3. September 2012 Bernhard Müller
Rente und Altersarmut
Trotz Warnungen der Sozialverbände, Gewerkschaften und linken Parteien hat die schwarz-gelbe Bundesregierung längere Zeit das Thema Altersarmut hartnäckig ignoriert. Jetzt warnt Bundesarbeitsministerin von der Leyen vor einem sich deutlich abzeichnenden Anstieg der Altersarmut in Deutschland und sieht die Legitimität des Rentensystems in Gefahr.
Die Faktenlage ist eindeutig: Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums droht auch wegen der politisch gewollten Absenkung des Rentenniveaus auf 43% (Durchschnittsrentner, vollzeitbeschäftigt, 45 Beitragsjahre) ab 2030 allen ArbeitnehmerInnen, die weniger als 2.500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, eine Rente unterhalb des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro.
Entscheidend ist auch der Hinweis, dass ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung von diesem Armutsprozess betroffen sein wird. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts haben 36% aller Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2010 weniger als 2.500 Euro im Monat verdient. Nimmt man die wachsende Zahl von Teilzeitbeschäftigten, die wegen Stundenzahl und/oder Niedriglohn unterhalb dieser Schwelle liegen, hinzu, ist offensichtlich, dass Altersarmut kein »Randproblem« mehr ist, sondern ein großes Thema für die gesellschaftliche »Mitte«.
Zu den Ursachen: Durch die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hohe Massenarbeitslosigkeit, aber auch durch stagnierende oder gar rückläufige Lohneinkommen sowie die diversen Renten»reformen« der letzten beiden Jahrzehnte sind viele Lohnabhängige nicht mehr in der Lage ausreichende Rentenansprüche aufzubauen, weder in der Gesetzlichen Rentenversicherung noch in den ergänzenden Systemen.
Die gesetzliche Altersrente basiert auf einem Umlagesystem und hat seit den 1970er Jahren eine Menge von Eingriffen erfahren, die überwiegend auf eine Abschwächung des grundlegenden Sicherungsgedanken hinausliefen. Im Jahre 2001 wurde – angestoßen vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester – ein kapitalgedecktes Ergänzungssystem, die »Riester-Rente«, eingeführt, um die Leistungsrücknahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (mehr als) zu ersetzen. Befördert wurden diese Eingriffe durch die verteilungspolitische Schieflage und die wachsenden Defizite der öffentlichen Haushalte.
Um Eingriffe in die Verteilungsverhältnisse zu vermeiden und Zuschüsse an die Rentenkasse zu sparen, wurde eine neue Sicherungsphilosophie popularisiert: Es sei grundsätzlich sinnvoll, zusätzlich zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente eine zweite, kleine und kapitalgedeckte Säule der Altersvorsorge aufzubauen. Die hohen Kosten in der privaten Altersvorsorge könnten durch eine Standardisierung und durch Zuschüsse für Geringverdiener vermindert werden.
Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente ist in den vergangenen 15 Jahren durch diverse »Reformen« (Beitragssenkungen und Rentenkürzungen; zuletzt Rente mit 67) beständig abgesenkt worden. Durch Sicherung der Lohneinkommen und Ausbau der Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung hätte die umlagefinanzierte Altersrente auch krisenfest gestaltet werden können.
Faktisch wurde mit der Präferenz für kapitalgedeckte Renten der Abschied vom Ziel der Lebensstandardsicherung eingeleitet, wie sie seit der Reform 1957 prägend für die Rentenpolitik war. Die Eingriffe in die Rentenformel hatten zur Folge, dass die Bestands- wie die Zugangsrenten in ihrer Höhe nicht mehr dem allgemeinen Einkommenstrend der aktiven Lohnabhängigen folgen, sondern einen zunehmend großen Abstand haben. Im Ergebnis wird das Nettorentenniveau vor Steuern kontinuierlich – nach den Projektionen der Bundesregierung bis 2022 auf 46,2% – sinken; und für 2030 ist im Gesetz eine Niveau-Untergrenze von 43% fixiert.
Die Konsequenz dieser Entwicklung: Seit dem Jahr 2000 sinken die von der deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ausgezahlten individuellen Beträge für männliche Neurentner. Wer heute in Rente geht, erhält im Schnitt 7% weniger als jemand, der noch vor zehn Jahren in den Ruhestand wechselte. Wer im Jahr 2000 erstmalig eine Altersrente für langjährig Versicherte erhielt, dem wurden durchschnittlich 1021 Euro pro Monat aus der Rentenkasse überwiesen. Bis 2011 ist der durchschnittliche Zahlbetrag für diese Rentenart bei Neurentnerinnen und Neurentnern auf 953 Euro gesunken. Diese Zahlbeträge sanken in den letzten Jahren zudem durch den Bezug einer Rente vor der Regelaltersgrenze und den damit verbundenen Abschlägen.
