24. Juni 2026 Redaktion Sozialismus.de: Die Rentenpläne von Schwarz-Rot
Arbeitszeitverlängerung und Kapitalmarktzauberei
Nach langwierigen Beratungen hat die Rentenkommission ihre Vorschläge für eine Reform der Alterssicherung an die Bundesregierung übergeben. Das Gremium von 13 Expert*innen und Politiker*innen war vor einem halben Jahr eingesetzt worden, um Vorschläge für eine »große Rentenreform« zu machen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) stimmten bei der Übergabe des Berichts der Kommission in ungewohnter Gemeinsamkeit im Tenor überein: Das vorgelegte Paket sei kein »Bullshit«. Merz bezeichnete es bei der Präsentation der 33 Vorschläge als ein »ausgewogenes Paket«, die SPD-Vizechefin als ein Gesamtkunstwerk. »Alle Elemente müssen jetzt zügig umgesetzt werden.«
Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. »Hier greift alles ineinander«, fügte Bas hinzu und: »Ich möchte dieses Paket umsetzen.« Zugleich betonte sie, dass ein Ergebnis im Konsens erreicht worden sei, was bedeute, dass das Paket gute Chancen hat, auch weitgehend umgesetzt zu werden.
In der Kommission waren zuvor offenbar vollkommen unterschiedliche rentenpolitische Vorstellungen aufeinandergeprallt. Auf der SPD-Seite dürfte es vielen um eine Stärkung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegangen sein. Bei der Union dürfte sich die Mehrheit eine kräftige Senkung des gesetzlichen Rentenniveaus gewünscht haben, um die Menschen in die private kapitalgedeckte Vorsorge zu treiben.
Solche radikalen Vorschläge werden ohne Rücksicht auf die sozialen Folgen gebetsmühlenartig von vielen Ökonom*innen vertreten – nicht zuletzt von der Mehrheit der »Wirtschaftsweisen«. Insofern war klar, dass eine Einigung in der Kommission äußerst schwierig und ein möglicher »Kompromiss« für alle Seiten schmerzhaft sein würde. Genau das liegt nun vor und der Schmerz ist sehr einseitig verteilt, denn der Kompromiss geht vor allem auf Kosten der Lohnabhängigen und ihrer Familien. Nach den angekündigten und teilweise bereits verabschiedeten Operationen in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erleben wir jetzt auch bei der Rentenversicherung eine Verstärkung der sozialen Schieflage. Die Attacke auf den Sozialstaat erreicht eine neue Stufe.
Einbeziehung bislang nicht Versicherter
Eine wirkliche Stärkung der GRV sieht der Vorschlag durch die Einbeziehung bislang nicht versicherter Gruppen vor. Eher symbolischen Charakter hat dabei die Einbeziehung von Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie Vorständen von Aktiengesellschaften. Auf eine Einbeziehung von Beamt*innen soll verzichtet werden. Insofern wird es absehbar nicht zu einer umfassenden Erwerbstätigenversicherung kommen.
Ein wichtiger Schritt ist zumindest die Einbeziehung nicht obligatorisch abgesicherter Selbständiger. Durch die zusätzlichen Beiträge werden die Rentenfinanzen über Jahrzehnte gestärkt. Langfristig wird es natürlich auch zu zusätzlichen Rentenauszahlungen kommen. Für viele der neu Versicherten könnten damit Altersarmut und der Bezug von Sozialhilfe vermieden werden.
Ein Schritt zur Vermeidung von Altersarmut ist zudem die Einführung eines Freibetrags für die gesetzliche Rente im Rahmen der Grundsicherung. Damit profitieren auch Grundsicherungsbezieher*innen in Zukunft von ihren Einzahlungen in die GRV. Ein weiterer Schritt besteht in der empfohlenen Abschaffung von Minijobs, durch den die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit auch die GRV gestärkt werden dürfte.
Erhöhung des Renteneintrittsalters und Abschaffung der »Rente mit 63«
Schwer zu verdauen für die SPD und insbesondere die Gewerkschaften sind die Empfehlungen zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Das Renteneintrittsalter soll über 67 Jahre hinaus bei steigender Lebenserwartung nach und nach weiter angehoben werden. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren (»Rente mit 63«) soll abgeschafft und das Alter für den vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre erhöht sowie die Altersgrenze der Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre angehoben werden.
