2. Dezember 2019 Otto König/Richard Detje: VVN-BdA verliert Gemeinnützigkeit

Austrocknung politisch-zivilgesellschaftlichen Engagements

Esther Bejarano (Foto: Angelika Warmuth/DPA)

»Nie wieder!« ist das zentrale Versprechen des Grundgesetzes, das in diesem Jahr 70 Jahre alt wurde. Nie wieder soll es möglich sein, in Deutschland die Demokratie abzuschaffen und ein faschistisches Regime zu errichten, war in vielen Festreden zu hören. Der Tenor lautete: Angesichts des erstarkenden völkischen Nationalismus und rechtsterroristischer Verbrechen sei »zivilgesellschaftliches Engagement« von Bürger*innen dringend gefordert.

Während Menschen Zivilcourage zeigen, gegen rassistische Hetze aufstehen und klare Kante gegen die AfD zeigen, setzen Sachbearbeiter der Berliner Finanzbehörden ein fatales Zeichen. Sie haben der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen. Die 94jährige Esther Bejarano, die als Mitglied eines Mädchen-Orchesters das Vernichtungslager Auschwitz überlebt hat, protestiert in einem »Offenen Brief« an Finanzminister Olaf Scholz gegen diese »unsägliche Entscheidung« und stellt fest: »Das Haus brennt – und Sie sperren die Feuerwehr aus!«

Anfang November entschied das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin, dem dortigen VVN-BdA-Landesverband rückwirkend für die vergangenen drei Jahre die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.[1] Mittlerweile fordert die Behörde eine Steuernachzahlung »in fünfstelliger Höhe«, wodurch die Vereinigung in »ihrer Existenz bedroht« ist, so die Bundesvorsitzenden Cornelia Kerth und Axel Holz. Tatsächlich ist gerade für kleinere, insbesondere ehrenamtlich geführte Vereine der Status der Gemeinnützigkeit existenziell, denn durch Vergünstigungen wie die Befreiung von vielen Steuerarten und die Möglichkeit, dass Unterstützer*innen ihre Spenden von der Steuer absetzen können, wird die Verbandsarbeit oft erst finanziell ermöglicht.

Die Finanzbehörde begründet ihren ablehnenden Bescheid mit Verweis auf den Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern aus dem Jahr 2016. Darin wird die VVN-BdA als »bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus« bewertet. Unter den Mitgliedern der antifaschistischen Organisation seien »auch Kommunisten«. Allein schon diese Feststellung ist eine Verhöhnung der Opfer der Verbrechen Nazideutschlands. Denn es waren in erster Linie Kommunisten, Sozialisten und Gewerkschafter*innen, die von den Nazis verfolgt und von deren Hilfstruppen SA, SS und Gestapo gefoltert und ermordet wurden, um den Widerstand gegen autoritäre Herrschaft zu brechen und ungestört die Vernichtungsfeldzüge gegen die europäischen Nachbarn vorbereiten und führen zu können.

Die Überlebenden der Konzentrationslager haben 1947 die VVN-BdA als überparteiliche und überkonfessionelle Organisation von Antifaschist*innen Deutschlands gegründet, die für eine »Welt ohne Rassismus« und gegen neofaschistische Umtriebe und Antisemitismus kämpft. Es ist mit ein Verdienst dieser Widerstandskämpfer*innen, dass die Verbrechen des Nazi-Regimes nicht in Vergessenheit geraten sind. Dazu gehört ihr Einsatz für die Errichtung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten an den Naziterror, die Organisierung von Fahrten und Bildungsveranstaltungen sowie viele Zeitzeugengespräche in Schulen. Diese Erinnerungs- und Präventionsarbeit gegen rechte Propaganda leistet einen wertvollen Beitrag zur Demokratiebildung. Sie ist gemeinnützig. Dass die politische Orientierung der VVN-BdA links ist, ist unbestritten. Doch das ist weder verboten noch verfassungswidrig.

