28. Juni 2026 Redaktion Sozialismus.de: Die Vorschläge der DGB-Rentenkommission

Alternativen zum Ausbau der Alterssicherung

Foto: DGB (Gordon Welters)

In der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission waren weder Gewerkschaften noch Sozialverbände vertreten. Deshalb hatte der DGB eine eigene Rentenkommission mit einem unabhängigen Expert*innengremium berufen, der neben Vertreter*innen der Einzelgewerkschaften, der DGB-Jugend, Kevin Kühnert (SPD), Ricarda Lang (Grüne) und Wissenschaftler*innen auch die Vorsitzenden des Paritätischen und der VdK angehörten.

Diese hat jetzt eigene Vorschläge vorgestellt. Auch nach Auffassung der DGB-Kommission muss die Alterssicherung reformiert werden. Entscheidend ist aber, dass diese Reformen gerecht und solidarisch sind. »Das Ziel der DGB-Rentenkommission ist, dass das Alterssicherungssystem den Lebensstandard im Alter bei einem Netto-Versorgungsniveau von mindestens 70% gewährleisten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst auf 50% und später auf 53% vor Steuern steigen. Ergänzt werden soll dies durch eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung auf tariflicher Basis: Arbeitgeber müssen demnach jährlich zwei Prozent des Bruttolohns einzahlen, mindestens jedoch 988,75 Euro pro Jahr.«

Die entsprechende Kommission der Regierung hatte vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter künftig an die Lebenserwartung zu koppeln – im Verhältnis 2:1. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, steigt das Rentenalter um acht Monate. Im Jahr 2041 könnte das Renteneintrittsalter damit bei 67,5 Jahren liegen. Bis etwa 2090 wäre rechnerisch eine Rente mit 70 möglich.

Während die Kommission der Bundesregierung eine Sanierung der Finanzen in das Zentrum ihres Vorschlags rückt, geht die vom DGB berufene Kommission von der real existierenden Problemlage aus. Diese charakterisiert zum Beispiel Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband wie folgt: »Zu geringe Löhne, unterbrochene Erwerbsverläufe und die fehlende Einbindung Erwerbstätiger in die Rentenversicherung sind wesentliche Ursachen der deutlich gestiegenen Altersarmut. Die Empfehlungen der DGB-Rentenkommission zielen darauf, die Ursachen von Altersarmut zu beseitigen. Die geforderte Stärkung des Rentenniveaus und der Ausbau der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung sind dafür notwendige Schritte. Mit dem Ausbau der Grundrente, der bedarfsgerechten Gestaltung der Grundsicherung und der Einführung von Freibeträgen für gesetzliche Renten legt die DGB-Rentenkommission ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket gegen Altersarmut vor. Die Vorschläge für bessere Übergänge in den Ruhestand sowie zur Stärkung von Inklusion und Rehabilitation tragen zusätzlich dazu bei, Armut vorzubeugen und gesunde Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu schaffen.«

In der Tat ist die demografische Entwicklung ein Problem, denn die Erwerbsbevölkerung wird tendenziell weiter zurückgehen. Prof. Jutta-Schmitz-Kießler von der Hochschule Bielefeld wendet dazu ein: »Die Antwort auf demografische Veränderungen kann nicht darin bestehen, die Erwartungen an immer längere Erwerbsverläufe kontinuierlich zu erhöhen. Die eigentliche Frage lautet, wie Arbeit so gestaltet werden kann, dass alle Menschen bis zum Renteneintritt gesund arbeiten können. Wer die Debatte auf immer höhere Altersgrenzen verengt, verkennt nicht nur die eigentlichen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft, sondern verschiebt die Verantwortung für den Renteneintritt einseitig auf die Beschäftigten.«

