-Länder-Runde überprüft und gegebenenfalls nachgeschärft werden.

Die Lage in Deutschland wird von Tag zu Tag dramatischer. Die Infektionszahlen steigen, die Intensivstationen sind am Limit. Besonders gravierend ist die Lage in Sachsen. Das ostdeutsche Bundesland hat die bundesweit niedrigste Impfquote und die höchste Sterberate. Dort liegt die Sieben-Tage-Inzidenz zurzeit bei knapp 1.075. Nur 57,9% der Menschen im Land haben sich bisher impfen lassen, so wenige wie in keinem anderen Bundesland.

Sachsen, aber auch andere Bundesländer wie Thüringen und Bayern, sind nun gezwungen, Intensivpatienten in großem Stil in andere Bundesländer zu verlegen. Sachsen hat bereits 16 Patient:innen für die Verlegung angemeldet. Auch Thüringen bereitet die Verlegung von 14 Intensivpatient:innen nach Norddeutschland vor. Aus Bayern werden in den kommenden Tagen voraussichtlich 50 Corona-Intensivpatient:innen verlegt. Bund, Länder und Expert:innen des Robert-Koch-Instituts koordinieren die Verlegung.

Seit Beginn der Pandemie haben sich in Deutschland rund 5,6 Mio. Menschen angesteckt. Über 101.000 Menschen sind im Zusammenhang mit dem Virus gestorben. Die meisten Neuinfektionen werden derzeit im östlichen Teil Deutschlands gemeldet.

Noch vor der Vorstellung des Koalitionsvertrags skizzierte der kommende Kanzler von der SPD die Aufgabe des Krisenstabes. Es kündigte einen »neuen, präzisen Umgang mit den aktuellen Herausforderungen« an. »Wir werden alles tun, was nötig ist. Es gibt nichts, was nicht in Betracht gezogen werden kann«, versicherte Scholz. Der Krisenstab werde die Lage kontinuierlich begutachten, beobachten und die Umsetzung der Beschlüsse prüfen.

Noch sitzt Scholz nicht im Kanzleramt. Um dort einen Krisenstab einzurichten, brauchte er die Zustimmung der geschäftsführenden Bundeskanzlerin. Ihr Sprecher Steffen Seibert sagte, Scholz und Merkel seien in engem Kontakt über den Krisenstab. Nach Seiberts Worten ist es das Ziel, dass der Krisenstab seine Arbeit »sobald wie möglich« aufnehmen kann.


Militarisierung der Pandemie-Bekämpfung

Wer künftig im Corona-Krisenstab zusammenarbeiten wird, ist noch nicht bekannt. Vorgesehen ist, dass ein Militär, Generalmajor Carsten Breuer, Leiter des Krisenstabs werden soll. Der 56-Jährige leitet momentan die Bundeswehr-Einsätze im Inland. Mit seiner Berufung setzen die Ampel-Parteien auf einen auch im Corona-Krisenmanagement erfahrenen Soldaten. Der Kommandeur des in Berlin ansässigen Kommandos »Territoriale Aufgaben« koordiniert bereits seit dem vergangenen Jahr die Aufgaben der Bundeswehr in Pandemie-Belangen. Mit dem Krisenstab und seinem militärischen Kopf ist auch in der Berliner Republik ein Höhepunkt in der Militarisierung des Kampfes gegen die Pandemie erreicht.

Breuer gilt als Logistik-Experte mit umfassenden Erfahrungen im Krisenmanagement. Sein für Einsätze der Bundeswehr im Inland zuständiges Kommando half unter seiner Führung in den vergangenen Jahren auch bei Schnee- und Hochwasserkatastrophen.

Zu Beginn des Jahres standen rund 25.000 Bundeswehrsoldat:innen zur Corona-Bekämpfung bereit. Sie halfen in inländischen Altenheimen und Gesundheitsämtern, aber auch im Ausland, etwa im damals von der Pandemie schwer gebeutelten Portugal. Das Bundeskabinett beschloss seinerzeit, Landkreise und Kommunen von zusätzlichen Kosten zu befreien, wenn diese in der Pandemie Amtshilfe beantragen. Seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 wurden rund 9.000 solcher Anträge an die Bundeswehr gestellt.

