Antonio Gramsci: Kämpfer gegen den Faschismus
Donnerstag, 12.  Dezember 2024 | Frankfurt a.M. | 19:00 Uhr | DenkBar, Spohrstr. 46a
Gerade sind zwei Bücher zu Gramsci neu erschienen: Die Biografie von Giuseppe Fiori »Das Leben des Antonio Gramsci«, herausgegeben von Christoph Nix, und »Gramscis Geist« geschrieben von dem Juristen, Schriftsteller, Regisseur und Wissenschaftler Nix, der mit Claus-Jürgen Göpfert zu beiden Büchern sprechen wird.

China verstehen in Zeiten der Rivalität
Sonnabend, 14. Dezember 2024 | Neubrandenburg | 10:00 Uhr | Brigitte-Reimann-Literaturhaus, Gartenstr. 6
Michael Brie liest aus seinem Buch Chinas Sozialismus neu entdecken und diskutiert darüber. Moderation: MdL Torsten Koplin (Die Linke).

Projekt »Schönes China«
Mittwoch, 15. Januar 2025 | Online (Zugangsdaten später an dieser Stelle). Im Gespräch mit Hartmut Obens von der Sozialistischen Linken Hamburg wird Michael Brie seine neue  Studie über die ökologische Modernisierung der Volksrepublik vorstellen.

Rudolf Hickel
Schuldenbremse
oder »goldene Regel«?

Verantwortungsvolle Finanzpolitik für die sozial-ökologische Zeitenwende | Eine Flugschrift
96 Seiten | € 12.00
ISBN 978-3-96488-226-4

Ingar Solty
Trumps Triumph?
Gespaltene Staaten von Amerika, mehr Nationalismus, weitere und neue Handelskriege, aggressive Geopolitik
Eine Flugschrift
120 Seiten | 20. Januar 2025 | im Warenkorb vorbestellen | EUR 12.00
ISBN 978-3-96488-238-7

Christoph Scherrer/
Ismail D. Karatepe (Hrsg.)
Arbeit in der Lieferkette
Miserable Arbeitsbedingungen auf See und in den Häfen
192 Seiten | € 18.80
ISBN 978-3-96488-220-2

Michael Brie
Projekt »Schönes China«
Die ökologische Modernisierung der Volksrepublik
Eine Flugschrift
120 Seiten | € 12.00
ISBN 978-3-96488-232-5

Peter Renneberg
Handbuch Tarifpolitik und Arbeitskampf
5., aktualisierte Ausgabe
232 Seiten | € 19.80
ISBN 978-3-96488-224-0

Christoph Nix
Gramscis Geist
Ein Sardisches Tagebuch
Mit Zeichnungen von Katrin Bollmann und Fotos von Sebastiano Piras
144 Seiten |  EUR 14.00
ISBN 978-3-96488-223-3

Hans-Jürgen Urban (Hrsg.)
Gute Arbeit gegen Rechts
Arbeitspolitik: Theorie, Praxis, Strategie – Ausgabe 2024
136 Seiten | EUR 10.00
ISBN 978-3-96488-225-7

Giuseppe Fiori
Das Leben des Antonio Gramsci
Herausgegeben von Christoph Nix
304 Seiten | EUR 19.80
ISBN 978-3-96488-218-9

Gine Elsner
Die Ärzte der Waffen-SS und ihre Verbrechen
144 Seiten | Hardcover| € 16.80
ISBN 978-3-96488-214-1

25. August 2021 Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Altersarmut als reale Bedrohung

Vor einer »Sanierung« des Rentensystems

Foto: dpa

Die Linkspartei hat ihre Forderungen nach höheren Renten in der Wahlauseinandersetzung bekräftigt und dabei auch auf Nachbarländer Deutschlands verwiesen. Die durchschnittliche Rente in Österreich sei rund 800 Euro höher.

