Hajo Funke
AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
108 Seiten | EUR 10.00
ISBN 978-3-96488-210-3

Michael Brie
Linksliberal oder dezidiert sozialistisch?
Strategische Fragen linker Politik in Zeiten von Krieg und Krise
Eine Flugschrift
126 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-215-8

Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
Den Krieg verlernen
Zum Vermächtnis einer Pazifistin | Eine Flugschrift
120 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-211-0

Margareta Steinrücke/Beate Zimpelmann (Hrsg.)
Weniger Arbeiten, mehr Leben!
Die neue Aktualität von Arbeitszeitverkürzung
160 Seiten | EUR 16.80
ISBN 978-3-96488-196-0

Stephan Krüger
Der deutsche Kapitalismus 1950–2023
Inflation, Beschäftigung, Umverteilung, Profitraten, Finanzkrisen, Weltmarkt
232 Seiten | zahlreiche farbige Abbildungen | EUR 24.80
ISBN 978-3-96488-189-2

Frank Deppe
Zeitenwenden?
Der »neue« und der »alte« Kalte Krieg
176 Seiten | EUR 14.80
ISBN 978-3-96488-197-7

Peter Wahl
Der Krieg und die Linken
Bellizistische Narrative, Kriegsschuld-Debatten und Kompromiss-Frieden
Eine Flugschrift
100 Seiten | Euro 10.00
ISBN 978-3-96488-203-5

Heiner Dribbusch
STREIK
Arbeitskämpfe und Streikende in Deutschland seit 2000 – Daten, Ereignisse, Analysen
376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

27. März 2020 Otto König/Richard Detje: »Solidarische Lösung«? Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie 2020

»Nullrunde« in der Coronakrise

Foto: DIE LINKE Nordrhein-Westfalen/flickr.com (CC BY-SA 2.0)

Der Einbruch aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie schneidet tiefer in das ökonomische und soziale Leben als die Finanz- und Wirtschaftskrise vor gut einem Jahrzehnt. Die Produktion in der Automobilindustrie – von Volkswagen, Audi und Porsche über Ford und Opel bis zu Daimler und BMW – wurde flächendeckend stillgelegt.

Mit der Folge, dass auch Zulieferer wie Bosch, Continental, ZF, Schaeffler sowie Stahlkonzerne wie Thyssenkrupp und Arcelor Mittal in Bremen mit voller Härte getroffen werden. Im Handel ist der überwiegende Teil der Geschäfte geschlossen, mit Ausnahme des von wenigen Großen beherrschten Lebensmitteleinzelhandels und der Online-Händler. Hier dürfte der Konzentrationsprozess weiter voranschreiten.

Der Schätzung der Bundesregierung, dass die Zahl der Kurzarbeiter*innen auf über zwei Millionen ansteigt, unterliegt ein optimistisches Szenario. Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn der Shutdown tatsächlich nach Ostern aufgehoben, die Produktion und der Geschäftsbetrieb umgehend wieder aufgenommen werden. Ein längerer Shutdown und danach mehr als zwei Monate, um an das Vorkrisenniveau wieder anzuschließen, könnten die Kurzarbeit auf 3,4 bis 5,5 Millionen hochschnellen lassen – so Berechnungen des Münchner Ifo-Instituts.[1] Nur zur Erinnerung: 2008/2009 war der Höhepunkt bei 1,5 Millionen erreicht.

Also: Miserable Rahmenbedingungen für die Tarifbewegung 2020 generell und in der Metall- undElektroindustrie im Speziellen. Gut waren die schon vor der Corona-Krise nicht, weil die Konjunktur stark nachgegeben hatte und in der Industrie ein doppelter Transformationsprozess (infolge der Notwendigkeit der Dekarbonisierung und der Digitalisierung) zu bewältigen ist. Deshalb war die IG Metall bereits Anfang des Jahres, als in Europa vom Virus noch keine Rede war, ohne bezifferte Entgeltforderung in die Tarifauseinandersetzung gegangen. Ein Novum war das nicht, bereits 2010 war man so verfahren. Wie 2010 hat auch 2020 Beschäftigungssicherung höchste Priorität. Deshalb sollten in den einzelnen Betrieben »Zukunftstarifverträge« für Investitionen, Qualifizierung und Arbeitsplätze verhandelt werden. Alle Beschäftigten sollten Anspruch auf eine berufliche Qualifizierung mit staatlicher Förderung erhalten. Beim Entgelt sollte Reallohnsicherung – ein Ausgleich geringfügig oberhalb der Preissteigerungsrate – herauskommen.[2] Es folgten mehrere Sondierungsgespräche, über deren Verlauf auch in den Tarifkommissionen nur spärlich berichtet wurde.

