9. April 2019 Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Niedriglöhne und unzureichender Mindestlohn

Hauptgründe für die tiefe soziale Kluft

Oft schlecht bezahlt: Friseur*innen. Foto: shameersrk/pixabay

Trotz langer Boom-Phase (die »fetten Jahre«) arbeitet immer noch etwa ein Viertel der Lohnabhängigen in Deutschland zu Niedriglöhnen. Und: Mindestlöhne reichen selbst in Vollzeit nicht annähernd aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken und eine würdevolle Existenz im Alter zu gewährleisten.

Die Konjunktur schwächelt neuerdings, aber negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt erwarten wir erst in der näheren Zukunft. Trotz Erhöhung des Mindestlohnes auf 9,19 Euro gilt in Deutschland: Auch wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, bleibt in der Armut stecken.

Als Niedriglöhne werden Bruttostundenlöhne bezeichnet, die geringer als zwei Drittel des Medianstundenlohns aller Beschäftigten in Deutschland sind. Als Grundlage für die Berechnung haben Markus Grabka und Carsten Schröder in einer aktuellen DIW-Studie[1] den vereinbarten Stundenlohn verwendet. Für das Jahr 2017 betrug der Medianstundenlohn aller abhängigenBeschäftigungsverhältnisse danach rund 16,20 Euro und die Niedriglohnschwelle 10,80 Euro.

Der im Jahr 2015 eingeführte Mindestlohn (8,50 Euro die Stunde, im Jahr 2017 auf 8,84 Euro angehoben) liegt unterhalb der Niedriglohnschwelle. »Der Mindestlohn hat zwar dazu beigetragen, dass die Löhne im unteren Bereich der Lohnverteilung zumindest bis zum Jahr 2016 kräftig gestiegen sind, am Umfang des Niedriglohnsektors haben sie aber nichts Wesentliches verändert,« so Markus Grabka vom DIW.

Im europäischen Vergleich[2] hat die Bundesrepublik einen der größten Niedriglohnsektoren. Die höchsten Anteile wurden 2014 in Lettland (25,5%), Rumänien (24,4%), Litauen (24,0%) und Polen (23,6%) verzeichnet, gefolgt von Estland (22,8%), Deutschland (22,5%), Irland (21,6%) und dem Vereinigten Königreich (21,3%). Dahingegen waren weniger als 10% der Arbeitnehmer*innen in Schweden (2,6%), Belgien (3,8%), Finnland (5,3%), Dänemark (8,6%), Frankreich (8,8%) und Italien (9,4%) Niedriglohnempfänger*innen.



Mitte der 1990er Jahre lag der Anteil der Beschäftigten mit einem Niedriglohn in Deutschland noch bei rund 16%. Nach 1997 ist eine starke Ausweitung dieses Lohnsegments zu beobachten. Seit dem Jahr 2008 verharrt der Anteil konstant bei fast 24%. Da gleichzeitig die Beschäftigung insgesamt deutlich zugenommen hat, bedeutet der konstante Anteil auch, dass im Jahr 2017 7,9 Mio. abhängig Beschäftigte einen Lohn für ihre Haupttätigkeit unterhalb der Niedriglohnschwelle erhielten. Das waren 2,9 Mio. Beschäftigte (46%) mehr als noch 1995, so eine aktuelle Untersuchung des DIW.[3]



Wer ist hauptsächlich vom Niedriglohn betroffen?

Einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Niedriglöhnen findet sich bei lohnabhängigen Frauen, jungen Erwachsenen, Ostdeutschen und Migrant*innen. 30% aller Frauen, 56% der unter 25-Jährigen, 34% der Ostdeutschen und über 30% der Beschäftigte mit (direktem oder indirektem) Migrationshintergrund erhalten Stundenlöhne unter der Niedriglohnschwelle.

In der DIW-Untersuchung wurden zum ersten Mal auch detaillierte Informationen über Nebentätigkeiten herangezogen. Unter Berücksichtigung von Nebentätigkeiten lag die Niedriglohnschwelle im Jahr 2017 bei rund 10,80 Euro. Der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit einem Lohn unterhalb dieser Schwelle lag im selben Jahr bei 24,5% oder neun Millionen Beschäftigungsverhältnissen. Bei mehr als 60% der abhängigen Nebentätigkeiten wird ein Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle gezahlt. Dabei handelt es sich häufig um Minijobs. Tatsächlich lagen die Löhne von rund drei Vierteln der Minijobverhältnisse im Jahr 2017 unterhalb der Niedriglohnschwelle.

