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376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

1. Juli 2022 Bernhard Sander: Die schwarz-grüne Koalition in NRW

Transformation durch die Wirtschaft – Schuldenbremse durch den Staat

Hendrik Wüst (CDU) und Mona Neubaur (Grüne) stellen den Koalitionsvertrag vor (Foto: dpa)

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen ist unter Dach und Fach, die zuständigen Ministerien sind personell besetzt. Welche Dynamik er für die Landesentwicklung entfaltet, bleibt abzuwarten. Die CDU kann sich (neben ihrem Markenkern Law & Order) als Partei der Modernisierung profilieren, die Grünen liefern die Schlagworte des Wandels. Das Dogma der soliden Staatsfinanzen bremst.


Klima und Energie

Die Klimapolitik, leitet den Vertrag ein. Schwarz-grün will »erste klimaneutrale Industrieregion Europas« werden. Energiesouveränität und die Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung – um dies zu erreichen, strebt die künftige Landesregierung einen stark beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien an. Dazu sollen in den nächsten fünf Jahren mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in NRW entstehen. Um dahin zu kommen, sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren standardisiert, digitalisiert und vereinfacht werden. Eine Task Force soll weitere Vorschläge für einen schnelleren Ausbau erarbeiten.

Die umstrittene Abstandsregel, nach der bislang 1.000 Meter zwischen Windrädern und Wohnbebauung liegen müssen, wird schrittweise abgeschafft. Um zusätzliche Flächen für Windräder zu finden, sollen diese künftig auch in Industrie- und Gewerbegebieten, entlang von Autobahnen oder auf Waldflächen mit abgestorbenen Baumbeständen, sogenannten Kalamitätsflächen, errichtet werden können. Mit einem »Bürgerenergiegesetz« sollen Anwohner*innen und Kommunen finanziell von Windanlagen profitieren. Zudem soll es einfacher sein, sie am Bau von neuen Windparks zu beteiligen.

Die Stromerzeugung aus Fotovoltaik wollen die Koalitionäre »kräftig« ausbauen. Dazu wird schrittweise eine Solarpflicht eingeführt. Ab Januar 2023 gilt diese für alle neuen öffentlichen Gebäude. Gewerbliche Neubauten müssen ab Anfang 2024 mit entsprechenden Anlagen ausgerüstet werden. Für private Neubauten sind ab 2025 Solarpanele auf den Dächern vorgeschrieben. Es soll aber auch Ausnahmen geben.

Den Kohleausstieg will die schwarz-grüne Koalition bis 2030 umsetzen. Das Arbeitsprogramm der Landesregierung geht insbesondere auf das Rheinische Braunkohlerevier ein, sichert dem Tagebau Flächen und konzipiert den Strukturwandel, ohne allerdings konkrete Arbeitsplatzzahlen zu nennen. Die Braunkohle soll bis zum Ausstieg einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Alle fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts des Tagebaus Garzweiler sollen erhalten bleiben.

Auch für das Ruhrgebiet, gerade erst wieder als das Armenhaus Deutschlands in der Presse, gibt es Überlegungen, die sich jedoch auf die bisherigen Kohlekraftwerksstandorte konzentrieren. Man will »die Kommunen im Ruhrgebiet, auch durch eine unbürokratische Förderung des Landes, in die Lage versetzen, solche Flächen durch den Erwerb, die Sanierung und die Neuerschließung wieder nutzbar zu machen«. Die Region soll Modell für das Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft werden. Man will zudem den Neubau eines Brennelemente-Zwischenlagers in Jülich vorantreiben, um dem Brennelemente-Tourismus ein Ende zu bereiten.


Wirtschaft, Umwelt – Wandel?

»Die digitale und klimaneutrale Transformation erfordert Investitionen in hohen Milliardenbeträgen, die vor allem von der Wirtschaft gestemmt werden müssen«, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Grünen haben hier den ideologischen Schwerpunkt der CDU akzeptiert. Selbst in der SPD wird heute offen darüber gesprochen, dass der Markt und die Unternehmen die notwendigen zentralen Transformationen nicht allein bewältigen können.

