30. April 2021 Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Die dritte Corona-Welle und der Arbeitsbereich

Warum Gewerkschaften und stabile Tarifbedingungen unverzichtbar sind

Grafik: DGB

Die dritte Corona-Welle ist nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) abgebremst worden, »denn die Fallzahlen steigen aktuell nicht mehr rasant an«, so der RKI-Chef Lothar Wieler. Aber in den zurückliegenden Wochen führte diese dritte Welle auch erneut zu Einschränkungen im gesellschaftlichen Reproduktionsprozess.

Infolge dieser Verschärfung der Pandemie und der verhängten Restriktionen ist die Wirtschaftsleistung in Deutschland im ersten Quartal 2021 erneut geschrumpft. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging im Vergleich zum Vorquartal um 1,7% zurück. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat also im ersten Quartal 2021 einen Dämpfer erhalten, was in Konsequenz zu mehr Kurzarbeit und höherer Arbeitslosigkeit führte.

Nachdem sich die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zunächst etwas erholt hatte (nach neuesten Berechnungen +8,7 % im 3. Quartal und +0,5 % im 4. Quartal), führte die Corona-Krise zum Jahresbeginn 2021 zu einem erneuten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Davon war besonders der private Konsum betroffen, während die Warenexporte die Wirtschaft stützten.

Die Bundesregierung hat ihre Konjunkturprognose für 2021 gleichwohl angehoben. Getrieben werde dies durch die Industriekonjunktur und die Nachfrage nach deutschen Waren im Ausland, wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mitteilte. Er rechnet im laufenden Jahr nun mit einem Plus von 3,5% (bisher 3,0%).

Die Bundesregierung war bisher pessimistischer als etwa Forschungsinstitute, die Mitte April in einer Gemeinschaftsdiagnose ein Wachstum von 3,7% prognostiziert hatten. Der Frühjahrsprojektion liegt laut Wirtschaftsministerium die Annahme zugrunde, dass die weitreichenden Maßnahmen zur Beschränkung der sozialen Kontakte mit Schließungen etwa der Gastronomie im Laufe des zweiten Quartals gelockert werden können. Danach werde eine deutliche Erholung der Binnenkonjunktur und der privaten Konsumausgaben erwartet. Seit Beginn der Corona-Krise hätten die Verbraucher:innen mehr Geld auf die hohe Kante gelegt.


Beschäftigung: Stagnation auf hohem Niveau

Mit der Frühjahrsbelebung sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im April erneut gesunken. Nach dem deutlichen Rückgang bereits im März sank die Zahl der Arbeitslosen noch einmal um 56.000 auf 2,771 Mio. »Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide«, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele. »Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.«

Im Frühjahr ist traditionell zum Beispiel auf dem Bau und in der Landwirtschaft wieder mehr zu tun. Normalerweise gilt das auch für die Außengastronomie, die in diesem Jahr aber wie andere Branchen besonders unter den Lockdown-Beschränkungen leidet. Der Rückgang fiel wohl auch deshalb schwächer aus als in den Vorjahren. Zum Vergleich: 2018 und 2019 war die Zahl der Arbeitslosen im April jeweils um mehr als 70.000 gesunken.

Zum zweiten Mal seit Jahresbeginn ist die Arbeitslosigkeit allerdings saisonbereinigt um 9.000 Menschen gestiegen. Die Erholung, die seit dem Höchststand im Sommer vergangenen Jahres weitgehend stabil erfolgt war, kam damit im April zum Halt. Schon im Februar war die Arbeitslosigkeit saisonbereinigt gestiegen. Die BA erklärte das damals damit, dass weniger Menschen eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme begonnen hätten und daher offiziell als arbeitslos gelten.

Hoffnung macht die Industrie mit Schlüsselbranchen wie dem Maschinenbau, die sich vor allem wegen der starken Nachfrage aus China und Amerika wieder im Aufschwung befinden und Personal suchen. Schon im März hatte die Zahl der den Arbeitsagenturen neu gemeldeten Stellen fast wieder das Vorkrisenniveau erreicht – Treiber sind nach BA-Angaben die Industrie und die Arbeitnehmerüberlassung. Dem Stellenindex der Behörde zufolge hat sich die Nachfrage nach Arbeitskräften im April nun den zweiten Monat in Folge merklich belebt. Vor allem das Verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe und die Informations- und Kommunikationsbranche suchen demnach wieder mehr Mitarbeiter.