Es gebe zudem nach 30 Beitragsjahren eine Mindestrente von 1.114 Euro, heißt es in einem Grundsatzpapier der Partei, das die Vorstellungen der Linken in der Rentenpolitik aus dem Wahlprogramm noch einmal zusammenfasst. In den Niederlanden gebe es eine Grundrente von derzeit 1.218 Euro. Dies sei deutlich mehr »als die bloß sogenannte Grundrente von CDU/CSU und SPD.«

DIE LINKE greift mit diesem Forderungspapier ein Kernthema des Wahlkampfes auf und verweist darauf, dass die Rentenpolitik in der neuen Legislaturperiode zentral wird. Die Partei setzt sich für eine Rückkehr von der Rente mit 67 zur Rente mit 65 ein. Wer 40 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, soll außerdem schon ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Zugleich fordert die Partei eine Mindestrente von 1.200 Euro, ein generell höheres Rentenniveau, die sofortige Angleichung der Ost- an die Westrenten und eine Rentenkasse, in die alle einzahlen, auch Beamt:innen und Politiker:innen.

Während die Diskussion um die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre unter den Parteien im Wahlkampf eher schleppend verläuft, provoziert der Präsident der Unternehmer der Metallwirtschaft, Stefan Wolf, indem er den zügigen Übergang zur Erhöhung des Rentenalters fordert: Rente mit 70 müsse Wirklichkeit werden: »Wir müssen zu den Menschen ehrlich sein.« Der Gesamtmetall-Chef ist sich sicher: »Wir werden das Renteneintrittsalter nicht bei 67 Jahren halten können.« So weit, so bekannt. Doch Wolf fordert nicht etwa die Rente mit 68 Jahren, die zuletzt diskutiert wurde, er spricht sich für die Rente mit 70 aus.

»Wir werden in den nächsten Jahren über ein Renteneintrittsalter von 69 bis 70 Jahren reden müssen«, ließ der sagte der Arbeitgeber-Vertreter verlauten, der die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie vertritt und warnte zugleich vor einem Finanzierungsproblem bei den Rentenkassen angesichts der steigenden Lebenserwartung. Deshalb müssten »die Leute länger arbeiten«.


Rente mit 68 oder sogar mit 70? Die Basis dieser ideologischen Verteilungsdebatte

Mit dieser Einschätzung ist Wolf nicht allein. Auch der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium fordert den Übergang zu einem höheren Eintrittsalter, das dauerhaft an die Lebenserwartung gekoppelt werden müsse. Die Arbeitgeberverbände BDA und BDI schlagen in dieselbe Kerbe des Sozialstaates und plädieren für eine längere Lebensarbeitszeiten. Das Rentensystem habe in der aktuellen Form keine Zukunft, sagte BDA-Chef Rainer Dulger. Auch das Ifo-Institut sprach sich für eine Erhöhung des Rentenalters aus.

Die gesetzliche Rente steht in der Tat vor Verwerfungen, nur beherzte Reformen werden der Mehrheit der Lohnabhängigen einen akzeptablen Lebensstandard sichern. Die Forderung der konservativ-liberalen Parteien läuft ebenfalls darauf hinaus, dass viele Bundesbürger:innen künftig noch länger arbeiten sollen. Es könnte nicht funktionieren, dass die Deutschen zwar immer länger leben, aber für die zusätzlichen Jahre andere Leute bezahlen sollen. Zugleich wird eingeräumt, dass in Zukunft nicht jeder bis zum 70. Geburtstag arbeiten könne.

Erneut steht bei den Altersrenten eine gesellschaftspolitische Verteilungsauseinandersetzung bevor: Der Sozialstaat muss allen ein ausreichendes Einkommen gewähren, auch denen, die früher in Rente gehen müssen. Wenn aber die Rente einfach aufgestockt wird, droht eine andere Ungerechtigkeit: dass die Menschen zwar lange Beiträge gezahlt haben, aber trotzdem nur Sozialhilfe bekommen. Sehen wir uns die Trends Fakten an.


Erwerbstätigkeit als Grundlage

Die Erwerbstätigkeit älterer Menschen hat in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen. Die entscheidenden Faktoren, die dazu beigetragen haben, waren erstens die Anhebung des Renteneintrittsalters, zweitens das sinkende Rentenniveau, verbunden mit der Angst vor Altersarmut und drittens das Bedürfnis vieler Lohnabhängiger, vor allem höherqualifizierter, auch im Alter noch aktiv zu sein.

Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre bis 2031 – dass Teile der ökonomischen und politischen Eliten eine Anhebung danach auf 68 bzw. 70 Jahre diskutiert, haben wir bereits erwähnt. Schon jetzt sind ältere Menschen deutlich häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren: Im Jahr 2019 gingen hierzulande 8% der Menschen im Alter ab 65 einer Arbeit nach, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. 2009 betrug ihr Anteil noch 4%.

Die Lage von älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt hat sich damit in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Die Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen nahm so stark zu wie in keiner anderen Altersgruppe: Sie hat sich in den letzten zehn Jahren von 39% (2009) auf 62% (2019) gesteigert. Aber auch jenseits des Renteneintrittsalters hat sich der Anteil der Erwerbstätigen in kurzer Zeit mehr als verdoppelt. 2009 arbeiteten die 65-bis 69-Jährigen noch zu 8%. Im Jahr 2019 lag der Anteil bei 18%.

Männer und Frauen unterscheiden sich in ihrer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter: Während 2019 von den 60-bis 64-jährigen Männern 67% erwerbstätig waren, waren es bei den Frauen nur 57%. Bei den 65-bis 69-Jährigen gingen 22% der Männer, aber nur 14% der Frauen einer Erwerbstätigkeit nach.


Arbeiten im Rentenalter: Dominanz der Minijobs

Dass viele Menschen im Alter weiterarbeiten, sowohl weil sie wollen, vor allem aber, weil sie müssen, zeigt auch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Ende 2020 hatten über 1,1 Mio. Senior:innen ab 65 Jahren eine geringfügige Beschäftigung. Die Zahl der Rentner:innen mit Minijob stieg seit 2003 um 97% bzw. 530.000.

Fast 600.000 hatten noch im Alter ab 70 einen regelmäßigen Job. 220.000 waren sogar 75 Jahre und älter – und 72.000 Beschäftigte mindestens 80 Jahre alt. Unter den Menschen mit einer Beschäftigung ab 67 sind 1,1 Mio. Minijobber:innen. Bei der Kombination aus Rente und Minijob muss man sich nicht sozialversichern und die zusätzlichen Einnahmen nicht versteuern.

Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig arbeitenden Senior:innen hat deutlich zugenommen. Ende 2020 waren knapp 400.000 sozialversicherungspflichtige Lohnabhängige älter als 65 Jahre. Rechnet man die raus, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, waren das immer noch 280.000 Senior:innen.

Besonders viele arbeiten in einem Büro, als Putzkraft oder als Fahrer:in. Auch in den Bereichen Gebäudetechnik sowie Lagerwirtschaft und Zustellung sind viele Ältere – oft im Minijob – tätig. Möglich ist die Kombination mehrerer Minijobs, wenn der Gesamtverdienst 450 Euro nicht übersteigt. Man kann auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten, ohne vorerst in Rente zu gehen oder aber als Rentner:in.

Für das Arbeiten im Alter gibt es unterschiedliche Gründe. Viele arbeitende Rentner:innen wollen den Kontakt zu den Kolleg:innen nicht missen, haben Spaß an ihrer Arbeit und suchen Erfüllung in ihrer Aufgabe. Andere wollen und müssen ihr Haushaltseinkommen aufbessern. Denn für viele Rentner:innenhaushalte ist vor dem Hintergrund der niedrigen Renteneinkommen die Auffüllung der Haushaltskasse eine existentielle Notwendigkeit.


Verlängerung des Erwerbslebens,
Niedrigrenten und Altersarmut

Ein Grund für den Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen ab 65 Jahren ist, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Renteneintritt geändert haben. Seit 2012 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Daher ist zukünftig mit einer weiteren Zunahme der Erwerbstätigkeit von älteren Menschen zu rechnen. Zum anderen ist das Bildungsniveau kontinuierlich gestiegen und höhere Bildungsabschlüsse gehen oft mit einer längeren Teilnahme am Erwerbsleben einher. So waren 2019 Hochqualifizierte in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen mit einer Erwerbstätigenquote von 74% deutlich häufiger am Erwerbsleben beteiligt als Geringqualifizierte (45 %).

