1. November 2011 Richard Detje: CDU für allgemeinen Mindestlohn
Sozialdemokratisierung der Union?
Die Liste ist beachtlich: Abschaffung der Wehrpflicht, Atomausstieg auf Raten, Umbau des dreigliedrigen Schulsystems, Ankündigung einer Finanztransaktionssteuer in Europa – und nun ein allgemeiner Mindestlohn. Beschlossen werden soll diese Forderung am 14./15. November auf dem CDU-Parteitag in Leipzig. Auf der Grundlage eines Antrags des mitgliederstärksten Landesverbands Nordrhein-Westfalen lautet die Beschlussempfehlung: Die CDU hält es »für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert«.
Ein weiterer Schritt der Sozialdemokratisierung der Merkel-CDU? Sicherlich spielt politische Konkurrenz in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode eine wachsende Bedeutung. Parteistrategen und Wahlkampfmanager werden sich genau anschauen, wo der Opposition das politische Terrain verkleinert werden kann. Aber dieser Gesichtspunkt allein greift zu kurz.
Bedeutsamer ist der Druck von Innen. Bankenrettungsprogramme auf der einen und die Ausweitung des größten Niedriglohnsektors in Europa auf der anderen Seite gefährden die politische Statik auch der CDU. Obgleich in mittlerweile neun Wirtschaftszweigen allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bestehen (siehe unten), erreicht der Niedriglohnsektor immer neue Höchststände: 22,8% aller Vollzeitbeschäftigten – 4,6 Millionen – arbeiteten im letzten Jahr zu Niedriglöhnen von unter 1.890 Euro in West- und 1.379 Euro in Ostdeutschland (unter zwei Drittel des Durchschnittslohns) – das ist mehr als jede dritte Frau und jeder zweite Jugendliche. Die Ideologie der »Sozialen Marktwirtschaft« wird weiter angefressen und eine sich darauf berufende Politik delegitimiert, wenn es nicht gelingt, unterschiedliche soziale Interessen neu zusammenzubinden. Dass es dabei Widersprüche und Spannungen gibt, liegt in der Natur der Sache. Einer Vorverständigung zwischen der Christlichen Arbeitnehmerschaft und dem Parlamentskreis Mittelstand der Bundestagsfraktion haben sogleich die Unions-Mittelstandsvereinigung und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) widersprochen. Die Marschroute hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgegeben: Die Einführung einer allgemeinen »Lohnuntergrenze« sei eine »logische Weiterentwicklung innerhalb der sozialen Marktwirtschaft«.
Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro, wie ihn die Gewerkschaften fordern, wird nicht angepeilt. »Wir wollen eine durch die Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn«, heißt es bei der CDU. Über die Mindestlohnhöhe soll eine Kommission mit Vertretern aus Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden befinden. Orientierungsfunktion soll dabei der Tarifvertrag in der Zeitarbeitsbranche haben, der Mindestlöhne seit dem 1. November 2011 von 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten vorsieht. Über das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz könnte ein tariflich vereinbarter Mindestlohn verallgemeinert werden.
Dabei ist eine Reihe von Fragen offen. Mit an erster Stelle die, was passiert, wenn Arbeitgeber blockieren – der tarifpolitische Weg, existenzsichernde Mindestlöhne zu vereinbaren, ist vielfach nicht gangbar. Deshalb die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Oder die Frage, wie in all den Fällen entschieden wird, in denen es keine verhandelnden Arbeitgeberverbände gibt. Die Auseinandersetzung ist bei weitem nicht beendet.
Das hartnäckigste Argument der Gegner, wonach ein Mindestlohn dazu führen würde, dass Arbeitsplätze gerade auch in Niedrigqualifikationsbereichen nicht mehr angeboten würden, ist auch durch neuere Untersuchungen widerlegt. Vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebene Untersuchungen über die Auswirkungen der Einführung von Mindestlöhnen in acht Wirtschaftsbereichen konnten keine negativen Effekte feststellen.
Erst zur Jahresmitte hatte eine Studie der Prognos AG (Ehrentraut u.a. 2011) die tatsächlichen Kosten von Lohndumpingstrategien beziffert. Danach würden von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro/Stunde (bzw. 7,50 Euro, um näher bei der CDU-Zahl zu liegen) rd. 5 Millionen (3,6 Mio.) Beschäftigte eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation erfahren. Durch höhere Löhne/Gehälter würden die Steuereinnahmen um 2,67 Mrd. Euro (1,5 Mrd.) steigen und der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung stünden 2,68 Mrd. Euro (1,7 Mrd.) an Mehreinnahmen zur Verfügung. Nicht nur das: Gleichzeitig würde die Subventionierung von Niedriglöhnen durch aufstockende Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II begrenzt – Anfang 2010 waren beispielsweise 11,5% der Beschäftigten bei Zeitarbeitsfirmen auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen angewiesen (Bosch 2011). Der kumulierte Entlastungseffekt (neben ALG II auch bei Wohngeld, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag) würde sich nach Prognos auf jährlich 1,7 Mrd. Euro (1,3 Mrd.) belaufen.
Schließlich lässt sich das Arbeitsplatzargument umkehren: Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro könnte mit einer zusätzlichen Nachfrage allein der privaten Haushalte in Höhe von 11,4 Mrd. (preisbereinigt) gerechnet werden, was rechnerisch rd. 78.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen entspricht.
Diese fiskalischen und arbeitsmarktpolitischen Argumente stehen bei den CDU-Plänen nicht im Mittelpunkt – als quasi Gratis-Beigabe dürften sie gleichwohl willkommen sein. Entscheidend ist, wie es gelingen kann, nun eine noch größere politische Dynamik zur Zurückführung des Niedriglohnsektors hinzubekommen.
Aktuelle Mindestlöhne
Tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gibt es für 2,2 Mio. Beschäftigte in neun Wirtschaftsbereichen:
- Abfallwirtschaft: 8,33 Euro
- Bauhauptgewerbe: 11,00-13,00 Euro; 9,75 Euro Ost
- Dachdeckerhandwerk: 10,80 Euro
- Elektrohandwerk: 9,70 Euro; 8,40 Euro Ost
- Gebäudereinigerhandwerk: 8,55-11,33 Euro; 7,00–8,88 Euro Ost
- Maler- und Lakiererhandwerk: 9,75-11,75 Euro; 9,75 Euro Ost
- Pflegedienste: 8,50 Euro; 7,50 Euro Ost
- Wach- und Sicherheitsgewerbe: 6,53–8,60 Euro; 6,53 Euro Ost
- Wäschereidienstleistungen: 7,80 Euro; 6,75 Euro Ost
Mindestlohntarifverträge liegen für weitere drei Branchen vor, sind aber noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden:
- Berufliche Aus- und Weiterbildung: 7,60-12,28 Euro
- Forstliche Dienstleister: 10,52 Euro
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk: 9,75/11,00 Euro
Quelle: WSI-Tarifarchiv, BMAS
Literatur:
Bosch, Gerhard (2011): Missbrauch von Leiharbeit verhindern. IAQ-Standpunkte 2-2011.
Ehrentraut, Oliver, u.a. (2011): Fiskalische Effekte eines gesetzlichen Mindestlohns. Bericht im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, April.
Wallraff, Günter u.a. (2011) (Hrsg.): Leben ohne Mindestlohn – Arm wegen Arbeit. Niedriglöhner, Leiharbeiter und »Aufstocker« erzählen, Hamburg 2011