4. Juli 2019 Joachim Bischoff/Bernhard Müller

Bremen: ein Herkulesprojekt für die progressive Koalition

Bremer Rathaus. Foto: Ian Fisher/flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0)

Wenn die Landesparteitage von SPD, Grünen und der LINKEN und Mitglieder (von DIE LINKE) dem ausgehandelten Koalitionsvertrag zustimmen, wird es in Bremen die erste Landesregierung in einem westdeutschen Bundesland unter Beteiligung der LINKEN geben.

Durch die dramatischen Verluste der SPD hatte die rot-grüne Koalition, die die Stadt 12 Jahre regiert hat, trotz starker Zugewinne der Grünen keine Mehrheit mehr. SPD und Grüne haben sich deshalb darauf verständigt, mit der Linkspartei Gespräche über die Bildung einer neuen Landesregierung zu führen, die mit der Ausarbeitung eines Vertrages erfolgreich abgeschlossen wurden. Rot-Grün-Rot in Bremen ist natürlich auch ein starkes politisches Signal an die Berliner Republik, weil damit die Perspektive und Möglichkeit einer linken Reformalternative wieder ins Blickfeld rückt.

Dieses Projekt von Rot-Grün-Rot (RGR) ist auch deshalb bemerkenswert, weil der Stadtstaat Bremen in einer sozio-ökonomisch und finanziell schwierigen Konstellation steckt: Seit Jahren reichen die öffentlichen Einnahmen für eine angemessene Verwaltung der öffentlichen Infrastruktur, eine Erneuerung der sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen und zur Sicherung der Lebensbedingungen vor allem der ärmeren Haushalte nicht aus. Die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten sowie die Abschaffung der Kitagebühren sollen zurecht Vorrang haben, was bedeutet, dass von den zu erwartenden Haushaltseinnahmen und der Schuldenhilfe des Bundes wenig übrig bleiben wird für die anderen dringlichen Aufgaben: Klimanotstand, Erneuerung der Wirtschaftsstruktur und Wohnungsbau. Die Grünen stellen zu Recht fest: »Die Haushaltsverhandlungen werden die zweiten Koalitionsverhandlungen.« Wobei schon jetzt feststehe, dass längst nicht alles in einer Legislaturperiode umgesetzt werden kann, was die drei ambitionierten Partner in den vergangenen drei Verhandlungswochen zu Papier gebracht haben.

Während der Vorstellung des Vertrages fielen bei den Sprecher*innen aller drei Parteien immer wieder Worte wie »einig« und »gemeinsam«. Der Sprecher der Grünen, Kuhn, nannte es »ein ziemliches Wunder«, dass die drei Partner es in nur drei Wochen geschafft haben, »einen sehr substanzreichen, detaillierten und fachkundigen Koalitionsvertrag« zu vereinbaren. Das sei nur möglich gewesen, »weil wir verstanden haben, dass auch der jeweils andere gute Ideen hat«. Ein zentraler Stolperstein war dabei die Schuldenbremse. DIE LINKE hat letztlich das Verbot von Neuverschuldung, das von SPD und Grünen verlangt wurde, akzeptiert, weil man sich z.B. bei dem geplanten Neubau von Schulen und Kitas auf die Finanzierung durch die städtischen Wohnungsgesellschaften verständigt hat.

Politisch bemerkenswert ist die Absichtserklärung zur Stärkung der Gewerkschaften: Die Möglichkeiten der Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf Landesebene sollen ausschöpft werden. Auch auf Bundesebene soll die Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen vorangebracht werden. Zudem ist die Stärkung des landesspezifischen Mindestlohnes eine zentrale Handlungsperspektive.

