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ISBN 978-3-96488-121-2

9. Juli 2020 Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Niedriglohnsektor bleibt relevant

Mindestlohn – ein kluger Kompromiss?

Foto: dpa

In der aktuellen Krisenkonstellation (laut EU eine Rezession von 6,3%, Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 2,8 Mio. und ca. sieben Mio. Kurzarbeiter*innen) waren die Verhandlungen um die Erhöhung des Mindestlohns eine politische Gradwanderung. Durch die Krise rückten die Dimensionen des Niedriglohnsektors in den Mittelpunkt des Verteilungskonflikts.

Beschäftigte in Branchen, deren Systemrelevanz überdeutlich wurde, stellen einen Großteil derjenigen, die nur gering entlohnt werden. Besonders prekär ist auch die Lage von Beschäftigten, für die der Minijob die Haupterwerbsquelle darstellt. Rund drei Viertel von ihnen arbeiten zum Niedriglohn. Dabei haben sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dadurch bricht derzeit insbesondere Haushalten im unteren Bereich der Einkommensverteilung ein erheblicher Teil ihres verfügbaren Einkommens weg.

Nach konfliktreichen Verhandlungen hat sich die Mindestlohnkommission darauf verständigt, dass der Mindestlohn in kleinen Schritten bis zum Jahr 2022 von gegenwärtig 9,35 Euro bis zum Jahr 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden soll. Die Gewerkschaften hatten eine Lohnuntergrenze in Höhe von 12 Euro gefordert, Arbeitgeberverbände hingegen pochten auf Lohnzurückhaltung in Krisenzeiten.

Die Kommission orientierte sich bei ihrem Beschluss an den Tariflöhnen der vergangenen zwei Jahre, so wie im Gesetz festgelegt. In der Wirtschaftskrise wäre ein höherer Mindestlohn zweifellos ein weiterer Impuls für die Binnennachfrage. Mit einer deutlichen Anhebung würden die Arbeitskräfte mit einem höheren Einkommen ausgestattet, das die Nachfrage befördern könnte. Niedriglöhner*innen haben geringe Sparrücklagen und sind daher ideale Treiber des gesellschaftlichen Konsums.

Eingeführt hat den Mindestlohn die große Koalition im Jahr 2015. Er sollte Hungerlöhne und Armutsrenten verhindern und lag anfangs bei 8,50 Euro in der Stunde. Zuvor hatten Millionen hierzulande für Mini-Löhne von fünf oder auch sieben Euro gearbeitet, vor allem in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor. Der große Mindestlohnsektor in Deutschland war ein Resultat neoliberaler Umverteilungspolitik – und ist es bis heute. Die aktuelle Ausgangslage war eher wenig ermutigend: Egal ob der deutsche Mindestlohn jetzt 9,35 Euro oder in zwei Jahren 10,45 Euro beträgt, er ist und bleibt zu niedrig.

Mit dem erreichten Ergebnis können die Gewerkschaften nicht zufrieden sein, weil man einem Mindestlohn, der aus der Armutsfalle führt und auch Armut im Altern verhindern könnte, nur in kleinsten Trippelschritten nähergekommen ist. Demgegenüber kann Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), den Minischritten vor allem Positives abgewinnen: »Vor dem Hintergrund dieser beispiellosen wirtschaftlichen Rezession, war es das Gebot der Stunde, dass auch die Mindestlohnanhebung der derzeitigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung tragen muss … Durch die niedrigeren gestaffelten Anpassungsschritte für das Jahr 2021 schaffen wir vor allem für kleine und mittelständische Betriebe mehr Luft, da diese durch die Corona-Krise besonders hart getroffen sind und um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen müssen.«

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, Mitglied der Mindestlohnkommission, betonte vor allem, dass die von Teilen der Unternehmer geforderte Aussetzung der Erhöhung in der Kommission nicht durchgesetzt werden konnte. Das Verhandlungsergebnis sei angesichts der gesellschaftlichen und politischen Kräfteverhältnisse ein Erfolg: »Trotz schwieriger Verhandlungen hat sich die Mindestlohnkommission einstimmig für ein Anheben des Mindestlohns ausgesprochen, der im zweiten Jahr des Erhöhungszeitraums mit 10,45 Euro auch deutlich über dem Tarifindex liegen wird. Allein in den nächsten beiden Jahren bringen die Mindestlohnsteigerungen insgesamt knapp 2 Milliarden Euro mehr im Portmonee der Beschäftigten. … Im Jahr 2023 setzt die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro auf. Das ist ein deutlicher Schritt, um schneller zu den geforderten 12 Euro zu kommen.«