In die gleiche Richtung deuten die jüngsten Umfragen des Münchener Ifo-Instituts und des zur BA gehörenden Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. So ist das Ifo-Beschäftigungsbarometer, das auf den Beschäftigungsabsichten von rund 9.000 Unternehmen beruht, im April auf den höchsten Stand seit mehr als einem Jahr geklettert. In der Industrie wollen demnach erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder mehr Unternehmen Beschäftigung auf- als abbauen. Insbesondere der Maschinenbau sucht neue Mitarbeiter:innen. BA-Chef Scheele wies allerdings darauf hin, dass viele Betriebe erst einmal die Kurzarbeit zurückfahren, bevor sie neue Leute einstellen.

Im Dienstleistungssektor bleibt die Einstellungsbereitschaft dagegen unverändert auf niedrigem Niveau. Während im Gastgewerbe und der Tourismusbranche Arbeitsplätze verloren gehen, bauen IT-Dienstleister sowie Architektur- und Ingenieurbüros Personal auf. Im Handel sowie im Baugewerbe glichen sich die Pläne für Einstellungen und Entlassungen gegenwärtig aus, so das Ifo-Institut.


Begrenzter Zuwachs bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Nach Schätzung der BA hat die Corona-Krise das Niveau der Arbeitslosigkeit um 509.000 Personen erhöht. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist zum Jahresanfang saisonbereinigt nur wenig gestiegen, nach nennenswerten Zuwächsen in den Monaten zuvor, während die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung weiter etwas abnahm. Der Arbeitsmarkt wird nach wie vor durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit gestützt. Aufgrund der verschärften Eindämmungsmaßnahmen nimmt die Inanspruchnahme seit November 2020 wieder deutlich zu, ist aber nur etwa halb so hoch wie zu den Höchstwerten im April und Mai 2020.

Im Februar waren nach der Hochrechnung der BA 33,52 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte registriert. Gegenüber dem Vorjahr wird ein Rückgang von 107.000 oder 0,3% ausgewiesen. Die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung hat im Februar im Vorjahresvergleich um 137.000 oder 0,6% abgenommen, während die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung um 30.000 oder 0,3% über dem Vorjahreswert lag. Dabei ist der Anstieg bei der Teilzeitbeschäftigung im Verlauf der Corona-Krise deutlich kleiner geworden.

Im Vorjahresvergleich werden in mehreren Branchen Anstiege ausgewiesen. Die absolut größten Zuwächse im Februar registrierten der Öffentliche Dienst (+68.000 oder +3,6%), das Gesundheitswesen (+58.000 oder +2,3%) sowie Pflege und Soziales (+52.000 oder +2,1%). Der Beschäftigungsrückgang ist in zwei Branchen besonders ausgeprägt: im Gastgewerbe (-130.000 oder -12%) und in der Metall- und Elektroindustrie (-123.000 oder -2,7%). Dabei dürfte der Rückgang im Gastgewerbe allein mit der Corona-Krise zusammenhängen, während in der Metall- und Elektroindustrie die Corona-Krise die schon vorher rückläufige Entwicklung verstärkt hat.


Prekär Beschäftigte – Verlierer am Arbeitsmarkt

Die Covid-19-Pandemie veranschaulicht in aller Klarheit, wie die Strukturen und Institutionen des Arbeitsmarktes und das soziale Sicherungssystem in Deutschland funktionieren, wer besonderen Schutz erfährt und wer das Nachsehen hat. Dank Kurzarbeit, Wirtschaftshilfen und einer – abgesehen von z.B. Gastgewerbe und Einzelhandel – weitgehenden Ausklammerung vieler Wirtschaftsbereiche von coronabedingten Schließungen wurden zwar die schlimmsten Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt verhindert. Allerdings sind nicht alle Erwerbstätigen in gleicher Weise abgesichert. Neben geringfügig Beschäftigten und Kleinselbstständigen, die in der Covid-19-Pandemie zum Teil hohe Einkommenseinbußen zu verkraften hatten, gilt dies vor allem für befristet Beschäftigte, die naturgemäß nur für die Dauer ihres Vertrages Beschäftigungssicherheit genießen.

