10. Februar 2019 Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Lebensleistung verdient Respekt

Respekt-Rente

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Sozialdemokratie mit dem Projekt einer Grundrente politisch in die Offensive gebracht. Lebensleistung verdient Respekt – diese Botschaft trifft den Nerv eines Großteils der Bevölkerung, die auch in Deutschland eine immense Wut aufgebaut hat.

Angesichts des realen Verfalls der Leistung für engagierten Arbeitseinsatz und den damit erzwungenen Verzicht auf die Partizipation an den Produktivitäts- und Zivilisationsfortschritten in der kapitalistischen Gesellschaft ist die Aufwertung der Arbeitskraft eine Herausforderung an die politische Linke. Die Führung des SPD hat offensichtlich begriffen: Es gilt den Wert der Arbeit zu stärken durch einen auskömmlichen Mindestlohn, anständige Tariflöhne, existenzsichernde Renten – kurz durch Stärkung der gewerkschaftlich organisierten Lohnarbeit.[1] Die konservativen Verteidiger der sozialen Ungleichheit höhnen daher: Zur Rettung der 15%-SPD sei nun wohl jedes Mittel recht und die demokratische Linke gehe zur Plünderung der Sozial-und Staatskassen über.

Worum geht es bei der Respekt-Rente? Die Renten von bis zu vier Millionen Geringverdiener*innen sollen spürbar gesteigert werden. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr Geld bekommen als jemand, der das nicht getan hat. Das Vorhaben ist auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthalten. Demnach soll die neue Grundrente ein Alterseinkommen 10% oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren und an all jene ausgezahlt werden, die 35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Allerdings ist im Koalitionsvertrag die Grundrente an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden, die SPD will diese entfallen lassen.

Eine Nebensächlichkeit? Im Gegenteil: Aktuell beziehen ca. 550 000 Senior*innen Grundsicherung im Alter, unter ihnen 130.000 mit mindestens 35 Beitragsjahren zur Rente. Mehrkosten laut GROKO- Koalitionsvertrag 0,2 Mrd. Euro jährlich. Von dem Projekt der SPD-Respekt-Rente sollen dagegen 3-4 Mio. Senior*innen partizipieren. Kosten: ca. fünf Mrd. Euro. Grund für diese andere Dimension: Mit dem Rentenbescheid ohne bürokratische Bedürftigkeitsprüfung entfällt die hohe Quote derjenigen, die auf die schon jetzt auf die ihnen zustehende soziale Leistung verzichten – aus vielen Gründen, vor allem falscher Scham.

Mit dieser politischen Initiative hat die SPD den christdemokratischen Koalitionspartner auf dem falschen Fuß erwischt. Während der Wirtschaftsflügel im Chor mit der FDP das Reformvorhaben als »unbezahlbar« kritisiert, signalisiert der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef-Laumann vorsichtige Zustimmung: »Ich finde, das ist eine Grundlage, um darüber zu diskutieren. Heils Konzept deckt sich zum Teil mit dem Programm der Union. Auch wir sagen, wer 35 Jahre morgens aufgestanden ist, der hat es verdient, einen Aufschlag auf die Rente zu bekommen, wenn die Rente andernfalls nicht reicht. … Ich appelliere deshalb an alle: Lasst uns das Vorhaben nicht wieder kaputtreden, wie das schon bei der früheren Arbeitsministerin Ursula von der Leyen war.« Allerdings ist Laumann gegen den völligen Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung. Er plädiert stattdessen dafür, »das komplizierte System der Bedürftigkeitsprüfung zu vereinfachen und den Menschen dabei auch mehr entgegenzukommen«.

Laumann wendet sich auch gegen die Kritik aus der Wirtschaft an den »hohen Kosten« der Einführung einer Grundrente: »Die sollten mal etwas vorsichtiger werden. Die Unternehmen profitieren doch von dem riesigen Niedriglohnbereich, den wir in Deutschland haben – mit Löhnen, die zu einer Rente führen, von der man im Alter nicht leben kann. Die Arbeitgeber sollten auch mal darüber nachdenken, warum vor allem Niedriglöhner mit einem Verdienst von weniger als 2.000 Euro brutto in der Regel keine Betriebsrente bekommen.«

 