Ähnlich die Bewertung von Achim Truger, von den Gewerkschaften entsandtes Mitglied im Rat der Wirtschaftsweisen: »Die Empfehlung mit zunächst nur geringen und ab 2022 kräftigen Anhebungen ist ein sinnvoller Kompromiss. Perspektivisch ist eine Erhöhung auf zwölf Euro sozialpolitisch gut begründet und beschäftigungspolitisch unschädlich.« In diese Richtung gingen die kräftigen Schritte 2022. Gleichzeitig werde für die Zeit der Corona-Krise den Sorgen der Betriebe Rechnung getragen. »Eine Aussetzung der Anhebung oder gar Kürzungen wären ein schlechtes Signal an die Beschäftigten gewesen.«

Richtig ist, dass ein auf 10,45 Euro bis 2022 erhöhter Mindestlohn zwar die Einkommen vieler Niedriglöhner*innen verbessert und für positive Konjunkturimpulse steht, dennoch wird auch mit diesem Lohn keine Existenzsicherung erreicht. Die Kosten für den allgemeinen Lebensunterhalt, Wohnen, Kleidung, Strom, Versicherung und angemessene gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe können damit nicht bestritten werden.

Ein auf 12 Euro erhöhter Mindestlohn würde zu einer deutlichen Verbesserung der Einkommen und damit der Lebenssituation der etwa acht Mio. Beschäftigten im Niedriglohnsektor (nach Berechnung des IW brächte eine Erhöhung auf 12 Euro einem vollbeschäftigten Lohnabhängigen etwa 400 Euro brutto mehr im Monat) führen. Ein solcher Anstieg würde zudem die Konjunktur stützen und die Wirtschaft durch eine erhöhte Binnennachfrage stabilisieren.


Niedriglohnsektor: Falle statt Sprungbrett

Mitte der 2000er Jahre wurde Deutschland als »der kranke Mann Europas« bezeichnet. Im Jahr 2005 erreichte die Zahl der Arbeitslosen mit mehr als fünf Mio. Betroffenen einen historischen Höchststand. Die Bundesregierung hatte als Reaktion auf diese Entwicklung gegen Ende der 1990er Jahre und zum Beginn des neuen Jahrtausends begonnen, den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten – u.a. mit der Minijobreform des Jahres 1999 und im Anschluss mit Hartz I bis IV. »Damit beabsichtigte sie unter anderem, die Zahl der Arbeitslosen durch Schaffung eines Niedriglohnsektors zu reduzieren, in dem insbesondere Geringqualifizierte in Beschäftigung gebracht würden (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie …. Als Folge dieser Reformen ist in Deutschland einer der europaweit größten Niedriglohnsektoren entstanden …; je nach Berechnungsmethode umfasst dieser Sektor bis zu einem Viertel aller abhängig Beschäftigten Die Reallöhne in diesem Beschäftigungssegment sind zudem viele Jahre lang deutlich gesunken. Dies veranlasste die Bundesregierung unter anderem zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, um eine untere Lohnschwelle zu garantieren.«[1]

Mit der Schaffung eines Niedriglohnsektors war die Hoffnung verbunden, dass diese Beschäftigungsverhältnisse am unteren Ende der Lohnverteilung als Sprungbrett für einen Wechsel in besser entlohnte Tätigkeiten fungieren würden. In der Corona-Krise treten allerdings die mit dem Niedriglohnsektor verbundenen gesellschaftliche Missstände offen zu Tage. Half seine Ausweitung zunächst in Maßen Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte in Arbeit zu bringen, entpuppt er sich heute für viele Beschäftigte als Sackgasse. Nur gut einem Viertel aller Niedriglohnbeschäftigten gelingt der Aufstieg, während die Hälfte über mehrere Jahre im Niedriglohnsektor verharrt.


Wer erhält einen Niedriglohn?

