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376 Seiten | Hardcover | EUR 29.80
ISBN 978-3-96488-121-2

9. November 2017 Joachim Bischoff

Paradise-Papers und die Welt der Reichen

Foto: Auf der schwarzen Liste der Steueroasen: die Seychellen (Tobi 87 | Wikimedia Commons)

Erneut sind die »Geschäfte« der Steueroasen in den Blickpunkt der kritischen Öffentlichkeit gerückt worden: die Paradise-Papers. Einem Medienverbund – u.a. beteiligt sich die Süddeutschen Zeitung – wurden insgesamt etwa 13,4 Mio. Dokumente zugespielt.

Sie dokumentieren, wie mehr oder minder prominente Firmen und Privatkunden –PolitikerInnen, SportlerInnen, Musikschaffende etc. – Briefkastenfirmen benutzen, um kriminelles Verhalten zu vertuschen oder Geld aus dubiosen Quellen zu verstecken.

Schon im vergangenen Jahr wurde einem kritischen Medien-Verbund ein größerer Datensatz über Briefkastenfirmen in der Steueroase Panama zugespielt. [1] Eineinhalb Jahre nach den »Panama Papers« sind weitere Hinweise auf riesige Geldtransfers von Konzernen und reichen Privatleuten in Steueroasen enthüllt worden, die ihre Heimatländer um Milliarden bringen. Die »Paradise Papers« verstärken den Druck auf die Länder, die sich bisher dem Kampf um Steuerbetrug und Steuervermeidung nicht angeschlossen haben. Die Panama und Paradise Papers offenbaren ein weltweites Netzwerk von Geldwäschern und Steuerbetrügern.

Steueroasen dienen nicht nur dazu, dass Konzerne Steuern vermeiden können, sondern auch Privatpersonen. Als Steueroasen werden Länder bezeichnet, die keine oder nur sehr niedrige Steuern auf Einkommen oder Vermögen erheben – und Anlegern Anonymität und Diskretion versprechen. Besonders für Anleger, die in ihrem Heimatland höhere Steuersätze zahlen müssten, sind Steueroasen attraktiv. Die Staaten sind oft klein und wohlhabend, werden meist von stabilen Regierungen geführt und bemühen sich häufig um Investitionen aus dem Ausland. Außerdem garantieren sie Rechtssicherheit und wahren das Bankengeheimnis. Es geht längst nicht nur um Steuern, sondern auch darum, dass insbesondere Reiche Gesetze umgehen können, die sie stören – egal, ob es um Erbschaftssteuern, Haftungsfragen oder Gläubigerschutz geht. Die Firma Appleby wirbt damit, das Geschäft mit Briefkastenfirmen absolut sauber und professionell zu betreiben.

Appleby ist einer der Marktführer für Offshore-Geschäfte: Ein Jahresumsatz von 100 Mio. US-Dollar, 470 MitarbeiterInnen, Büros in nahezu allen wichtigen Steueroasen. Vor Monaten stand die Firma Mossack Fonseca, ein panamaischer Offshore-Dienstleister, im Zentrum: Auch sie verkauft über Dutzende Büros auf der ganzen Welt Briefkastenfirmen. Für gar nicht mal so viel Geld, oft nur 1.000 Dollar, bekommt man eine anonyme Firma, die zu diesem Zeitpunkt nur eine bloße Hülle ist. Gegen Aufpreis statten diese »Dienstleister« diese Firmen mit sogenannten Scheindirektoren aus und verschleiern auf Wunsch auch den wahren Inhaber der Aktien dieser Firma.

 

Beispiel Apple

Ein Untersuchungsausschuss des US-Senats enthüllte 2013 die Steuerpraktiken von Apple in Irland. Konzernchef Tim Cook musste sich stundenlang von amerikanischen Parlamentariern befragen lassen. Die Regierung in Dublin fühlte sich als Steueroase an den Pranger gestellt. Um den Ruf eines fiesen Steuerparadieses abzuschütteln, kündigte der irische Finanzminister Reformen an. Apples Steuertrick soll abgeschafft werden, ebenso der berüchtigte »Double Irish« [2]. Ab 2015 gelten neue Regeln. Irland, das ist die Botschaft, will Ernst machen.