Dann das Corona-Ergebnis. Mitte März vereinbarten die Tarifparteien einen Pilot-Abschluss. Das Ergebnis: eine »Nullrunde« beim Entgelt sowie ein paar Verbesserungen bei der Kurzarbeit und für Eltern, die Kinder zu betreuen haben.[3] Für die Arbeitgeber ein Abschluss, der zusätzlich zu dem von der Bundesregierung verabschiedeten »Schutzschirm« Kostensenkung bringt. »In dieser dramatischen Situation müssen unsere Unternehmen von allem befreit werden, was ihre Liquidität einschränkt«, so der Verhandlungsführer der Metallarbeitgeber, Arndt G. Kirchhoff. In der Begründung der IG Metall bringt der Tarifabschluss »Beschäftigungssicherung, Entgeltsicherheit und gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten«, so der IG Metall-Bezirksleiter NRW, Knut Giesler.
Überschwänglich kommentiert Frank Specht im Handelsblatt: »Der in Nordrhein-Westfalen erzielte Pilotabschluss ist ein Beispiel für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Coronakrise im Geiste gelebter Sozialpartnerschaft.« »Vernunft und Weitsicht«, so der Tenor der Bewertung aus den Wirtschaftsredaktionen der Zeitungen.

Die Fakten: Der zum 31. März 2020 gekündigte Entgelttarifvertrag (ERA-Entgeltabkommen) wird wieder in Kraft gesetzt und kann frühestens zum Jahresende gekündigt werden. Vereinbart wurde der Tarifvertrag »Zukunft in Arbeit 2020« (TV ZiA 2020), der in seinen Grundzügen dem bereits vor zehn Jahren vereinbarten Tarifvertrag[4] entspricht, der die tariflichen Remanenzkosten der Unternehmen in der Phase der Kurzarbeit senkt und im Gegenzug dazu verpflichtet, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Ergänzend wurde der »Solidartarifvertrag 2020« (SolidarTV 2020) abgeschlossen, mit dem die Entgeltfragen und erweiterte Möglichkeiten für die Betriebe und Beschäftigten zum Umgang mit der Pandemie geregelt werden. Die Tarifverträge traten am 19. März in Kraft und haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2020. Nach »Abklingen der Pandemie« sollen die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, insbesondere »zur betrieblichen Bewältigung der Digitalisierung/Energiewende/Mobilitätswende mit dem Ziel einer möglichst einvernehmlichen Lösung in der nächsten Tarifrunde fortgesetzt werden«.


Kernelemente des Pilot-Tarifabschlusses 2020

Die Einkommensverluste der Beschäftigten bei Kurzarbeit sollen durch den Abschluss einer »freiwilligen Betriebsvereinbarung« minimiert werden. Auf folgendem Weg: Für die Laufzeit des Tarifvertrags kann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld der betroffenen Beschäftigten gezwölftelt und auf ihr monatliches Einkommen aufgeschlagen werden. Dadurch erhöht sich das gesetzliche Kurzarbeitergeld, das für die Ausfallstunden bei Beschäftigten ohne Kinder 60% und bei Beschäftigten mit Kindern 67% des Nettoentgelts beträgt. Diese Erhöhung zahlen die Beschäftigten folglich aus eigener Tasche. Für die Unternehmen hingegen sinken durch den Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge die Fixkosten. Im Gegenzug werden für die »Laufzeit« der »freiwilligen« Betriebsvereinbarung »betriebsbedingte Kündigungen« der von Kurzarbeit Betroffenen ausgeschlossen.

Anstelle eines allgemeinen tariflichen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld wird in jedem Betrieb ein »Solidartopf« eingerichtet, der zum Ausgleich oder zur Verminderung sozialer Härten im Fall von langandauernder und hoher Betroffenheit durch Kurzarbeit dienen soll. Der Einmalbetrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb (Stichtag: 1. April 2020) multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Aufzahlungsmodalitäten werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Betriebliche Zuschussleistungen zum Kurzarbeitergeld, wie sie beispielsweise in den Automobilkonzernen schon geleistet werden, können auf den Finanzierungsbetrag angerechnet werden. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt oder mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien auf bis zu Null reduziert, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebes dies erfordert.

Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall NRW, bezifferte in diesem Zusammenhang die Belastung des einzelnen Betriebs durch den Abschluss auf null bis 1,5% – die 350 Euro entsprechen etwa 1,5% des Ecklohns. Beschäftigte, so die NRW-Metallarbeitgeber, werden »so gut es geht unterstützt und Betriebe nicht über Gebühr belastet«. Sowohl in den Gesprächen im Bundesarbeitsministerium als auch in der Tarifverhandlung waren es die Arbeitgeberverbände, die lautstark einen staatlichen Schutzschirm für die Unternehmen forderten, die jedoch in der Frage der Zuzahlung zum Kurzarbeitergeld, um die Einkommensverluste der abhängig Beschäftigten abzufedern, äußerst hartleibig blieben. »Wer notleidende Betriebe fest verpflichtet, Kurzarbeitern solche Zuschläge aus eigener Kasse zu zahlen, treibt sie womöglich genau damit in die Insolvenz – und die Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit«, lautet ihr Credo.

Als drittes Element können Beschäftigte mit Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren, die bei Schließungen von Kitas und Schulen zu Hause bleiben müssen, das in 2018 vereinbarte »tarifliche Zusatzentgelt« in acht freie Tage umwandeln. Die bislang geltende Regelung für »Kinder bis acht Jahre« wurde damit ausgeweitet, allerdings zahlen die Betroffenen auch das mit dem ihnen tarifvertraglich zustehenden »T-ZUG (A)« größtenteils selbst. Lediglich fünf weitere freie Tage werden von den Betrieben in 2020 finanziert, falls Beschäftigte wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Die Bedingungen sind: Sie müssen vorher staatlich finanzierte Freistellungszeiten ausgeschöpft, Resturlaub aus dem Jahr 2019 aufgebraucht und Negativstunden auf Arbeitszeitkonten in Höhe von maximal 21 Stunden aufgebaut sowie die acht freien Tage anstelle des T-ZUG (A) in Anspruch genommen haben.


Grenzen tariflicher Beschäftigungssicherung

Zwischenzeitlich wurde der Pilotabschluss fast wortgleich in die anderen Tarifgebiete der IG Metall im Bundesgebiet übertragen. Nur in Baden-Württemberg wurde die Zuschussregelung zum Kurzarbeiterentgelt nicht übernommen, denn dort gibt es seit der Krise 2008/2009 weitergehende Zuzahlungen der Unternehmen. Dort bekommen die Beschäftigten selbst bei »Kurzarbeit null« im Falle des Produktionsstopps mindestens 80,5% des normalen Monatsnettogehalts. Dafür wurden bei der Übertragung Einschränkungen bei den fünf zusätzlichen freien Tage vorgenommen: Diese können nur noch bis zum 31. März genommen werden, da jedoch vorher alle in NRW vereinbarten Vorbedingungen erfüllt sein müssen, dürfte praktisch fast kein/e Beschäftigte/r im Ländle in den Genuss dieser Zusatztage kommen.

»In dieser Krise sind solidarische Lösungen gefragt«, sagte IG Metall-Vorsitzender Jörg Hofmann. Wer könnte dieser Feststellung nicht zustimmen? Doch spätestens die Aussage, die IG Metall habe mit dem NRW-Tarifabschluss kurzfristig auf die Corona-Krise reagiert und damit Millionen von Beschäftigten »die Angst vor massiven Einkommensverlusten durch Kurzarbeit genommen«, stimmt nachdenklich. Denn der Krisenabschluss, den Gesamtmetall-Chef Rainer Dulger als »Zeichen der Vernunft« charakterisierte, bürdet trotz minimaler Verbesserungen die Last der Krise in erster Linie den Beschäftigten auf.

Die historische Dimension der Corona-Krise zeigt sehr deutlich die Grenzen tariflicher Beschäftigungssicherung auf, wie sie zu Beginn der Metalltarifrunde formuliert wurden. Hinzu kommt, dass das staatliche Aussetzen von persönlichen Grundrechten, sprich das »Kontaktverbot« von mehr als zwei Personen, den Gewerkschaften ihr natürliches Druckmittel in Tarifrunden, die Waffe des Streiks, aus der Hand schlägt.