Die Kernelemente des Konzepts einer Grundrente

  • Die Rente soll zukünftig um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre »Grundrentenzeiten« vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit.
    Grundlage für die Berechnung sind die Entgeltpunkte (EP), die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den »Grundrentenzeiten« erworben wurden. Die Höhe der Grundrente ergibt sich aus den im Einzelfall erworbenen Entgeltpunkten und einem Zuschlag, der zu einer monatlichen Bruttorente oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung führt. Der Aufschlag soll maximal 447 Euro pro Monat betragen. Dieser Höchstbetrag wird demnach Menschen gewährt, denen lebenslang nur Mindestlohn gezahlt wurde. Mit höherem Einkommen wird der Zuschlag allmählich abgeschmolzen.
    Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro, mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro. Darauf muss sie allerdings noch Pflege und Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von rund 11% zahlen, so dass ihr netto 855,20 Euro bleiben. Aus der Grundsicherung ist sie damit heraus. Aber nur knapp. Denn ihre Grundrente liegt am Ende nur 59 Euro über der durchschnittlichen Grundsicherung.
  • Der Bundesarbeitsminister weiß, dass selbst mit diesem Aufschlag viele frühere Niedriglöhner*innen in der Grundsicherung bleiben (werden). Deshalb soll erstens für die Rentner*innen, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, ein pauschaler Freibetrag bei der Berechnung des Wohngelds von maximal 125 Euro gewährt werden. Zudem sollen die Miet- bzw. Einkommensgrenzen zum Wohngeld regelmäßig angepasst werden, um Rentnerhaushalte mit Wohngeldbezug wirklich zu unterstützen.
    Da aber selbst die Grundrente zusammen mit dem Wohngeld den »Schutz vor Altersarmut durch ein regelmäßiges Einkommen oberhalb des Bedarfs in der Grundsicherung« nicht in allen Fällen sichern kann, soll zweitens in der Grundsicherung ein Freibetrag eingeführt werden. Der Freibetrag soll 25% der individuellen Rente umfassen, maximal aber aktuell 106 Euro.
  • Die Grundrente solle nicht nur für Neu-Rentner*innen gelten, sondern auch für bisherige Rentner*innen.
  • Der Zuschlag wird aus Steuermitteln finanziert. Heil räumte ein, dass seine Pläne einen finanziellen Kraftakt bedeuten würden. Zu rechnen sei mit einem mittleren einstelligen Milliardenbetrag pro Jahr. »Aber den muss die Gesellschaft aus Respekt vor harter Arbeit schaffen.«
  • Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt werden. »Ich fände es respektlos, wenn wir diese Menschen nach einem Arbeitsleben zwingen würden, beim Amt ihre Vermögensverhältnisse darzulegen«, sagt Bundesarbeitsminister Heil. Stattdessen soll die Grundrente über die Rentenversicherung geklärt werden.

Von der vorgeschlagenen Grundrente sollen drei bis vier Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Viele Arbeitnehmer*innen, die heute im Niedriglohnbereich arbeiten müssen, könnten so im Alter aus der Grundsicherung herausgeholt werden kann.

Allerdings sind selbst für die, die von der Grundrente profitieren, die Verbesserungen ihrer Lebenssituation eher bescheiden. Denn mit der Grundrente wird für viele Rentner*innen die Armutsgrenze der EU für Deutschland [1.096 Euro (EU-SILC 2017)] in weiter Ferne bleiben. Die Sozialhilfeschwelle liegt aktuell bei 796 Euro netto. Die von Hubertus Heil beispielhaft genannte Friseurin, die 40 Jahre zum gesetzlichen Mindestlohn gearbeitet hat, erhielte mit der Grundrente netto nur 59 Euro über der durchschnittlichen »Grundsicherung im Alter«. Bei 35 Jahren zum gesetzlichen Mindestlohn brächte die Grundrente zwar 896 Euro brutto, aber eben nur 798,19 Euro netto. Das sind nur zwei Euro über der Sozialhilfeschwelle bzw. dem durchschnittlichen Gesamtbedarf der »Grundsicherung im Alter« bei Alleinstehenden.

