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5. September 2015 Joachim Bischoff / Bernhard Müller: Wie Europa und Deutschland mit Flüchtlingen umgehen

Refugees Welcome!?

Die »Flüchtlingskrise« ist inzwischen nicht mehr wegzureden: Rund 310.000 Flüchtlinge sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR seit Jahresbeginn über das Mittelmeer nach Europa geflohen. Bislang haben mehr als 2.500 Menschen 2015 auf der Überfahrt ihr Leben verloren. Die Bilder des toten syrischen Flüchtlingsjungen am Strand der türkischen Stadt Bodrum haben zudem viele Menschen aufgerüttelt.

Auch auf anderen Routen strömen Schutzsuchende massiv nach Europa. Die EU ist mit diesem Andrang politisch und organisatorisch völlig überfordert. Im ersten Quartal nahm Deutschland rund 40% der Gesamtzahl der erstmaligen AsylbewerberInnen auf, was zum damaligen Zeitpunkt 73.100 Menschen entsprach. Die absoluten Zahlen liegen im dritten Jahresquartal zwar deutlich höher, die Relationen dürften aber ähnlich geblieben sein.

Ungarn gehört ebenfalls zu den Ländern in Europa, die im ersten Quartal mit 18% aller Asylsuchenden einen hohen Anteil an Flüchtlingen aufnahmen. In Frankreich, Großbritannien und Italien – zusammen mit Deutschland die wichtigsten Volkswirtschaften in Europa – waren es deutlich weniger. Das Vereinigte Königreich hatte im ersten Quartal nur 4% aller Flüchtlinge aufgenommen. Das waren 114 Flüchtlinge pro eine Million Einwohner. Zum Vergleich: In Ungarn waren es 3.322, in Deutschland 905.

Die EU-Kommission unternimmt erneut eine Anstrengung zu einer gerechteren Verteilung von Flüchtlingen unter den EU-Mitgliedsländern. Bis zu 160.000 Asylsuchende, die in Italien, Griechenland oder Ungarn ankommen, sollen auf deutlich mehr Staaten als bisher aufgeteilt werden. EU-Kommissar Jean-Claude Junker schlägt vor, dass die Länder, die sich weigern Flüchtlinge aufzunehmen, sich an den Kosten der Flüchtlingshilfe beteiligen müssen.

Dieser Versuch, aufnahmeunwillige Mitgliedsländer durch finanzielle Repression zur Ordnung zu rufen, wird die zentrifugalen Kräfte in der EU eher noch fördern. So warnt der rechtspopulistische Frontmann in der EU, der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán, aus ganz anderen Gründen als dem zugestanden hohen Anteil seines Landes an den Aufnahmequoten vor den Folgen eines wachsenden Flüchtlingszustroms: »Ganz plötzlich sind wir eine Minderheit auf unserem eigenen Kontinent.«

Die meisten der Flüchtlinge seien Muslime, in Europa aber herrsche der christliche Glaube vor, deshalb müsse Europa beim Schutz seiner Grenzen Härte demonstrieren. Ähnliche Argumentationsmuster finden wir auch in anderen europäischen Ländern, in denen die Rechtspopulisten zwar nicht direkt in Regierungsverantwortung sind, aber entweder Minderheitsregierungen stützen (Dänemark) oder aber durch ihre wachsende Stärke die Stimmungen und Kräfteverhältnisse massiv beeinflussen (Frankreich, Österreich, Großbritannien, Schweden, Finnland).

Das Fehlen einer koordinierten europäischen Politik führt deshalb in vielen Mitgliedsländern dazu, dass auf die wachsende Zahl von Schutzsuchenden erneut mit repressiven Vorschlägen und Maßnahmen reagiert wird, die schon in der Vergangenheit nachweislich wirkungslos geblieben sind, aber dem Rechtspopulismus in die Hände arbeiten.