Dennoch ist nicht einzusehen, dass im Tausch für die Verschiebung der Forderungen nach einem »Tarifvertrag Zukunft« nicht zumindest der baden-württembergische Tarifvertrag zur Kurzarbeit vereinbart wurde. Denn die Beschäftigten in allen anderen Tarifgebieten (mit Ausnahme BaWü) zahlen die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes nach dem Prinzip »linke Tasche – rechte Tasche« selbst.

Was Beschäftigungssicherung anbelangt: Dieser Tarifabschluss garantiert ihnen mitnichten, dass sie ihren Arbeitsplatz erhalten. Denn angesichts der konjunkturellen und strukturellen Krise, die schon vor der Corona-Pandemie einsetzte, ist ein schnell einsetzender Boom wie 2010 eher unwahrscheinlich. Und im Gegensatz zum Krisenabschluss 2010 erhalten sie noch nicht einmal die damals vereinbarte »bescheidene« Einmalzahlung von 320 Euro (120 Euro für Auszubildende), was einher gehend mit der Minderung ihres Einkommens durch die Kurzarbeit zu einer Schwächung der individuellen Kaufkraft und der kollektiven Binnennachfrage beitragen wird.

Das sei »gelebte Solidarität«, überschreibt Mathias Schiermeyer seinen Kommentar in der Stuttgarter Zeitung zu der »Null-Runde« 2020 in der Metall- und Elektroindustrie. »Solidarität« in diesem Verständnis wird gegenwärtig hochgeschrieben, hat aber mit dem, was in der Tradition der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung darunter verstanden wird, nichts zu tun. Das mag vielleicht aber auch damit zusammenhängen, dass gegenwärtig unklar ist, in welche Richtung die IG Metall steuert.

Das beginnt beim Praktischen: Wenn die Ifo-Berechnungen über das mögliche Hochschnellen der Kurzarbeit solide sind, dann hätte die IG Metall sich bei den Aufzahlungen stärker auf die Hinterbeine stellen müssen (sollte sie das getan haben, wurde davon nicht berichtet). Eine Initiative aus Köln klagt das ein, ver.di fordert eine Aufzahlung auf 90%. So leistet dieser Tarifabschluss keinen Beitrag gegen die Schwächung der Binnennachfrage – sie zu stärken ist doch eine der gesamtwirtschaftlichen Funktionen der Tarifpolitik.

Unser Eindruck (»von außen«) ist, dass die IG Metall auch hinsichtlich der Perspektiven hinter ihre Politik zur Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise weit zurückfällt. Eines der Kernelemente ihres damaligen Aktionsplans[5] war unter anderem die Forderung nach einem »Beteiligungsfonds zur Unternehmenssicherung« (public equity), finanziert durch eine obligatorische »Zukunftsanleihe auf große Vermögen«. Und: öffentliche Beteiligung dort, wo öffentliche Mittel fließen, mit öffentlichem Einfluss im Sinne einer guten Wirtschaftssteuerung (i.S. sozial-ökologischer Transformation), macht doch den Kern gewerkschaftlicher Forderungspolitik aus. Die gegenwärtige»Rettungsschirm«-Logik ist borniert und zukunftsfeindlich: hochfahren der Produktion auf den alten Gleisen, ohne die im vergangenen Jahr heftig diskutierte Notwendigkeit des Umsteuerns. Die Krise sollte mithilfe der außerordentlichen öffentlichen Mittel zum sozial-ökologischen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft genutzt werden.

Wir verstehen: Von der Bundesregierung ist das nicht zu erwarten. Aber warum verzichtet die IG Metall darauf, das öffentlichkeitswirksam einzufordern? Um ihren kritischen Eigensinn deutlich zu machen, um Alternativen zur Diskussion zu stellen!

Krisenzeiten sind Zeiten der Überprüfung alter Pfade, der Neu-Orientierung.


[1] Ifo-Schnelldienst 4/2020: Die volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown für Deutschland: Eine Szenarienrechnung. München, 22.3.2020.
[2] Siehe auch Otto König: Streikwesten bleiben erstmal eingepackt, in: Sozialismus 3/2020.
[3] Verhandlungsergebnis zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.V. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen v. 19.3.2020.
[4] Siehe auch Otto König/Richard Detje: Beschäftigungssicherung durch Tarif. Der Metallabschluss in der »großen Krise« – strategische Fragen bleiben offen, Sozialismus 3/2010.
[5] IG Metall: Aktiv aus der Krise – Gemeinsam für ein GUTES LEBEN, Frankfurt a.M., März 2009.

Zurück