Zwar werden die Maßnahmen durch längere Beitragszahlungen und spätere Auszahlungen perspektivisch zu einer Stärkung der GRV führen. Sie sind aber für viele Beschäftigte, denen es gesundheitsbedingt schon heute schwerfällt, bis zur aktuellen Regelaltersgrenze zu arbeiten, mit erheblichen Belastungen verbunden. Gerade in Betrieben, in denen aktuell ein Beschäftigungsabbau stattfindet, wird dessen sozialverträgliche Ausgestaltung durch Frühverrentung erschwert. Zwar soll es für gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte einen erleichterten Zugang zur Frührente geben, ob das aber ausreicht, um soziale Härten wirksam zu vermeiden, ist unklar.
Höheres Rentenniveau durch Kapitalrente?
Hauptziel der Vorschläge der Kommission ist es, das (viel zu niedrige) Sicherungsniveau innerhalb der GRV nicht unter die aktuellen 48 Punkte sinken und perspektivisch (mithilfe von Zauberei) möglichst sogar wieder steigen zu lassen. Der dafür vorgeschlagene Weg dahin ist aber mehr als problematisch. So soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2028 schrittweise um insgesamt zwei Prozentpunkte steigen. Diese Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild für den Aufbau einer individuellen kapitalgedeckten Rente innerhalb der GRV genutzt werden. Dieser Weg bedeutet, dass in den kommenden Jahrzehnten Erwerbstätige zunächst doppelt bezahlen müssen – einmal für die Rente der Älteren und einmal zum Aufbau des Kapitalstocks.
Die Folge ist, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2032 von derzeit 18,6% auf rund 22% steigen dürfte. Ohne den Aufbau des Kapitalstocks würde der Beitrag 2032 nur bei 20,4% liegen – so Berechnungen vom WSI und IMK.[1] Zudem kommen auf den Bundeshaushalt Anfang der 2030er-Jahre Zusatzkosten in Milliardenhöhe zu. Grund ist die von der Kommission vorgeschlagene steuerfinanzierte Kompensation für rentennahe Versicherte, die für den Aufbau des Kapitalstocks zahlen müssen, aber dabei wegen des kurzen Zeithorizonts nur geringe Erträge erwarten können.
»Der Aufbau des Kapitalstocks macht kurz- und mittelfristig die Stabilisierung des Rentenniveaus teurer, nicht billiger« machen die Wissenschaftler*innen von IMK und WSI deutlich. Man hätte alternativ die gleiche Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2050 mit einem geringeren Anstieg der Beitragssätze erreichen können, wenn dies rein über höhere Beiträge statt über den Umweg eines Kapitalstocks organisiert worden wäre.
Hinzu kommt: Da die höheren Beitragssätze größere Abzüge vom Lohn und damit weniger verfügbare Einkommen bei den Haushalten bedeuten, ist für die nächsten Jahre mit einem durch eine solche Reform gedämpften Wachstum des Konsums zu rechnen. Denn anders als Beitragszahlungen im Umlageverfahren, die zeitnah für höhere Alterseinkommen sorgen, werden die Beiträge zum Aufbau des Kapitalstocks für längere Zeit dem Wirtschaftskreislauf entzogen, weil sie an den internationalen Kapitalmärkten angelegt sind. »Das ist besonders problematisch, weil die deutsche Wirtschaft derzeit entscheidend auf die Binnennachfrage angewiesen ist«, wie Sebastian Dullien an anderer Stelle betont hat. Von 2028 an könnte der Kapitalstock nach dem Vorschlag der Kommission so nach Modellrechnungen von IMK und WSI in der Summe rund ein Prozent Wirtschaftswachstum und knapp 250.000 Jobs kosten.
Absenkung des Rentenniveaus
Die ganze Operation wird mit weiteren Einschnitten beim Rentenniveau verbunden sein. Erstens soll die solidarische Umlage in der GRV durch die Erhöhung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors geschwächt werden. Der Aufbau der kapitalgedeckten Vorsorge ist dafür nur ein unvollständiger Ersatz. Denn die Kapitaldeckung innerhalb der GRV wird weder das Berufsunfähigkeitsrisiko abdecken noch voraussichtlich Hinterbliebenenrenten auszahlen.
Außerdem ist das errechnete mittel- bis langfristig höhere Gesamtrentenniveau trügerisch: Hierbei handelt es sich lediglich um das Niveau bei Rentenzugang. Anders als in der Umlage steigen die Kapitalrentenzahlungen während des Rentenbezugs nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung, sondern bleiben nominal konstant. Das bedeutet, dass der zukünftig kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente mit zunehmender Rentenbezugsdauer immer weiter an Bedeutung verlieren wird, sodass der Lebensstandard zusammen mit dem sinkenden Niveau der Umlage immer schlechter abgesichert wird.