2010 bezogen knapp 674.000 Versicherte erstmals eine Altersrente. 47,5% von ihnen oder fast 320.000 mussten dabei Abschläge in Kauf nehmen, weil sie nicht bis zum 65. Lebensjahr, der Regelaltersgrenze, arbeiteten – dies sicherlich nicht zuletzt durch den wachsenden Leistungsdruck in den Betrieben. Fünf Jahre vorher waren es noch 41,2%, Im Jahr 2000 nur 14,5%. Auch die Höhe der Abschläge legte im vorigen Jahrzehnt kräftig um knapp 80 Euro auf den aktuellen Wert von 113 Euro zu. Ein Rentner, der 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen aller Versicherten bezog, erhält heute eine Monatsrente von 1.236 Euro. Im Durchschnitt gingen die Frührentner drei Jahre und zwei Monate vorher in Ruhestand.
Bei den Ruheständlern, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Entwicklung nach den Statistiken der Rentenversicherung noch dramatischer: Bei ihnen stieg der Anteil der NeurentnerInnen, denen Geld abgezogen wird, von 39,7% im Jahr 2001 auf 96,3% im Jahr 2010. Damit musste in diesem Jahr fast jeder der fast 183.000 neu hinzugekommenen Erwerbsminderungs-RentnerInnen Einbußen beim gesetzlichen Ruhegeld verkraften. Die Folge: Die Zahlbeträge bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung sind seit 2000 bis 2011 in Westdeutschland um 14,4 Prozent von durchschnittlich 743 Euro auf 636 Euro und in Ostdeutschland um 12,3 Prozent von 717 Euro auf 629 Euro gesunken. Das sind Beträge, mit denen nicht einmal das Niveau der Grundsicherung bei Erwerbsminderung für 18 bis 64-Jährige in Höhe von durchschnittlich 642 Euro erreicht wird.
Die 1992 eingeführten Abschläge wirkten sich erstmalig 1997 aus. Bis 1996 war es möglich, unter Voraussetzungen mit frühestens 60 ohne Einbußen in den Ruhestand zu gehen. Mit Einführung der Rente mit 67 verschieben sich auch schrittweise die Altersgrenzen für Frührentner und deren Abschläge. Wer vorzeitig seine gesetzliche Rente beziehen will, kann dies mit frühestens 63 Jahren tun – dann aber in der Regel mit höheren Abschlägen als bisher.
Berücksichtigt man zusätzlich die Inflation, so ist zwischen 1999 und 2009 der Realwert des durchschnittlichen Zahlbetrags einer GRV-Rente für Männer um rund 12% gesunken. Für Rentnerinnen beläuft sich dieser Realwertverlust auf 5% in West- und 2% in Ostdeutschland.
Aktuell beläuft sich die Höhe des Zahlbetrags bei einer Neurente in Westdeutschland nur noch auf rund 820 Euro bzw. 800 Euro in Ostdeutschland. Das sind Beträge, die deutlich unterhalb der Armutsrisikogrenze von derzeit 929 Euro liegen. Und der weitere Absturz der Renten ist vorprogrammiert. So wird das Rentenniveau nach Auskunft der schwarz-gelben Bundesregierung bis zum Jahr 2025 um weitere 10% sinken. Während das aktuelle Sicherungsniveau [1] noch bei 50,3% vor Steuern liege, wird es im Jahr 2025 noch 45,2% betragen. Die zwangsläufige Folge: Immer mehr RenterInnen sind arm.
(Netto) Rentenniveau vor Steuern 1985-2022; Höhe der Standardrente (mit 45 Versicherungsjahren) in Prozent des durchschnittlichen Jahresentgeltes
Nach einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) lagen 11,5% der Rentnerhaushalte im Jahr 2009 unter der Armutsgrenze. 1995 betrug diese Quote noch 9,4%. »Ursachen hierfür sind u. a. die erhöhte Anzahl der Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Langzeitarbeitslosen, die im Alter einen geringeren Anspruch auf Rente haben… Frauen sind allgemein häufiger von Armut betroffen, was daran liegt, dass sie generell weniger als Männer verdienen. Vor allem hängt es jedoch zusammen mit Lücken in ihrer Erwerbsbiographie aufgrund von Elternzeiten oder beispielsweise einer Teilzeitarbeit, um Kinder zu Hause erziehen zu können.« (Yzhu/ Weißenborn/Buscher 2011) Hinzu kommen die diversen Rentenreformen der letzten 20 Jahre, die politisch gewollt auf eine deutliche Absenkung des Rentenniveaus gezielt haben.
Gedämpft wurde die Entwicklung der Altersarmut bisher noch durch eine wachsende Zahl zusammenlebender RenterInnen. Das so gebildete Haushaltseinkommen verhindert das Rutschen unter die Armutsgrenze. (vgl. Goebel/ Grabka 2011) Gleichzeitig ist der Anteil der RenterInnenhaushalte, der eine gesetzliche Rente bezog, von 86,5% im Jahr 1995 auf 92,2% im Jahr 2009 gestiegen. Es gehört nicht viel Phantasie zu der Behauptung, dass das drastisch absinkende Rentenniveau und der massenhafte Zustrom von NeurenterInnen aus prekären Arbeitsverhältnissen in naher Zukunft einen weiteren massiven Anstieg der Altersarmut programmiert.