Arbeiten im Rentenalter kann zum einen bedeuten, länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Aber es geht auch darum, einer drohenden Altersarmut zu entgehen. Für rund 38% der Erwerbstätigen ab 65 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts. Damit gab es 2019 in Deutschland 508.000 Personen, die im Rentenalter überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen lebten. Für die Mehrheit der Erwerbstätigen ab 65 Jahren war dieses Einkommen aber ein Zuverdienst. Sie lebten in erster Linie von ihrer Rente beziehungsweise ihrem Vermögen (59%).

Für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige gibt es keine bindende Regelaltersgrenze. Deshalb gewinnt diese Erwerbsform mit zunehmendem Alter an Bedeutung: 37% der Erwerbstätigen ab 65 Jahren waren selbstständig oder mithelfende Familienangehörige. Damit lag der Anteil wesentlich höher als in der Altersklasse der 60- bis 64-Jährigen (14%) und mehr als dreimal so hoch wie im Durchschnitt aller Erwerbstätigen (10%).

Die Faktenlage ist eindeutig: Wegen der politisch gewollten Absenkung des Rentenniveaus auf 43% (Durchschnittsrentner, vollzeitbeschäftigt, 45 Beitragsjahre) droht ab 2030 allen Arbeitnehmer:innen, die weniger als 2.500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, eine Rente unterhalb des Grundsicherungsbetrags. Durch die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hohe Massenarbeitslosigkeit, aber auch durch stagnierende oder gar rückläufige Lohneinkommen sowie die diversen Renten»reformen« der letzten beiden Jahrzehnte können viele Lohnabhängige nicht mehr ausreichende Rentenansprüche aufbauen.

Das DIW hat in einer Untersuchung[1] auf die große Lücke bei den rentennahen Jahrgängen in der Sicherung ihres Lebensstandards hingewiesen. So hätte mehr als die Hälfte (58%) der 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen nicht genug Ansprüche an die gesetzliche, betriebliche oder private Altersversorgung, um ihr aktuelles Konsumniveau aufrecht zu erhalten, wenn sie jetzt in Rente gingen. Falls sie noch bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter auf ihrer aktuellen Position weiterarbeiten können, sind immer noch rund 50% davon betroffen.

Selbst wenn annimmt, dass Rentner:innen mit 70% ihres vorherigen Konsums auskommen, fällt die potenzielle Versorgungslücke nach den Berechnungen des DIW zwar geringer, aber weiterhin oft erheblich aus: Betroffen sind dann noch 38% der rentennahen Erwerbstätigen, bezieht man private Versicherungen ein, sind es 35%. Die potenzielle Versorgungslücke bei den Betroffenen beträgt beim 70%-Szenario im Schnitt gut 320 Euro. Beschäftigte mit einer betrieblichen Altersvorsorge hätten gemessen an einem 70%-Niveau noch eine Versorgungslücke von 200 Euro. Allerdings sind das selten Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen.

Durch die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hohe Massenarbeitslosigkeit, aber auch durch stagnierende oder gar rückläufige Lohneinkommen sind viele Lohnabhängige nicht mehr in der Lage, ausreichende Rentenansprüche aufzubauen – weder in der Gesetzlichen Rentenversicherung noch in den ergänzenden Systemen.

Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente ist in den vergangenen 15 Jahren durch diverse »Reformen« (Beitragssenkungen und Rentenkürzungen; zuletzt Rente mit 67) beständig abgesenkt worden. Durch Sicherung der Lohneinkommen und Ausbau der Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung hätte die umlagefinanzierte Altersrente auch krisenfest gestaltet werden können.