  • Die Zahl der Selbständigen (einschließlich mithelfender Familienangehöriger) ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal 2021 saisonbereinigt um 46.000 gesunken. Gegenüber dem Vorjahr hat die Selbständigkeit um 179.000 oder 4,4% auf 3,90 Mio. abgenommen, nach -167.000 oder -4,1% im vierten Quartal 2020.
  • Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten hat sich nach ersten Hochrechnungen der BA im Februar saisonbereinigt um 12.000 verringert, nach -28.000 im Januar. Im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 437.000 oder 9,8% auf 4,02 Mio. ab, nach -427.000 oder -9,5% im Januar.
  • Die Zahl der geringfügig entlohnt Beschäftigten im Nebenjob hat sich im Februar saisonbereinigt um 11.000 erhöht, nach ebenfalls +11.000 im Januar. Im Vorjahresvergleich sind deutliche Abnahmen zu verzeichnen. So waren im Februar 2,84 Mio. oder 8,5% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusätzlich im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt, 120.000 oder 4,1% weniger als vor einem Jahr.

Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse haben schon im Jahr 2019, also vor der Corona-Pandemie, an Bedeutung verloren. Diese Entwicklung hat sich mit der Corona-Krise verstärkt. Waren 2018 noch etwa 3,2 Mio. bzw. 8,3% aller Beschäftigungsverhältnisse befristet, waren es Mitte 2020 noch 2,4 Mio. oder 6,3%.

Der Rückgang im Jahr 2019 ging allerdings noch mit hohen Übernahmequoten einher. Denn der Arbeitsmarkt war noch recht robust, viele Firmen klagten über Fach- und Arbeitskräfteengpässe. Im ersten Corona-Jahr 2020 drehte sich dies komplett: Befristete Verträge wurden seltener verlängert, die Personalabgänge nach Befristungsende stiegen an, und die Zahl der Übernahmen in unbefristete Beschäftigung sank deutlich. Besonders ausgeprägt zeigt sich dies im Verarbeitenden Gewerbe, im Gastgewerbe und in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (siehe dazu: Christian Hohendanner, Befristungen im zweiten Jahr in Folge rückläufig, IAB Forum 26. April 2021).

Quantitativ schwerer wiegt, dass die Arbeitgeber insgesamt deutlich weniger Beschäftigte einstellten und damit auch die Zahl der befristeten Einstellungen stark zurückging: Sie sank von 1,1 Mio. in der ersten Jahreshälfte 2019 auf etwa 800.000 in der ersten Jahreshälfte 2020. Dies trifft naturgemäß vor allem Berufsanfänger, die erstmalig auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen sowie Arbeitsuchende und Arbeitslose, die zum Teil in der Covid-19-Pandemie ihre Stelle verloren haben.


Kurzarbeit weiterhin auf hohem Niveau

Die Kurzarbeiterregelung erweist sich nach wie vor als zentraler Anker der Arbeitsmarktpolitik. Durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld bei vorübergehend schwierigen Wirtschaftsbedingungen sollen den Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter:innen und den Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitsplätze erhalten werden, um so Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Seit dem erneuten Lockdown im Herbst ist die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit wieder deutlich gestiegen.

Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA wurde im Februar 2021 für 3,27 Mio. Arbeitnehmer.innen konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach (nach oben korrigierten) 3,19 Mio. im Januar, aber noch »nur« 2,02 Mio. im Oktober 2020, dem Monat vor der Verschärfung der Eindämmungsmaßnahmen. Im April 2020, dem Monat mit der höchsten Kurzarbeiterzahl in der Corona-Krise, waren knapp sechs Mio. Kurzarbeiter:innen registriert.

