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376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

29. Dezember 2011 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Zukunft Alter: Frührente und Altersarmut

Die bevorstehende Einführung der Rente mit 67 sowie die Berichte der Sozialversicherungsträger, dass immer mehr Beschäftigte vorzeitig mit großen Abschlägen in den Altersruhestand gehen, haben das Thema drohender Altersarmut erneut in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt.

Der Hintergrund: Durch die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hohe Massenarbeitslosigkeit, aber auch durch stagnierende oder gar rückläufige Lohneinkommen sind viele Lohnabhängige nicht mehr in der Lage ausreichende Rentenansprüche aufzubauen, weder in der Gesetzlichen Rentenversicherung noch in den ergänzenden Systemen.

Die gesetzliche Altersrente basiert auf einem Umlagesystem und hat seit den 1970er Jahren eine Menge von Eingriffen erfahren, die überwiegend auf eine Abschwächung des grundlegenden Sicherungsgedanken hinausliefen. Im Jahre 2001 wurde – angestoßen vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester – ein kapitalgedecktes Ergänzungssystem, die »Riester-Rente«, eingeführt, um die Leistungsrücknahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (mehr als) zu ersetzen. Befördert wurden diese Eingriffe durch die verteilungspolitische Schieflage und die wachsenden Defizite der öffentlichen Haushalte.

Um Eingriffe in die Verteilungsverhältnisse zu vermeiden und Zuschüsse an die Rentenkasse zu sparen, wurde eine neue Sicherungsphilosophie popularisiert: Es sei grundsätzlich sinnvoll, zusätzlich zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente eine zweite, kleine und kapitalgedeckte Säule der Altersvorsorge aufzubauen. Die hohen Kosten in der privaten Altersvorsorge könnten durch eine Standardisierung und durch Zuschüsse für Geringverdiener vermindert werden.

Der grundlegende Konstruktionsfehler einer zweiten privatkapitalistischen Säule stand von Beginn an im Zentrum der Kritik: Millionen SparerInnen lassen sich bei der Riester-Rente Geld vom Staat entgehen. Sie sparen bei der geförderten Altersvorsorge nicht genug und können deshalb die staatlichen Zulagen nicht vollständig ausschöpfen. Verbraucherschützer sehen sich deshalb in ihrer Kritik bestätigt, dass viele BürgerInnen mit der richtigen Nutzung der Riester-Rente überfordert sind.

Die unzureichende Ausschöpfung der staatlichen Zuschüsse hat eine böse Konsequenz: Geringverdiener können beim späteren Rentenbezug ganz leer ausgehen. Wer im Ruhestand eine Rente unterhalb des Niveaus der Grundsicherung erhält, bei dem oder der wird die Riester-Rente voll angerechnet. Er steht im Grenzfall nicht besser da als jemand, der nichts eingezahlt hat. Wenn man schließlich bedenkt, dass jedwede kapitalgedeckte Alterssicherung in Zeiten von Finanzkrisen mit besonderen Risiken ausgestattet ist, erweist sich die Konstruktion einer breiteren Absicherung des Einkommens nach der Erwerbsphase für einen Großteil der BürgerInnen als Illusion.

Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente ist in den vergangenen 15 Jahren durch diverse »Reformen« (Beitragssenkungen und Rentenkürzungen; zuletzt Rente mit 67) beständig abgesenkt worden. Durch Sicherung der Lohneinkommen und Ausbau der Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung hätte die umlagefinanzierte Altersrente auch krisenfest gestaltet werden können.

Faktisch wurde mit der Präferenz für kapitalgedeckte Renten der Abschied vom Ziel der Lebensstandardsicherung eingeleitet, wie sie seit der Reform 1957 prägend für die Rentenpolitik war. Die Eingriffe in die Rentenformel hatten zur Folge, dass die Bestands- wie die Zugangsrenten in ihrer Höhe nicht mehr dem allgemeinen Einkommenstrend der aktiven Lohnabhängigen folgen, sondern einen zunehmend großen Abstand haben. Im Ergebnis wird das Nettorentenniveau vor Steuern kontinuierlich – nach den Projektionen der Bundesregierung bis 2022 auf 46,2% – sinken; und für 2030 ist im Gesetz eine Niveau-Untergrenze von 43% fixiert.

Die Konsequenz dieser Entwicklung: Seit dem Jahr 2000 sinken die von der deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ausgezahlten individuellen Beträge für männliche Neurentner. Wer heute in Rente geht, erhält im Schnitt 7% weniger als jemand, der noch vor zehn Jahren in den Ruhestand wechselte. Diese Zahlbeträge sanken in den letzten Jahren zudem durch den Bezug einer Rente vor der Regelaltersgrenze und den damit verbundenen Abschlägen.