Die Niedriglohnschwelle, das heißt der Wert des Bruttostundenlohns, unterhalb dessen abhängig Beschäftigte in den Niedriglohnsektor eingeordnet werden, ist auf zwei Drittel des Medians des Bruttostundenlohns festgelegt. Die so definierte Schwelle lag auf der Basis der SOEP-Daten im Jahr 1995 bei rund 7,71 Euro brutto pro Stunde. Seitdem kann ein nahezu kontinuierlicher Anstieg – mit Ausnahme der Jahre von 2003 bis 2006 – beobachtet werden, bis auf einen Wert von rund 11,40 Euro pro Stunde im Jahr 2018. Seit dem Jahr 2013 spiegelt sich auch der beschleunigte Anstieg des Medians der Bruttostundenlöhne in einem stärkeren Wachstum der Niedriglohnschwelle wider.

Mitte der 1990er Jahre lag der Anteil der niedrig entlohnten abhängig Beschäftigten in Haupttätigkeit bei rund 17%. Seit 1997 hat dieser Anteil stark zugenommen. Im Jahr 2007 erreichte er einen Höchstwert von 23,8%. Danach stagnierte er bis 2015 auf diesem Niveau, wobei zwischen 2017 und 2018 erstmals Anzeichen für einen Rückgang sichtbar wurden. So betrug 2018 der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten 21,7%. Aktuell ist damit der Niedriglohnsektor, gemessen als Anteil an allen abhängig Beschäftigten, um ein Drittel größer als Mitte der 1990er Jahre.

Rund 7,7 Mio. und damit mehr als ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten in Deutschland verdienten 2018 weniger als 11,40 Euro brutto pro Stunde. Ein großer Teil von ihnen erhielt sogar weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Nach Schätzung des DIW auf Grundlage der Angaben von Betroffenen waren es im Jahr 2018 2,4 Mio. Beschäftigte.

Seit den 1990er Jahren ist Deutschlands Niedriglohnsektor um gut 60% gewachsen – in keinem anderen europäischen Land mit vergleichbarer Wirtschaftsleistung hat der Niedriglohnsektor einen solchen Umfang. Inzwischen haben etliche Unternehmen ihr Geschäftsmodell auf niedrigen Löhnen aufgebaut.

Besonders häufig waren dort folgende Personengruppen vertreten: junge Erwachsene, Frauen, Ostdeutsche, Personen mit einem Migrationshintergrund, formal Geringqualifizierte, die einfache Tätigkeiten ausüben, sowie Langzeitarbeitslose, Beschäftigte auf Abruf, Zeitarbeitnehmer und Beschäftigte in Minijobs. Betrachtet man speziell die geringfügig Beschäftigten, so befanden sich drei Viertel von ihnen im Niedriglohnsektor.

Mit der Ausweitung des Niedriglohnsektors ist es zwar weitgehend gelungen, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Allerdings mit Nebenwirkungen: Immer mehr Beschäftigte erhalten auch für mittel- bis hochqualifizierte Tätigkeiten nur einen Niedriglohn. Ihre Zahl ist seit Mitte der 1990er Jahre um knapp eine Million auf über drei Mio. angewachsen. Dies entspricht rund 40% aller Niedriglohnbeschäftigten.


Sackgasse vor allem für Frauen und Ältere, Sprungbrett für Jüngere

In der Bertelsmann-Studie wird zudem belegt, dass sich die Hoffnung auf einen Aufstiegs in besser bezahlte Tätigkeiten für die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigten nicht erfüllt hat. Jeder zweite von ihnen verharrte auch vier Jahre nach Beginn des Beobachtungszeitraums noch im Niedriglohn, jeder Zehnte wurde arbeitslos oder war nicht mehr am Arbeitsmarkt aktiv. Lediglich 27% gelang der Sprung über die Niedriglohnschwelle.

In Berufen, die eine hohe Qualifikation erfordern, gelang es zuletzt 60% der Beschäftigten innerhalb von vier Jahren die Niedriglohnschwelle zu überwinden. Bei einfachen und mittleren Tätigkeiten lag der Anteil lediglich bei 31% bzw. 22%.