In der Berliner Republik gibt es eine drückende Alters- und Kinderarmut. Reform kann daher nur heißen, diese Zustände in einer reichen Gesellschaft zurückzudrängen und schließlich aufzuheben, wie die VDK Präsidentin Verena Benetle in einer Pressemitteilung ihres Verbandes vom 26.6.2026 ausführt. »Kein Leben, kein Arbeitsleben ist gleich. Kindererziehung, Pflege, Teilzeit, Kündigung, Krankheit, Niedriglohn – niemand kann wissen, was bis zur Rente auf ihn zukommt. Wir in der DGB-Kommission wollen, dass Menschen auch mit Brüchen in ihrer Biografie im Alter abgesichert sind und nicht in die Altersarmut abstürzen. Das passiert, wenn hohe Abschläge drohen, weil die Gesundheit nicht bis zur Rente mitmacht. Wenn das Einkommen sinkt, weil jemand wegen der Pflege der Eltern nicht mehr in Vollzeit arbeiten kann. Wenn der Arbeitgeber sich in Krisenzeiten entscheidet, ein Drittel seiner Mitarbeitenden zu kündigen. Statt Armut im Alter kleinzureden, haben wir Vorschläge entwickelt, wie Zeiten der Kindererziehung, der Pflege, aber auch der Arbeitslosigkeit besser für die Rente bewertet werden.«

Die geplante Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte ignoriere, so die Erste Vorsitzende der IG Metall Christiane Benner, »die physisch und psychisch belastenden Arbeitsbedingungen vieler Menschen. Ein früherer Ausstieg bedeutet dann Rentenkürzung. Ebenso brauchen Beschäftigte wie Unternehmen weiter das Blockmodell der Altersteilzeit ab 55 Jahren als wichtiges Personalinstrument zur sozialen Bewältigung der Transformation. An einer Erwerbstätigenversicherung führt kein Weg vorbei. Eine verlässliche gesetzliche Rente braucht eine breitere gesellschaftliche Verankerung und Finanzierung. Wer arbeitet, gehört in die Solidargemeinschaft: abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Politiker und weitere. Mehr neue Beitragszahlende mit späteren Anwartschaften können den demografischen Wandel teilweise finanzieren.«

Die Gesellschaft der Bundesrepublik sollte Altersarmut strukturell bekämpfen. Die DGB-Kommission hat »ihre Empfehlungen daran ausgerichtet, dass Beschäftigte, die ein Leben lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, im Alter den erreichten Lebensstandard halten können. Für alle müsse das Rentenalter gesund zu erreichen sein. Ziel müsse es zudem sein, eine Netto-Versorgung von 70% des Durchschnittsverdiensts des eigenen Arbeitslebens zu erreichen.« Deshalb die Vorschläge, das derzeitige Nettorentenniveau vor Steuern auf mindestens 50% und perspektivisch auf 53% anzuheben.«

Der Sinn der Reform einer Alterssicherung kann nicht darin bestehen, über eine Ausweitung der gesellschaftlichen Arbeit durch Verlängerung der Arbeitszeiten die Finanzen an die demographische Entwicklung anzupassen. Zur solidarischen Finanzierung einer nachhaltigen Altersversorgung für alle schlägt die Kommission unter anderem vor, »hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge stärker zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben heran[zuziehen]. Zur Bewältigung der demografischen Folgekosten empfiehlt die Kommission die Einführung eines Demografiezuschusses des Bundes aus Steuermitteln. Eine Finanzierung über Kürzungen bei Sozialleistungen oder höhere Verbrauchssteuern lehnt die Kommission ausdrücklich ab.«

Weitere Bausteine einer solchen Reform müssten sein:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln, zuerst sollen Selbstständige und Abgeordnete einbezogen werden.
  • Auch Sorgearbeit muss anerkannt werden: Rentenansprüche aus Kindererziehung sollen auf beide Elternteile aufteilbar sein und Pflegezeiten vollständig angerechnet werden – auch im Rentenbezug.
  • Der Gender Pay Gap muss geschlossen werden: Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern führt direkt zu einer Rentenlücke – die Kommission betont. Die Überwindung des Gender Pay Gap ist integraler Bestandteil einer armutsfesten Alterssicherung.
  • Und auch die Zahl derjenigen, die in die Altersversorgung einzahlen, könnte erweitert werden: Ungenutzte Erwerbspotenziale sollen durch Investitionen in Bildung, Qualifizierung unter anderem von Jugendlichen ohne Berufsabschluss und lebenslanges Lernen sowie eine bessere Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung und Migrant*innen erschlossen werden.

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