2010 bezogen knapp 674.000 Versicherte erstmals eine Altersrente. 47,5% von ihnen oder fast 320.000 mussten dabei Abschläge in Kauf nehmen, weil sie nicht bis zum 65. Lebensjahr, der Regelaltersgrenze, arbeiteten – dies sicherlich nicht zuletzt durch den wachsenden Leistungsdruck in den Betrieben. Fünf Jahre vorher waren es noch 41,2%, Im Jahr 2000 nur 14,5%. Auch die Höhe der Abschläge legte im vorigen Jahrzehnt kräftig um knapp 80 Euro auf den aktuellen Wert von 113 Euro zu. Ein Rentner, der 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen aller Versicherten bezog, erhält heute eine Monatsrente von 1.236 Euro. Im Durchschnitt gingen die Frührentner drei Jahre und zwei Monate vorher in Ruhestand.

Bei den Ruheständlern, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Entwicklung nach den Statistiken der Rentenversicherung noch dramatischer: Bei ihnen stieg der Anteil der NeurentnerInnen, denen Geld abgezogen wird, von 39,7% im Jahr 2001 auf 96,3% im Jahr 2010. Damit musste im letzten Jahr fast jeder der fast 183.000 neu hinzugekommenen Erwerbsminderungs-RentnerInnen Einbußen beim gesetzlichen Ruhegeld verkraften. Im Schnitt erhalten solche RuheständlerInnen 695 Euro monatlich. Die Neu-Rentner unter ihnen beziehen ihr erstes Ruhegeld mit durchschnittlich 50 Jahren.

Die 1992 eingeführten Abschläge wirkten sich erstmalig 1997 aus. Bis 1996 war es möglich, unter Voraussetzungen mit frühestens 60 ohne Einbußen in den Ruhestand zu gehen. Mit Einführung der Rente mit 67 verschieben sich auch schrittweise die Altersgrenzen für Frührentner und deren Abschläge. Wer vorzeitig seine gesetzliche Rente beziehen will, kann dies mit frühestens 63 Jahren tun – dann aber in der Regel mit höheren Abschlägen als bisher.

Berücksichtigt man zusätzlich die Inflation, so ist zwischen 1999 und 2009 der Realwert des durchschnittlichen Zahlbetrags einer GRV-Rente für Männer um rund 12% gesunken. Für Rentnerinnen beläuft sich dieser Realwertverlust auf 5% in West- und 2% in Ostdeutschland.

Aktuell beläuft sich die Höhe des Zahlbetrags bei einer Neurente in Westdeutschland nur noch auf rund 820 Euro bzw. 800 Euro in Ostdeutschland. Das sind Beträge, die deutlich unterhalb der Armutsrisikogrenze von derzeit 929 Euro liegen. Und der weitere Absturz der Renten ist vorprogrammiert. So wird das Rentenniveau nach Auskunft der schwarz-gelben Bundesregierung bis zum Jahr 2025 um weitere 10% sinken. Während das aktuelle Sicherungsniveau[1] noch bei 50,3% vor Steuern liege, wird es im Jahr 2025 noch 45,2% betragen.

Die zwangsläufige Folge: Immer mehr RenterInnen sind arm. Ohne Reform wird nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands der Anteil der über 65-Jährigen, die auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen ist, auf über 10% steigen.

(Netto) Rentenniveau vor Steuern 1985-2022; Höhe der Standardrente (mit 45 Versicherungsjahren) in Prozent des durchschnittlichen Jahresentgeltes


Nach einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) lagen 11,5% der Rentnerhaushalte im Jahr 2009 unter der Armutsgrenze. 1995 betrug diese Quote noch 9,4%. »Ursachen hierfür sind u. a. die erhöhte Anzahl der Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Langzeitarbeitslosen, die im Alter einen geringeren Anspruch auf Rente haben… Frauen sind allgemein häufiger von Armut betroffen, was daran liegt, dass sie generell weniger als Männer verdienen. Vor allem hängt es jedoch zusammen mit Lücken in ihrer Erwerbsbiographie aufgrund von Elternzeiten oder beispielsweise einer Teilzeitarbeit, um Kinder zu Hause erziehen zu können.« (Yzhu/ Weißenborn/Buscher 2011) Hinzu kommen die diversen Rentenreformen der letzten 20 Jahre, die politisch gewollt auf eine deutliche Absenkung des Rentenniveaus gezielt haben.

 

Gedämpft wurde die Entwicklung der Altersarmut bisher noch durch eine wachsende Zahl zusammenlebender RenterInnen. Das so gebildete Haushaltseinkommen verhindert das Rutschen unter die Armutsgrenze. (vgl. Goebel/ Grabka 2011) Gleichzeitig ist der Anteil der RenterInnenhaushalte, der eine gesetzliche Rente bezog, von 86,5% im Jahr 1995 auf 92,2% im Jahr 2009 gestiegen. Es gehört nicht viel Phantasie zu der Behauptung, dass das drastisch absinkende Rentenniveau und der massenhafte Zustrom von NeurenterInnen aus prekären Arbeitsverhältnissen in naher Zukunft einen weiteren massiven Anstieg der Altersarmut programmiert.

