17. Juli 2021 Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Reformmix gegen prekäre Arbeit ist nötig

Entwicklung des Niedriglohnsektors

Im Jahr 2019 arbeitete etwa jede:r Fünfte abhängig Beschäftigte in Deutschland (19,9%) im Niedriglohnsektor. Dessen Ausbreitung seit Mitte der 2000er Jahre wurde wesentlich beschleunigt durch eine bewusste politische Intervention der damaligen rot-grünen Bundesregierung (Hartz-Gesetze), die darauf zielte, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhöhen.

Die Sozialdemokratie hat diesen von ihr eingeschlagenen Irrweg später verlassen, und mit dem Mindestlohngesetz versucht, die Fehlentwicklung einzudämmen. Das Gesetz blieb allerdings hinsichtlich der Kontrolle und der Höhe des Mindestlohns deutlich unter den Erfordernissen.

Der zuletzt zu beobachtende Rückgang des Niedriglohnsektors hat sich auch im Jahr 2019 fortgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der bisher deutlichste Rückgang (-1,6%) zu verzeichnen. Gleichwohl weist Deutschland damit weiterhin einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa auf. Als Niedriglöhne gelten Bruttoarbeitsentgelte in der Stunde, die niedriger liegen als zwei Drittel des durchschnittlichen Stundenlohnes (Median). Demnach lag die Niedriglohnschwelle in Deutschland im Jahr 2019 bei 11,50 Euro.

»Die Entwicklung des Niedriglohnsektors hat im zeitlichen Verlauf unterschiedliche Richtungen eingeschlagen. Zwischen den Jahren 1995 und 2011 ist die Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland von 16,9% bis auf 24,1% angestiegen, was vor allem auf eine deutliche Zunahme geringer Stundenlöhne in Westdeutschland zurückzuführen ist. Das Niedriglohnrisiko ist in Westdeutschland in diesem Zeitraum von 12,2% im auf 20,9% gestiegen und schwankte seitdem leicht.

Erst ab dem Jahr 2016 (20,4%) setzt in Westdeutschland ein moderater Rückgang bis auf 18,9% im Jahr 2019 ein. In Ostdeutschland hingegen schwankte das Niedriglohnrisiko zwischen den Jahren 1995 bis 2011 auf deutlich höherem Niveau zwischen 34,9% und 40,3%. Danach setzt ein Rückgang ein, der vom Jahr 2018 auf 2019 mit einer Veränderung von 32,3% auf 25,3% (-7 Prozentpunkte) besonders deutlich ausfällt. Der Rückgang in Deutschland wurde somit zuletzt wesentlich durch den Rückgang des Niedriglohnanteils in Ostdeutschland getrieben.«[1]

Betrachtet man die absolute Zahl der Niedriglohnbezieher:innen zeigt sich allerdings, dass der Sektor nach wie vor eine große Gruppe von Lohnabhängigen erfasst. Im Jahr 2019 bezogen 7,2 Mio. Menschen niedrige Löhne. Das sind 500.000 Personen weniger als im Jahr zuvor. Von einem ruckartigen Trendwechsel kann daher nicht gesprochen werden.

Die Gründe für die Ausbildung eines Niedriglohnsektors sind vielfältig. Neben der politisch gewollten Deregulierung des Arbeitsmarkts haben auch Faktoren wie die rückläufige Organisations- und Vertretungskraft der Gewerkschaften, die Privatisierung von Staatsbetrieben und die Zunahme von (kleinen) Betrieben im Dienstleistungssektor zu seiner Ausbreitung beigetragen. Politisch hat besonders der mit der Einführung der so genannten Hartz-Gesetze verbundene Work-First-Ansatz eine Ausweitung des Niedriglohnsektors bewusst forciert.

Trotz Mindestlohn hat Deutschland nach wie vor einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Durch die Corona-Krise ist einmal mehr offensichtlich geworden, dass das deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell hier über ein grundlegendes Funktionsdefizit verfügt, und der Problemdruck steigt.

So sind Beschäftigte in den Niedriglohnsektoren von den ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Wie keine andere Beschäftigtengruppe werden sie mit Kurzarbeit konfrontiert und müssen entsprechende Einkommenseinbußen hinnehmen. Dabei greifen Maßnahmen wie die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gerade für diese Beschäftigtengruppen am wenigsten. Mit der Corona-Krise ist es demnach erneut zu einer Zunahme der ohnehin schon sehr ausgeprägten Lohn- und Einkommensungleichheit in Deutschland gekommen. Um den Niedriglohnsektor einzudämmen, ist ein Mix an Reformen erforderlich, die einen Ausweg aus dem Dilemma prekärer Arbeit bieten.