Im Vergleich mit über 50-Jährigen waren jüngere Beschäftigte (18- bis 29-Jährige) 2018 häufiger im Niedriglohnsektor tätig (18 gegenüber 37%). Dabei erwies er sich für Berufseinsteiger eher als Sprungbrett, auch wenn der Aufstieg für sie in den vergangenen zehn Jahren schwerer geworden ist. Zuletzt überwand jeder Dritte innerhalb von vier Jahren die Niedriglohnschwelle, von den älteren Beschäftigten gelang dies nur noch jedem Fünften. Der Niedriglohnsektor hat zwar die Arbeitslosigkeit reduzieren können, allerdings zu einem hohen Preis: Niedrige Löhne dienen nicht mehr dem bloßen Einstieg in den Arbeitsmarkt, sondern sind häufig ein Dauerzustand.


Corona-Krise offenbart Schattenseiten des Niedriglohnsektors

Beschäftigte in Branchen, die sich in der Corona-Krise als systemrelevant erwiesen haben, machen einen Großteil der Niedriglöhner*innen aus: 2018 waren mehr als die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigten im Groß- und Einzelhandel, in der Transport- und Nahrungsmittelindustrie sowie in den Bereichen Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen tätig.

Die Corona-Krise verschärft insbesondere die Lage von Beschäftigten, bei denen der Minijob den Haupterwerb darstellt – rund drei Viertel von ihnen verdienten 2018 weniger als 11,40 Euro pro Stunde und ein Aufstieg aus dem Niedriglohn gelang ihnen nur halb so häufig wie Vollzeitbeschäftigten. Sie haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und der drastische Beschäftigungsrückgang bei dieser Gruppe von bereits 4,6% im März 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt: Insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen bricht derzeit ein erheblicher Teil des verfügbaren Einkommens weg. Soll der deutsche Arbeitsmarkt krisenfester werden, gilt es auch schlecht abgesicherte Beschäftigungsformen, wie die Minijobs, zurückzudrängen.


Reform-Mix zur Eindämmung des Niedriglohnsektors notwendig

Um den Niedriglohnsektor einzudämmen, plädieren die Autoren der Studie für eine Mix an Reformen, die einen Ausweg aus dem Dilemma prekäre Arbeit bieten:[2]

  • Minijobber sind eine primäre Zielgruppe für Reformen, da drei Viertel aller Minijobber unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt werden. Zu denken ist hier vor allem an eine Absenkung der Minijobschwelle beispielsweise auf einen Wert von 250 Euro pro Monat. Dies würde einerseits Arbeitnehmer dazu anregen, von einem Minijob in eine Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit zu wechseln; andererseits würde es Anreize für Arbeitgeber setzen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten umzuwandeln, um ein gegebenes Auftragsvolumen weiterhin bewältigen zu können. Die Erfahrungen mit der Einführung des Mindestlohns haben gezeigt, dass der Mindestlohn nicht nur zu einer höheren Entlohnung geführt hat, sondern dass außerdem Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden (Bonin et al., 2018).
  • Eine Absenkung der Minijobschwelle könnte vergleichbare Effekte haben. In der aktuellen Corona-Krise zeigt sich darüber hinaus, dass dies auch mit einer besseren Absicherung der Beschäftigten in Krisenzeiten verbunden wäre. Der ausgeprägte Beschäftigungsrückgang bei ausschließlich geringfügig Beschäftigten im März zeigt, dass Minijobber besonders krisenanfällig sind. Die finanziellen Einbußen sind bei diesen besonders hoch, weil sie kein Kurzarbeitergeld beanspruchen können, denn sie zahlen  nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.
  • Zusätzlich können Reformen im Steuer-, Abgaben- und Transfersystem dazu beitragen, Belastungen für Niedriglohnbeschäftigte zu verringern, um Arbeitsanreize zu stärken. Durch eine damit verbundene Ausweitung der Arbeitszeit würde auch die Wahrscheinlichkeit eines Aufstieges aus dem Niedriglohnsektor erhöht.
  • In Deutschland hat die Tarifbindung deutlich an Bedeutung verloren – unterschiedlich nach Branche und Unternehmensgröße. So ist beispielsweise die Tarifbindung in Ostdeutschland unterdurchschnittlich, ebenso wie in Betrieben mit wenigen Mitarbeitern. Im Gastgewerbe sowie im Einzelhandel ist sie ebenfalls gering; zugleich werden in diesen Branchen geringe Löhne gezahlt. Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen könnten die betroffenen Arbeitnehmer besser von allgemeinen Lohnsteigerungen profitieren und müssten diese nicht mehr individuell mit ihrem Arbeitgeber aushandeln.
  • Zwar sind neuere Beschäftigungsformen wie Arbeit auf Abruf noch nicht weit verbreitet, doch finden sich diese Formen im Niedriglohnbereich besonders häufig. Die betroffenen Beschäftigten sind nicht nur mit niedrigen Löhnen konfrontiert, sondern auch häufig mit prekären Arbeitsbedingungen. Ziel notwendiger Reformen wäre es, solchen Beschäftigungsformen frühzeitig Grenzen zu setzen.
  • Auch Verstöße gegen das Mindestlohngebot gehören heute zum Alltag. Schätzungen aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zum Umfang der Umgehungen des Mindestlohns aus Arbeitnehmersicht ergeben in einer mittleren Variante rund 2,4 Mio. Betroffene. Eine verbesserte Kontrolle des Niedriglohnsektors würde zwar die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor nicht reduzieren, jedoch dürften die Gehälter der Betroffenen durch eine verbesserte Kontrolle steigen.
  • Schließlich müsste es eine deutliche Aufstockung des Mindestlohn geben, die mit der der von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen Erhöhung auf 10,48 Euro deutlich verfehlt wurde.