Gleichzeitig klafft vor allem als Konsequenz aus der wachsenden sozialen Schieflage in der Primärverteilung die Schere zwischen armen und wohlhabenden RenterInnenhaushalten immer weiter auseinander. So bezogen 1995 in Westdeutschland die 20% der Rentnerhaushalte mit dem höchsten Äquivalenzeinkommen ein um 86% höheres Einkommen als die 20% mit dem geringsten Äquivalenzeinkommen. Die Schere hat sich bis 2009 noch weiter geöffnet. Jetzt verfügt das oberste Quintil der RenterInnenhaushalte in Westdeutschland über mehr als doppelt soviel Einkommen wie die unteren 20%.

So tritt Altersarmut bei Pensionärshaushalten (also Beamte im Ruhestand) faktisch nicht auf. »Das Armutsrisiko dieser Gruppe lag im Beobachtungszeitraum bei weniger als einem Prozent. Dies erklärt sich vorrangig durch das deutlich höhere Versorgungsniveau in der Beamtenversorgung. So belief sich die durchschnittliche Bruttopension männlicher (weiblicher) Pensionäre im Jahr 2007 auf 2.490 Euro (2.410 Euro) und lag damit rund dreimal höher als die durchschnittlichen Bestandsrenten in der GRV.« (ebd.: 7)

Eine Konsequenz aus wachsender Alterarmut ist die immer stärkere Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter. Als bedarfsorientierte Sozialleistung für hilfsbedürftige Personen ist sie das letzte Netz der sozialen Sicherung für ältere Menschen in Deutschland. Eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe ist damit nicht gewährleistet, da in der Regelsatzberechnung wie bei den Hartz IV-Leistungen viele Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden.

Seit ihrer Einführung ist die Zahl der EmpfängerInnen der Grundsicherung im Alter deutlich gestiegen. Waren 2003 erst knapp 258 000 Personen bezugsberechtigt, so ist die Zahl der Betroffenen bis 2010 auf 412.000 (+60%) gestiegen. Bei knapp vier Fünftel dieser GrundsicherungsempfängerInnen wird eigenes Einkommen angerechnet. Zumeist ist das eine nicht ausreichende Altersrente. Und immer mehr RentnerInnen sind seit 2003 unter die Bedürftigkeitsschwelle gerutscht. Denn die Anzahl der GrundsicherungsempfängerInnen, bei denen eine Altersrente angerechnet wird, ist seit 2003 um 113.480 Fälle oder 71,7% gestiegen.

 

Die andere Konsequenz der wachsenden Altersarmut ist, dass deutlich mehr RentnerInnen trotz Altersruhestand arbeiten gehen. So ist in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der minijobbenden RentnerInnen um 53% (auf absolut: 244.039; davon ausschließlich geringfügig: 218.810) gestiegen. Werden auch noch die mitgezählt, die eine andere Erwerbstätigkeit mit einem Mini-Job kombinieren, sind es sogar 59% mehr minijobbende Alte.

Schlussfolgerung: Die jetzige Entwicklungsrichtung wird korrigiert werden müssen. Die Beiträge oder Prämien zu einem Alterssicherungssystem – sei es die gesetzliche Rentenversicherung, ein betriebliches Versorgungssystem, eine kapitalgedeckte Privatrente – müssen sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung der dort Versicherten orientieren. Ohne Eingriffe in die Verteilungsverhältnisse lässt sich aber ein sicherer Ruhestand nicht gewährleisten. Die kapitalgedeckten Renten sollten als reine Zusatzsicherung für wohlhabendere BürgerInnen ausgestaltet werden, was allerdings zur Voraussetzung hat, dass man von der gesetzlichen Altersicherung auch existieren kann. Dies unterstellt andere Lohneinkommen und entwickeltere Beteiligungen von Unternehmen und Zuschüsse seitens des Staates.

Literatur
Goebel, Jan/Grabka, Markus (2011): Zur Entwicklung der Altersarmut in Deutschland, in: DIW-Wochenbericht 25
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010): Soziale Mindestsicherung in Deutschland, Dezember
Yzhu, Lida/Weißenborn, Anja/ Buscher, Herbert S.(2011): Altersarmut und soziales Befinden in Ost- und Westdeutschland, 1995 und 2009, in: Wirtschaft im Wandel, Heft 7-8

[1] Unter dem Sicherungsniveau versteht man das Verhältnis zwischen der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren erhält, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen.

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