1. September 2017 Bernhard Sander: Arbeitsmarkt»reform« per Dekret

Macron macht Ernst – für die Unternehmer

Foto: Pablo Tupin-Noriega (CC BY-SA 4.0)

Der Weg, die Arbeitsmarktflexibilisierung in Frankreich per Ordonanzen (also Regierungserlassen) durchzusetzen, war schon vor den Sommerferien von der Parlamentsmehrheit der Bewegung »Die Republik voran!« bewilligt worden, ohne dass diese demokratische Selbstkastration noch besondere Proteste hervorgerufen hätte.

Jetzt hat die Regierung Édouard Philippe das neue Ent-Regelungswerk den Gewerkschaften vorgelegt. Die jahrelange Zermürbungstaktik der Regierungen unter François Hollande hat die Kampfkraft der Gewerkschaftsbünde geschwächt und ihre Uneinigkeit gefördert. Die radikalste Gewerkschaft CGT, die für den 12. September bereits Proteststreiks angekündigt hat, erklärte nun, »alle Befürchtungen« hätten sich »bewahrheitet«. Die gemäßigte CFDT bezeichnet sich als »enttäuscht«, schließt sich den Protesten aber trotzdem nicht an. Auch die bisher schwankende Force Ouvrière (FO) verzichtet vorläufig auf offenen Widerstand. Vor einem Jahr hatte die FO die Opposition gegen eine erste Arbeitsmarktreform unter Präsident Hollande angeführt.

Emmanuel Macron zieht vor allem jetzt die Dossiers nach, die in der letzten großen Streikwelle abgewehrt werden konnten. Da die Regierung nun das Handeln an sich reißt, wird der Nachkriegskonsens des Paktes des CNR (Nationalen Widerstands-Rats), in dem die Sozialparteien direkt und ohne Beteiligung von Parteien und Einmischung des Staat die sozialökonomischen Grundstrukturen des fordistischen Frankreich vereinbart hatten, endgültig zu Grabe getragen. Darin liegt die politische Bedeutung dieses cäsaristischen Aktes weit jenseits der unmittelbaren sozial-ökonomischen Wirkung. Diese Ausschaltung der Gewerkschaften findet den Beifall des Unternehmerverbandes.

Die Verordnungen dienen verschiedenen Zielen. Um international an Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen und die Investoren nach Frankreich zurückzuholen, will Ministerpräsident Philippe Kündigungen erleichtern. Die französischen Unternehmen stellten vor allem deshalb keine neuen MitarbeiterInnen ein, weil sie Angst hätten, sich im Notfall nicht mehr – oder nur sehr kostspielig – von ihnen trennen zu können.

Neuerdings werden die Abfindungen für Entlassungen gedeckelt. Wer zum Beispiel nach zwei Jahren geht, erhält höchstens drei Monate Lohn. Nach 30 Jahren Mitarbeit gibt es höchstens noch 20 Monatslöhne. Auch die Mindestabfindungen werden festgeschrieben. Die gemäßigte Gewerkschaft CFDT setzte sich auch mit einem anderen Anliegen durch: Die Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen wurden generell um 25% erhöht. In Deutschland gilt meistens die Faustregel von einem Monatsgehalt je Betriebszugehörigkeitsjahr. Entlassungen gelten demnächst als gerechtfertigt, wenn die französische Niederlassung eines internationalen Konzerns Verlust schreibt. Bisher musste der ganze Konzern in den roten Zahlen stecken. Philippe will so ausländische Firmen anziehen: Sie sollen sich leichter aus Frankreich zurückziehen können, wenn ihre dortige Niederlassung scheitert.

Diese Erleichterungen für Großunternehmen sind nicht nur deswegen zu kritisieren, weil auch in Frankreich die systematische Steuervermeidung durch Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steuerparadiese das lukrative Business einer ganzen Heerschar von Beratern, Juristen, Buchprüfern usw. geworden ist. Es ist auch angesichts der Ertragslage der börsennotierten Unternehmen (CAC 40) skandalös. In der Summe, so verkündete Le Monde am Tag der Veröffentlichung des neuen Arbeitsrechts, haben die 40 Werte, die den Index bilden, zusammen rund 51,6 Mrd. Euro Gewinne ausgewiesen, 25% mehr als im Vorjahres-Halbjahr.

Die Klein und Mittelbetriebe sind das zweite Ziel der Macron-Maßnahmen. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten machen 95% aller Betriebe des Landes aus. Der Organisationsgrad der Gewerkschaftsbünde, der landesweit bei nur 8% liegt, ist in diesem Unternehmenstyp verschwindend gering. Der Verbandspräsident der mittelständischen Unternehmen (CPME), François Asselin, kommentierte: »Auf dem sozialen Gebiet sind viele unserer Forderungen erhört worden.« Es ist zweifelhaft, ob damit – wie die Regierung verkündet hat – die »wirtschaftliche Attraktivität in der Fläche gestärkt« wird, in der das Firmensterben, die Auslandsverlagerung und der Zug zu den Ballungsgebieten das produzierende Gewerbe haben ausbluten lassen.

Über Abweichungen von der 35-Stunden-Woche oder über das Einfrieren von Löhnen verhandeln sie künftig selbst, auch wenn es im Unternehmen keinen Betriebsrat gibt. Bei Firmen mit weniger als 20 Angestellten kann der Chef künftig direkt mit dem Personal verhandeln. Auch bei weniger als 50 Angestellten muss er nicht mit den Gewerkschaften sprechen und kann Betriebsabstimmungen ansetzen, um Kollektivverträge auszuhebeln – auch bei Prämien oder der Arbeitszeit.

Da Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten weiterhin nicht zur Bildung eines Betriebsrats verpflichtet sind, kann der Unternehmer direkt mit einem gewählten, aber keiner Gewerkschaft angehörenden Belegschaftsvertreter Abkommen aushandeln. Der Unternehmerverband MEDEF hatte gefordert, die Grenze bei 300 Beschäftigten zu ziehen. In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten sollen laut dem Entwurf der Betriebsrat und die Fachkommissionen für Hygiene und Arbeitssicherheit zu einem Gremium zusammengelegt werden. Dadurch sinkt die Zahl der von der Arbeit freizustellenden Belegschaftsvertreter.

Einerseits stellt diese Regelung einen gewissen Schutz für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen dar, da künftig Branchentarifverträge automatisch gelten, wenn auf Betriebsebene keine Einigung erzielt wird. Doch andererseits stellt die De-Regulierung einen Anreiz zum Outsourcing dar, um Tarifverträge auszuhebeln.

Künftig sollen die Sozialpartner auf Branchenebene obendrein einen neuen Typ von Arbeitsvertrag aushandeln dürfen, der eine Mischung aus den heutigen, stark geschützten Langzeit- und den befristeten Kurzzeitverträgen darstellt.

Die Kürzung des Wohngeldes, die Erhöhung der Allgemeinen Sozialabgabe durch Einbeziehung der SozialrentnerInnen, die verordnete Nullrunde im Öffentlichen Dienst, die Verschiebung der versprochenen Steuererleichterungen ins kommende Jahr und die jetzt verkündeten Arbeitsmarktreformen lassen die Popularitätswerte von Präsident Macron bereits einem sehr frühen Zeitpunkt seiner Amtszeit auf die Rekordtiefen seiner Vorgänger stürzen.

Am Tag der Verabschiedung durch das Kabinett (23.9.) will Jean-Luc Mélenchon mit einer Straßenkundgebung beweisen, dass die Bewegung »La France Insoumise« die soziale Opposition im Land darstellt. Hier heißt die neue Parole »vorgezogene Neuwahlen«.

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