Lohnarbeit muss angemessen entlohnt werden

Für den DGB klar: »Mit der Einführung des Mindestlohns sind nicht alle Probleme verschwunden. Erstens ist der Mindestlohn noch immer zu niedrig. Dieser muss daher Richtung 12 Euro erhöht werden. Zweitens haben ›Gute Arbeit‹ und ›Gute Löhne‹ längst eine europäische Dimension. Die EU braucht endlich verbindliche Mindeststandards auch beim Thema Mindestlohn.«

Zum Rahmen der kapitalistischen Ökonomie gehört idealtypisch, dass Unternehmen ihren Beschäftigten Löhne bezahlen, von denen sie angemessen leben können. Das ist aber trotz der positiven Lohnentwicklung seit 2013 und der zurückgehenden Lohnungleichheit nicht der Fall. So liegen die Reallöhne 2018 gerade in den unteren Bereichen die Reallöhne immer noch unter dem Niveau der 1990er Jahre. Lediglich in der oberen Hälfte steigen die realen Löhne von 1995 bis 2018 zwischen 5% und 11% über den Zeitraum 1995 bis 2018.

Um zu einer nachhaltigen Verbesserung der primären Einkommensverteilung und damit der Position der Lohnarbeit und der Gewerkschaften zu kommen, ist ein ganzes Set von Maßnahmen erforderlich. Dazu gehört die weitere Eindämmung aller Formen prekarisierter Arbeit sowie ein deutliche Stärkung der Position der Gewerkschaften etwa durch die Ausdehnung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.

Und der gesetzliche Mindestlohn sollte zukünftig nicht nur ein Existenzminimum gewährleisten, sondern eine angemessene soziale Reproduktion. Tatsächlich sind die gesetzlich festgeschriebenen Mindestlöhne heute in vielen kapitalistischen Ländern Armutslöhne. Sie verhindern hemmungsloses Lohndumping, ermöglichen aber noch kein »anständiges« Leben, d.h. eine Beteiligung am gesellschaftlichen Wohlstand.

»Die Forderung nach einer kräftigen Erhöhung ist sozialpolitisch nachvollziehbar. In der Begründung des Mindestlohngesetzes findet sich als Ziel die Absicherung eines armutsfesten, existenzsichernden Lohnniveaus, das zumindest einem vollzeitbeschäftigten Single-Haushalt ein Auskommen ohne zusätzliche Aufstockungsleistungen ermöglicht. Aufgrund hoher Lebenshaltungskosten in vielen deutschen Großstädten ist der gegenwärtige Mindestlohn davon deutlich entfernt. Soll das zum Mindestlohn erzielbare Einkommen nach 45 Beitragsjahren eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung ermöglichen, müsste der Mindestlohn sogar spürbar über 12 Euro liegen.«[3]