Auch in der deutschen Debatte um die Lösung der durch die den großen Zustrom von Flüchtlingen sich ergebenen organisatorischen und finanziellen Probleme gibt es in der politischen Klasse erneut eine Tendenz zu repressiven Lösungen – etwa mit der Unterscheidung von Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen. Demgegenüber dominiert sowohl von der gesellschaftlichen Stimmung, im Bereich der Zivilgesellschaft wie auch im politischen Feld noch die Auffassung, mindestens für die vielen Bürgerkriegsflüchtlinge eine Willkommenskultur zu entwickeln und dafür auch entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Die damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen sind enorm. 2014 haben insgesamt 202.834 Personen in Deutschland Asyl beantragt, dies ist der vierthöchste Jahreswert seit Bestehen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde mit einer Steigerung (inkl. Folgeanträge) auf 300.000 neu zu betreuenden Flüchtlinge (250.000 Erst-, 50.000 Folgeantragsteller) gerechnet, im Mai wurde die Zahl auf 450.000 (400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragsteller) korrigiert. Jetzt ist von bis zu 800.000 Flüchtlingen die Rede, die in diesem Jahr nach Deutschland kommen.

Zu denen, die neu einen Asylantrag stellen, kommen die, die schon hier sind – und entweder auf einen Entscheid warten, als Flüchtlinge anerkannt sind oder geduldet werden. Ende 2014 lebten etwa 629. 000 Flüchtlinge in Deutschland, davon waren 338.000 anerkannte Flüchtlinge, die entweder politisches Asyl oder einen anderen Schutz bekommen haben (+ 44.000 gegenüber 2013) und 291.000 Asylsuchende und Geduldete (+86.000). Der Hinweis, dass es Ende 1997 noch über eine Million Flüchtlinge gab und damit deutlich mehr als 2014, ist zwar richtig, aber die aktuelle Dynamik des Zustroms von Schutzsuchenden führt dazu, dass Ende dieses Jahres bereits vermutlich 1,4-1,5 Mio. Flüchtlinge in Deutschland leben werden.[1]

Von den in Deutschland lebenden Flüchtlingen bezogen Ende 2014 rund 363.000 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Plus von 61%. Damit erhöhte sich die Zahl der LeistungsbezieherInnen seit dem Jahr 2010 zum fünften Mal in Folge.

Leistungsberechtigt sind alle MigrantInnen und ihre Familienmitglieder, die Asyl erhalten und damit eine Aufenthaltserlaubnis haben oder deren Asylantrag geprüft wird (Aufenthaltsgestattung). Darüber hinaus sind aber auch Flüchtlinge leistungsberechtigt, die unerlaubt eingereist sind oder deren Asylantrag abgelehnt wurde – bis sie das Land verlassen haben. Auch wer eine Duldung erhalten hat – etwa weil kein Pass vorliegt oder eine Abschiebung in eine Krisenregion nicht möglich ist, wird unterstützt, bis die Situation sich ändert.

Damit soll den Menschen in Deutschland ein halbwegs würdevolles Leben ermöglicht werden, auch wenn sie letztlich nicht bleiben dürfen. Deshalb erhalten sie Grundleistungen, die die Ernährung, eine Unterkunft, Kleidung und Gesundheitsversorgung gewährleisten sollen. Dazu kommt etwas Geld für persönliche Bedürfnisse.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG – also bei vier Jahren Aufenthalt in Deutschland – wurden den Leistungsberechtigten 2014 anstelle der Grundleistungen erhöhte Sätze der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen 12% mehr Personen die Leistungen nach § 2 AsylbLG in Anspruch.

Fast 138.000 Leistungsberechtigte stammten aus Asien – das waren 38% der Betroffenen. 41.025 der Flüchtlinge aus Asien sind aus Syrien gekommen, 22.143 aus Afghanistan. Jede/r fünfte Leistungsberechtigte kam aus Afrika, bei weiteren 4% konnte die Herkunft nicht geklärt werden. 38% der LeistungsempfängerInnen kamen aus Europa – vor allem aus Serbien, dem Kosovo und Montenegro. Fast 18.000 Menschen sind aus der russischen Föderation geflohen und mehr als 14.000 aus Mazedonien. Gerade Flüchtlinge aus den Balkanländern müssen allerdings damit rechnen, dass ihre Asylanträge abgelehnt werden.