Mehrfachbeschäftigung auf dem Vormarsch

Auf die wachsende Bedeutung der Mehrfachbeschäftigung weist eine weitere aktuelle Studie des WSI[4] hin. Im Jahr 2017 waren danach insgesamt 3,3 Mio. Menschen mehrfachbeschäftigt. Die meisten von ihnen übten neben ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen geringfügig entlohnten Nebenjob aus: 2,7 Mio. Erwerbstätige wählten diese Kombination. Aber auch die Selbstständigkeit als Nebentätigkeit hat an Attraktivität gewonnen: Eine zweite Erwerbstätigkeit wird deutlich häufiger in Form einer selbstständigen Beschäftigung ausgeübt als eine erste (oder einzige) Erwerbstätigkeit. Während die Anzahl der Selbstständigen im Haupterwerb in den letzten Jahren rückläufig war, nahm sie im Nebenerwerb zu.

Im Vergleich zum Jahr 2016 war Mehrfachbeschäftigung 2003 nur halb so verbreitet: Damals hatten lediglich 4,4% der Beschäftigten mehr als einen Job. Der erhebliche Anstieg der Mehrfachbeschäftigungen fällt zeitlich zusammen mit der im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung 2003 eingeführten Anhebung der Verdienstgrenzen von Minijobs von 325 auf 450 Euro sowie der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und der Einkommenssteuer. Seither wird ein Minijob, der neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, nicht mehr zur Hauptbeschäftigung dazugezählt und ist nicht mehr abgabenpflichtig. Diese Regelung ist im internationalen Vergleich einzigartig.



Um einen Überblick über die Beschäftigungsstrukturen, die Arbeitsbedingungen und die Motive für Mehrfachbeschäftigung zu gewinnen, haben die Wissenschaftler*innen des WSI eine Online-Befragung von 545 Betroffenen ausgewertet. Von den Befragten haben 93% zwei Jobs, 7% sogar mehr als zwei. Ihre Haupttätigkeit üben 82% als abhängig Beschäftigte aus, ihre Nebentätigkeit dagegen nur 51%. Männer, Ältere und Hochqualifizierte sind besonders oft selbstständig.

Ein wichtiges oder sehr wichtiges Motiv für die Aufnahme eines Zweitjobs war für zwei Drittel der Befragten das Einkommen aus dieser Tätigkeit. Bei über der Hälfte waren »finanzielle Not« oder »finanzielle Schwierigkeiten« ausschlaggebend. Knapp ein Viertel konnte keine Vollzeitstelle finden und musste so das Einkommen aufstocken.



Bei den Nebenjobs handelt es sich oft um Helfertätigkeiten. Drei Viertel der Befragten sind dabei sowohl in einer anderen Branche als auch in einem anderen Berufsfeld tätig als in ihrem Hauptjob. Die Qualifikationsanforderungen sind im Hauptberuf meistens höher: Nur 10% brauchen hier keine Ausbildung, bei den Nebenjobs gilt das für 59%.

Das Einkommen aus der Nebentätigkeit fällt der Studie zufolge in der Regel gering aus: Zwei Drittel der Nebenjobber*innen verdienen maximal 450 Euro, nur ein Zehntel von ihnen kommt auf 1.000 Euro oder mehr. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt im Schnitt acht Stunden pro Woche, Mehrarbeit fällt bei 17% der Befragten regelmäßig an. Rechnet man die Dauer der Haupttätigkeit dazu, ergebe sich oft eine bedenkliche Arbeitsbelastung, warnen die Forscher*innen: In Summe arbeitet ein Drittel der Befragungsteilnehmer*innen wöchentlich 50 Stunden und mehr, 13% kommen sogar auf mindestens 60 Stunden.

Auch was die sonstigen Arbeitsbedingungen angeht, müssen Mehrfachbeschäftigte genügsam sein: Fast die Hälfte von ihnen arbeitet im Nebenjob auf Abruf. Von einem Betriebsrat werden während der nebenberuflichen Tätigkeit nur 12% vertreten, Weiterbildung erhalten 26%.

