5. Oktober 2015 Otto König/Richard Detje: »Union Busting« – Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Ibrahim Ergin

Meyer-Werft flüchtet vor Mitbestimmung in Steueroase

Es sind beeindruckende Bilder, wenn luxuriöse Kreuzfahrtschiffe – über 300 Meter lang, 41 Meter breit, 18 Decks hoch – im Schritttempo die Ems abwärts Richtung Nordsee gezogen werden. Die »Kleinstädte auf See« werden auf der Meyer-Werft in Papenburg gebaut, 1795 gegründet, bis heute im Familienbesitz.

Die Werft gehört zu den wenigen florierenden deutschen Schiffbauern – bis 2020 sind die Auftragsbücher voll. Neben dem Stammsitz gehören zur Unternehmensgruppe die Neptun-Werft in Rostock, wo Flusskreuzfahrtschiffe gebaut werden, und seit August 2014 die finnische Tukur-Werft, die direkt an der Ostsee gelegen problemlos XXL-Kreuzfahrtriesen bauen kann. An den drei Standorten arbeiten insgesamt rund 5.000 Menschen, davon 3.300 in Papenburg zuzüglich rund 20.000 bei Zulieferern.

Doch die Werft in Papenburg durchschifft derzeit unruhige Gewässer. Nach der Affäre um Leih- und Werkvertragsarbeiter, Mitbestimmung, Standortsicherungsvertrag und Masterplan folgte die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Ibrahim Ergin. Beim Festakt zum »90-jährigen Bestehen des Betriebsrates« im Frühjahr dieses Jahres hatte der Firmenpatriarch noch die »Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung« gewürdigt. Diese habe immer dann gegolten, wenn der Standort von außen infrage gestellt worden sei, wie etwa bei der Diskussion um die Emsvertiefung oder beim Bau des Sperrwerks« (Neue Osnabrücker Zeit [OZ], 13.3.2015). Sechs Monate später trägt Bernard Meyer die hoch gelobte »Sozialpartnerschaft« zu Grabe.

Am 18. September, an jenem Tag, an dem der neue Luxusliner »Norwegian Escape« die Papenburger Meyer Werft verließ, stellte die Werftleitung dem Betriebsratsgremium die »Anhörung zu der fristlosen Kündigung« des Betriebsratsvorsitzenden Ibrahim Ergin zu.[1] Begründung: In den Jahren 2011 und 2012 soll er neu eingestellte Auszubildende »genötigt« haben, in die IG Metall einzutreten.

Der Personalchef der Meyer-Werft, Paul Bloem,[2] der von 1987 bis 1998 selbst das Amt des Betriebsratsvorsitzenden auf der Werft innehatte, erhob in einem nachgeschobenen Facebook-Eintrag, ohne Ergin beim Namen zu nennen, Vorwürfe wie »Nötigung und Freiheitsberaubung«. Mit Blick auf die eingeleitete Kündigung postete er: »Wenn eine junge Frau eingesperrt wird bis sie unterschreibt, was würdet ihr denken«. Auf Befragen stellte Werftsprecher Günther Kolbe klar, dass Bloem die Mitteilung zwar privat veröffentlicht habe, fügte jedoch hinzu, dass dieser als Mitglied der Geschäftsleitung auch für das Unternehmen spreche.

Das Kündigungsbegehren des Arbeitgebers stützt sich auf die Aussagen zweier junger Frauen und Männer.[3] Aus den – dem NDR – vorliegenden »undatierten« Schreiben, in denen drei bis vier Jahre zurück liegende Gespräche des damaligen Vertrauensleutesprechers mit den Auszubildenden dokumentiert sind, geht hervor, dass dieser gedroht haben soll, ohne Mitgliedschaft in der IG Metall erhielten sie nach Ende der Ausbildung »keine Festanstellung«.

Dass die Stellungnahmen der beiden Frauen identische Formulierungen enthalten, erklärte eine Werft-Vertreterin damit, dass »die beiden kürzlich zusammengezogen« seien. Die gemeinsame Erklärung der beiden männlichen ehemaligen Auszubildenden hat nur einer der beiden unterschrieben. Auffällig ist auch, dass die Werft-Verantwortlichen ungefragt die Beteuerung hinterherschieben, sie hätten »die Aussagen der jungen Leute nicht beeinflusst.« (NDR, 28.9.2015)

Wie zu erwarten, verweigerte der 25-köpfige Betriebsrat einstimmig die »Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung« ihres Vorsitzenden, mit der Rückendeckung von rund 2.500 Werftarbeitern in einer Betriebsversammlung. Daraufhin stellte die Geschäftsführung beim Arbeitsgericht Lingen den Antrag, gemäß § 103 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz die »fehlende Zustimmung des Betriebsrates« zur außerordentlichen Kündigung ersetzen zu lassen, damit diese vollzogen werden kann.