Mit der wachsenden Zahl an Flüchtlingen sind auch die Ausgaben gestiegen. So wurden 2014 fast 2,4 Mrd. Euro brutto für Leistungen nach dem AslybLG aufgebracht, das waren rund 58% mehr als 2013. Dabei wurden drei Viertel der Ausgaben für Regelleistungen und ein Viertel für besondere Leistungen erbracht. Im Vergleich zu 2013 lagen die Grundleistungen im vergangenen Jahr um 71% höher. Die Sätze wurden aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts 2014 erhöht. Die Flüchtlinge erhalten jedoch noch immer weniger Geld als Hartz-IV-EmpfängerInnen.

Geht man für 2015 vor dem Hintergrund von aktuell geschätzten 800.000 Asylsuchenden und damit etwa einer Mio. LeistungsempfängerInnen nach dem AsylbLG aus und unterstellt dabei durchschnittliche Ausgaben pro Flüchtling von 6.600 Euro (Durchschnitt 2014), ergeben sich für 2015 voraussichtlich Bruttoausgaben von 6,6 Mrd. Euro.

Diese Leistungen nach AsylblG sind aber nur ein Teil der von Kommunen und Bundesländern zu tragenden Kosten. Beispiel Hamburg: Ende 2014 bezogen in der Hansestadt 12.272 Schutzsuchende Regelleistungen nach dem AsylbLG. Die Stadt hat dafür 71,9 Mio. Euro aufgebracht. Die Gesamtausgaben für die Flüchtlingshilfe in 2014 aber betrugen ca. 300 Mio. Euro. Davon entfielen 105 Mio. Euro auf Investitionen zur Schaffung von Kapazitäten in der öffentlichen Unterbringung. Von den 195 Mio. Euro laufenden Kosten entfielen 64 Mio. Euro auf die Unterbringung, 102,8 Mio. Euro auf gesetzliche Leistungen nach dem AsylblG, aber auch Hilfen zur Erziehung und Bildung und Teilhabe (26,5 Mio. Euro). Hinzu kamen 24,8 Mio. Euro für schulische Maßnahmen und 3,7 Mio. Euro für flankierende Maßnahmen.

Berücksichtigt man diese zusätzlichen Kosten und geht von jährlich 12.000 Euro Gesamtkosten pro Fluchtsuchendem aus (die Bundesländer gehen bei ihren Forderungen an den Bund von 12.500 Euro aus, wiederum andere Schätzungen rechnen mit 14.000 Euro pro Kopf), kommt man bei 800.000 Asylsuchenden (Erst- und Folgeanträge) in diesem Jahr auf Gesamtkosten von etwa 10 Mrd. Euro.

Als weitere Belastung für Stadtstaaten und Kommunen kommen die Folgen aus der EU-Binnenwanderung hinzu. So sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2014 insgesamt 1.465.000 Personen nach Deutschland zugezogen. Das waren 238.000 Zuzüge mehr als im Jahr 2013 (+19 %). Eine ähnlich hohe Zuwanderungszahl hat es zuletzt im Jahr 1992 (1.502.000 Personen) gegeben. Insgesamt 914.000 Personen zogen im Jahr 2014 aus Deutschland fort, 116.000 mehr als im Vorjahr (+.15 %).

Damit ergibt sich ein Wanderungsüberschuss von 550.000 Personen aus der Bilanzierung der Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands – dies ist ebenfalls der höchste Wert seit 1992. 830.000 MigrantInnen kamen dabei aus der Europäischen Union (Wanderungsüberschuss von 312.000 Personen). Aus den osteuropäischen Ländern stieg der Wanderungsüberschuss vor allem aus Rumänien (+ 75.000 Personen = +52%), Bulgarien (+ 33.000 Personen = + 61%) sowie aus Kroatien (+ 27.000 Personen = + 115%), deren Unterbringung verschiedene Kommunen vor große Probleme stellt.