Die neuen Koalitionäre in Bremen versprechen, »alles Nötige zu tun, um die ökologische Krise zu bewältigen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, soziale Ungleichheit zu bekämpfen sowie Rahmenbedingungen für die gute ökonomische Entwicklung des Landes sowie einer nachhaltigen Haushaltspolitik zu schaffen. Dafür werden wir ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame politische Praxis entwickeln.« Diese Leitideen durchziehen auch den 143 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag, der stark die Handschrift der Grünen trägt: die autofreie Innenstadt, der Kohleausstieg bei der Bremer Stromproduktion, ein klimaneutraler Hafen, das Anpflanzen robuster und als Insektennahrung tauglicher Bäume im öffentlichen Raum, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die zahlreichen im Koalitionsvertrag definierten Aufgaben für einen sozial-ökologischen Umbau und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Bremen stehen allerdings alle unter Finanzierungsvorbehalt, weil das kleinste Bundesland hochverschuldet und auf Unterstützung vom Bund angewiesen ist. Deshalb werden viele Vorhaben »auf den Prüfstand« gestellt und eine Liste von Politikfeldern definiert, die Priorität in der schrittweisen Finanzierung der politischen Ziele und Vereinbarungen von RGR haben sollen. Dazu gehören:

  • Sanierung sowie Neu- und Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten einschließlich deren personeller Ausstattung.
  • Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden.
  • Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere durch die Steigerung der Sozial- und Belegwohnungen. Die Sozialwohnungsquote in der Stadt Bremen auf 30% erhöhen, Grundstücke in Erbpacht vergeben, mit GEWOBA und BREBAU in öffentlicher Hand mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen u.a. durch mehr Sozial‐ und Belegwohnungen. Auf allen Ebenen soll es Maßnahmen für eine Begrenzung des Mietpreisanstieges geben. Ein Mietendeckel wird geprüft.
  • Verbesserung der personellen Ausstattung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, vor allem in den bürger*innennahen Bereichen und der öffentlichen Sicherheit.
  • Stärkung der Innovationsfähigkeit durch Weiterentwicklung der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen gemäß den Zielen des Wissenschaftsplans.
  • Beschleunigung der Verkehrswende mit Maßnahmen zur Umsetzung der autofreien Innenstadt und zur Förderung des Radverkehrs.
  • Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch Ausbau der Angebote und einer sozialen und zukunftsfähigen Tarifstruktur. Die Koalition will einen attraktiven ÖPNV schaffen und möchte konkrete Maßnahmen für eine moderne und sozial zukunftsfähige Tarifstruktur ergreifen. Dafür sollen die Rahmenbedingungen für die Einführung eines kostenfreien ÖPNV mittels einer Machbarkeitsstudie geklärt werden. Das Stadtticket für berechtigte Kinder soll zukünftig kostenlos sein und für Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende ein gemeinsames reduziertes Ticket eingeführt werden, das 25 EUR pro Monat kosten soll. Das Stadtticket soll auf 25 EUR pro Monat reduziert und der Kreis der Berechtigten (unterhalb der Pfändungsfreigrenze) erweitert werden.
  • Stärkung und Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sowie der Unterstützung Alleinerziehender, insbesondere Frauen. Mit Mitteln des Landes und des Bundes will RGR Menschen Auswege aus der Langzeitarbeitslosigkeit bieten, die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt intensivieren und gemeinwohlorientierte Tätigkeit ausbauen. So sollen unter Nutzung der neuen Regelinstrumente des Teilhabechancengesetzes mindestens 1.500 zusätzliche öffentlich geförderte Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Die Chancengerechtigkeit von Frauen und Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt soll bei allen Arbeits‐ und Qualifizierungsmaßnahmen besonders berücksichtigt werden. Der Landesmindestlohn, der seit 1. Juli 2019 11,13 Euro beträgt, soll mittelfristig angehoben werden. Sachgrundlose Befristung soll es im öffentlichen Dienst nicht mehr geben und Befristungen mit Sachgrund auf ein Minimum reduziert werden.
  • Zielgerichtete Wirtschaftsfördermaßnahmen und aktive Begleitung der Unternehmen bei den Herausforderungen der Klimawende und des Strukturwandels. »Wir wollen den Zwei‐Städte‐Staat zu einem Vorbild für den Weg der deutschen Industriestädte ins postfossile Zeitalter machen. Wir glauben, dass auch die Zukunft des Industriestandorts Bremen und Bremerhaven nur so gesichert werden kann. Daher werben wir für diese Veränderung und richten die Impulse der Wirtschaftspolitik darauf aus.« Die Strategie zur Förderung von Innovationsclustern soll überarbeitet werden. Neben den Clustern Luft‐ und Raumfahrt, maritime Wirtschaft und Logistik, Automotive soll das Cluster Windenergie künftig weiter gefasst werden als »Windenergie, regenerative Energiewirtschaft, Speichertechnologie und Klimatechnik«. Die Nahrungsmittelwirtschaft (Urbane Produktion und Vermarktung von Lebens‐ und Genussmitteln) und die Gesundheitswirtschaft (u.a. in Verbindung mit dem Gesundheitscampus) werden als neue Innovationscluster aufgenommen. Daneben setzt sich RRG für die Weiterentwicklung des Tourismus und die Kreuzfahrtindustrie ein.
  • Bekämpfung der Kinderarmut, Stärkung der Quartiere unter anderem durch Förderung gesellschaftlicher Initiativen und Teilhabe sowie der Verbesserung gesundheitlicher Versorgung benachteiligter Gruppen. RGR will eine ressortübergreifende Verantwortlichkeit für das Thema Armut und sozialen Zusammenhalt in den Quartieren festlegen und mit den in diesem Feld tätigen Vereinen und Verbänden wie der Armutskonferenz Bremen zusammenarbeiten.