Der Vorgang ist pikant, wurde doch der Betriebsrat der Meyer-Werft erst im vergangenen Jahr für sein Projekt »Angeschoben – Tarifvertrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Werkvertragsbeschäftigten« mit dem Sonderpreis in der Kategorie »Fair statt prekär« beim »Deutschen Betriebsrätepreis« ausgezeichnet. Nachdem im Juli 2013 zwei rumänische Arbeiter, die auf der Werft beschäftigt waren, bei einem Brand ums Leben gekommen waren, war auf Initiative des Betriebsrats eine Task Force gebildet worden, die systematisch die Arbeitsbedingungen der Werkvertragsbeschäftigten untersucht. Das Recht dazu wurde u.a. in einem zwischen der IG Metall Küste und der Papenburger Geschäftsführung abgeschlossenen Haustarifvertrag festgeschrieben.[4]

Warum jetzt diese Kündigung? Zu den ihm gemachten Vorwürfen erklärt Ibrahim Ergin u.a.: »Es war vereinbarte und gelebte Praxis, dass die Vertrauenskörper im Rahmen der im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen betrieblichen Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung und Betriebsrat selbstverständlich auch für die Gewerkschaft Werbung machen dürfen.« Die konstruierten Vorwürfe sind für ihn und seine Kollegen Teil einer »Union-Busting«-Strategie gegen Betriebsrat und IG Metall. Untermauert wird diese Annahme durch Medienberichte, dass der als »Betriebsrätefresser« bekannte Rechtsanwalt Helmut Naujoks[5] zu »Informationsgesprächen« vor Ort war, obwohl die Werft offiziell von der Oldenburger Kanzlei Hühne Klotz & Partner vertreten wird.

Offenkundig will Firmenpatriarch Bernard Meyer an Ibrahim Ergin ein Exempel statuieren, weil sich dieser im Frühsommer aktiv für die Wahl eines Aufsichtsrates im Unternehmen sowie für die Leiharbeiter des Unternehmens EDL Ems Dienstleistungs GmbH eingesetzt hat. Eine mitbestimmungsfeindliche Managementorientierung trete häufig in inhaber- und familiengeführten Unternehmen auf, stellten die WSI-Wissenschaftler Martin Behrens und Heiner Dribbusch bereits früher in ihrer Befragung »Wie man Betriebsräte abblitzen lässt« fest (Mitbestimmung 6/2012).

Die Interessenvertretung – Betriebsrat und IG Metall – wurden im Juni dieses Jahres kalt erwischt, als öffentlich wurde, dass die Holding der Meyer Werft ihren Unternehmenssitz nach Luxemburg als europäische Aktiengesellschaft (SE) verlegt. Auch die niedersächsische Landesregierung zeigte sich überrascht, nachdem unter ihrer Moderation ein Standortsicherungsvertrag abgeschlossen worden war, in dem sich das Land verpflichtete, dafür zu sorgen, dass auch künftig Luxusliner über die Ems Papenburg verlassen können und die Werft die in Europa zugelassenen Innovationshilfen bekommt.[6] Im Gegenzug sagte die Geschäftsführung der Meyer-Werft zu, den Standort zu erhalten und die Arbeitsplätze bis 2030 zu sichern.

Doch schon bald verschärfte sich der Ton. Nachdem die Arbeitgeberseite die »tripartistische Vereinbarungspolitik« beendet hatte, kündigten die Arbeitnehmervertreter den Konsens auf, wegen der guten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens nicht auf die Einrichtung eines Aufsichtsrates zu drängen (Neue OZ, 26.9.2015).[7] Doch als die Gewerkschaft erwog, die Wahl des Gremiums rechtlich zu erzwingen, war es zu spät. Ein von der IG Metall in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Ergebnis: Die Werft hat in Sachen Verlegung des Firmensitzes längst Fakten geschaffen. »Das Unternehmen sitzt nicht mehr in Deutschland und damit ist rechtlich für uns nichts mehr zu machen«, bedauerte Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall-Küste (Neue OZ, 7.8.2015).