Die ausreichende Verfügbarkeit von Ökostrom ist die Grundvoraussetzung sämtlicher Pläne zur Dekarbonisierung der Industrie und des Verkehrssektors. Die massive Beschleunigung des Ökostromausbaus ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass insbesondere in der Chemie- und der Stahlindustrie der Umstieg auf Wasserstoff tatsächlich zu CO2-Einsparungen führt.

Der Koalitionsvertrag benennt zwar die Handlungsfelder: »Die energieintensiven Grundstoffindustrien stehen im globalen Wettbewerb. Der Weg zu klimaneutraler Produktion ist für sie eine besondere Herausforderung. Bund und Land müssen den Unternehmen ermöglichen, auf dem Weg zu klimaneutraler Stahlproduktion in neue klimaneutrale Prozesse zu investieren. Die Chemieindustrie ist Ausgangspunkt für die meisten industriellen Prozesse […] Wir wollen, dass das so bleibt.« Aber konkrete Hilfe oder gar Steuerung bleibt aus. »Mit einem Institut für Kunststoffrecycling bauen wir einen Innovations-Hub für ganz Nordrhein-Westfalen.«

Die Zementproduktion »ist bislang CO2-intensiv. Wir werden in einem Pilotprojekt ›Klimaneutraler Zement‹ die Abscheidung und Bindung von CO2 gemeinsam mit den relevanten Akteuren und der Forschung erproben.«

Für ein offensiveres Vorgehen fehlt offenbar der politische Wille, die nötigen finanziellen Mittel und Werkzeuge bereitzustellen. Schlüsselbereiche der Dekarbonisierung wären durch staatliche Beteiligung, Subventionen und Kreditbedingungen so lange abzusichern, bis hier zu konkurrenzfähigen Preisen produziert werden kann. Neuentwicklungen und Neuinvestitionen sind risikoreich und je besser sie im Interesse der Umwelt abgesichert sind, desto schneller können sie umgesetzt werden. Dies kann nicht Banken und Hedgefonds überlassen werden.

Die jetzt notwendigen Finanzmittel gehen weit über das hinaus, was zur Bankenrettung oder zum Wiederaufschwung nach der Pandemie (European Recovery Program) aufgebracht wurde. Es gilt außerdem, breite Schichten der Bevölkerung an der Entwicklung und an den Erfolgen dieser Strategie zu beteiligen, zumal die Ungleichheiten in den drei großen Krisen des letzten Jahrzehnts schmerzhaft zugenommen haben. Daher sind Gewinne von Unternehmen, die von staatlicher Transformationshilfe profitieren, zu sozialisieren (verzinste Rückzahlung von Subventionen, Versteuerung usw.). Eine Schuldenbremse wirkt auf die Transformation hinderlich.

Doch zu all dem findet man im Koalitionsvertrag nichts – außer einer Absichtserklärung: »Auf Bundesebene werden wir uns für die schnellstmögliche Einführung von Klima-Differenzverträgen, sogenannte ›Carbon Contracts for Difference‹, einsetzen.«

Auch nach dem Aus von Opel bleibt NRW ein großer Zulieferer-Standort. Hier gibt es zwar konkrete Zusagen für »automotiveland.NRW«, aber die finanziellen Ressourcen bleiben extrem limitiert. »Wir werden die Unternehmen durch Innovationsförderung in Zukunftsfeldern wie Leichtbau, alternative Antriebe, Digitalisierung sowie Vernetzung technologieoffen unterstützen. Dafür siedeln wir in jeder Autoregion in Nordrhein-Westfalen ein Transformationsnetzwerk an, finanziert aus dem Zukunftsfonds des Bundes.«

Die Landesregierung als großer Auftraggeber äußert sich nicht zu einem Vergabegesetz, wie es die Gewerkschaften für erforderlich halten. »Für eine umfassende Tarifbindung […] wollen wir bei der öffentlichen Vergabe tarifgebundene Firmen bevorzugen. Wo nötig, werden wir dazu neue Regeln schaffen.« Die FDP-Logik der Entfesselungsgesetze zur Entbürokratisierung wird fortgesetzt.


