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AfD-Masterpläne
Die rechtsextreme Partei und die Zerstörung der Demokratie | Eine Flugschrift
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Antje Vollmer/Alexander Rahr/Daniela Dahn/Dieter Klein/Gabi Zimmer/Hans-Eckardt Wenzel/Ingo Schulze/Johann Vollmer/Marco Bülow/Michael Brie/Peter Brandt
Den Krieg verlernen
Zum Vermächtnis einer Pazifistin | Eine Flugschrift
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Der Krieg und die Linken
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Heiner Dribbusch
STREIK
Arbeitskämpfe und Streikende in Deutschland seit 2000 – Daten, Ereignisse, Analysen
376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

7. August 2018 Otto König/Richard Detje: Widerstand gegen Lohndumping bei der Metro-Tochter Real

Real(e) Tarifflucht

Wikimedia Commons/Ralf Roletschek (CC BY-SA 3.0)

Der Einzelhandel ist mit 499 Milliarden Euro Umsatz und drei Millionen Beschäftigten die größte Branche der deutschen Wirtschaft. Große Konzerne mit enormer Marktmacht dominieren den Wettbewerb. Dieser wird in Form erbitterter Verdrängungskonkurrenz ausgetragen – über Preiskämpfe, verlängerte Öffnungszeiten, Flächenerweiterungen und Lohndumping.

Aktueller Höhepunkt in diesem Konkurrenzkampf ist die Tarifflucht der SB-Warenhauskette Real. Das Metro-Management will sich durch weitere Lohndrückerei erneut Wettbewerbsvorteile verschaffen. Um dagegenzuhalten, hat die Gewerkschaft ver.di die 34.000 Beschäftigen zum Streik aufgerufen. Motto »Wir kämpfen für Löhne, von denen man leben kann«.



Nachdem die Handelskette bereits im Juni 2015 aus dem Flächentarifvertrag der Branche ausgestiegen war, kündigte das Management im März dieses Jahres den »Zukunftstarifvertrag«, den die Dienstleistungsgewerkschaft 2016 nach Streiks zähneknirschend unterschrieben hatte. Während ver.di Lohneinbußen der Beschäftigten akzeptierte – Aussetzen der Tariferhöhungen 2015-17, Kürzungen des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes auf 40% für die Jahre 2016/17-2019 –, verpflichtete sich Metro zum Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und sagte Bestandsgarantien für 265 der damals 283 Real-Märkte sowie Modernisierungsinvestitionen in Milliardenhöhe zu. Die Beschäftigten hätten in den vergangenen Jahren »auf erhebliche Summen verzichtet, um Real eine Chance zu geben, sich zu erholen«, stellte sogar das unternehmernahe Branchenblatt Lebensmittel Zeitung fest (12.1.2018).

Der »Zukunftstarifvertrag« sah vor, dass die Lohnopfer ab 2019 zurückgefahren und die Beschäftigten wieder schrittweise nach dem Branchen-Flächentarif entlohnt werden. Doch statt sich daran zu halten, kündigte die Geschäftsleitung zum 31. Mai den Vertrag und verkündete einen Wechsel vom Arbeitgeberverband Handelsverband Deutschland (HDE) zur kleineren Unternehmervereinigung für Arbeitsbedingungen im Handel und Dienstleistungsgewerbe (AHD).[1] Dieser Verband, 1987 von Asko Deutsche Kaufhaus AG, einem der Metro-Vorläufer, gegründet, ist bereits mit anderen Metro-Töchtern im Geschäft. Mit dem Wechsel soll ein Tarifvertrag mit dem arbeitgebernahen »DHV – Die Berufsgewerkschaft« ermöglicht und ver.di als Tarifpartner ausgebootet werden.



Der Vorstandsvorsitzende der Metro AG, Olaf Koch, begründet die Tarifflucht mit dem Verweis auf die Situation im deutschen Lebensmittel-Einzelhandel. Man müsse sich bei den Lohnkosten an die Konkurrenz anpassen, um weiter mithalten zu können. Durch die Tarifbindung würden die Lohnkosten von Real die von nicht-tarifgebundenen Konkurrenten zum Teil um bis zu 30% übersteigen. Nur noch 38% der Beschäftigten im Einzelhandel profitieren von den Leistungen des Flächentarifvertrages. Zu dieser Erosion hat auch der Marktführer Edeka beigetragen, der zwar der Tarifbindung unterliegt, durch die Privatisierung der Filialen aber Tarifflucht ermöglicht.

1999 sah die Welt noch ganz anders aus. Bis dahin waren die Einzelhandels-Tarifverträge jeweils für allgemeinverbindlich erklärt worden, sicherten als branchenweite Entgeltstrukturen, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen – Preis- und Kostenkonkurrenz auf Kosten der Beschäftigten war nahezu ausgeschlossen. Zur Jahrhundertwende kündigten die Arbeitgeberverbände diesen Tarifkonsens auf und schufen verbandspolitisch die Möglichkeit der Mitgliedschaft »ohne Tarif« (OT). Die in der letzten Legislaturperiode vom Gesetzgeber verabschiedete Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen brachte letztlich keinen Durchbruch für eine Re-Regulierung der Arbeitsverhältnisse – bis heute können die Arbeitgeber ihre Blockadepolitik fortsetzen.