Während die Geschäftsführung eine geplante »Steuerflucht« vehement bestreitet, gibt Bernard Meyer unverhohlen zu, dass er mit dem Umzug einen »Aufsichtsrat vermeiden will«, in dem die Arbeitnehmer durch ihre Vertreter mitbestimmen können. Ein großer Vorteil des Unternehmens sei es, schnell und flexibel entscheiden zu können. Dies lasse ein Aufsichtsrat nicht zu. Die Ansage des Werf-Chefs lautet: Das Unternehmen wolle nicht auf Dauer bei strategischen Entscheidungen vom Wohlwollen der Arbeitnehmervertretung abhängig sein.

Während die »Aufsichtsrats-Verhinderungsstrategie« die öffentliche Debatte dominierte, kochte ein zweites Thema hoch: Von den 460 Leiharbeitern der EDL GmbH, die unter anderem für die Meyer-Werft arbeitet, sollen 120 ihre Jobs verlieren, während die anderen künftig über Werkverträge beschäftigt werden sollen. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfordere eine Änderung des Geschäftsmodells, begründete EDL-Geschäftsführer Onno Behrends die geplante Umstrukturierung. Dies hätte nicht nur eine materielle Schlechterstellung der Betroffenen aufgrund des Wegfalls der tarifvertraglich vereinbarten Branchenzuschläge zur Folge, sondern auch, dass der Betriebsrat der Werft nicht mehr für ihre Belange zuständig wäre.

In einer Mitgliederversammlung der IG Metall im Juli in Leer sicherte der Betriebsratsvorsitzende Ibrahim Ergin den EDL‘ern die Unterstützung der Werftarbeiter zu: »Wir stehen voll und ganz hinter euch. Ihr gehört mit zu uns.« Dabei schloss er die Möglichkeit eines Streiks nicht grundsätzlich aus. EDL-Beschäftigte, von denen viele als Kran- oder Staplerfahrer auf der Werft tätig sind, seien durchaus in der Lage, »den Laden innerhalb von drei bis vier Stunden lahmzulegen«, soll Ibrahim Ergin laut einem Bericht des NDR ausgeführt haben (13.7.2015). Wenige Tage später erklärte das Unternehmen an, den Betriebsratschef vor die Tür setzen zu wollen.

[1] Ibrahim Ergin begann 1994 auf der Meyer Werft eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker. Vor 21 Jahren wurde er zuerst in die Jugendvertretung, später in den Betriebsrat gewählt. Er war freigestelltes Betriebsratsmitglied, Vorsitzender des IG Metall-Vertrauenskörpers und stellv. Betriebsratsvorsitzender, bevor er im Februar 2015 zum Vorsitzenden des Gremiums auf der Werft in Papenburg gewählt wurde.
[2] Paul Bloem war vor seinem Wechsel in die Funktion des Personal-Chefs von 1987 bis 1998 Betriebsratsvorsitzender der Meyer-Werft. Als gewerkschaftlicher Interessenvertreter rief er im März 1987 unter tosendem Beifall den 30.000 KollegInnen auf dem Rathausplatz in Hattingen, die um den Erhalt der Thyssen Henrichshütte kämpften, zu: »Jeder, der uns unsere Arbeit nimmt, jeder der uns und unseren Familien die Existenzgrundlage nimmt, jeder der aus Gewinn, aus Profitsucht heraus die Auseinandersetzung mit uns will, sie provoziert – der soll wissen, dass er eine Auseinandersetzung bekommt mit unseren Herzen, mit unserer Kraft, mit unserem Glauben an einen gerechten Kampf für die Zukunft.«
[3] Inzwischen hat die Unternehmensleitung den Vorwurf »Freiheitsberaubung« nach Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage einer Auszubildenden wieder fallen gelassen, die behauptet hatte, Ergin habe »die Tür seines Büros von innen abgeschlossen und erst wieder geöffnet, nachdem sie das Beitrittsformular für die IG Metall unterschrieben habe«.
[4] Otto König/Richard Detje: Druck auf Politik und Unternehmen verstärken. Dumping per Werkvertrag, Sozialismus Aktuell, 18.10.2013.
[5] Otto König: Kampf mit harten Bandagen. Union Busting bei der Fast-Food-Kette Burger King, in: Sozialismus 9-2013.
[6] Die Landesregierung hat auch in der Vergangenheit enorme Mittel im dreistelligen Millionenbereich für die Ausbaggerung und Begradigung der Ems sowie den Bau des Ems-Sperrwerks bereit gestellt, um den Fluss für die Kreuzfahrtriesen aufzustauen.
[7] Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 regelt, dass Betriebe mit mehr als 2.000 Beschäftigten einen Aufsichtsrat bilden müssen, der zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt werden muss.

 

 

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