Aber das irische Finanzministerium hat eine großzügige Übergangsfrist gewährt. Wer 2014 noch einen »Double Irish« aufsetzte, darf ihn bis 2021 nutzen. Jetzt gründen, jahrelang profitieren. US-Konzerne bekamen gleichwohl Torschlusspanik, wie aus den »Paradise Papers« hervorgeht. Um weniger Steuern zu zahlen, gibt Apple an, dass es seine Gewinne weder in den Vereinigten Staaten noch in China erzielt hat, sondern in Ländern, die im Zweifel ein gefälligeres Steuerumfeld bieten wie die Bermudas, Irland oder Luxemburg.

Unterstellt man, dass die Smartphones in China für 250 US-Dollar zusammengesetzt werden, einschließlich der Kosten für die in der Regel asiatischen Vorprodukte, um sie dann für 750 US-Dollar zu verkaufen, so bleibt ein Produktionswert in Höhe von 500 US-Dollar übrig. Diese 500 US-Dollar verkörpern den Deckungsbeitrag, der in den USA versteuert werden müsste. Denn Kunden zahlen diese 500 US-Dollar, die über die reinen Produktionskosten hinausgehen, für das Design, die Software, den Markennamen und den Kundenservice, der in jedes einzelne Smartphone einfließt. Diese Leistung erbringen überwiegend die MitarbeiterInnen der Firma Apple in Kalifornien.

Aber Apple in Amerika transferiert vor allem immaterielle Vermögensgegenstände wie intellektuelles Eigentum oder Marken zu einer Tochtergesellschaft in ein Niedrigsteuerland. Von dort aus werden die Rechte an Apple-Tochtergesellschaften in den verschiedenen Ländern gegen Gebühr lizenziert. Durch diesen Trick spart Apple Steuern in Ländern mit höheren Steuerbelastungen als im Niedrigsteuerland. Durch diese rein steuerlich motivierte Gewinnverlagerung wachsen Niedrigsteuerländer plötzlich rein statistisch zu Produzenten heran.

Im Jahr 2014 hielten amerikanische Konzerne rund 1,8 Mio. US-Dollar in Vermögenswerten – von der Fabrik bis zum Patent – im Ausland für jeden Angestellten, den sie im Ausland beschäftigten. Das klingt noch normal. In Kanada waren die Firmen mit 1,2 Mio. US-Dollar je Angestellten investiert, im Niedrigsteuerland Irland dagegen mit 10,3 Mio. US-Dollar und auf den Bermudas mit 117 Mio. US-Dollar.

Apples Irland-Struktur führte dazu, dass am Ende gar kein Finanzamt mehr für nach Irland verschobenes Geld zuständig war. Kein Staat, keine Steuern. Das war illegal, hat die Europäische Kommission 2016 entschieden. Der Konzern wehrt sich dagegen. Apple wirft Brüssel vor, falsch gerechnet zu haben. Es werden wohl Jahre vergehen, bis der Europäische Gerichtshof den Fall abschließt. Die Kommission verlangt, dass das irische Finanzamt bis zu 13 Mrd. Euro plus Zinsen von Apple nachkassiert, weil es sich bei den sogenannten Steuervorbescheiden aus ihrer Sicht um unrechtmäßige staatliche Beihilfen gehandelt habe. Das ist die größte Summe, die die EU-Kommission je einem Unternehmen abverlangt hat.

Gleichwohl suchte Apple über die Firma Appleby nach Alternativen. 2015 führte Appleby laut den Paradise Papers zwei irische Apple-Firmen als ansässig auf Jersey. Die Gesetze dieser Insel erlauben es ausländischen Firmen, dort einen Geschäftssitz zu haben. Die beiden irischen Firmen Apple Sales International und Apple Operations International werden den Unterlagen zufolge betreut von Apple Trust Jersey Limited. Diese Verbindung vom Firmensitz Cupertino auf die Insel zwischen Frankreich und Großbritannien war bislang öffentlich nicht dokumentiert. Der Steuersatz für die Unternehmen beträgt auf Jersey null Prozent.

