28. September 2018 Otto König/Richard Detje: Beteiligung am Luftschlag gegen Syrien?

Völkerrechtswidriger Krieg als Strategieersatz

In der Provinz Idlib (Foto: dpa)

Der seit sieben Jahren andauernde Krieg in Syrien steht wahrscheinlich kurz vor seinem Ende. Nur die nordwestliche Provinz Idlib gilt noch als Rückzugsgebiet für dschihadistische Terrorgruppen wie die ehemalige Al-Nusra-Front, die sich in Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) umbenannt hat, der Islamischen Turkistan Front, einer uigurischen Terrororganisation aus dem muslimischen Westteil Chinas, und Restverbänden des fast zerschlagenen Islamischen Staats (IS).

Verheerend ist vor allem, dass neben den rund 70.000 bewaffneten Terroristen nach UN-Angaben 2,9 Millionen Zivilisten in der syrischen Provinz leben – davon mindestens 1,4 Millionen Flüchtlinge aus anderen Regionen. Für die Dschihadisten könnten sie als menschliche Schutzschilde wie in Mossul,[1] im Norden des Irak, und ar-Raqqa, im Norden von Syrien dienen.

Da in Syrien der angestrebte »regime change« für den Westen augenscheinlich gescheitert ist, deutet alles darauf hin, dass Staaten wie die USA, Frankreich, Großbritannien, Israel und die Türkei in diesem geopolitischen Konflikt wenigstens die letzte Schlacht um Idlib propagandistisch gewinnen wollen. Trump, Macron und May warnen vor einer »humanitären Katastrophe«, zumal »Beweise« dafür vorlägen, dass die syrische Armee einen Angriff mit Chemiewaffen vorbereite – so der neue US-Beauftragte für Syrien, Jim Jeffrey.

Entsprechend fragte Medienberichten zufolge die US-Aministration im Bundeskanzleramt an, wie sich die Bundesregierung verhalten werde, sollten die USA, Großbritannien und Frankreich wie im April dieses Jahres[2] auf einen vermeintlichen Giftgaseinsatz der syrischen Streitkräfte in Idlib mit »Vergeltungsaktionen« reagieren. Dabei soll es um die Zerstörung militärischer Infrastruktur – »Kasernen, Flugbasen, Kommandoposten, Munitionsdepots, Waffen-Lager, Fabriken und Forschungszentren« – gehen.

Der BILD-Zeitung zufolge prüften mehrmals Experten des Verteidigungsministeriums unter Leitung der kompromisslos transatlantischen Oberbefehlshaberin Ursula von der Leyen (CDU), inwiefern sich die Bundeswehr an den Angriffen der »Allianz der Willigen« beteiligen könnte. In die Planungen wurden nicht nur vorbereitende Aufklärungsflüge deutscher Tornado-Kampfflugzeuge bzw. eine nachbereitende Schadensanalyse (»Battle Damage Assessment«) einbezogen, sondern auch eigene Bombardements. Zu den Überlegungen gehört auch die Option, die erforderliche Vorabzustimmung des Bundestags wegen eines möglichen Zeitdrucks »im hypothetischen Fall« nicht einzuholen. Für von der Leyens Sprecher eine Selbstverständlichkeit: »Alle Streitkräfte der Welt planen in Szenarien und müssen das auch tun«. Das sage aber noch nichts aus »über die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Szenario auch eintritt«.

Führende Unionspolitiker, Teile der Grünen und der FDP unterstützen entgegen einer Mehrheit in der Bevölkerung[3] eine Beteiligung der Bundeswehr an einem völkerrechtswidrigen Luftschlag. Hoch problematisch ist, dass auch Bundeskanzlerin Angela Merkel eine mögliche zweite direkte Beteiligung Deutschlands an einem Angriffskrieg an das Einstiegsszenario knüpft, bei dem die syrische Armee Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einsetzt. Ein Szenario, das Dschihadisten nach Angaben Russlands seit geraumer Zeit mit Unterstützung westlicher Geheimdienste verbreiten. »Einfach zu behaupten, wir könnten wegsehen, wenn irgendwo Chemiewaffen eingesetzt werden und eine internationale Konvention nicht eingehalten wird, das kann auch nicht die Antwort sein«, erklärte Merkel in der Haushaltsdebatte des Bundestags.