Die durch eine 2009 erfolgte Gesetzesänderung dem Verfassungsschutz zugesprochene Deutungshoheit ist höchst problematisch. Dem Inlandsgeheimdienst, dessen Devise seit seiner Gründung in den 1950er Jahren lautet »Der Feind steht links«, kann durch teilweise unbelegte Tatsachenbehauptungen in den Verfassungsschutzberichten mit darüber entscheiden, ob staatliche Behörden demokratisches Engagement sanktionieren. »Der ohnehin schon sehr umstrittenen Behörde wird damit die Möglichkeit gegeben, missliebige Vereine nicht nur zu diskreditieren, sondern diese auch nachhaltig finanziell zu schädigen«, so der Berliner Fachanwalt für Strafrecht, Peer Stolle.

Ausgerechnet jene »Verfassungsschützer«, die auf dem rechten Auge blind sind, diskreditieren Menschen wegen ihrer antifaschistischen Einstellung. Die dubiose Rolle der Kölner Behörde im NSU-Mord-Komplex ist trotz Mammut-Prozess gegen Beate Zschäpe und weitere Gesinnungskumpane sowie zahlreicher parlamentarischer Untersuchungsausschüsse im Bund und in den Ländern vertuscht worden. Der Inlandsgeheimdienst trägt nicht zur Lösung der Herausforderungen bei, die mit dem Aufstieg des organisierten Rechtsradikalismus verbunden sind, sondern hat sich mehrfach als ein Teil der Probleme erwiesen.

Die aktuelle Entscheidung gegen den Berliner Landesverband der VVN-BdA steht im Kontext eines von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) forcierten Ansatzes, nachdem Vereinen immer dann die Steuervergünstigungen gestrichen werden soll, wenn sie sich allzu sehr in Tagespolitik einmischen. Einem Bericht des Spiegel (23.11.2019) zufolge sieht Scholz dazu im Rahmen der Novellierung des Gemeinnützigkeitsrechts eine Ergänzung der Abgabenordnung vor. Danach sollen Vereine zwar weiter steuerlich begünstigt werden, wenn sie sich im Rahmen ihres Vereinszwecks politisch äußern – nicht aber, wenn sie sich in die politische Willensbildung einmischen.

Die Konsequenz daraus lautet: Engagement gegen den Einfluss großer Konzerne, falsche Finanzpolitik oder gar Demokratiefeinde wird nicht mehr gemeinnützlich gewertet, während wirtschaftsnahe Lobbyvereine wie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) oder die Bertelsmann-Stiftung für ihre Kampagnen weiterhin alle Steuervergünstigungen behalten.

Damit folgt das Bundesfinanzministerium der hochproblematischen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), das die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks attac durch das Finanzamt Frankfurt a.M. als rechtens erklärt hat. Der Verein äußere sich ständig zu unterschiedlichen tagespolitischen Themen. »Wer politische Zwecke«, so der BFH, »durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient.«[2]

Der BFH hat in seiner Urteilsbegründung explizit auf Kampagnen von attac zum Sparpaket der Bundesregierung, zur Finanztransaktionensteuer und zur Bekämpfung von Steuerflucht, zur Reduktion der Wochenarbeitszeit und zum bedingungslosen Grundeinkommen verwiesen. Was den DGB veranlasste, in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium festzustellen: Fünf im Bundestag vertretene Parteien unterstützen eine Finanztransaktionssteuer ebenso wie das Bündnis »Steuer gegen Armut«, das von rund einhundert Organisationen unterschiedlichster Betätigungsfelder, darunter viele gemeinnützige, mitgetragen wird. Beim Engagement von attac könne »daher weder auf eine spezielle parteipolitische Präferenz noch darauf geschlossen werden, dass die damit einhergehende Bildung und Betätigung nicht in ›geistiger Offenheit‹ erfolge, wie es das BFH-Urteil nahelegt«, kritisiert der DGB.

Nach der Entscheidung des BFH Anfang dieses Jahres gegen attac hat das Berliner Finanzamt dem Kampagnennetzwerk campact im Oktober 2019 ebenfalls die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Organisation wurde durch ihre maßgebliche Beteiligung an den Protesten gegen das Freihandelsabkommen TTIP bekannt und unterstützt u.a. auch die großen Aktionstage der »friday for future«-Bewegung.