Politisch ist das Regierungsprogramm ein Lichtblick in den schwierigen bundesrepublikanischen Verhältnissen. Die Umsetzung wird auf große Hindernisse stoßen, die in Bremen allein nicht beseitigt werden können. Es bleibt zu hoffen, dass diese Koalition viel Unterstützung findet, um eine Konzeption des Politikwechsels populärer zu machen. Im Zentrum steht eine Beseitigung der finanzpolitischen Blockaden.


Schuldenbremse als Reformbremse

Seit 2011 steht Bremen unter der Kuratel des Stabilitätsrates. Um das Land vor der Pleite zu bewahren, musste es eine Verwaltungsvereinbarung unterschreiben mit einer umfangreichen Liste an Sparmaßnahmen, um im Zeitraum 2011 bis 2019 300 Mio. Euro Konsolidierungshilfen jährlich zu erhalten. Sie wird insbesondere in Abhängigkeit vom vertraglich vereinbarten Sparkurs auf der Ausgabenseite gewährt. Diese Hilfe sollte alle hochverschuldeten Länder in die Lage versetzen, ab 2020 die Vorgabe der Schuldenbremse, nämlich keine neuen Schulden mehr, aus eigener Kraft einzuhalten.



Bremen muss jährlich einen Sanierungsbericht vorlegen, indem es Vollzug meldet. Im jüngsten Bericht aus dem April dieses Jahres heißt es dazu etwa: »Eigenanstrengungen der Freien Hansestadt Bremen, hier nur die in Form der Sanierungsmaßnahmen unternommenen, haben im Jahr 2018 im Umfang von 443 Mio. € zur Einhaltung des Sanierungspfads beigetragen. In den kommenden Jahren werden nach aktualisiertem Planungsstand Effekte von 538 Mio. € (2019) und 476 Mio. € (2020) erwartet. Um diesen Betrag wären die Haushalte bei Unterbleiben der Maßnahmen weiter belastet. Über alle vier Jahre des verlängerten Sanierungsprogramms werden die Eigenbeiträge demnach kumuliert im Umfang von knapp 1.892 Mio. € dazu beitragen, die jeweils zulässige Nettoneuverschuldung unterschreiten zu können.«

Ab 2020 bekommt Bremen nun weiter jährlich 400 Mio. Euro Sanierungshilfen vom Bund, wenn es seine Verschuldung Schritt für Schritt abbaut – insgesamt in fünf Jahren um 400 Mio. Euro – jährlich mindestens 50 Mio. Euro. Wird die vertraglich vereinbarte Schuldentilgung nicht erreicht und liegt kein begründeter Ausnahmefall vor, wird die Sanierungshilfe um den fehlenden Betrag gekürzt.

Wenn die nicht erfolgte Tilgung nachgeholt wird, zahlt der Bund in dem entsprechenden Jahr die zuvor einbehaltene Sanierungshilfe zusätzlich aus. Die Schuldentilgung darf zudem nicht durch Kreditaufnahmen über Sondervermögen konterkariert werden. Ausnahmen: begründeter Ausnahmefall wie z.B. eine Naturkatastrophe oder plötzliche Steuereinbrüche, die kurzfristig nicht durch Einsparungen aufgefangen werden können.