Der kommandierende General für die Corona-Hilfen, Martin Schelleis, mahnte im Februar, das könne »kein Dauerzustand« sein. »Unser Hauptauftrag ist die äußere Sicherheit«, sagte er. Im Sommer waren die Streitkräfte bei der Flutkatastrophe im Ahrtal dann ebenso gefordert wie beim Evakuierungseinsatz in Afghanistan, während an der Corona-Front in der warmen Jahreszeit und bei wachsender Impfquote zunächst langsam Ruhe einkehrte. Mit dem Virus meldet sich indes auch die Bundeswehr mit Macht zurück – notgedrungen.

Zuletzt kündigte Schelleis an, dass das Hilfeleistungskontingent Corona von derzeit 3.000 auf 8.000 Soldat:innen verdoppelt werde. Neuerdings fliegt die Luftwaffe Corona-Intensivpatient:innen in freie Krankenhäuser – so am Wochenende fünf schwerkranke Menschen von München nach Hamburg, von wo aus sie weiter nach Schleswig-Holstein gebracht wurden.

»In ganz Deutschland haben die Menschen auch weiterhin die Gewissheit, dass auf ihre Bundeswehr Verlass ist«, sagt der General mittlerweile. Da scheint es nicht mehr verwunderlich, dass nun auch ein führender Offizier die Leitung des neuen Krisenstabes übernehmen soll.


»Bundesnotbremse« rechtens

Entschieden ist auch der Streit, ob die Einschränkungen der individuellen Freiheiten im Zusammenhang mit der Pandemie-Bekämpfung rechtmäßig waren. Mit der »Bundesnotbremse« hatte die Bunderegierung in der dritten Pandemiewelle versucht, die Verbreitung des Coronavirus aufzuhalten. Ziel war es, die sozialen Kontakte zu verringern. Die Regierung wollte im Frühjahr mit der »Bundesnotbremse« sicherstellen, dass überall im Land dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region verschärft. Sie galt seit dem 24. April automatisch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehrere Tage lang die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen es binnen einer Woche gibt. In diesem Falle galt die »Notbremse« unmittelbar, ohne dass die Länder erst Verordnungen erlassen mussten. Am 30. Juni lief die Regelung aus.

Die Einführung der »Notbremse« hatte zu einer Klagewelle beim höchsten deutschen Gericht geführt. Die FDP hatte die politische Führung im »Freiheitskampf« und setzte zunächst auch eine liberale Fassung des Infektionsschutzgesetzes der Ampel-Koalition durch. Bis zur zweiten Augusthälfte gingen beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge von insgesamt mehr als 8.000 Antragsteller:innen ein. In dem angegriffenen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes waren auch Vorschriften zur Schließung von Theatern und Kinos, Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften, Fitnessstudios, Coiffeursalons und zahlreichen weiteren Einrichtungen enthalten. Auch hiergegen gibt es Verfassungsbeschwerden, über die aber noch nicht entschieden wurde.

Im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalitionäre sieht der Paragraf anders aus und enthält nun zum Beispiel die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Aus mehreren Ländern gab es jüngst Forderungen nach einer Neuauflage der »Bundesnotbremse«. Derzeit liegt der Inzidenzwert in Deutschland über 450. Knapp 60 der gut 80 Mio. Bürger:innen sind geimpft.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen der ausgelaufenen Bundesnotbremse mit dem Grundgesetz vereinbar sind und verhältnismäßig waren. Das Gericht schreibt in seiner Begründung: »Die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen waren in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.«

In einem zweiten Verfahren wiesen die Richter:innen Klagen von Eltern und Schüler:innen gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. Zugleich erkannten die Richter erstmals ein »Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung« an.

Mit diesem Urteil haben die FDP und ihr Vorkämpfer gegen die Beschneidung der Freiheit, der künftige Justizminister Marco Buschmann, eine krachende Niederlage einstecken müssen. Dementsprechend enttäuscht hat sich denn auch der FDP-Vize Wolfgang Kubicki über das Urteil geäußert. Zugleich forderte er die Länder auf, jetzt rasch die Möglichkeiten des aktuellen Infektionsschutzgesetzes zu nutzen. »Das Urteil ist enttäuschend, aber das Bundesverfassungsgericht ist Letztentscheider. Dies gilt es im Verfassungsstaat zu respektieren«, sagte er. Und: »Die Länder müssen jetzt in eigener Zuständigkeit die Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen, statt Schwarzer Peter zu spielen.«

Mit den Entscheidungen des Verfassungsgerichtes bekommt die deutsche Politik auch Hinweise für ihren Handlungsspielraum in der gegenwärtigen vierten Welle, denn der Impffortschritt wirkt sich an dieser Stelle aus. Die geschäftsführende Kanzlerin und ihr designierter Nachfolger haben sich telefonisch mit den Ministerpräsident:innen der Länder zusammengeschaltet, über die Lage beraten und sich auf schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie geeinigt.