Darüber hinaus liefert der Vorschlag der Kapitalrente die Alterssicherung den Kapitalmärkten aus. Sämtliche Formen der kapitalgedeckten Rente individualisieren die Alterssicherung und setzen sie den Risiken der globalen Finanzmärkte aus. Die dabei häufig gemachten Versprechungen realer jährlicher Renditen von 5% nach Abzug von Kosten sind überoptimistisch und färben die Reformvorschläge schön. Selbst die FAZ warnt vor der »Mär vom garantierten Aktienaufschwung«.
Abschaffung der abschlagsfreien Rente
Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte ist für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die Regelaltersgrenze nicht erreichen, unsozial und schwächen den Sicherungscharakter des Systems. Dieses Problem wird zusätzlich durch die ebenso problematische Erhöhung der Regelaltersgrenze verschärft. Wieweit hier die von der Kommission vorgeschlagenen Härtefallregeln angemessen und niedrigschwellig umgesetzt werden, bleibt offen.
Als eher positiv zu bewerten seien hingegen die Vorschläge, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter großzügiger zu gestalten, damit Menschen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, mehr verfügbares Einkommen haben, als jene, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben.
Kritisch sehen Blank, Dullien und Stein schließlich, dass die Kommission ihren Auftrag sehr eng verstanden hat. »Die wahren Stellschrauben für die Nachhaltigkeit der Rentenversicherung liegen in einer etwas höheren Zuwanderung und der Erschließung bislang ungenutzter Beschäftigungspotenziale am Arbeitsmarkt, etwa bei Frauen und Langzeitarbeitslosen. […] Diese Fragen hat die Kommission leider gar nicht betrachtet – was dazu führt, dass sie jetzt auch politisch wohl nicht diskutiert werden.«
Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden
Gewerkschaften und Sozialverbände waren nicht zur Mitarbeit in der Rentenkommission eingeladen,[2] die Interessen der Lohnabhängigen und ihrer Familien mithin in der Kommissionarbeit »unterrepräsentiert«. Entsprechend harte Kritik kommt zurecht aus den Reihen der Gewerkschaften.
»Trotz mancher guter Vorschläge [gehen] im Kern […] die Pläne der Alterssicherungskommission der Bundesregierung an der Lebenswirklichkeit der arbeitenden Menschen vorbei«, kritisierte ver.di-Chef Frank Werneke. Der Vorschlag, Minijobs – mit der Ausnahme für Schüler*innen – abzuschaffen, sei absolut richtig. Denn diese Erwerbsform führe heute millionenfach zu vorprogrammierter Altersarmut. Ebenfalls richtig sei der Vorschlag, Abgeordnete, Selbstständige und auch Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Auch dass die Kommission Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente vorschlägt, finde die Unterstützung von ver.di.
Insgesamt jedoch gingen die zentralen Vorschläge der Kommission in die falsche Richtung. »Das Rentenniveau soll ab dem Jahr 2031 deutlich sinken – und das, obwohl bereits die heutige Höhe der Renten für viele Menschen nicht für eine Leben in Würde reicht. Der Vorschlag der Kommission, das sinkende Rentenniveau durch den Aufbau einer kapitalgedeckten Säule in der Gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, läuft für die Generation derer, die in den 30er-Jahren in die Rente gehen, ins Leere. Die Betroffenen sollen ein Prozent ihres Einkommens ansparen, ohne Chance darauf, aus den so entstehenden späteren Kapitalerträgen das absinkende Rentenniveau ausgleichen zu können. Die Ausgestaltung der von der Kommission in diesem Zusammenhang angedeuteten ›Schutzklausel‹ bleibt völlig unklar.«
Deutlich abzulehnen seien zudem die Vorschläge, das Renteneintrittsalter schrittweise anzuheben. Das gehe völlig an der Lebenswirklichkeit der arbeitenden Menschen vorbei. In sehr vielen Berufen seien die körperlichen und psychischen Belastungen so hoch, dass schon ein Renteneintrittsalter mit 67 Jahren für viele Menschen unerreichbar ist. »Und auch im Jahre 2031 werden die Arbeitsbedingungen in der Pflege, in der Paketzustellung oder der Abfallwirtschaft in aller Regel nicht so sein, dass ein längeres Arbeiten möglich ist. Hinzu kommt: Menschen, die mit Ende 50 oder Anfang 60 arbeitslos werden, haben unverändert kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt.«