Statt zivilgesellschaftliches Engagement großzügig zu fördern, wird es mit dem Knüppel »Steuerrecht« erschwert, eingedenk dessen, dass »zum einen der Schwerpunkt der politischen Willensbildung nicht mehr allein in Parteien statt (findet), sondern in ganz unterschiedlichen Institutionen und Organisationen. Zum anderen sind die Sphären der traditionellen Gemeinnützigkeit und der Allgemein- bzw. Tagespolitik nicht einfach voneinander zu trennen, da die Politik sämtliche Lebensbereiche durchdringt«.[3]

Vor allem linke Organisationen geraten unter die Planierraupe des Entzugs der Gemeinnützigkeit, während Organisationen der Neuen Rechten ungestört arbeiten können. So berichtete das ARD-Magazin »Panorama« in dem Beitrag »Steuer: Vorteile für rechtsradikale Vereine« (28.3.2019) über die »Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft« (SWG) in Hamburg. Hinter dem unverdächtig klingenden Namen versteckt sich eine geschichtsrevisionistische Vereinigung. Die 1962 vom einstigen Goebbels-Referenten Hugo Wellems mit gegründete und als gemeinnützig anerkannte SWG gelte als eine Art Scharnier zwischen Rechtskonservatismus und Rechtsextremismus. Als Referent*innen treten bei der SWG nicht nur AfD-Spitzenpolitiker wie Alexander Gauland und Konrad Adam auf, sondern auch Rechtsextremist*innen wie die verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck.[4] Den Gemeinnützingkeitsstatus hat auch der Verein Uniter, der seinen Mitgliedern – aktive oder ehemalige Mitglieder von Bundeswehrelite und Polizeispezialeinheiten – paramilitärisches Training anbietet und sich als Think Tank zur »Entwicklung nationaler und internationaler Schutzkonzepte« versteht.

Zu der vom Bundesfinanzministerium geplanten Ergänzung des § 51 der Abgabenordnung, wonach gemeinnützige Vereine ihre Zwecke nur noch »weit im Hintergrund« mit politischen Mitteln verfolgen dürften, stellen die Gewerkschaften fest: »Der zivilgesellschaftliche Protest ist unverzichtbarer Teil einer demokratischen Gesellschaft. (…) Deshalb lehnen wir jede Einschränkung des Gemeinnützigkeitsrechtes ab, die darauf hinausliefe, nur noch dann gesichert als gemeinnützig anerkannt werden zu können, wenn das Engagement eines Vereins oder einer Organisation nicht über kleinräumiges ehrenamtliches oder karitatives Engagement hinausreicht« (www.dgb.de, 26.11.2019).

Will heißen: Es ist höchste Zeit, die kritische demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, statt ihr immer weiter Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Die Entscheidung der Berliner Finanzbehörde muss korrigiert werden. Antifaschismus ist eine Grundhaltung, die jeder Unterstützung bedarf.

Anmerkungen

[1] In Rheinland-Pfalz gab es 2012 einen Streit mit dem Finanzamt, der für die VVN-BdA gut ausging. In Nordrhein-Westfalen hat das Finanzamt Oberhausen-Süd die Gemeinnützigkeit des Landesverbands zuletzt am 22. Oktober 2019 nach längerer Diskussion bestätigt. Für die Finanzämter in Bayern gilt die VVN-BdA nicht als gemeinnützig.
[2] Voraussetzung für die Anerkennung als gemeinnützig ist die selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet. Was darunter zu verstehen ist, bestimmt ein 25 Punkte umfassender Katalog in § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO). Dort finden sich als Zwecke beispielsweise die Jugend- und Altenhilfe, die Religion, die Wohlfahrtspflege, das traditionelle Brauchtum, der Sport, der Schutz der Ehe und Familie und die Förderung der Wissenschaft. Diese Zwecke müssen sich sowohl aus der Satzung ergeben als auch der tatsächlichen Vereinsarbeit entsprechen.
[3] Peer Stolle: Ist demokratisches Engagement gemeinnützig? Rosalux, 23.11.2019.
[4] Stefan Sell: Die Grenzen der Gemeinnützigkeit werden enger gezogen und einige werden ausgeschlossen. Das trifft nicht nur politische Akteure, sondern auch die ›Zweckbetriebe‹ gemeinnütziger Organisationen«, Aktuelle Sozialpolitik, 23.11.2019.

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