 

Apple nur ein Beispiel von vielen

Apple ist nur ein Beispiel für eine große Anzahl multinationaler Unternehmen, die Gewinnverschiebungen nach der gleichen Methode praktizieren. Sie nutzen den Spielraum bei den Verrechnungspreisen aus. So müssen Güter und Dienstleistungen, die innerhalb des Konzerns verkauft werden, zwar zu effektiven Marktpreisen fakturiert werden, doch diese Preise sind häufig schwierig zu bestimmen. Zu den gängigen Steuerpraktiken zählt darüber hinaus die Anwendung von Lizenzboxen. Unternehmen sparen Steuern, indem sie ihre Erträge aus Immaterialgüterrechten in Ländern mit einer solchen Box anfallen lassen.

Grundsätzlich sind jegliche Arten von Offshore-Firmen legal. Sie werden in der Regel dazu eingesetzt, Finanzströme zu verschleiern oder Geld zu verstecken und somit Steuerzahlungen zu umgehen. In den »Paradise Papers« tauchen Details zur Steuerplanung von über 100 multinationalen Unternehmen wie Apple, Nike oder Uber auf. Auch wohlhabende Einzelpersonen nutzen diese Firmen, um Steuerzahlungen zu umgehen. Laut Schätzungen der OECD entgehen den Staaten durch die Steuervermeidung von Konzernen jährlich 100 Mrd. bis 240 Mrd. US-Dollar an Einnahmen. Zudem dürften international tätige Konzerne durch die Anwendung verschiedener Steuerpraktiken einen um 4 bis 8,5 Prozentpunkte tieferen effektiven Steuersatz als lokale Unternehmen erzielen. Die Experten des unabhängigen Steuerverbunds Tax Justice Network gehen davon aus, dass es pro Jahr alleine den großen Unternehmen gelingt, weltweit Steuerzahlungen in Höhe von 500 Mrd. US-Dollar zu vermeiden. Zusätzlich sollen den Staaten rund 200 Mrd. US-Dollar dadurch verloren gehen, dass vermögende Privatpersonen ihr Geld vor dem Finanzamt verstecken.

Wie groß die Dimension dieser Schatten-Welt ist, hat der Ökonom Gabriel Zucman berechnet: Mehr als 600 Mrd. Euro werden jährlich von multinationalen Konzernen über Steueroasen verschoben. Die nachfolgende Abbildung zeigt das globale Volumen an Reichtum im Besitz von Haushalten in allen weltweiten Steueroasen (»tax havens«) am Ende eines jeden Jahres, als Bruchteil des weltweiten BIP. Die untere Linie zeigt den Offshore-Reichtum in Schweizer Banken, geschätzt aus der monatlichen Bankenstatistik der Schweizerischen Nationalbank. Die mittlere Kurve zeigt die Schätzung von Zucman u.a. [3] Die obere Linie zeigt die Schätzung aus der Boston Consulting Group, wie sie jährlich im BCG ›Global Wealth Report‹ veröffentlicht wird. [4]



Die Macht der Konzerne ist beeindruckend, aber bei entsprechendem politischen Willen könnte ein gerechtes und transparentes internationales Steuersystem etabliert werden, ebenso wie effiziente Maßnahmen gegen schmutziges Geld – auf europäischer wie auf nationaler Ebene. Das Europäischen Parlament drängt beispielsweise auf öffentlich zugängliche Register über die wahren Eigentümer von Briefkastenfirmen und Trusts.

Damit ließen sich falsche Angaben in den Registern und dubiose Finanzströme aufspüren. Im Auftrag der G-20 hat die OECD fünfzehn Maßnahmen erarbeitet, um Praktiken der Verschleierung von Finanzströmen einzudämmen. Vor zwei Jahren wurden diese neuen Leitplanken der internationalen Firmenbesteuerung verabschiedet, die fast 90% der Weltwirtschaft umfassen. Das Hauptziel ist, dass die Konzerne ihre Gewinne dort versteuern, wo auch die Wertschöpfung erzielt wird. Spezifische Regeln für digitale Unternehmen, wie sie in der EU derzeit geprüft werden, zählen nicht zu den Maßnahmen.

Der Widerstand gegen diese Reformen kommt auch aus Deutschland. Bei der Umsetzung der geltenden Anti-Geldwäsche-Richtlinie hat Finanzminister Wolfgang Schäuble entgegen der Empfehlungen seiner Beamten auf ein öffentliches Register der Inhaber von Briefkastenfirmen verzichtet. Viele Regierungen wollen den aktuellen Vorschlag des Europäischen Parlaments gegen Geldwäsche aufweichen.