Der Bremen seit 2011 verordnete harte Sparkurs hat natürlich tiefe Spuren in der städtischen Gesellschaft hinterlassen – in der städtischen Infrastruktur, beim Personal und den öffentlichen Dienstleistungen, in der Bildung wie im Wohnungsbereich. Die rot-grüne Landesregierung hat in den letzten Jahren bei guter Konjunktur und höheren Steuereinnahmen versucht, diese Mangelsituation halbwegs sozialverträglich zu gestalten. Der von den neuen Koalitionären akzeptierte enge Finanzrahmen wird es RGR sehr schwer machen, hier andere Akzente zu setzen und eine neue Qualität in der Entwicklung der Stadtgesellschaft zu erreichen. Dies umso mehr, wenn die Eintrübung der Konjunktur zu rückläufigen Steuereinnahmen führt. Nach der neuesten Steuerschätzung von Anfang Mai fehlen dem Land schon jetzt in 2020 weitere 70 Mio. Euro gegenüber der Planung.

Das Beispiel Wohnen

Bremen als wachsende Stadt – das war das Credo des rot-grünen Senats. Und tatsächlich: Seit dem Jahr 2011 gibt es in der Stadt einen steten Anstieg, von 544.000 auf zuletzt 568.000 Menschen. Leistbare Wohnungen geeigneter Größe sind aber auf dem Bremer Wohnungsmarkt immer weniger vorhanden. Angebot und Nachfrage passen in bestimmten Segmenten des Wohnungsmarktes nicht mehr zusammen. Faktoren wie ein seit mehreren Jahren aufgeheizter Immobilienmarkt einerseits und die rapide sinkende Zahl von Wohnungen in Sozialbindung andererseits sorgen für einen immer angespannteren Markt für Mieter*innen, und eine Vertiefung der sozialen Spaltung.

Bezahlbarer Wohnraum ist in Bremen knapp. Zwar ist die Situation in der Hansestadt noch nicht so angespannt wie in Berlin oder Frankfurt – doch auch hier steigen die Mietpreise immer weiter. Das liegt auch daran, dass private Unternehmen und Investoren den Markt beherrschen. Bremen hat wie viele andere Kommunen vor allem in den 1990er und 2000er Jahren viele kommunale Wohnungen verkauft. Zum Beispiel die 11.000 Wohnungen der Bremischen und der Beamtenbaugesellschaft, die heute in der Hand des größten deutschen Immobilienkonzerns Vonovia sind.

In Bremen liegt der Mietwohnungsanteil bei nur rund 61%. Das sind rund 210.000 Mietwohnungen im Land Bremen. Davon gehören über 62.000 Wohnungen elf Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die in der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Bremen-Bremerhaven organisiert sind. Das sind rund 30% des Mietwohnungsbestands.

Die GEWOBA als kommunale Wohnungsbaugesellschaft besitzt 41.647 Wohnungen im Land Bremen. Das sind etwa 12% des gesamten Wohnungsbestands (ca. 355.000 Wohneinheiten) bzw. ca. 20% des Mietwohnungsbestands (ca. 211.000 Wohneinheiten) im Land Bremen. Zusammen mit den ca. 6.000 Wohnungen der halb-kommunalen Brebau, der Bremerhavener STÄWOG und der genossenschaftlichen Gewosie beläuft sich der kommunale und genossenschaftliche Bestand auf ca. 57.000 Wohnungen, das sind ca. 16,5 % aller Wohnungen bzw. 27 % aller Mietwohnungen.


Mietenexplosion

Die Bremer Mietpreise sind nach einer Auswertung des Immobilienportals »immowelt.de« in den vergangenen zehn Jahren um 32% gestiegen.[1] Derzeit liegt die Durchschnittsmiete (der Median) in Bremen bei 8,20 Euro pro Quadratmeter. Im ersten Halbjahr 2008 lag der Preis noch bei 6,20 Euro. Mit dieser Steigerung liegt Bremen im Vergleich zu anderen Großstädten noch im Mittelfeld. In Berlin haben sich die Mieten mit einer Preissteigerung von 104% auf mittlerweile 11,40 Euro erhöht.