Es ist nachvollziehbar, dass vor dem Hintergrund dieser Herausforderung erstens die Kommunen auf höhere Erstattungen ihrer drastisch steigenden Kosten durch die Bundesländer pochen, und zweitens Länder und Kommunen eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes fordern. Nach einem Treffen im Juni hat der Bund die »pauschalen Hilfe« in 2015 von 500 Mio. Euro auf eine Mrd. Euro aufgestockt, was angesichts der Gesamtkosten von 8-10 Mrd. Euro noch deutlich zu wenig ist. Ab 2016 will sich der Bund dann »strukturell und dauerhaft an der gesamtstaatlichen Kosten«« beteiligen, »die im Zusammenhang mit der Zahl der schutzbedürftigen Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen«. Was das konkret bedeutet, darüber soll im September verhandelt werden.

In der Situation einer zugespitzten »Flüchtlingskrise«, die nahezu täglich im Mittelpunkt der Medienberichterstattung steht und mittlerweile im Alltagsbewusstsein tiefe Spuren hinterlässt, greifen Vertreter vor allem aus dem konservativen Lager auf den bekannten Set an repressiven Maßnahmen gegenüber Teilen der Asylsuchenden zurück, der die Situation verbessern soll. Dazu gehört der Vorschlag, durch die Erweiterung des Kreises »sicherer Herkunftsstaaten« um Bosnien und Herzogowina, Kosovo, Albanien und Serbien den Kreis der Asylberechtigten drastisch einzuschränken. Zu diesem Repressionsset gehört auch der schon in den 1990er Jahren gescheiterte Vorschlag, Flüchtlingen in der Erstaufnahme das Taschengeld zu kürzen und/oder stattdessen Gutscheine zu verteilen.

Die Ausgrenzung von Teilen der Flüchtlinge wird nicht zur erhofften Lösung bzw. Begrenzung der organisatorischen und finanziellen Probleme führen, sondern arbeitet dem Rechtspopulismus in die Hände. Deutschland ist durch die große Zahl von Fluchtsuchenden weder organisatorisch noch finanziell überfordert. Dringend notwendig sind allerdings Maßnahmen auf europäischer Ebene, die erstens menschenwürdige Standards für Flüchtlinge in den Mitgliedsländern sicherstellen und zweitens die Fluchtursachen in den Blick nehmen.

Angesichts des anhaltenden Bürgerkriegs in Syrien und der Armutsmigration erlebt die EU einen beispiellosen Andrang von Flüchtlingen und sucht seit Monaten vergeblich nach einer gemeinsamen Konzeption. Bislang scheitert ein Quotensystem zur Verteilung von Flüchtlingen in der EU vor allem am Widerstand osteuropäischer Staaten. Insbesondere Deutschland und Frankreich pochen auf eine gerechte Verteilung, von einer gemeinsamen Flüchtlingspolitik ist Europa allerdings weit entfernt. Stattdessen prägen Schuldzuweisungen, Vorwürfe und die Flucht aus der Verantwortung das Bild.

Laut dem Dublin-Abkommen müssen Flüchtlinge in dem EU-Land einen Asylantrag stellen, in dem sie erstmals die Europäische Union betreten haben. Es soll immer nur ein EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig sein und vermieden werden, dass in mehreren EU-Staaten Asylanträge gestellt werden. Wie die Verhältnisse in Italien, Griechenland, aber auch in Ungarn zeigen, ist die Umsetzung dieser Grundsätze schwierig. In dieser Situation muss die Suche nach einem Kompromiss sich auf einen Ansatz von Ausgleichung der Anforderungen und Belastungen konzentrieren.

Deshalb nützen verbalradikale Drohungen wenig, wie sie vom deutschen EU-Kommissars Günther Oettinger vorgebracht wurden: EU-Länder, die sich weiter gegen die verbindliche Aufnahme von Flüchtlingen sperren, müssten notfalls mit Vertragsverletzungsgefahren zur Räson gebracht werden. Diese Haltung ist so wenig weiterführend wie der Versuch, mit Repression und Ausgrenzung das Flüchtlingsproblem bewältigen zu wollen.

[1] Vgl. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Zahlen in der Bundesrepublik lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2014 (Drucksache 18/3714) und Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/3987).

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