Gleichzeitig klafft vor allem als Konsequenz aus der wachsenden sozialen Schieflage in der Primärverteilung die Schere zwischen armen und wohlhabenden RenterInnenhaushalten immer weiter auseinander. So bezogen 1995 in Westdeutschland die 20% der Rentnerhaushalte mit dem höchsten Äquivalenzeinkommen ein um 86% höheres Einkommen als die 20% mit dem geringsten Äquivalenzeinkommen. Die Schere hat sich bis 2009 noch weiter geöffnet. Jetzt verfügt das oberste Quintil der RenterInnenhaushalte in Westdeutschland über mehr als doppelt soviel Einkommen wie die unteren 20%.
So tritt Altersarmut bei Pensionärshaushalten (also Beamte im Ruhestand) faktisch nicht auf. »Das Armutsrisiko dieser Gruppe lag im Beobachtungszeitraum bei weniger als einem Prozent. Dies erklärt sich vorrangig durch das deutlich höhere Versorgungsniveau in der Beamtenversorgung. So belief sich die durchschnittliche Bruttopension männlicher (weiblicher) Pensionäre im Jahr 2007 auf 2.490 Euro (2.410 Euro) und lag damit rund dreimal höher als die durchschnittlichen Bestandsrenten in der GRV.« (ebd.: 7)
Eine Konsequenz aus wachsender Alterarmut ist die immer stärkere Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter. Als bedarfsorientierte Sozialleistung für hilfsbedürftige Personen ist sie das letzte Netz der sozialen Sicherung für ältere Menschen in Deutschland. Eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe ist damit nicht gewährleistet, da in der Regelsatzberechnung wie bei den Hartz IV-Leistungen viele Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden.
Seit ihrer Einführung ist die Zahl der EmpfängerInnen der Grundsicherung im Alter deutlich gestiegen. Waren 2003 erst knapp 258 000 Personen bezugsberechtigt, so ist die Zahl der Betroffenen bis 2010 auf 412.000 (+60%) gestiegen. Bei knapp vier Fünftel dieser GrundsicherungsempfängerInnen wird eigenes Einkommen angerechnet. Zumeist ist das eine nicht ausreichende Altersrente. Und immer mehr RentnerInnen sind seit 2003 unter die Bedürftigkeitsschwelle gerutscht. Denn die Anzahl der GrundsicherungsempfängerInnen, bei denen eine Altersrente angerechnet wird, ist seit 2003 um 113.480 Fälle oder 71,7% gestiegen.
Die andere Konsequenz der wachsenden Altersarmut ist, dass deutlich mehr RentnerInnen trotz Altersruhestand arbeiten gehen. So ist in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der minijobbenden RentnerInnen um 60% (auf absolut: 761.000) gestiegen. Unter ihnen waren etwa 120.000 Minijobber, die 75 Jahre und älter sind. Zudem hatten nach Angaben der Bundesagntur für Arbeit Ende vergangenen Jahres 150.000 RentnerInnen eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Damit hat sich ihre Zahl seit Ende 1999 knapp verdoppelt.
Bundesarbeitsministerin von der Leyen will der Alterarmut durch eine Zuschussrente (Aufstockung auf maximal 850 Euro) für Geringverdiener zuleibe rücken. Da dies gekoppelt sein soll an 40 Beitragsjahre und an den Nachweis einer langjährigen privaten Altersvorsorge, wäre der Kreis der Begünstigten eng begrenzt. Zurecht kritisiert daher Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand die Mini-Reform und die gleichzeitig beschlossene Senkung des Rentenbeitrags: »Wenn die Bundesregierung den Sturzflug des Rentenniveaus nicht aufhält, droht Altersarmut längst nicht nur Geringverdienern, sondern der breiten Mittelschicht. (…) Da hilft auch keine Zuschussrente.«
In der Tat: Die jetzige Entwicklungsrichtung wird korrigiert werden müssen. Die Beiträge oder Prämien zu einem Alterssicherungssystem – sei es die gesetzliche Rentenversicherung, ein betriebliches Versorgungssystem, eine kapitalgedeckte Privatrente – müssen sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung der dort Versicherten orientieren. Ohne Eingriffe in die Verteilungsverhältnisse lässt sich aber ein sicherer Ruhestand nicht gewährleisten. Die kapitalgedeckten Renten sollten als reine Zusatzsicherung für wohlhabendere BürgerInnen ausgestaltet werden, was allerdings zur Voraussetzung hat, dass man von der gesetzlichen Altersicherung auch existieren kann. Dies unterstellt andere Lohneinkommen und entwickeltere Beteiligungen von Unternehmen und Zuschüsse seitens des Staates.
[1] Unter dem Sicherungsniveau versteht man das Verhältnis zwischen der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren erhält, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen.