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13. Dezember 2013 Thomas Nord: Das Freihandelsabkommen EU-USA

Wenn Konzerne Staaten verklagen ...

Die für Außenpolitik und -handel zuständigen Minister der 27 EU-Mitglieder (noch ohne Kroatien) haben am 14. Juni 2013 ein Verhandlungsmandat für die geplante Transatlantic Trade and Investment Partnership verabschiedet, kurz TTIP. Eine Abkürzung, die es schon bald bis ganz nach oben auf die Liste der strittigen Themen schaffen dürfte. In der Woche vom 16. bis 20. Dezember ist die dritte Verhandlungsrunde zum TTIP angesetzt.

Mit dem Besuch von Barack Obama in Berlin wurde am 18. Juni die große Glocke für das Projekt geläutet. Die Bundeskanzlerin sagte, ihre Regierung werde sich mit voller Kraft für das Zustandekommen des geplanten Freihandelsabkommens mit den USA einsetzen. Die Volkswirtschaften diesseits und jenseits des Atlantiks würden von dem Abkommen profitieren, zudem sei es ein Bekenntnis zu gemeinsamen Werten.

In der Woche vom 8. bis 13. Juli wurden die ersten Verhandlungen geführt. Der US-Unterhändler Dan Mullaney vom Büro des US-Handelsbeauftragten und Ignacio Garcia Bercero von der Generaldirektion Handel der EU sagten am Ende der Woche in einer Pressekonferenz, der Marktzugang für Agrarprodukte, die Energiemärkte, öffentliche Ausschreibungen, gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Fragen sowie Investitionen wurden behandelt. Zu welchen Ergebnissen sie gekommen sind, sagten sie nicht.

Die zweite Verhandlungsrunde wurde vom 11. bis 16. November durchgeführt, auch hier liefen die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Alle Unterlagen bekommen einen »Geheim«-Stempel und werden nur ausgewählten Abgeordneten im Europäischen Parlament zugänglich gemacht. In den USA haben rund 600 Personen Einsicht, Vertreter von Lobbygruppen, Wirtschaftsverbänden und Kongressabgeordnete, die vom Handelsbeauftragten regelmäßig konsultiert werden müssen.

Aus der Erfahrungsgeschichte bisheriger Abkommen wird angenommen, dass das zwischen Kanada und EU bereits ausgehandelte, aber noch nicht beschlossene Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA, als Blaupause für das geplante TTIP zwischen der USA und der EU dient. In einem Memo der EU-Kommission zu CETA vom 18. Oktober 2013 ist zu lesen, dass Investoren und Konzernen darin ein besonderes Klagerecht gegen Staaten eingeräumt werden soll.

Bei dem Verfahren mit dem Titel »Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten« (»Investor-State Dispute Settlement« – ISDS) haben Unternehmen das Recht, Regierungen wegen vermeintlicher Gewinneinbußen in der Zukunft zu verklagen. Wenn ein Staat seine Gesetzgebung aktualisiert, kann ein Unternehmen mit dem Argument, das neue Gesetz schmälere den Gewinn und die Rendite der Investition, diese Regierung wegen der Neuregelung in ein außergerichtliches Schiedsverfahren hineinziehen. Eingeführt wurde diese Regelung vor Jahrzehnten in Abkommen zwischen westlichen Staaten und Entwicklungsländern, in denen das Rechtssystem als fragil eingestuft wurde. Dies trifft bei den heutigen Regierungen auf Kritik.

Dabei ist es nur der logische Folgeschritt, wenn sich die Unternehmen über das Stichwort »Investititonsschutzabkommen« nun global über Staaten stellen wollen. Deren LobbyvertreterInnen und können die Abkommensunterlagen nicht nur privilegiert einsehen, sondern formulieren vermutlich – wie dies in Deutschland von Schwarz-Gelb bei Gesetzesentwürfen schon praktiziert wurde – die Textvorlagen.

Mit dem ISDS soll durchgesetzt werden, dass Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten von Konzernen auf Schadensersatzsummen verklagt werden können, wenn sie in Übereinstimmung mit ihrem nationalen Recht z.B. ökologische und soziale Standards erhöhen. Auf der Grundlage des North American Free Trade Agreement (NAFTA) verklagt derzeit ein US-Pharmakonzern die kanadische Regierung auf 500 Millionen Dollar. Kanadische Gerichte haben zwei Patente auf Medikamente für ungültig erklärt, der Konzern klagt nun mit der Begründung, diese Rechtsänderung würde ihnen die mit der Investition erwarteten Gewinne nachträglich schmälern.

Sollte dieses Klagerecht von Investoren in CETA bzw. in TTIP in Kraft treten, werden die nationalen Rechtssysteme dem Kapitalinteresse der großen Konzerne ausgeliefert. Dies läuft dem europäischen Gedanken von unabhängiger Justiz und Gewaltenteilung grundlegend zuwider. Ein demokratiefreier Rechtsraum würde entstehen. Die Entscheidungsinstanz besteht aus drei Personen, die im Geheimen tagen und gegen deren Entscheidung gibt es keine Berufungsmöglichkeit.

Auch die Summe der Schadenersatzforderungen ist nicht beschränkt, 70% der Klagen haben »Erfolg« im Sinne der klagenden Konzerne. 2012 wurden laut UNCTAD 58 neue solcher Verfahren durch Konzerne initiiert. Die Verfahren sind völlig intransparent, es gibt keinerlei öffentlich nachvollziehbare Verfahren der Benennung, Juristinnen und Juristen, die die Abkommen für die Konzerne ausgehandelt haben, können »Richter« in einer Investor-Staat-Klage werden. Unlängst hat ein ISDS-Schiedsgericht eine Strafe von 1,7 Milliarden Dollar gegen Ecuador verhängt.

Unternehmen bekommen so eine Garantie auf zukünftige Gewinne und die Allgemeinheit die Garantie zum Bezahlen. DIE LINKE wird sich aus diesen Gründen gegen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen EU und USA stark machen.

Thomas Nord ist Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Den Beitrag entnahmen wir mit freundlicher Genehmigung des Autors seiner Website www.thomas-nord.de.

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