Das macht auch der Fall Real deutlich: Anfang Juni wurden die 34.000 Beschäftigten der Real SB-Warenhaus GmbH kurzerhand ausgegliedert und auf die Metro Services GmbH, die als Real GmbH mit Sitz in Düsseldorf firmiert, übertragen, in der die »DHV«-Gefälligkeitstarifverträge angewandt werden. Für die sogenannten »Alt«-Beschäftigten sind die bisherigen tarifvertraglichen Ansprüche beim Betriebsübergang für zwölf Monate gesichert. Die neu eingestellten Arbeitnehmer*innen sollen nach einem DHV-Tarifvertrag bezahlt werden. Dies bedeutet für die Betroffenen durchschnittlich 23% weniger Gehalt, stellt das ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger fest. Für eine Verkäuferin in 60%-Teilzeit bedeutet das: statt bislang 1.547 Euro bekäme sie künftig 1.260 Euro brutto im Monat. Eine Kassiererin, die laut Flächentarifvertrag Handel-NRW bei Vollzeit auf 2.579 Euro kommt, soll sich als neue Kraft mit 1.800,- Euro abfinden.

Was bei der Einführung des »Zukunftstarifvertrages« noch verhindert werden konnte, soll damit Realität werden: die Einführung neuer Niedriglohngruppen für qualifizierte Beschäftigte. Den Beschäftigten drohen nicht nur niedrigere Löhne, sondern auch weniger Urlaubs- und Weihnachtgeld, die Abschaffung der Spätarbeitszuschläge und Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen erst ab 22 Uhr. Gleichzeitig umgeht das Unternehmen durch die Kündigung des »Zukunftstarifvertrags« die mit ver.di vereinbarte Standort- und Beschäftigungssicherung sowie die die Investitionszusagen für die Märkte der Einzelhandelskette. Also ein erneut abgepresster »Solidarbeitrag« für das Unternehmen, das im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 7,2 Milliarden Euro machte. Die »Mutter«, die Metro AG, ist mit 150.000 Beschäftigten, 37 Milliarden Euro Umsatz und rund 1000 Standorten weltweit immer noch einer der bedeutenden Handelskonzerne.

Offen ist, ob die gelbe Vereinigung DHV,[2] Mitglied im »Christlichen Gewerkschaftsbund« (CGB), überhaupt tariffähig ist. In einem von den Gewerkschaften IG Metall, ver.di und Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) eingeleiteten Beschlussverfahren haben diese die Feststellung begehrt, dass die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. nicht tariffähig ist.

Nachdem das Arbeitsgericht Hamburg dem Antrag zunächst entsprochen, das Landesarbeitsgericht (LAG) ihn jedoch abgewiesen hatte, hob der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die LAG-Entscheidung Ende Juni aufgrund erheblicher Zweifel auf: »Die DHV kann ihre soziale Mächtigkeit nicht auf ihre langjährige Teilnahme am Tarifgeschehen stützen. Sie hat Tarifverträge teilweise außerhalb ihres Organisationsbereichs und zudem in wechselnden Zuständigkeiten geschlossen«. Die Bundesarbeitsrichter haben den Fall zur weiteren Sachaufklärung – vor allem über die Mitgliederzahl der DHV und darauf bezogener Organisationsgrade in den beanspruchten Zuständigkeitsbereichen – an das LAG zurückverwiesen. Damit ist der DHV bis auf weiteres nicht tariffähig und die Tarifpläne der Metro erstmal einmal infrage gestellt.

Es verwundert deshalb nicht, dass fast zeitgleich zum Erfurter BAG-Urteil auf der Seite des CGB eine Pressemitteilung abgedruckt wurde, in der zu lesen war: »Die DHV hatte im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH, jetzt Real GmbH, mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt. Damit ist die DHV nicht mehr Tarifpartnerin. Es gibt keine Tarifverhandlungen, und es wird auch in Zukunft keine Tarifverhandlungen mit der Real GmbH geben«. Anders lautende Meldungen seien falsch, denn der DHV unterstütze die Beschäftigten der Real GmbH bei ihren Protesten gegen die Politik der Unternehmensleitung, Arbeitsbedingungen auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen abzusenken. Diese Kehrtwende scheint vorgeschoben zu sein, um der Überprüfung der Tariffähigkeit zu entgehen und damit die Existenz des Verbandes insgesamt zu gefährden, denn tatsächlich kann der DHV bei Real kaum Mitglieder nachweisen.

