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18. April 2023 Redaktion Sozialismus.de: Zur Empfehlung der Schlichtungskommission

Wendepunkt in den Verteilungskämpfen?

Foto: ver,di

Die schwierigen Tarifverhandlungen für rund 2,5 Mio. Beschäftigte beim Bund und bei den Kommunen können nach dem Vorschlag der Schlichtungskommission fortgesetzt werden. Die Verhandlungen waren gescheitert, anschließend hatte die Unternehmerseite die Schlichtung angerufen.

Mit der Schlichtung wollte sie verhindern, dass ein riesiger, flächendeckender und unbefristeter Streik im Sommer das gesellschaftliche Leben beeinträchtigt. Die Schiedskommission schlägt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro vor, die in mehreren Tranchen zwischen Juni 2023 bis einschließlich Februar 2024 ausgezahlt werden soll.

Ab März 2024 soll dann der Lohn zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5% erhöht werden, wobei die Gehaltserhöhung mindestens bei 340 Euro liegen soll. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 24 Monate ab Januar 2023 betragen.

Eine definitive Einigung ist nur in den Tarifverhandlungen möglich, die der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie ver.di und der Deutsche Beamtenbund (dbb) wiederaufnehmen wollen. Der Schiedsspruch ist eine Empfehlung, die Verhandlungen könnten erneut scheitern und es könnte wieder gestreikt werden.

Die zugespitzte Konfliktlage erklärt sich aus den Kaufkraftverlusten der Beschäftigten vor allem im Jahr 2022. Der Anstieg der Lebenshaltungskosten im vergangenen Jahr hat dafür gesorgt, dass die Beschäftigten der öffentlichen Dienste wie alle anderen hohe Reallohneinbußen zu verkraften haben. Denn die Lohnerhöhungen haben 2022 die Inflation nicht ausgeglichen.

Die Reallöhne in Deutschland sind im vergangenen Jahr wegen der höchsten Inflation seit Bestehen der Bundesrepublik so stark gefallen wie seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2008 nicht. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.

Die Verbraucherpreise erhöhten sich 2022 mit 7,9% so stark wie noch nie im Berechnungszeitraum. Zwar legten auch die Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmer*innen einschließlich Sonderzahlungen um 3,4% im Rekordtempo zu. Doch »real«, also nach Abzug der Teuerung, sanken die Löhne und damit die Kaufkraft um durchschnittlich 4,1%.

Auch in den beiden Jahren zuvor hatte es bereits ein Minus bei den realen Löhnen gegeben. Waren 2020 und 2021 vor allem die Folgen der Corona-Pandemie für die Teuerung und damit für reale Lohnverluste verantwortlich, sorgten dramatisch gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise infolge des Ukraine-Krieges im vergangenen Jahr für die hohe Inflationsrate.

Im laufenden und im kommenden Jahr sollen sich mögliche Kaufkraftverluste für die Bundesbürger*innen aber wieder deutlich verringern. Alle führenden Wirtschaftsinstitute gehen von einem Rückgang der Inflation aus. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) sagt beispielsweise eine Teuerungsrate von 5,4% voraus, die 2024 auf 2,2% fallen soll.

Der vorherrschende Tenor in den Medien ist: Gewerkschaften und öffentliche Unternehmen sollten den Schlichtungsspruch akzeptieren. Angesichts der Inflation und der Tatsache, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei den vergangenen Krisen-Tarifabschlüssen schon Kaufkraftverluste akzeptiert hätten, wären die Vertreter von Bund, Kommunen und öffentlichen Unternehmen gut beraten, darauf einzugehen. Und die Gewerkschaften sollten auch den Kompromiss akzeptieren, denn die Mittel im öffentlichen Haushalt seien begrenzt.

Ganz in dieser Logik begrüßte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Empfehlung der Schlichtungskommission. Es gehe um »spürbare Entlastungen in Krisenzeiten« für die Beschäftigten. »Zugleich müssen wir die angespannte Haushaltslage in den Kommunen, aber auch im Bund zu jedem Zeitpunkt im Blick behalten«, unterstrich die SPD-Politikerin. Es gehe nun darum, bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 22. April »zu einer guten Einigung zu kommen«.

Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung rechnet dagegen vor, dass von einer Beendigung der Kaufkraftverluste keine Rede sein kann. Der Schlichtungsvorschlag bringe den Beschäftigten im Schnitt eine Einkommenserhöhung von 6%. Das würde die Inflation des Jahres 2023 wohl auffangen und für 2024 könnte dies eine kleine Lohnsteigerung gegenüber der erwarteten Teuerungsrate bedeuten. Die Reallohnverluste des Jahres 2022 würde aber nicht kompensiert.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, Marcel Fratzscher, bestätigt diese Einschätzung: Die Höhe des Angebots »klingt erstmal nach einer Menge«. Auf mehrere Jahre gesehen würde die Lohnerhöhungsvorschläge jedoch nur 60% ausgleichen, also kein übertriebener Abschluss. Die Forderungen der Gewerkschaften seien berechtigt, wenn man sich die Inflation anschaut. »8% 2022, in diesem Jahr vermutlich nochmal um die 6%: Das heißt Ende des Jahres werden die Menschen 14% weniger Kaufkraft mit ihren bestehenden Löhnen haben.«

Selbst wenn sich ver.di mit der Forderung nach 10,5% mehr Lohn durchsetzen sollte, würde dies immer noch einen Reallohnverlust bedeuten, so Fratzscher. »Die Menschen würden immer noch ihren Wohlstand einschränken.« Außerdem: »Wir dürfen nicht vergessen, der Staat gehört zu den großen Gewinnern der Inflation.« Wenn man im Supermarkt 20% mehr für Lebensmittel bezahlen müsse, kassiere der Staat über die Mehrwertsteuer mit.

Hagen Lesch, Tarifexperte beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, stimmt die Öffentlichkeit auf härtere Verteilungskonflikte ein: »In den nächsten zwei bis drei Jahren werden die Tarifverhandlungen davon bestimmt sein, diese Verluste auszugleichen. Dazu kommt, dass die Unternehmen Personal suchen. Wo die Gewerkschaften Streiks organisieren können, werden sie zu diesem Mittel greifen.« Dem stimmt auch Fratzscher zu, der in den nächsten fünf Jahren Lohnsteigerungen deutlich über der Inflation erwartet. »Dabei werden wir mehr Arbeitskämpfe sehen.«

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat sich schon seit längerem auf diese Wende eingestellt. Sie verhandelt für rund 230.000 Beschäftigte mit der Deutschen Bahn und rund 50 weiteren Eisenbahnunternehmen. Die EVG wirft der Bahn, die sofort den Schlichterspruch aufgriff, eine erneute Provokation vor, denn der Schlichterspruch im Öffentlichen Dienst sei keine Verhandlungsgrundlage.

»Die Deutsche Bahn provoziert in einem fort«, stellte der Verhandlungsführer der EVG fest. »Wenn man uns jetzt schriftlich mitteilt, dass die Abschlüsse bei der DB AG ›in den letzten zehn Jahren oberhalb des öffentlichen Dienstes lagen‹, man sich jetzt aber am Schiedsspruch des Öffentlichen Dienstes orientieren wolle, macht man damit deutlich, diesmal einen niedrigeren Abschluss als bislang üblich erzielen zu wollen. Und das in Zeiten, in denen mehr Geld dringend nötig ist. Nach dem Bemühen, eine Lösung finden zu wollen, sieht das nicht aus, eher nach unnötiger Konfrontation.«

Sollte der Tarifstreit im öffentlichen Dienst und bei den Bahngesellschaften in den anstehenden Verhandlungen nicht gelöst werden, könnte es zu unbefristeten Streiks kommen. Mit einem Scheitern würden die Gewerkschaften nicht mehr der Friedenspflicht unterliegen. Die Bereitschaft weitere Kaufkraftverluste hinzunehmen, ist jedenfalls bei den Beschäftigten und den organisierten Lohnarbeiter*innen gering. Unter den Gewerkschaftsmitgliedern in öffentlichen Betrieben und großen Behörden gibt es eine »nie dagewesene Streikbereitschaft«.

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