Die Niedriglohnfalle

Die Ausweitung des Niedriglohnsektors wurde auch mit dem Versprechen begründet, dass niedrig entlohnte Jobs für Arbeitslose ein Sprungbrett in Beschäftigung bieten, und dass sich diese Berufserfahrung später in höheren Löhnen niederschlägt. In der DIW-Untersuchung wurde das anhand der Mobilität zwischen sechs Lohnsegmenten in Vier-Jahres-Zeiträume seit 1995 überprüft.

Insgesamt befand sich danach über die Hälfte der Beschäftigten über die Zeiträume hinweg drei Jahre später immer noch im ursprünglichen Lohnsegment. Betrachtet man nur den Niedriglohnbereich, so verharrten im Zeitraum 2014 bis 2017 beinahe zwei Drittel der Beschäftigten (62%) dort. Diejenigen, die eine Lohnverbesserung zu verzeichnen hatten, sind mehrheitlich in das nächsthöhere Lohnsegment aufgestiegen (66,6 bis 90% des Medianlohns). Die Aufstiege in obere Lohngruppen betreffen zum großen Teil Personen, die während der Ausbildung oder des Studiums einfache Jobs ausgeübt haben und später in ihrem erlernten Beruf einsteigen und deutlich höhere Löhne erhalten.

In Deutschland konnte ein alleinstehender Erwachsener ohne Kinder bei dem alten Mindestlohn von 8,84 pro Stunde nach Steuern und Sozialabgaben noch 1.110,50 Euro mit nach Hause nehmen. Nur 14,50 Euro trennen dieses Einkommen von der offiziellen Armutsschwelle. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro pro Stunde ändert nicht viel an Armutsgefährdung der Mindestlohnempfänger*innen in Deutschland: Bei Vollzeitbeschäftigung ergibt das nach Schätzungen um die 35 Euro netto pro Monat zusätzlich, was einen deutschen Lohnabhängigen immer noch kaum über die Armutsschwelle hinaushebt.

Der Niedriglohnsektor erweist sich insgesamt für die meisten Lohnabhängigen keineswegs als Übergang oder gar Sprungbrett in ein besseres Beschäftigungsverhältnis. Vielmehr gibt es eine Niedriglohnfalle. Der Niedriglohnsektor, zu dem viele Minijobs gehören, sollte eingedämmt werden.


Was zu tun wäre

Um die Prekarisierung der Lohnarbeit und damit den Niedriglohnsektor einzudämmen, ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich. Dazu gehört zum einen die Abschaffung bzw. striktere Regulierung von Mini-Jobs, Leiharbeit, Werkverträgen etc. Die betroffenen Beschäftigten würden dann besser entlohnt, würden Sozialversicherungsansprüche erwerben sowie bessere Urlaubsansprüche oder Krankheitsfortzahlungen.

Zweitens geht es um eine deutliche Anhebung des Mindestlohns jenseits der Niedriglohnschwelle. Die in der SPD in Aussicht gestellte Anhebung auf 12 Euro wäre hier ein wichtiger Schritt. Drittens müssen die politischen Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die Gewerkschaften gestärkt werden und es verstärkt zu kollektiven Tarifvereinbarungen in nicht-tarifgebundenen Bereichen kommt, denn gerade im Niedriglohnsektor ist die Tarifbindung äußerst gering. Viertens aber geht es auch um eine bessere Alterssicherung für die Lohnabhängigen, die lange im Niedriglohnbereich gearbeitet haben. Hier könnte die von der SPD geplante »Respekt-Rente« eine erste wichtige Verbesserung bringen.


[1] Markus Grabka/Carsten Schröder, Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen, DIW-Wochenbericht 14/2019.
[2] Vgl. Eurostat (2016): Verdienststrukturerhebung. Jeder sechste Arbeitnehmer in der Europäischen
Union ist Niedriglohnempfänger. Pressemitteilung 246/2016 vom 8. Dezember 2016 (online verfügbar).
[3] Markus Grabka/Carsten Schröder, Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen, DIW-Wochenbericht 14/2019.
[4] Sebastian Graf/Jutta Höhne/Alexander Mauß/Karin Schulze Buschoff: Mehrfachbeschäftigungen in Deutschland, WSI-Report Nr. 48, März 2019.

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