Dass die Kommission zudem vorschlägt, die abschlagsfeie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen, sei eine völlige Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen. Das gelte auch für die geplanten Verschlechterungen für langjährig Versicherte. »Die Vorschläge der Alterssicherungskommission eignen sich in weiten Teilen nicht dazu, einfach umgesetzt zu werden – wie das im Vorfeld von Mitgliedern der Bundesregierung angekündigt wurde. Es braucht stattdessen eine Rentenreform, welche die Lebensleistung der Menschen anerkennt und ein ausreichend hohes Niveau in der gesetzlichen Rente sicherstellt.«
Was getan wird und was zu tun wäre
Der Reformbedarf der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor dem Hintergrund vor allem auch der demografischen Entwicklung unbestreitbar. Um diese Herausforderung zu bewältigen, gibt es zwei gegensätzliche Wege. Der erste Weg besteht darin, die Sanierung vor allem auf die Lohnabhängigen und ihre Familien durch Verlängerung der Lebensarbeitszeit und Senkung des Rentenniveaus abzuwälzen. Kaschiert wird dies in den Vorschlägen der Rentenkommission durch das vage und durchsichtige Versprechen mit Operationen am Kapitalmarkt das gegenwärtige Rentenniveau halten zu können. Charakteristisch für diesen Weg ist auch die konsequente Ausblendung der Altersarmut.
Der zweite Weg geht davon aus, dass das aktuelle Rentenniveau von 48% auf mindestens 53% angehoben werden sowie eine Mindest- und eine und Höchstrente eingeführt werden muss, um Altersarmut einzudämmen. Das wäre möglich erstens durch die Einbeziehung auch der Beamt*innen in eine Erwerbstätigenversicherung, die Aufhebung Beitragsbemessungsgrenze (nicht nur in der GRV) sowie Steuererhöhungen für Besserverdienende und Vermögende, um die versicherungsfremden Leistungen in der GKV zu finanzieren. Zu diesem zweiten Weg gehört auch die Stärkung der Nachhaltigkeit der Rentenversicherung durch höhere Zuwanderung und die Erschließung bislang ungenutzter Beschäftigungspotenziale am Arbeitsmarkt, etwa bei Frauen und Langzeitarbeitslosen.
Die Sozialdemokratie bewegt sich schon bisher in schwerem Wasser und dümpelt in aktuellen Umfragen zwischen 12% und 14%. Mit der Zustimmung zu den »Reformen« in der Gesundheits- und Pflegeversicherung und jetzt bei der Rente droht ein weiterer drastischer Vertrauensverlust. Den sieht offensichtlich der SPD-Ko-Vorsitzende und Finanzminister Lars Klingbeil nicht, denn für ihn sind die Vorschläge eine gute Grundlage, um im Koalitionsausschuss Entscheidungen zu treffen. Sie hätten eine »unfassbare Tragweite«. Dass damit eine Debatte ausgelöst werde, müsse man aushalten. »Ich will, dass da ein großes Paket rauskommt. Ein großes, gerechtes Gesamtpaket.«
Dass zugleich die Konservativen Jubelarien anstimmen, kann auch deshalb skeptisch machen, weil die Zukunft des Sozialstaates nur zu sichern ist, wenn wirksame Zwischenschritte für eine Erwerbstätigenversicherung eingeleitet werden und auch die Reformen auf die bestehenden Erscheinungsformen der Altersarmut ausgeweitet werden. Eine nachhaltige Bekämpfung von Kinder- und Altersarmut ist nur zu haben, wenn schrittweise auch Unternehmens- und Vermögenseinkommen für deren Finanzierung herangezogen werden. Stattdessen wird die Kommission für ihren Vorschlag der paritätischen Finanzierung der Kapitalrente gefeiert. Insgesamt sähen zudem wirksame erste Schritte zur Beteiligung breiter Bevölkerungsteile an den gegenwärtigen Formen plutokratischen Reichtums anders aus.
Anmerkungen
[1] Florian Blank/Sebastian Dullien/Ulrike Stein, Empfehlungen der Rentenkommission bergen Risiken und Nebenwirkungen. Teilweise Umstellung auf Kapitaldeckung gefährdet Wirtschaftswachstum und soziale Sicherung, Policy Brief WSI 6/2026, Nr. 99.
[2] Deshalb hat der DGB eine eigene Rentenkommission einberufen, die ihre Vorschläge demnächst vorlegen wird.