Ähnlich wie bei der Festlegung einer gesellschaftlichen Grenze für die Bestimmung der Existenzsicherung gibt es auch Ansätze zur Erfassung eines gesellschaftlich ausreichenden Mindestlohns. »Weitere Orientierung bietet die international übliche Definition der Armutsgefährdungsschwelle. Ein Haushalt gilt demnach als armutsgefährdet, wenn sein Einkommen unterhalb von 60% des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) liegt. Dementsprechend müsste der Mindestlohn bei mindestens 60% des Medianlohns angesetzt werden. Genau diese Zielmarke findet sich in der Forderung nach einem europäischen Mindestlohn, die unter anderem vom Europäischen Gewerkschaftsbund sowie den europäischen Sozialdemokraten und Grünen erhoben wird und zur Einleitung eines offiziellen Konsultationsverfahrens mit den Sozialpartnern durch die neue EU-Kommission geführt hat. Der deutsche Mindestlohn lag nach Berechnungen der OECD 2018 unter 46% des Medianlohns und damit nicht nur weit entfernt von 60%, sondern auch im EU-Vergleich abgeschlagen auf den hinteren Rängen. Aktuell würden 60% des Medianlohns übrigens etwa 12 Euro entsprechen.«[4]

Für eine solche stufenweise kräftige Erhöhung des Mindestlohns auf 60% des Medianlohns müsste in Deutschland die Zustimmung der Mindestlohnkommission erreicht werden. Bislang sind entsprechende Versuche am Widerstand der Unternehmer gescheitert.

Zudem müsste die Mindestlohnanhebung durch wirksame Kontrollen und Maßnahmen gegen Missbrauch und Umgehung begleitet werden. Sie kann für sich genommen nicht alle Probleme von Lohnungerechtigkeit lösen, hierfür wäre insbesondere eine stärkere Tarifbindung noch wichtiger. Sie kann aber einen wichtigen Beitrag durch armutsfeste, existenzsichernde Löhne leisten.

Über die Sicherung des Wertes der Arbeitskraft hinaus geht es um verbesserte Regulierungen auf dem Arbeitsmarkt. Im Vordergrund stehen Regelungen zur Sicherungen Existenz im Falle von Krisen oder Strukturbrüchen in der Entwicklung der Produktivkräfte gesellschaftlicher Arbeit. Außerdem um die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarkts, in dem Arbeitsangebote für all jene Mitglieder bereitgestellt werden, die aus vielfältigen gesundheitlichen oder anderen Gründen im üblichen Verkauf ihrer Arbeitskraft Benachteiligungen unterliegen.

Ausgehend von der Konsolidierung der Prozesse der Gestaltung des Werts der Arbeitskraft können dann die Reformen der Alterssicherung[5] angepackt werden. Vorrangig geht es aktuell um eine Verhinderung der weiteren Absenkung des Rentenniveaus, in der Perspektive um eine deutliche Anhebung und um armutsfeste Grundsicherungsleistungen, die den Betroffenen ein sozial-kulturelles Minimum garantieren und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellen. Dazu gehört auch eine deutliche Anhebung des Wohngelds. Schließlich geht es um die Einführung einer Kindergrundsicherung, die den Skandal von Kinderarmut in einem reichen Land wie Deutschland beendet.

Anmerkungen

[1] Markus M. Grabka , Konstantin Göbler unter Mitarbeit von Carsten Braband, Der Niedriglohnsektor in Deutschland. Falle oder Sprungbrett für Beschäftigte?, Eine Studie im Auftrag der Bertelmann-Stiftung, Juli 2020. Die folgende Argumentation stützt sich im Wesentlichen auf diesen Beitrag.
[2] Vgl. Grabka, Göbler a.a.O., S. 41.
[3] Armin Truger, Rauf damit!, in: Süddeutsche Zeitung vom 24.2.2019. Vgl. dazu und dem Folgenden Thorsten Schulten/Torsten Müller, Zwischen Armutslöhnen und Living Wages: Mindestlohnregime in der Europäischen Union, herausgegeben von Özlem Alev Demirel MdEP.
[4] Ebd.
[5] Der von der schwarz-roten Bundesregierung gefundene Kompromiss bei der Einführung einer »Grundrente« führt dazu, dass bis zu 1,2 Mio. Bürger*innen mit ihrer Rente in bescheidenem Niveau über dem Grundsicherungsniveau liegen. Diese politische Korrektur einer Fehlentwicklung in der Primärverteilung, die daher rührt, dass für viele Beschäftigte des Niedriglohnsektors der Wert der Ware Arbeitskraft nicht mehr gesichert ist, kann aber nur ein erster Schritt in Richtung armutsfester Rente sein.

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