Für Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen ist es daher auch in Bremen zunehmend schwierig, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. Die zunehmende Polarisierung der Einkommen in Bremen spiegelt sich so in besonderer Weise räumlich wider. Mit der ungleichen Verteilung der Vermögen führen die verschiedenen Mechanismen des Wohnungsmarktes dazu, dass sich in bestimmten Stadtgebieten einzelne Bevölkerungsgruppen räumlich konzentrieren. Daraus lassen sich Wohnstandortmuster erkennen.

In der Stadtgemeinde Bremen verschärft sich die Situation vor allem dadurch, dass sich die Mietpreise in den vergangenen Jahren von der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung abgekoppelt haben. So stiegen nach einer aktuellen Mietmarkterhebung der empirica AG im Auftrag der Arbeitnehmerkammer für Bremen und Bremerhaven die Angebotsmieten in der Stadt Bremen von 2004 bis Juni 2018 um insgesamt 43,2%. Dies hat zur Folge, dass viele Arbeitnehmerhaushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zunehmend kaum finanzielle Spielräume haben, um sich Wohnwünsche zu erfüllen.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat unlängst gezeigt, wie die Mietbelastungen eine eigene Dynamik entwickeln, die die soziale Spaltung in den Städten aktiv vorantreibt. Danach liegt Bremen im Großstädtevergleich weit oben auf Rang 5, gleich nach Düsseldorf. Bremerhaven folgt trotz durchschnittlich günstiger Mieten direkt auf Rang 6. In beiden Städten des Landes Bremen sind die Mietbelastungen überdurchschnittlich hoch: Fast jeder zweite Haushalt in Bremen (48%) und in Bremerhaven (47%) muss 30% und mehr seines Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden. In beiden Städten haben rund ein Viertel aller Haushalte sogar eine Mietbelastungsquote von 40% und mehr. Daran hat auch die Mietpreisbremse, die in Bremen seit 2015 gilt, nichts geändert: Im Vergleich zum Vorjahr sind sie hier im Jahr 2017 mit 7,4% sogar besonders stark angestiegen. Deutschlandweit lag die Mietteuerungsrate bei 4,5%.

Eine Forschungsgruppe am Hans-Böckler-Institut hat die Versorgungslücke mit bezahlbarem Wohnraum stärker ausgeleuchtet und den Versuch unternommen, sie für verschiedene Großstädte zu beziffern. Dabei sind als Eckpunkte die Einkommensverhältnisse, der vorhandene Wohnraum im Bestand und die Mietpreise vor Ort zugrunde gelegt worden. Demnach fehlen in Bremen über 50.000 Wohnungen, in Bremerhaven über 10.000, die sich die Bürger*innen tatsächlich leisten könnten. Weil leistbarer Wohnraum fehlt, müssen kleine Haushalte auf zu teure, und große Haushalte auf zu kleine Wohnungen ausweichen, um eine Bleibe zu haben.

Ein im Auftrag der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport angefertigtes Fachgutachten zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft kommt zum Ergebnis, dass 41 % aller Haushalte einen Bedarf nach preisgünstigem Wohnraum haben, allein in der Stadt Bremen sind das 123.000 Haushalte.



Sozialwohnungen in freien Fall

Im Land Bremen standen Anfang der 1990er Jahre noch 78.900 Sozialwohnungen zur Verfügung. Bis zum Jahr 2000 war der Bestand auf knapp 30.000 zurückgegangen. 2013 lag er nur noch bei 9.300. Um den freien Fall beim Anteil der Sozialwohnungen abzubremsen hat der rot-grüne Senat seit 2012 drei Wohnraumförderungsprogramme mit einem Darlehensvolumen von rund 120 Mio. Euro aufgelegt und eine Förderquote von 25% festgelegt. 1.750 Sozialwohnungen hätten nach fünf Jahren Wohnraumförderprogramm entstehen müssen. Tatsächlich entstanden aber nur 453, davon 231 durch Anwendung der 25-Prozent Quote. Mit von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen sind am Ende nur 70 Wohnungen belegt worden statt 350.