Der durchschnittliche Arbeitsausfall belief sich im Februar 2021 auf 61%. Damit hat der Einsatz von Kurzarbeit in diesem Monat rechnerisch Arbeitsplätze für 1,99 Mio. Beschäftigte gesichert und deren vorübergehende Arbeitslosigkeit verhindert. Im Januar betrug der Arbeitsausfall 56%. Im Februar 2021 waren nach vorläufigen Angaben 9,8% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit, nach 9,5% im Januar und 6,0% im Oktober 2020. Im April 2020, dem Monat mit der höchsten Inanspruchnahme von Kurzarbeit, lag die Kurzarbeiterquote bei 17,9%.

Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit liegt damit weiter deutlich über den Werten zur Zeit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009. Damals wurde im Mai 2009 ein Höchstwert von 1,44 Mio. Personen erreicht. Das entsprach damals einem Anteil von 5,2% an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.


Langzeitarbeitslosigkeit steigt dramatisch

Die Corona-Krise führt zu einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, also der Personen, die länger als zwölf Monate arbeitslos waren, hat sich von März auf April um 37.000 oder 4% auf 1,07 Mio. erhöht. Im gleichen Monat des Vorjahres, im April 2020, war sie wegen des ersten Lockdowns um 42.000 oder 6% gestiegen. In den Jahren zuvor hatte sich die Langzeitarbeitslosigkeit im April jeweils verringert. Der Abstand zum Vorjahr belief sich im April 2021 auf +318.000 oder +42%, nach +323.000 oder +46% im März. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 28,4% auf 38,6% erhöht.

 

Die coronabedingte Erhöhung ist zum einen mit mehr Übertritten in Langzeitarbeitslosigkeit zu erkären, weil Beschäftigungsaufnahmen und Förderungen vor Eintritt der Langzeitarbeitslosigkeit deutlich weniger geworden sind. Zum anderen beendeten weniger Langzeitarbeitslose ihre Arbeitslosigkeit, etwa durch eine Beschäftigungsaufnahme oder eine Fördermaßnahme.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Rechtskreis SGB III – Nicht-Leistungsempfänger, die entweder nie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten (z.B. Berufseinsteiger) oder die nach dem Auslaufen des Leistungsbezuges wegen fehlender Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld II erhalten sowie vor allem Arbeitslosengeld-Empfänger, die Leistungsansprüche von mehr als 12 Monaten haben – hat sich im Vorjahresvergleich um 69% und im Rechtskreis SGB II um 39% erhöht. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen stieg im Rechtskreis SGB III von 8,0 auf 13,5% und im Rechtskreis SGB II von 42,8 auf 54,8%.


Stärkung der Gewerkschaften unverzichtbar

Im Laufe der nächsten Monate ist mit dem Zurückdrängen der Corona-Pandemie mit einer deutlichen Belebung der Konjunktur und damit auch des Arbeitsmarkts zu rechnen. Die Strukturprobleme des Arbeitsmarkts werden dadurch nicht verschwinden. Hier besteht hoher Regulierungsbedarf. Dabei geht es einerseits um die Eindämmung der prekären Beschäftigung in ihren verschiedenen Formen.

Dazu bedarf es einerseits entsprechender gesetzlicher Regulierung (z.B. Verbot von Mini-Jobs und deutliche Anhebung des Mindestlohns) und einer Stärkung der Gewerkschaften durch die Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen und die Ausweitung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben. Darüber hinaus geht es aber auch um spezifische Konzepte zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, einen »sozialen Arbeitsmarkt«, der auch wirklich greift.

Es ist gut, wenn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor dem Hintergrund der dramatisch gestiegenen Zahl von Langzeitarbeitslosen den »Weckruf« gehört haben will. Die Langzeitarbeitslosigkeit sei »momentan eine unserer größten Sorgen«. Er werde in den nächsten Wochen ein Konzept vorlegen, mit dem es gelingen soll, sie wieder abzubauen. Darin liegt allerdings auch das Eingeständnis, dass das von der schwarz-roten Koalition 2019 eingeführte »Teilhabechancengesetz« nicht funktioniert hat.

Eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik muss integraler Bestandteil des Projekts einer sozial-ökologischen Transformation der Gesellschaft sein, das mit dem Ende der Pandemie in allen kapitalistischen Ländern auf der Tagesordnung steht. In Deutschland wird dafür mit den Bundestagswahlen im September die zentrale Weichenstellung stattfinden.

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