Faktisch wurde mit der Präferenz für kapitalgedeckte Renten der Abschied vom Ziel der Lebensstandardsicherung eingeleitet, wie sie seit der Reform 1957 prägend für die Rentenpolitik war. Die Eingriffe in die Rentenformel hatten zur Folge, dass die Bestands- wie die Zugangsrenten in ihrer Höhe nicht mehr dem allgemeinen Einkommenstrend der aktiven Lohnabhängigen folgen, sondern einen zunehmend großen Abstand haben.

Die seit 2001 in die Rentenanpassungsformel eingefügten zusätzlichen Faktoren – insbesondere der Riester-Faktor und der Nachhaltigkeitsfaktor – führen dazu, dass die Rentenanpassung der Lohnentwicklung nur noch abgebremst folgt. Das Netto-Rentenniveau vor Steuern ist in den Jahren seit 1990 mehr oder minder kontinuierlich gesunken. Es liegt im Jahr 2019 bei 48,1% und wird sich nach den Vorausberechnungen der Bundesregierung bis 2033 weiter auf 44,6% verringern. Die Veränderungen in der Rentenanpassungsformel machen sich hier bemerkbar. Allerdings wirkt bis 2025 eine »Haltelinie« von 48%.

Die Gründe für große Bedeutung des Themas Altersarmut sind unstrittig: hoher Anteil von Niedriglöhnen am deutschen Arbeitsmarkt, hohe Erwerbslosigkeit von Älteren und immer öfter Armutsrenten. Die dauerhafte Zurückdrängung der Altersarmut verweist auf einen Regelungsbedarf im System der Lohnarbeit. Überdies sind weitere gezielte Maßnahmen notwendig, etwa zur Aufwertung geringer Rentenansprüche bei langjährig Beschäftigten, eine angemessene Bewertung längerer Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie die Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten. Auch die Rentenversicherungspflicht der nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen dient der Bekämpfung von Altersarmut. Damit Erwerbsarmut nicht direkt und unveränderlich zu Altersarmut führt, müssen endlich der Niedriglohnsektor, prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie Langzeitarbeitslosigkeit eingedämmt werden.


Eine sozial gerechte Alterssicherung ist erforderlich

Die von der bisherigen schwarz-roten Bundesregierung umgesetzten Maßnahmen zur Stabilisierung der Renten und Eindämmung von Altersarmut haben nur kleinere Korrekturen gebracht, die die Tendenz zur wachsenden Altersarmut keineswegs aufhalten, sondern im besten Fall die Zunahme abmildern. Um die Altersarmut einzudämmen bzw. zu beseitigen, sind deshalb sehr viel weiter gehende Reform erforderlich, die das Rentenniveau wieder erhöhen und die Grundsicherungsleistungen schrittweise auf ein armutsfestes Niveau anheben.

So fordert der Sozialverband VdK u.a.:

  • Das Rentenniveau muss dauerhaft auf über 50% angehoben werden. Das Festschreiben des Niveaus bei 48%, wie von Schwarz-Rot vorgesehen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem eine Anhebung auf 53% folgen muss. Die Renten müssen wieder parallel zu Löhnen und Gehältern angehoben werden. Dafür müssen die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel abgeschafft werden.
  • Zur Vermeidung von Altersarmut innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung müssen gezielt die Elemente des sozialen Ausgleichs, wie Rente nach Mindesteinkommen, Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit und Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Familienangehörigen, überprüft, modifiziert und ausgebaut werden.
  • Wegen der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 müssen für diejenigen Menschen Regelungen geschaffen werden, die aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen nicht bis 67 arbeiten können.
  • Die Erwerbsminderungsrenten müssen angehoben werden, damit Krankheit nicht zur Armutsfalle wird. Die Abschläge von bis zu 10,8% müssen abgeschafft werden, auch für Bestandsrentner:innen. Die von der schwarz-roten Koalition angekündigten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente können hier nur der erste Schritt sein.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung muss langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Das erfordert, alle Selbstständigen und Beamte in die Versicherungspflicht einzubeziehen. So wird die Einnahmesituation der Rentenversicherung verbessert, und die Pensionslasten werden verringert.

 

Was erwartet Rentner:innen nach der Bundestagswahl?

