3. April 2026 Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Die Vorschläge der Expertenkommission
»Notoperationen« im Gesundheitssystem
Um das Milliardenloch bei den Krankenkassen zu stopfen und höhere Beiträge zu vermeiden, hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission 66 Empfehlungen erarbeitet. Ein halbes Jahr nach Aufnahme ihrer Arbeit hat diese ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nun vorgelegt.
Der Grund für den Zeitdruck ist auch die aktuell drohende Finanzlücke. Laut Aussagen des stellvertretenden Vorsitzenden der GKV-Finanzkommission Ferdinand Gerlach im Deutschen Ärzteblatt ergäbe sich ohne Reform für 2027 voraussichtlich ein Defizit von 15,3 Mrd. Euro, im Jahr 2030 sogar von 40,4 Mrd. Euro. Das Durchschnittsmitglied in der GKV würde im nächsten Jahr 260 Euro und 2030 bereits 680 Euro zusätzlich zahlen müssen. Daher ist eine Finanzreform der GKV eine dringliche Aufgabe. Weitere Vorschläge der Kommission für eine tiefgreifende Strukturreform sollen im Herbst folgen.
Auch laut Bundesgesundheitsministerium ist die Lage in der GKV schwierig. Im Jahr 2025 stiegen die Ausgaben mit 7,8% deutlich stärker als die Beitragseinnahmen, die um 5,3% zulegten. Für die Jahre ab 2027 werden Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe erwartet.
Als maßgeblicher Treiber der Ausgabenentwicklung gelten die Krankenhausbehandlungen, deren Kosten 2025 um 9,6% oder 9,7 Mrd. Euro zunahmen. Als Gründe werden unter anderem höhere Vergütungen und Tarifsteigerungen genannt. Deutlich überdurchschnittlich wuchsen zudem die Ausgaben für ambulante-ärztliche Behandlungen (plus 7,6%), für Arzneimittel (plus 5,9%) sowie für medizinische Behandlungspflege (plus 12,6%) und Heilmittel (plus 10,4%).
Die Finanzlage erzeugt einen hohen Druck auf die Beitragssätze. Entsprechend stark stieg zum Jahreswechsel der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der nur von den beschäftigten Beitragszahler*innen aufzubringen ist. Seit 2026 beträgt er laut GKV-Spitzenverband durchschnittlich 3,13%. Der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt, liegt damit deutlich über dem von der Bundesregierung für 2026 festgeschriebenen Richtwert von 2,9%. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, der je zur Hälfte für Beschäftigte und die Unternehmen anfällt, liegt der Gesamtbeitrag damit bei einem Rekordwert von etwa 17,7% des Bruttolohns.
Was sind die zentralen »Reformvorschläge«?
Etwas mehr als die Hälfte der Vorschläge der Kommission betrifft die Ausgaben, der Rest zielt auf die Einnahmen der Krankenkassen. Es hat nach deren Vorlage keinen »Shitstorm« gegeben, was auch daran liegt, dass die Reformvorschläge breite Gruppen unterschiedlich belasten könnten.
Leistungserbringer und Hersteller: Den größten Beitrag mit Einsparungen von rund 19 Mrd. Euro sollen die Leistungserbringer leisten. Ziel ist dabei eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert – durch eine Begrenzung der Vergütungsanstiege (5,5 Mrd. Euro). Dies soll durch eine Koppelung an die Kosten und die Grundlohnsumme gelingen. Kernpunkte sind ein dynamisierter Herstellerabschlag für Arzneimittel (2,3 Mrd. Euro) und eine pauschale Erweiterung der Fallzusammenführung in Kliniken (2,1 Mrd. Euro). Bei der ärztlichen Vergütung sollen bis 2030 16,6 Mrd. Euro bei der Steigerung von Honoraren und Zuschlägen eingespart werden. Außerdem soll sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich die Anzahl der unnötigen oder unwirksamen Behandlungen verringert werden.
Bund: Allein um 12 Mrd. Euro könnte die gesetzliche Krankenversicherung ab 2027 entlastet werden, wenn der Bund die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen aus Steuergeldern finanzieren würde.
Einnahmen: Hier sollen rund 4,8 Mrd. Euro zusätzlich aufgebracht werden. Maßgeblich sind die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung (3,5 Mrd. Euro). Betroffen wären schätzungsweise 1,6 Mio. Bürger*innen bisher kostenlos versicherte Männer und Frauen, die dann pauschal 240 Euro im Monat zahlen müssten. Das soll nicht für Eltern kleiner Kinder und auch nicht für Rentner*innen gelten. Die Erhöhung des Beitragssatzes bei Minijobs soll 1,3 Mrd. Euro bringen.