Verkehr

Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gibt sich Schwarz-Grün das Ziel, dass dieser eine »echte Alternative zum Individualverkehr« werden soll – allein schon, um die Klimaziele zu erreichen. Das Angebot soll bis 2030 um mindestens 60% erhöht werden. Im S-Bahn-Netz ist langfristig ein 15-Minuten-Takt das Ziel. Bis 2027 steht ein flächendeckendes Schnellbusnetz auf dem Plan. Damit sollen Kommunen mit über 20.000 Einwohner*innen an S-Bahn- oder Regionalexpresse angebunden werden. Zudem soll der ÖPNV für alle preiswerter werden. In einem ersten Schritt sind günstige Angebote für Schüler*innen, Auszubildende, Berufspendler*innen oder Senior*innen angedacht.

Für Radfahrer soll ein möglichst flächendeckendes Radwegenetz entstehen. Dazu hat sich Schwarz-Grün vorgenommen, 1.000 Kilometer bis 2027 zusätzlich auszubauen. Analog zum Straßenbau wird demnächst ein Plan erstellt, welchen Bedarf es bei Radwegen gibt.

Von Seiten des Städtetages werden diese Pläne wohlwollend abgewogen, die Konfliktlinien bei einer ausreichenden Finanzausstattung deutlich gemacht: »Die im Koalitionsvertrag angelegte Stärkung und Angebotserweiterung des ÖPNV ist zu begrüßen. Wenn das Land allerdings Mindeststandards des ÖPNV definiert, muss es auch alle Kommunen in die Lage versetzen, diese Standards zu erfüllen. Es dürfen nicht nur die belohnt werden, die die Standards bereits erfüllen. Den Kommunen die Einführung einer Drittnutzerfinanzierung zu ermöglichen, halten wir für einen richtigen Schritt. Das erfordert aber eine Garantie des Landes, dass hierüber zusätzliche Mittel eingeworben werden können und nicht etwas Landesmittel substituiert werden.«

Den Verfall der Infrastruktur bei Bundesbahn und Autobahn (A 45, Rheinbrücken) kann das Land mangels Kompetenzen nicht aufhalten oder wettmachen. Für den Industriestandort NRW wachsen also die Probleme tendenziell. Das schließt sinnvolle Einzelmaßnahmen nicht aus: »Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren.«


Wohnen

Der Flächenverbrauch war von der letzten Landesregierung liberalisiert worden. Gewerbe wie Wohnen versiegeln immer noch zu viele Flächen. Daher ist es zu begrüßen, dass im Landesentwicklungsplan wieder eine verbindliche Grenze eingezogen werden soll. »Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns sein. Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren.«

Ansonsten folgt auch hier viel hehre Absicht: Man wolle »prüfen, wie das ›Recht auf Wohnen‹ als Staatsziel in der Verfassung unseres Landes verankert werden kann.« Die öffentliche Wohnraumförderung »werden wir mindestens auf dem bisherigen Niveau fortsetzen […] Unser Ziel ist es, dass mindestens 45.000 neue mietpreisgebundene Wohneinheiten bis 2027 entstehen.« Man wolle »die öffentliche Wohnraumförderung im Sinne der Zielerreichung gegebenenfalls neu aufstellen und Hemmnisse, die das Schaffen von preisgedämpftem Wohnraum verhindern, identifizieren und beseitigen. [...] Bei der Gründung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Baugruppen werden wir beraten und unterstützend wirken.«

Der Städtetag merkt dazu an: »Die Fortführung der Grundstruktur der öffentlichen Wohnraumförderung einschließlich einer zielgenauen Weiterentwicklung ist zu begrüßen. Das Ziel, bis 2027 45.000 Mietwohnungen neu in die Förderung zu bringen, ist ambitioniert.« Gemessen am tatsächlichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist diese Zahl von 9.000 aber zu gering.