Nach dem Ausräumen der politischen Ideen der FDP mit Hilfe des Verfassungsgerichtes kann nun unter militärischer Führung der Kampf gegen die 4. Welle anlaufen. Bis Weihnachten sollen bis zu 30 Mio. Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich gemacht werden. Dafür soll der Kreis derjenigen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich ausgeweitet werden. Weil Hausärzte und Impfzentren kaum hinterherkommen, sollen künftig mehr Menschen Vakzine spritzen dürfen. Dazu zählen auch Apotheker*innen, Pflegekräfte und Zahnärzte*innen. Der neue Bund-Länder-Krisenstab im Kanzleramt soll mögliche Logistikprobleme unter Leitung von Generalmajor Carsten Breuer angehen, die Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Steuerung der Impfkampagne, bei Impfstofflieferung und -verteilung stärken.

Die Bundeswehr hat seit dem Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 gut zu tun. In der Berliner Leber-Kaserne gehen die Anfragen von Ländern und Gemeinden ein, die die Bundeswehr um Hilfe bitten – vom Impfeinsatz über Aushilfe in überlasteten Gesundheitsämtern bis hin zur sicheren Tiefkühl-Lagerung der Impfstoffe von Biontech und Moderna. Breuer und seine Leute kennen sich also aus im föderalen Geflecht der Republik.

Neben der militärisch beschleunigten Impfkampagne wird jetzt auch die Vorbereitung gegen eine mögliche weitere Welle der Pandemie eröffnet. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat sich der zukünftige Kanzler Scholz für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen: »Mein Vorschlag ist ja, dass der Zeitpunkt, bis zu dem dann jeder und jede sich hat impfen lassen, auch nicht allzu fern liegt, also mein Vorschlag: Anfang Februar oder Anfang März.« Die Entscheidung soll beim Bundestag liegen und das Gesetzgebungsverfahren noch vor Ende des Jahres starten. Scholz betonte, dass es sich um eine »Gewissensfrage« für die einzelnen Abgeordneten handele. Die von Union und Grünen geführten Länder forderten den Bund zudem auf, die »Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer allgemeinen Impflicht zügig einzuleiten«.

Angela Merkel sprach von einem »Akt der nationalen Solidarität«, der erforderlich sei, um die Infektionszahlen zu senken und die Lage an den Krankenhäusern zu entspannen. Es gebe zwar eine Beruhigung der Infektionslage, aber auf viel zu hohem Niveau.

Für Ungeimpfte sind bundesweite Kontaktbeschränkungen geplant. Treffen, an denen Ungeimpfte teilnehmen, sollen grundsätzlich nur mit dem eigenen Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushalts möglich sein; Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Die in einigen Ländern schon geltende 2-G-Regel soll bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten.

In Schulen soll eine generelle Maskenpflicht gelten; auch dort, wo das bisher nicht der Fall ist. Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gelte ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, sagte Merkel.

Volle Bundesligastadien wie am vergangenen Wochenende soll es in naher Zukunft nicht mehr geben. Bundesweit sollen nur maximal 30 bis 50% der Zuschauer*innen zu Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen zugelassen werden. In Innenräumen soll die Auslastung bei 5.000, im Freien bei 15.000 Zuschauer:innen gedeckelt werden. Zugang gibt es nur für Geimpfte und Genesene mit medizinischen Masken.

Mit dem nun auf den Weg gebrachten »Akt der nationalen Solidarität« soll die Corona-Pandemie eingedämmt werden. Man kann es drehen und wenden wie man will: Die damit einhergehende Militarisierung der gesellschaftlichen Verwaltung stellt der Zivilgesellschaft wie auch der politischen Kultur der Berliner Republik kein gutes Zeugnis aus.

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