Geht’s noch verlogener? Da reiht sich Deutschland zuerst mit eigenen Luftstreitkräften in die Anti-Terror-Koalition gegen den Islamischen Staat (IS) ein, und nun sollen dschihadistische Kämpfer in Idlib unterstützt werden, die genau dem Lager angehören, das man zuvor geächtet und bekämpft hat. Vermutlich kommt es den konservativen Akteuren in der Großen Koalition auf einen symbolhaften Aktionismus an: Russland soll gezeigt werden, dass man ihm jederzeit Paroli bieten kann, um gleichzeitig vom Debakel der eigenen Syrien-Politik abzulenken.

Die Rechtslage negierend, dass eine Beteiligung Deutschlands bei neuen Angriffen von NATO-Staaten ohne völkerrechtliches Mandat sowohl grundgesetz- als auch völkerrechtswidrig ist, schwadronieren die Bundeskanzlerin und ihre Oberbefehlshaberin von der »gestiegenen Verantwortung«, die die Bundesrepublik in der Welt zu übernehmen habe. Schon Anfang 2014 sendeten von der Münchner Sicherheitskonferenz die damals gerade ins Amt gekommene Große Koalition und Bundespräsident Joachim Gauck das Signal aus, Deutschland müsse sich heute »früher, entschiedener und substanzieller« einbringen, um die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten und zu formen.

Dazu passt, dass das Polit-Establishment in Berlin die Einrichtung eines dauerhaften Bundeswehrstützpunkts im Mittleren Osten in Betracht zieht, wie Ursula von der Leyen während ihrer jüngsten Reise nach Jordanien und in den Irak hervorhob. Entsprechend der US-Militärbasen am Persischen Golf könnte sich die Bundeswehr fest auf der jordanischen Luftwaffenbasis Al Azraq in relativer Nähe zum Irak etablieren. Die GroKo bemüht sich seit geraumer Zeit, neuen Einfluss im Irak zu gewinnen – nicht zuletzt, weil in den vergangenen Jahren der Iran seine Stellung in dem Land massiv stärken konnte.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags unterstreicht: Eine Zustimmung zu etwaigen »Vergeltungsschlägen« gegen Syrien wäre völkerrechtswidrig. Im Fall einer etwaigen Parlamentsabstimmung über die Beteiligung an »Vergeltungsschlägen« müssten die Abgeordneten berücksichtigen, dass seit dem 17. Juli 2018 der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für die Ahndung völkerrechtlicher Aggressionsverbrechen zuständig sei. Strafbar machen könnten sich dabei nicht nur Regierungsmitglieder, die einen völkerrechtswidrigen »Vergeltungsschlag« anordneten, sondern auch Abgeordnete, die ihm im Parlament zustimmten.

Die Juristen hatten bereits im April festgestellt, dass der US-amerikanisch-britisch-französische Angriff auf Syrien vom 14. April in der Fachliteratur »einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet« wird. Sie weisen auch diejenigen in die Schranken, die militärische Angriffe als eine »humanitäre Intervention« zur Vermeidung menschlichen Leids legitimieren wollen. Die »Rechtsfigur der sogenannten humanitären Intervention ohne Sicherheitsratsmandat« bzw. das »Konzept der völkerrechtlichen Schutzverantwortung (R2P)« seien bis heute »wegen der bestehenden Missbrauchsgefahr ... völkerrechtlich ausgesprochen umstritten«, heißt es in dem Gutachten. Es gelte weiterhin: »Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot nach Artikel 2 Nr. 4 der UN-Charta dar.«

Tatsächlich kennt das Völkerrecht kein Recht auf militärische Vergeltung, schon gar nicht durch einen Staat oder durch irgendeine »Koalition der Willigen«. Das Gewaltverbot ist ein Grundpfeiler der internationalen Friedensordnung. Nur der Sicherheitsrat oder, angesichts seiner Lähmung, unter bestimmten Umständen die Vollversammlung der Vereinten Nationen können, in Anlehnung an die »Uniting for Peace-Resolution« von 1950, die internationale Gemeinschaft ermächtigen, auch militärisch zu handeln.

