Hajo Funke
AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
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ISBN 978-3-96488-210-3

Michael Brie
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Eine Flugschrift
126 Seiten | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-215-8

Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
Den Krieg verlernen
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ISBN 978-3-96488-211-0

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160 Seiten | EUR 16.80
ISBN 978-3-96488-196-0

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Frank Deppe
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176 Seiten | EUR 14.80
ISBN 978-3-96488-197-7

Peter Wahl
Der Krieg und die Linken
Bellizistische Narrative, Kriegsschuld-Debatten und Kompromiss-Frieden
Eine Flugschrift
100 Seiten | Euro 10.00
ISBN 978-3-96488-203-5

Heiner Dribbusch
STREIK
Arbeitskämpfe und Streikende in Deutschland seit 2000 – Daten, Ereignisse, Analysen
376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

18. September 2017 Otto König/Richard Detje: Tatort Billigschlachthaus Deutschland

Perfides System der Ausbeutung

Bildquelle: Wikimedia Commons CC BY 2.0

Die deutsche Fleischindustrie boomt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten Heerscharen rechtloser Werkvertragsarbeiter aus Litauen, Rumänien und Bulgarien, die in den riesigen Schlachthöfen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens unter unwürdigen – letztlich auch illegalen – Bedingungen im Akkord Rinder und Schweine zerlegen.

Durch diese Armee von Lohnarbeitern ist Deutschland zum »Billigschlachthaus« Europas geworden. Stammbelegschaften wurden abgebaut und zunehmend erpressbar, Einkommen und Tarifbindung gingen in den Keller. So wurde es möglich, dass Discounter Fleisch als »Ramschware« anbieten können und die deutsche Fleischindustrie eine Exportoffensive mit Dumpingpreisen starten konnte.

Der Umsatz der Branche konnte von 21,6 Mrd. Euro in 2001 auf 40,8 Mrd. Euro in 2013 nahezu verdoppelt werden, was »katastrophale Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen in den Nachbarländern Dänemark, Belgien oder Frankreich« mit sich brachte, kritisiert Harald Wiedenhofer, Generalsekretär des »Europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Nahrungsmittel- und Tourismusgewerkschaften« (EFFAT).

In der Fleischindustrie sind noch heute Arbeitsbedingungen gang und gäbe, wie sie schon der US-Schriftsteller Upton Sinclair in seinem sozialkritischen Roman »The Jungle« beschrieben hat. So berichten osteuropäische Arbeiter in den Beratungsstellen »Faire Mobilität« des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) über Doppelschichten von bis zu 15 Stunden, unbezahlte Überstunden, Abzüge für die Nutzung von Schutzkleidung und Arbeitsmaterial wie das »Messergeld« und Sanktionen wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten. Sie berichten über mafiöse Arbeitsvermittler, die in ihrem Heimatland bis zu 2.000 Euro Vermittlungsgebühren von ihnen verlangen, sodass sie oft mit Schulden nach Deutschland kommen, und über raffgierige Zimmervermittler, die Wuchermieten für erbärmliche Massenunterkünfte eintreiben. Durchschnittlich werden 200 Euro Miete pro Bett in einem mit zwei bis acht Arbeitern belegten Zimmer verlangt.

Neben der neuen Form der »Schuldknechtschaft« führen diese Praktiken in der Summe nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) dazu, dass der tarifliche Mindestlohn von derzeit 8,75 Euro [1] in einer Vielzahl von Fällen weit unterschritten wird. »Am Ende bleibt oft nur ein Stundensatz weit unter dem Mindestlohn«, so der NGG-Geschäftsführer in der Region Oldenburg/Ostfriesland, Matthias Brümmer. Ein Lohn, »der kaum hinreicht, Leib und Seele zusammenzuhalten«, wie Friedrich Engels bereits 1845 schrieb. [2]

Die große Mehrheit der Arbeiter in den Schlachthöfen steht nicht mehr bei den Unternehmen der Fleischwirtschaft auf der Lohnliste. Um die eigenen Kosten zu senken, wird die Arbeit im großen Stil über Werkverträge an Subunternehmen vergeben, die ihr »Werk« im Betrieb ihres Auftraggebers zu besonders günstigen Konditionen verrichten. Die NGG geht davon aus, dass weit über 40.000 Arbeitsplätze von den rund 84.000 Beschäftigten (Stand: 2015) in der deutschen Schlacht- und Zerlegeindustrie mit Werkvertragsarbeitern aus Osteuropa besetzt sind. In einigen deutschen Fleischverarbeitungsbetrieben sind sogar fast nur noch Werkvertragsbeschäftigte tätig, während die wenigen Stammbeschäftigten Führungsposten bekleiden. [3]

Die per Werkvertrag eingesetzten süd-osteuropäischen Subunternehmen sind oft Teil eines Geflechts verschachtelter Vertragskonstellationen mit Briefkastenfirmen im Ausland, die Missbrauch zulasten der Beschäftigten begünstigen. Die Sub- und Sub-Subunternehmen, in denen zum Teil »mafiöse Strukturen« herrschen, orientieren sich häufig an den sozialen Standards ihrer Heimatländer. Sie unterlassen Zahlungen an die deutsche Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, missachten das Arbeitszeitgesetz und unterlaufen damit auch den in Deutschland geltenden Mindesturlaubsanspruch von 20 Werktagen/Jahr sowie die Arbeitsstättenverordnung. Ein Report des Europäischen Gewerkschaftsbundes ETUC [4] deckte 2016 auf, wie Briefkastenfirmen und ähnliche Konstrukte genutzt werden, um Sozial- und Arbeitsstandards für ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Staaten zu umgehen. Der Report spricht von »kriminellen Netzwerken, die nicht nur gegen Sozialstandards verstoßen, sondern auch Steuerbetrug und Arbeitsrechtsverletzungen im großen Umfang begehen«.

Ab Herbst 2016 sollte mit solchen Praktiken Schluss sein. Unter dem Druck einer kritischen öffentlichen Berichterstattung kündigten 18 Unternehmen mit insgesamt 88 Betriebsstätten, darunter die sechs größten Konzerne Danish Crown Fleisch GmbH (Essen/Oldenburg), Heidemark Geflügel Spezialitäten (Ahlhorn), Lohmann & Co. AG/PHW-Gruppe (Visbek), Tönnies Holding (Rheda-Wiedenbrück), VION GmbH (Buchloe) und Westfleisch (Münster) – unter der Schirmherrschaft des damaligen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel – eine »freiwillige Selbstverpflichtung« an. Die Unternehmen verpflichteten sich, Missstände bei den ausländischen Werkvertragsbeschäftigten zu beseitigen, sie nach deutschem Recht zu beschäftigen, den Anteil der Stammbelegschaften zu erhöhen und sich an den Mindestlohntarifvertrag der Branche zu halten. Im dem vereinbarten Kodex heißt es weiter: Die Löhne dürfen nicht mehr in bar ausgezahlt werden, Arbeitswerkzeuge müssen zur Verfügung gestellt werden, die Kosten für Miete und Transport zum Arbeitsplatz sollen »angemessen« sein. Die Konzerne kündigten an, dass sie die Einhaltung auch bei ihren »Werkvertragspartnern« sicherstellen werden.