Versicherte: Patient*innen sollen durch höhere Zuzahlungen und eine Absenkung des Krankengeldes mit rund 4,1 Mrd. Euro beteiligt werden. Die Zuzahlungsbegrenzungen sollen um 50% steigen (1,9 Mrd. Euro) und der Krankengeld-Zahlbetrag soll sinken (1,3 Mrd. Euro).
Konsumsteuern: Zur Stärkung von Prävention schlägt die Kommission höhere Steuern auf Tabak (1,2 Mrd. Euro) und Alkohol (0,6 Mrd. Euro) sowie eine neue Steuer auf zuckergesüßte Getränke (0,1 Mrd. Euro) vor. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 1,9 Mrd. Euro. Der Vorschlag soll nicht nur mehr Geld bringen, sondern auch schädlichen Konsum zurückdrängen.
Leistungsstreichungen: Einige Patient*innen wären von der empfohlenen Streichung einzelner Leistungen betroffen, so etwa bei homöopathischen Mitteln, deren therapeuthische Wirkung nachweislich gleich null sind, die Erstattung von Cannabisblüten, die regelmäßige flächendeckende Früherkennung von Hautkrebs und die »Begrenzung von potenzieller Über- und Fehlversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung«. Die angesetzten Sparbeträge liegen jeweils meist zwischen 100 und 300 Mio. Euro im Jahr.
Keine Reform »auf dem Rücken der Versicherten«
Die Verbraucherzentralen nehmen vor allem den Punkt der höheren Zuzahlungen für Arzneimittel oder bestimmte medizinische Leistungen in die Kritik, etwa für Zahnersatz. »Das ist der falsche Weg«, warnte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop. Höhere Zuzahlungen könnten Zugangsbarrieren schaffen und die gesundheitliche Chancengleichheit abschwächen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt vor allem den Vorschlag zur pauschalen Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ab. Sollte diese Empfehlung umgesetzt werden, würde das »Millionen Familien« betreffen, »vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben«. Die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung ist ein heikler Punkt, auch weil die praktische Umsetzung der Ausnahmen sicherlich in bürokratischen Regelungen erstickt zu werden droht.
Auch bei Oppositionsparteien stößt das Paket möglicher Reformen teilweise auf Skepsis. Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta warnte: »Die Krankenversicherung darf nicht auf dem Rücken der Versicherten stabilisiert werden, denn die haben mit steigenden Spritpreisen und Inflation schon genug Probleme.« Auch in den Augen der Linkspartei führen die Empfehlungen keinesfalls insgesamt zu mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssektor. Stattdessen »sollen Kürzungen die Folgen jahrelanger politischer Untätigkeit ausgleichen«, hieß es vom Gesundheitsexperten der Linksfraktion, Ates Gürpinar.
Eine Auswahl der Vorschläge zur »Notoperation« könnte durch die Rangfolge nach Einsparpotenzial (Finanzwirkung bis 2027/2030) erleichtert werden:
- Globale Begrenzung der Vergütungsanstiege (5,5 Mrd. Euro / 16,6 Mrd. Euro).
- Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbezieher*innen (12 Mrd. Euro / 12 Mrd. Euro) aus dem Bundeshaushalt. Dies sind versicherungsfremde Leistungen, die eigentlich nicht von den Beitragszahler*innen aufzubringen sind.
- Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlags (2,3 Mrd. Euro / 5,2 Mrd. Euro)
- Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten (0,6 Mrd. Euro / drei Mrd. Euro)
- Dynamisierung des Bundeszuschusses für die GKV (0,5 Mrd. Euro / 2,6 Mrd. Euro)
- Obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen operativen Eingriffen, statt des generellen Hautkrebsscreenings ein risikobasiertes Screening für besondere Risikogruppen. Eingespart werden könnten damit 240 Mio. Euro.
Der Blick auf die Einsparvolumen könnte eine breite gesellschaftliche Verständigung über die »Notoperationen« voranbringen und damit auch die nächste Stufe über den strukturellen Umbau des Gesundheitssystems einleiten. Dann müsste auch eine Antwort auf das Grundproblem der unzureichenden Finanzierungsbasis der GKV gefunden werden, die durch eine deutliche Erhöhung oder gar Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung von Beamt*innen und Selbstständigen (»Bürgerversicherung«) erreichbar wäre.