Das Wohnraumförderprogramm und auch das Instrument der 25-Prozent-Quote haben so zwar den Schwund zwar kleiner gemacht, aufgehalten ist der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus in Bremen damit aber noch immer nicht: Zum Stichtag 31.12.2017 wurden nur noch 8.317 Sozialwohnungen gezählt, davon 6.885 in Bremen und 1.432 in Bremerhaven.



Die Prognose für die Stadt Bremen zeigt zudem, dass auch bei Fortführung der Förderungsprogramme und -quote der Bestand weiter sinken wird – auf dann 4.800 Wohneinheiten in 2026. Ohne Förderung gäbe es dann kaum noch gebundene Wohnungen.

Das Versprechen im neuen Koalitionsvertrag lautet: »Mit unserer Politik wird in Bremen und Bremerhaven Wohnen für alle bezahlbar bleiben. Wir werden die Voraussetzungen für 10.000 neue Wohnungen für alle Zielgruppen schaffen. Von 137 Einfamilienhäusern über Etagenwohnungen bis hin zu Wohnheimen für Studierende und Auszubildende. Wir werden die Sozialwohnungsquote in der Stadt Bremen auf 30% erhöhen, Grundstücke in Erbpacht vergeben, mit GEWOBA und BREBAU in öffentlicher Hand mehr bezahlbaren Wohnraum unter anderem durch mehr Sozial‐ und Belegwohnungen schaffen. Wir werden auf allen Ebenen Maßnahmen für eine Begrenzung des Mietpreisanstieges ergreifen.« Bis 2023 soll die Zahl der Sozialwohnungen in der Stadtgemeinde Bremen auf 8.000 steigen. Maßnahmen gegen die Segregation in den Quartieren sollen weiterentwickelt und die Bindungslaufzeit verlängert werden. Den Anstieg der Mietpreise will RGR bremsen – notfalls auch durch einen Mietendeckel. Für Gebiete mit erkennbaren Verdrängungs‐ und Gentrifizierungseffekten sollen zur Sicherung einer sozial ausgewogenen Entwicklung sowohl die präventiv ausgerichteten Instrumente des besonderen Städtebaurechts als auch Erhaltungs‐ und Milieuschutzsatzungen eingesetzt werden.

Mietendeckel und auch die anderen Maßnahmen zur Begrenzung des Mietenanstiegs sind sicherlich wichtige und richtige Maßnahmen, um die soziale Situation vieler Bürger*innen der Stadt zu stabilisieren. Am Missverhältnis zwischen dem Bedarf und tatsächlich existierenden preiswerten Wohnungen ändert sich allerdings selbst mit 8.000 Sozialwohnungen wenig. Ein großdimensioniertes Programm für den Bau preiswerter Wohnungen aber ist mit den Finanzen der Stadt unter den Bedingungen der Schuldenbremse nicht realisierbar. Sie erweist sich mehr und mehr als eine Investitions- und Reformbremse. Durch ihre Aussetzung sowie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer wie auch eine Grundsteuer, die die Vermögenszuwächse abschöpft, könnte der finanzielle Spielraum für Kommunen und Länder deutlich verbessert werden.


[1] Bremen ist die einzige deutsche Großstadt mit mehr als einer halben Million Einwohner*innen, die keinen Mietspiegel hat. Die Begründung des bisherigen Bausenators Lohse: »Wir verzichten bewusst auf einen Mietspiegel, weil dieser die Mietpreise antreibt.« Es bestehe die Gefahr, dass mehr Markttransparenz nicht in erster Linie den Mietern nütze. »In vielen Städten haben vor allem die Vermieter die Einführung eines Mietspiegels genutzt, um die Mieten deutlich zu erhöhen. Das eigentliche Problem ist nicht der fehlende Mietspiegel, sondern die bisher nicht funktionierende Mietpreisbremse.« Ein weiterer Grund: Die Erstellung eines Mietspiegels verschlinge eine sechsstellige Summe. Diese Argumente überzeugen nicht, weil es auf die konkrete Ausgestaltung des Mietenspiegels ankommt, also z.B. nicht nur die Angebots-, sondern auch die Bestandsmieten berücksichtigt werden. Da könnte Bremen mit entsprechenden Initiativen auf der Bundesebene zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Vorreiterrolle übernehmen.

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