Die neue Landesregierung setzt nicht auf gesellschaftliche Lösungen, sondern auf individuelle Fallbetrachtung. Der Mieterschutz ist natürlich wichtig, schafft aber keinen Wohnraum. »Die Mieterschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zeitnah auf Basis eines wissenschaftsbasierten Gutachtens zur Identifizierung weiterer angespannter Wohnungsmärkte erneuert. Im Zuge einer auf Basis des Gutachtens zu erstellenden Mieterschutz-Verordnung werden wir die Kündigungssperrfrist von heute fünf Jahren auf acht Jahre anheben.«

Die Bodenpolitik zeigt zwar positive Ansätze, doch wenn es für den Sozialen Wohnungsbau keine ausreichende Finanzausstattung gibt, bleiben auch diese in der Luft hängen. Man wolle »die landesrechtlichen Regelungen über die Veräußerung von landeseigenen Grundstücken u.a. mit dem Ziel überarbeiten, die Kommunen in die Lage zu versetzen, eine vorsorgende Bodenpolitik betreiben zu können. […] Landesliegenschaften sollen vorrangig über Erbpacht vergeben werden. Kommunen in den angespannten Wohnungsmärkten [sollen] bessere Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts erhalten. Damit werden Kommunen in die Lage versetzt, Bauland schneller zu mobilisieren. Wir prüfen die Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds. Die Corona-Pandemie hat den Wandel im Handel beschleunigt.«

Die Stärkung der Innenstädte »als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit ist und bleibt für unsere Stadtentwicklungspolitik von besonderer Bedeutung. Deswegen werden wir die Kommunen bei der Transformation der Innenstädte weiter unterstützen.«


Landesfinanzen

In vielem liest sich das Koalitionspapier als wolkige Absichtserklärung, denn faktisch steht alles unter einem Finanzierungsvorbehalt: »Wir werden Haushalte ohne neue Schulden aufstellen, wie es die grundgesetzliche Schuldenbremse samt Ausnahmen für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen als Voraussetzung einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik vorsieht. […] Dies erfordert eine strikte Ausgabendisziplin und eine entschlossene Priorisierung.«

Bemerkenswerte Instrumente werden vorgeschlagen, auch wenn deren finanzielle Ausstattung vage bleibt:

  • Erstens: Die Landesgesellschaft für Energiewende und Klimaschutz »NRW.Energy4Climate« will die Landesregierung »personell und finanziell ausbauen«. Sie unterstützt und vernetzt Unternehmen und Kommunen bei der Umsetzung von Energiewende und Klimaschutzmaßnahmen. Klimaschutz bei der Investitionsförderung soll über die einschlägigen Gesetze wie das Altenpflegegesetz Nordrhein-Westfalen oder das Kinderbildungsgesetz eingebaut werden. Der Bund der Steuerzahler hat den Braten bereits gerochen und kritisiert, neue Schulden in allen möglichen Extra-Haushalten zu »verstecken«, sei »das Gegenteil von nachhaltig«.
  • Zweitens stellt die Landesregierung »den Kommunen deutlich mehr Mittel aus dem Landeshaushalt für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zur Verfügung«. Doch wird sich kein Füllhorn über die Städte, Kreise und Gemeinden ergießen, da sich die Landesregierung verpflichtet hat, eine Altschuldenlösung für die überschuldeten Kommunen zu entwickeln.
  • Drittens soll »die NRW.BANK im Laufe der Legislaturperiode im Kapitalmarktgeschäft zur nachhaltigsten und digitalsten Förderbank in Deutschland« entwickelt werden. »Wir werden die Möglichkeiten der NRW.BANK verstärkt nutzen, um den Investitionsstau in der öffentlichen Infrastruktur abzubauen.«
  • Viertens: Insbesondere beim Klimaschutz und der Klimaanpassung kommen hohe Investitionsbedarfe auf die Kommunen zu. »Sanierung und Umbau ihrer Infrastruktur werden viele Kommunen aber nicht allein stemmen können. Dies gilt nicht nur für die strukturschwachen und verschuldeten Kommunen, sondern z. B. auch für die vielen Gemeinden im ländlichen Raum. Daher schaffen wir ein auf 20 Jahre angelegtes Investitionsprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr (insgesamt sechs Milliarden Euro) für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen für alle Kommunen.«