Dem öffentlichen Register müssten weitere Maßnahmen gegen Steueroasen und Schattenfinanzplätze folgen. Dies umfasst die Kündigung von zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen. Unternehmen und Finanzdienstleistern in der EU muss untersagt werden, in solchen Oasen Geschäfte zu tätigen. Finanzflüsse aus und in Steueroasen wären mit saftigen Quellensteuern zu belegen.

Viele Superreiche – Personen und Unternehmen – verschleiern ihr Vermögen legal oder illegal im Ausland und sparen damit Steuern. Man könnte diese Steueroasen weitgehend austrocknen. Die USA und Europa könnten als wirtschaftliche Führungsmächte die Finanzzentren zur Einhaltung der globalen Transparenzstandards zwingen. Was man tun könnte:

  • Keine Konten: Das Halten eines Bankkontos in einer »nicht-kooperativen« Jurisdiktion (einer Steueroase) wird für Bürger von »kooperativen« Ländern für illegal erklärt.
  • Keine Posten: Für natürliche Personen und Unternehmen wird es illegal, in einem »nichtkooperativen« Land Aktionär, Verwaltungsrat oder Bevollmächtigter eines Trusts, eines Unternehmens oder einer Stiftung zu sein.
  • Keine Beziehungen zu Banken: Für Banken wird für illegal erklärt, mit einem Finanzinstitut in einer »nichtkooperativen« Jurisdiktion eine Korrespondenz-Beziehung oder eine andere Interaktion zu haben. Beispiel HSH Nordbank: in den Paradise Papers taucht dieses Zombie-Geldinstitut im öffentlichen Besitz wieder auf. In einem Konsortium mit anderen Banken ist sie beispielsweise an einem Kredit für eine Reihe von Schiffseignern beteiligt. Die HSH ist mit 90 Mio. US-Dollar dabei, der gesamte Kredit beläuft sich auf mehr als eine halbe Mrd. US-Dollar. Die Summe wird zwanzig Firmen gewährt, die ihren Sitz allesamt in der westafrikanischen Steueroase Liberia haben. Sollte eine deutsche Staatsbank nicht Geschäfte in Steueroasen vermeiden? Vor nicht allzu langer Zeit musste die Bank 22 Mio. Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihren Kunden geholfen haben soll, Steuern zu hinterziehen.
  • Sanktionen: Verstöße gegen obige Verbote würden schwer bestraft, zum Beispiel mit Entzug der Lizenz bei Verfehlungen von Banken.


[1] Vgl. dazu auch Joachim Bischoff, Steueroasen und ihre politischen Freunde, in: Sozialismus.deAktuell vom 18. September 2017; www.sozialismus.de/kommentare_analysen/detail/artikel/steueroasen-und-ihre-politischen-freunde/
[2] Hinter den obskuren Namen verbirgt sich ein ausgefeiltes Finanzkonstrukt. Die Google Ireland Ltd. hat 2009 einen horrenden Verwaltungsaufwand von 5,5 Milliarden Euro ausgewiesen. Ein Hauptgrund dafür dürfte sein: Die Europa-Sparte zahlt konzernintern hohe Lizenzgebühren an eine zweite irische Tochtergesellschaft für die Nutzung von dorthin ausgelagerten Patenten – daher der Name »Double Irish«. Diese zweite Mini-Sparte ist zwar in Irland registriert, wird aber von den Bermuda-Inseln aus geführt. Deshalb ist sie nach irischem Recht in Irland nicht steuerpflichtig.
[3] Annette Alstadsæter/Niels Johannesen/Gabriel Zucman: Who owns the Wealth in Tax Havens? Macro Evidence and Implications for Global Inequality, Cambridge (Ma) 2017 (http://gabriel-zucman.eu/files/AJZ2017b.pdf). Die AutorInnen räumen ein, dass die Studie Lücken aufweist. So hätten sie sich auf Daten über die Bankeinlagen weltweit konzentriert. Andere Vermögensformen, etwa Aktien, Anleihen oder Fondsanteile, sind in der Studie also nicht berücksichtigt worden.
[4] Vgl. Annette Alstadsæter/Niels Johannesen/Gabriel Zucman: Who owns the Wealth in Tax Havens? Macro Evidence and Implications for Global Inequality, Cambridge (Ma) 2017 (http://gabriel-zucman.eu/files/AJZ2017b.pdf).

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