Doch die freiwillige Selbstverpflichtung lief – wie zu erwarten war – ins Leere. Für Mathias Brümmer ist sie gescheitert. Nach wie vor würden die Subunternehmer der Fleischindustrie systematisch den Mindestlohn unterlaufen. Auch die Zusage, Werksverträge zu reduzieren und die Stammbelegschaft auszubauen, ist nicht eingehalten geworden. »Viele Unternehmen haben noch immer einen Anteil von 50% Werkvertragsarbeiter oder mehr«, sagte der NGG-Geschäftsführer der Süddeutschen Zeitung (17.1.2017). Selbst der zuständige Branchenverband kommt in seinem »Bericht zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Fleischwirtschaft« zu dem ernüchternden Ergebnis, dass der Anteil der Stammbelegschaft nur marginal von 44,8 auf 46% gestiegen ist. [5]

Jetzt soll das »Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft« (GSA Fleisch), das Anfang Juni im »Omnibusverfahren« [6] im Bundestag verabschiedet wurde, dazu beitragen, die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischindustrie einzudämmen. Kern der neuen Regelungen ist die sogenannte Generalunternehmerhaftung, d.h. derjenige, der die Arbeit auslagert, soll in der Verantwortung bleiben. Firmen in der Fleischwirtschaft, die Subunternehmen beauftragen, haften künftig auch für die Sozialversicherungsbeiträge.

Der zweite wesentliche Bestandteil der neuen Regelung ist die Pflicht zur präzisen Erfassung der Arbeitszeiten. Die Dokumentationspflicht wird verschärft: Künftig müssen Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit täglich aufgezeichnet werden, um die Umgehung des Mindestlohns zu erschweren. Arbeitgeber müssen Arbeitsmittel und Schutzausrüstung kostenlos stellen. Leistungen der Sub-Unternehmer wie Unterbringung, aber auch konstruierte Strafbeträge, dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Verstöße können künftig mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Auch wenn damit längst nicht alle Missstände beseitigt werden, könne das Gesetz dazu beitragen, »den Sumpf von Subunternehmen trocken zu legen«, erklärte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Harald Güster. Ob die Umsetzung des Gesetzes erfolgreich ist, hängt letztlich – wie beim Mindestlohn – von ausreichenden und effektiven Kontrollen ab. Doch bisher gibt es zu wenige Planstellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Der DGB fordert deshalb die Aufstockung auf 10.000 Stellen. Wobei laut Bundesfinanz-ministerium jedoch 13% der vorhandenen Planstellen nicht besetzt sind – ein Grund, weshalb die Anzahl der Kontrollen des Mindestlohn-, des Arbeitnehmerentsende- und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in den letzten Jahren zurückgegangen sind. Kein gutes Omen für das neue GSA Fleisch.

 

[1] Die Gewerkschaft NGG hat für die Fleischwirtschaft einen nationalen Branchenmindestlohn vereinbart, der seit Juli 2014 gilt, seitdem in mehreren Stufen erhöht wurde und aktuell bei 8,75 Euro/Stunde liegt – damit unter dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Der zugrundeliegende Tarifvertrag läuft zum Ende des Jahres 2017 aus.
[2] Friedrich Engels: Die Lage der arbeitenden Klasse in England MEW 2, Berlin 1972, S. 225-506.
[3] Vgl. Otto König/Richard Detje: Die Lohnsklaven der Schlachthöfe. Fleischindustrie – Kampf um menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Entlohnung, in: Sozialismus 12/2013.
[4] Vgl. Katrin McGauran: The impact letterbox-type practices on labour rights and public revenue, ETUC, June 2016.
[5] www.vdew-online.de/bericht-zur-umsetzung-der-selbstverpflichtung-in-der-fleischwirtschaft
[6] Um die Lobby der Fleischindustrie abzuhalten, das Gesetz zu verhindern oder zum Papiertiger schrumpfen zu lassen, wurde das GSA im »umstrittenen Omnibusverfahren« unauffällig an die »Änderung des Bundesversorgungsgesetzes« gekoppelt. Das Paket passierte ohne Federlesen in einer Woche die parlamentarische Expertenanhörung, die Koalitionsfraktionen, die Ausschüsse und in einer Nachtsitzung den Bundestag. Der Verbandsgeschäftsführer der Fleischwirtschaft, Michael Andritzky, kritisierte den Beschluss als legislative »Nacht- und Nebelaktion«.

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