Der Städtetag NRW stellt dazu fest: »Die neue Landesregierung sieht die enormen kommunalen Investitionsbedarfe beim Klimaschutz und der Klimaanpassung. … Die Kommunen verbindlich, langfristig und flexibler zu unterstützen, ist ein wichtiges Signal. Die vorgesehenen 300 Mio. Euro pro Jahr werden bei Weitem nicht genügen.«

Zu begrüßen ist das Bekenntnis, die Altschuldenproblematik der Kommunen endlich zu lösen. Der Versuch der vergangenen Bundesregierung im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie-Wirtschaftskrise eine solche Lösung zu finden, war am Widerstand aus schwarz-grünen Bundesländern gescheitert. »Die vom Bund klar angekündigte einmalige gemeinsame Kraftanstrengung zur Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden muss unmittelbar erfolgen. Zu diesem Zweck werden wir noch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Bund eine Lösung vereinbaren. Sollte der Bund seiner Verantwortung nicht nachkommen, bekennen wir uns dazu, im kommenden Jahr selbst eine Lösung herzustellen und dafür einen Altschuldenfonds einzurichten, der für die teilnehmenden Kommunen eine substanzielle und bilanzielle Entlastung bringt.«

Das Land NRW ist Ende 1. Quartal 2022 selbst mit 20,9 Mrd. Euro verschuldet. Hinzu kommen zusätzliche Gesamtschulden der Gemeinden NRW 19,336 Mrd. Euro. Die Niedrigzinsphase nähert sich ihrem Ende und auch öffentliche Haushalte werden Probleme zu lösen haben. Die Landesregierung haftet im Zweifel für zahlungsunfähige Gemeinden. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen, der gesetzlich die überschuldeten Kommunen zum Haushaltsausgleich gezwungen hat, konnte an der Altschuldenproblematik nur wenig tun. Durch die indirekt erzwungene Erhöhung von lokalen Gewerbesteuerhebesätzen wurden Steuerparadiese geschaffen und ungleiche Lebensbedingungen eher noch verstärkt. Der Altschuldenfond bleibt der einzige strukturelle Eingriff.

Die von ver.di vorgeschlagene Anhebung des Verbundsatzes im kommunalen Finanzausgleich auf 28%, wie er bis in die 1990er Jahre galt, um Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, ihren Bürger*innen ein gutes Dienstleistungsangebot und eine hohe Lebensqualität bieten zu können, steht nicht im Koalitionsvertrag. Die Vertretung der bessergestellten Schichten in den ländlichen Kreisen hat Vorrang für Schwarz-Grün.


Zukunftsvertrag?

2024, wenn das EU-Parlament neu gewählt wird, kann auch Halbzeit-Bilanz für die erste schwarz-grüne Landesregierung in NRW gezogen werden. Die SPD hat das Urteil bereits gefällt: »<cite>Schwarz-Grün droht zu einer Regierung für Besserverdiener zu werden, die nicht alle Menschen in unserem Land gleichzeitig im Blick hat</cite>«, sagt der bisherige Fraktionschef der SPD-Landtagsfraktion NRW, Thomas Kutschaty. »<cite>Schwarz-Grün ist vielleicht eine Koalition für mehr Windräder und Radwege</cite>«, sagt der neue Oppositionsführer. Aber es werde »keine Koalition für Durchschnittsverdiener oder für Menschen, die sich Sorgen um ihre Miete, steigende Preise oder die Bildungschancen ihrer Kinder machten.«

DIE LINKE kann sich nun auf den wenig fruchtbaren Wettbewerb einlassen, der SPD die soziale Kompetenz zu bestreiten. Sie kann aber auch bis zur EU-Wahl am Aufbau der eigenen wirtschaftspolitischen Kompetenz arbeiten und die Landesregierung mit Forderungen, Programmen, Kampagnen konfrontieren, die die Versprechungen des »Zukunftsvertrages« konkretisieren. Insbesondere die Kommunalfraktionen der LINKEN sind jetzt gefordert, gemeinsam aus dem Koalitionsvertrag Ansprüche zu entwickeln, die die Grünen vor die Frage stellen, wie sie das Dogma von der »schwarzen Null« und die Herausforderungen der Transformation miteinander vereinbaren wollen.

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