Reformen sollten vor allem die Minijobber:innen im Blick haben, da drei Viertel von ihnen unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt werden. Zu denken ist hier an eine Abschaffung der Minijobs oder mindestens an eine Absenkung der Minijobschwelle beispielsweise auf einen Wert von 250 Euro pro Monat. Dies würde einerseits Lohnabhängige dazu motivieren, von einem Minijob in eine Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit zu wechseln.

Andererseits würde es Anreize für Arbeitgeber setzen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten umzuwandeln. Die Erfahrungen mit der Einführung des Mindestlohns haben gezeigt, dass der Mindestlohn nicht nur zu einer höheren Entlohnung geführt hat, sondern dass außerdem Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden.

Eine Absenkung der Minijobschwelle könnte vergleichbare Effekte haben. In der aktuellen Corona-Krise zeigt sich darüber hinaus, dass dies auch mit einer besseren Absicherung der Beschäftigten in Krisenzeiten verbunden wäre. Der ausgeprägte Beschäftigungsrückgang bei ausschließlich geringfügig Beschäftigten seit Beginn der Corona-Krise zeigt, dass Minijobber:innen besonders krisenanfällig sind. Die finanziellen Einbußen sind bei diesen besonders hoch, weil sie kein Kurzarbeitergeld beanspruchen können, denn sie zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.

In Deutschland hat die Tarifbindung deutlich an Bedeutung verloren – unterschiedlich nach Branche und Unternehmensgröße. Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen könnten die betroffenen Arbeitnehmer:innen besser von allgemeinen Lohnsteigerungen profitieren und müssten diese nicht mehr individuell mit ihrem Arbeitgeber aushandeln.

»Auch eine stärkere Tarifbindung würde sicher dazu beitragen, den Niedriglohnsektors weiter zu verkleinern. Aber auch die Eindämmung von Minijobs würde zu einem Rückgang des Niedriglohnsektors beitragen, denn immerhin etwa ein Drittel aller Niedriglohnbeschäftigten sind Minijobber:innen.«[2]

Verstöße gegen das Mindestlohngebot gehören heute zum Alltag. Schätzungen aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zum Umfang der Umgehungen des Mindestlohns ergeben in einer mittleren Variante rund 2,4 Mio. Betroffene. Eine verbesserte Kontrolle des Niedriglohnsektors würde zwar die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor nicht reduzieren, jedoch dürften die Gehälter der Betroffenen durch eine verbesserte Kontrolle steigen.

Schließlich müsste es eine deutliche Aufstockung des Mindestlohns geben. »Der bisher geltende gesetzliche Mindestlohn wirkt sich nur in begrenztem Maße auf den Umfang des Niedriglohnsektors aus. Das liegt vor allem an der auch im europäischen Vergleich geringen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Zudem blieb die Entwicklung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung deutlich hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück. Der gesetzliche Mindestlohn erfüllt damit lediglich die Funktion, das Ausfransen des Lohnspektrums nach unten zu begrenzen.« [3]

Es bleibt abzuwarten, ob ein solcher Reformmix, der ein zentraler Baustein einer sozial-ökologischen Transformationsagenda sein müsste, in der 20. Legislaturperiode eine Mehrheit findet. Eine nach den aktuellen Kräfteverhältnissen durchaus denkbare »Deutschland-Koalition« aus CDU/CSU, FDP und SPD verspricht für die Zukunft der Lohnarbeit in diesem Lande allerdings wenig positive Impulse. Die SPD geriete erneut in eine Situation, Haltelinien auszuhandeln, die den Erfordernissen einer Aufwertung der Lohnarbeit nicht gerecht werden.

Anmerkungen

[1] Sozialpolitik-aktuell.de, Niedriglohnbeschäftigung: Rückgang im Osten lässt Niedriglohnsektor schrumpfen, http://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Einkommen-Armut/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII32_Thema_Monat_07_2021.pdf. Die Darstellung in diesem Beitrag stützt sich im Wesentlichen auf diese Ausarbeitung.
[2] Ebd.
[3] Ebd.

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