Hinzu kommt, dass Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes die Vorbereitung eines Angriffskrieges verbietet. Schließlich lautete der Konsens in der Gesellschaft nach dem Zweiten Weltkrieg: Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen. Inzwischen wurde jedoch der § 80 Strafgesetzbuch (StGB), der ein Strafmaß im Fall der Verletzung dieses Grundgesetzartikels vorsieht, gestrichen und durch eine »Harmonisierung mit EU-Recht« ersetzt.

Luftschläge sind kein Ersatz für eine Syrienstrategie. Bemühungen um diplomatische Lösungen müssen absolute Priorität haben, Aussöhnungsabkommen und Deeskalationszonen sind richtige Schritte im Interesse der Zivilbevölkerung. Dazu gehört die aktuelle Vereinbarung zwischen Russland und der Türkei zur Einrichtung einer demilitarisieren Zone in Idlib. Bis zum 10. Oktober sollen schwere Waffen wie Panzer und Raketen aus dem Gebiet abgezogen werden und die Dschihadisten die Zone verlassen. Das Areal soll gemeinsam von der türkischen Armee und der russischen Militärpolizei kontrolliert werden.

Es bleibt die schwierige Frage, was mit den Dschihadisten in Idlib geschehen soll. Denn natürlich haben die externen Akteure aus dem westlichen und arabischen Lager, die sie jahrelang mit Geld, Waffen, Munition und Logistik versorgt haben, kein Interesse daran, dass diese sich in Richtung Saudi-Arabien, Türkei, oder gar USA und Europa absetzen. Dennoch: Die Vereinbarung von Sotschi verschafft der Zivilbevölkerung im Norden Syriens nicht nur eine Atempause, denn ein Militäreinsatz der russischen und syrischen Streitkräfte scheint damit erst einmal gebannt. Sie könnte auch der Anfang vom Ende des Krieges in Syrien sein, ein Wendepunkt hin zu einer Nachkriegsordnung.

[1] Die US-Luftwaffe flog in Mossul im Irak massive Angriffe, um die Bastionen des IS-Widerstandes auszuschalten. Bei der Schlacht um Mossul kamen von Oktober 2016 bis Juli 2017 mehr als 11.000 Unbeteiligte – Frauen und Kinder – ums Leben. Ein Team des UN-Flüchtlingshilfswerks äußerte im Frühjahr 2018, das Ausmaß der Zerstörung in Raqqa habe »alles überstiegen«, was man je »zuvor gesehen« habe. Ungeachtet des Leids der Zivilbevölkerung wird der Kampf um Mossul und Raqqa als Befreiung von Massenmördern gefeiert, eine mögliche Offensive in Idlib hingegen – noch bevor sie überhaupt begonnen hat – als Massenmord geächtet.
[2] Luftstreitkräfte der USA, Frankreichs und Großbritanniens haben Mitte April 2018 Ziele in Syrien angegriffen. Nach eigener Darstellung war dies eine Reaktion auf einen Chemiewaffen-Einsatz der syrischen Armee in der Stadt Douma. Bei der folgenden Untersuchung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) wurden zwar Spuren chlorierter organischer Verbindungen gefunden, jedoch konnte kein Verantwortlicher festgestellt werden.
[3] Laut vorläufiger Ergebnisse einer aktuellen »You-Gov«-Umfrage lehnen 56% aller Befragten eine Beteiligung an einem Militärschlag in Syrien ab. Die meisten Unterstützer finden sich bei der FDP: 48% der liberalen Wähler sind dafür, dass die Bundeswehr mitmischt, wenn es gegen Assad geht, 47% sind dagegen. Die Wähler der Union (54%), der SPD (62%), der Grünen (63%), der Linken (79%) und der AfD (75%) sind mehrheitlich dagegen. Auch 49% derjenigen, die keine Partei präferieren, sprechen sich dagegen aus. (Telepolis 11.09.2018)

Zurück