Solche weitgehenden strukturellen Veränderungen sind von einer neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl im September eher nicht zu erwarten. Es ist auch noch keineswegs ausgemacht, ob die bisherige Haltelinie von 48% bei der Sicherung des Rentenniveaus Bestand haben wird, und wieder mehr private Vorsorgeelemente in die Rentenversicherung eingebaut werden, insbesondere dann, wenn die FDP Mitglied einer neuen Regierungskoalition sein sollte.

Die Unionsparteien versprechen in ihrem Wahlprogramm lediglich unverbindlich: »Wir behalten das Vorsorgeniveau im Auge und schützen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung.« Sie wollen eine (freiwillige) Vorsorgepflicht für Selbständige einführen. Die berufliche Reha, die Erwerbsminderungsrenten und die berufliche Altersvorsorge sollen verbessert werden. Bei der privaten Vorsorge planen die CDU/CSU ein neues Standardprodukt mit wenig Bürokratie und Verwaltungskosten – ohne auch hier konkret zu werden. Völlig neu ist der Vorschlag einer »Generationenrente«, die von Geburt an in einem Pensionsfonds angespart werden soll.

Die FDP setzt auf vor allem auf mehr private Vorsorge durch die »Flexibilität mit einer neuen Form des Rentensystems«. Nach dem Baukastenprinzip sollen Formen der gesetzlich betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge frei miteinander kombiniert werden. Die Partei fordert einen flexiblen Renteneintritt nach schwedischem Modell. Bei der privaten Vorsorge plädiert die FDP für die Einführung einer »gesetzlichen Aktienrente«. Weiterhin setzt sie sich für eine Basis-Rente ein, die höher ist als die Grundsicherung und ärmeren Rentner:innen den Gang zum Sozialamt erspart.

Die SPD will ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48%. »Sollten sich weitere Spielräume ergeben, werden wir sie nutzen. Arbeit darf ihren Wert im Alter nicht verlieren.« Die SPD lehnt eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters ab. Die Partei will Beamte, Selbständige, Freiberufler und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht überwinden. Die SPD will Erwerbsminderungsrentnern vor »Armutsrisiken« schützen, die betriebliche Altersversorgung ausbauen, insbesondere auch bei Kleinunternehmen, und sie wendet sich von der Riesterrente ab, fordert bei der privaten Altersvorsorge weniger Bürokratie und will sich für ein neues Angebot nach schwedischem Vorbild einsetzen.

Auch die Grünen wollen langfristig das Rentenniveau bei 48% sichern, um zu verhindern, dass immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen sind. Dafür sollen die Frauenerwerbstätigkeit erhöht werden, u.a. durch ein Rückkehrrecht in Vollzeit, die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer:innen verbessert und ein Einwanderungsgesetz geschaffen werden. In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sollen bisher nicht abgesicherte Selbständige sowie Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Die Grundrente soll zu einer »echten Garantierente« entwickelt werden. Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge in Form eines Bürgerfonds soll die gesetzliche Rente ergänzen.

Die Entwicklung der politischen Kräfteverhältnisse ist wenige Wochen vor der Bundestagswahl völlig offen, und damit auch, welche Farbenkombination am Ende die Regierung stellen wird. Denkbar ist z.B. eine »Deutschland-Koalition« aus CDU/CSU, SPD und FDP, die für die Alterssicherung nichts Gutes erwarten ließe. Sollte die SPD an der neuen Bundesregierung beteiligt sein, ist die offene Frage, ob sie in einer solchen Konstellation den Kampf für den Respekt gegenüber der Lohnarbeit zum Springpunkt macht. Blickt man auf die jüngste Geschichte der von ihr durchgeführten oder mitgetragenen Sozialreformen, ist dies allerdings keineswegs sicher.

Anmerkung

[1] Markus M. Grabka/Timm Bönke/Konstantin Göbler/Anita Tiefensee, Rentennahe Jahrgänge haben große Lücke in der Sicherung des Lebensstandards, DIW Wochenbericht 37/2018.

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