 

Wer profitiert nicht von der Grundrente

Durch die Bedingungen, die an den Bezug der Grundrente geknüpft sind, fallen erstens alle raus, die während ihrer Lebensarbeitszeit weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdient haben, und zweitens die weniger als 35 Jahre »Grundrentenzeiten« auszuweisen haben. Das betrifft vor allem auch Menschen mit Erwerbsbiografien, die lange Zeit arbeitslos waren, denn Arbeitslosigkeit und Zeiten der Ausbildung werden in die 35 Jahre nicht eingerechnet.

Die Nicht-Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit betrifft vor allem auch Lohnabhängige in den neuen Bundesländern, die nach der Wende unverschuldet lange Zeiten der Arbeitslosigkeit und des Hartz-IV-Bezugs in Kauf nehmen mussten. Dabei wurden für diese Zeiten seit 2000 immer geringere Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Bund in die Rentenkasse gezahlt. So zahlte der Bund für Bezieher*innen von Arbeitslosenhilfe bis 2000 Beiträge von 80% des letzten Einkommens in die Rentenkasse. Seit es Hartz IV gibt, zahlte der Bund zunächst nur einen Minibeitrag von der Höhe der Hartz IV-Leistung. Seit 2011 ist der Rentenbeitrag für Hartz-IV-Empfänger auf Null reduziert. Große Löcher in den Rentenbiografien vieler Ostdeutscher sind die Folge.

Aber auch für die überwiegende Mehrheit der Empfänger*innen der Grundsicherung im Alter bringt die Grundrente keine Verbesserung ihrer Situation. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen Ende 2018 knapp 1,1 Millionen Menschen Sozialhilfe. Rund 553.000 Betroffene befanden sich davon im regulären Rentenalter. Experten zufolge würde tatsächlich nicht einmal ein Viertel der armen Altersrentner von Heils Plänen profitieren, da sie nicht auf die geforderten 35 Beitragsjahre kämen. Mehr als 400.000 Betroffene gingen also weiterhin leer aus.

Keine Frage: Die Respekt-Rente ist ein Einstieg in eine Aufwertung der Arbeitsleistung. Auch für den Paritätischen Wohlfahrtsverband geht die Grundrente nicht weit genug. Sie sei zwar »ein wichtiger Schritt, um verdeckte Altersarmut zu beseitigen«, erklärte dessen Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Allerdings werde ein Großteil altersarmer Menschen nicht erreicht, mahnte er. Schneider schlägt daher weitergehende Maßnahmen vor: Erstens müsse die Grundrente bereits nach 25 statt 35 Berufsjahren gelten. Nur so könnten auch Menschen mit längeren Zeiten von Erwerbslosigkeit oder -minderung davon partizipieren. Zweitens, so Schneider, müsse der Staat jene berücksichtigen, die auch diese Erwerbszeit nicht erreichen und weiterhin Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten. Er plädierte deshalb für einen Freibetrag auf alle Renten, der nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird.

Mit der Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung würde sich die Lebenssituation vieler Menschen, die im Niedriglohnbereich gearbeitet haben, sicherlich deutlich verbessern. Diese partielle politische Korrektur einer Fehlentwicklung in der Primärverteilung, mit dem Effekt, dass viele Lohnabhängige und mit ihnen die Gewerkschaft den Wert ihrer Arbeitskraft und damit auch angemessene Alterseinkommen nicht mehr sichern können, macht deutlich, dass eine Reform des Systems der sozialen Sicherheit, die den veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen Rechnung trägt, nur mit einem umfassenden Erneuerungskonzept zu realisieren ist.

Eine Korrektur der aus dem Ruder laufenden Verteilungsverhältnisse wird nur zu haben sein durch Maßnahmen zur Regulierung und Eindämmung des Niedriglohnsektors (deutliche Erhöhung des Mindestlohns, Stärkung der Verhandlungsmacht der Gewerkschaften etc.) und einer Anhebung der sozialen Mindestsicherungsleistungen. Dafür sind auch tiefgreifende Eingriffe in die Verteilungsverhältnisse erforderlich. Partielle sozialpolitische Korrekturen reichen dafür nicht aus.

[1] Die SPD-Führung berät über das Projekt »Sozialstaat für eine neue Zeit«. Wir gehen demnächst auf diese Debatte ausführlicher ein – siehe dazu auch den für Mitte März geplanten Workshop »Machtperspektive für eine linkes Reformbündnis«: https://www.forum-dl21.de/event/machtperspektive-fuer-ein-linkes-reformbuendnis/.

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