Mit dem verschärften Wettbewerb im Einzelhandel nimmt Kostendruck in der Branche erheblich zu. Um dies aufzufangen, wurde in der zurückliegenden Zeit massiv an der Personalkostenschraube gedreht. Eine Strategie war die Schaffung einer flexiblen, »schlanken« und »kostengünstigen« Personalstruktur. Dies erfolgte durch den Austausch von existenzsichernden Vollzeitstellen durch Teilzeit- und Minijobs.

Die Bundesregierung erklärte in einer Antwort auf eine »Kleine Anfrage« der Partei DIE LINKE im Jahr 2017, dass zwischen 2007 und 2016 bei den bundesweit drei Millionen Einzelhandelsbeschäftigen etwa sechs Prozent der Vollzeitstellen abgebaut wurden. Nur 1,2 Millionen Menschen verfügen noch über eine Vollzeitstelle. 2016 war die Hälfte der Neueinstellungen befristet, 2014 erhielt jeder Dritte einen Niedriglohn. Diese Entwicklung ist vor allem deshalb problematisch, weil das Einkommensgefüge im Einzelhandel – neben dem Gastgewerbe, der Leiharbeitsbranche und den Wach- und Sicherheitsdiensten – weit unter dem Durchschnitt der Branchenverdienste liegt. Eine der Folgen ist, dass allein 2015 die Löhne im Handel mit über 1,4 Milliarden Euro durch staatliche »Aufstockerleistungen« subventioniert werden mussten, obwohl die Nettogewinne im Einzelhandel von 2005 bis 2015 um 30% auf 16,9 Milliarden Euro in die Höhe geschossen sind, so Pascal Meister, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Frankfurter Rundschau, 14.7.2018).

Sollte sich der Metro-Konzern mit der Tarifflucht bei Real durchsetzen, wäre das ein weiterer schwerer Schlag für die Tarifbindung im deutschen Einzelhandel. Schon in den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Handelsunternehmen wie beispielsweise die SB-Warenhauskette Globus aus der Tarifbindung zurückgezogen. Andere Händler wie Karstadt vereinbarten Sanierungstarifverträge. Noch sind Kaufland, Edeka und Rewe tarifgebunden – wenngleich mit großen Lücken.

Tatsächlich hat die Tarifbindung der Beschäftigten in der Branche zwischen 2012 und 2015 rapide abgenommen. Rund 70% der Einzelhandelsbetriebe sind außerhalb der Tarifbindung und für nur noch 38% im Westen und 21% im Osten gelten die Bedingungen von Flächentarifverträgen. In Summe verlor der Flächentarifvertrag in der Branche Einzelhandel immer stärker an Relevanz, zumal es ver.di bislang nicht gelungen ist, große neue Online-Händler wie Amazon oder Zalando in die Tarifbindung zu bekommen.

Das Signal, das von der Entscheidung bei Real ausgeht, wird nicht ohne Folgen bleiben. Wird jetzt keine klare Grenze gegen Tarifflucht und Lohndumping gezogen, entwickelt sich die Einzelhandelsbranche endgültig zu einem reinen Niedriglohnsektor, der kaum noch reelle Chancen auf existenzsichernde Arbeitsplätze bietet.


[1] Vorsitzender der AHD ist Jan Lessner-Sturm, Director Labour Relations Germany & Labour Law (Direktor für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht) der Metro AG. Der Jurist ist ein Schüler des Münchner »Union Busting«-Aktivisten Professor Volker Rieble vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR). Ein »wesentlicher Zweck«, so die Selbstbeschreibung der AHD, »ist der Abschluss von firmenbezogenen Verbandstarifverträgen und Haustarifverträgen«. Die AHD sei ein Arbeitgeberverband, »der sich als tarifpolitischer Think Tank und als Tarifmanufaktur versteht.« (Aktuelle Sozialpolitik, 16.7.2018)
[2] Der »DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) wurde 1893 als Gewerkschaft der Kaufmannsgehilfen gegründet. Zwischen den beiden Weltkriegen stand der DHV Alfred Hugenbergs Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) nahe, sah sich als Teil der völkischen Bewegung, lehnte die Aufnahme von Juden als Mitglieder ab und arrangierte sich zunehmend mit den Nationalsozialisten. Laut der seit 1972 geltenden Satzung versteht sich der DHV als eine Gewerkschaft der Angestellten im Handel, in der Industrie und dem privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereich; seit 2002 als eine Gewerkschaft der Arbeitnehmer in Bereichen, die durch kaufmännische und verwaltende Berufe geprägt sind. Nach mehrfachen Satzungsänderungen beansprucht die Vereinigung die Zuständigkeit für Arbeitnehmer in Bereichen wie private Banken und Bausparkassen, Einzelhandelsgeschäfte, Binnengroßhandel, Rettungsdienste, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Fleischwarenindustrie, Reiseveranstalter sowie IT-Dienstleistungsunternehmen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Nach Angaben der DHV organisierte sie Ende Dezember 2014 75.065 Mitglieder. Der DGB geht von höchstens 10.000 Mitgliedern aus.

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