Das Geheimnis des chinesischen Wirtschaftswunders – und dessen Kehrseite
Mittwoch, 18.2.2026 | online | 18:00 Uhr.
Wolfgang Müller, VSA: und Sozialismus.de-Autor, spricht über innere Widersprüche, soziale und politische Spannungen, Probleme der heranwachsenden Generation, Arbeitslosigkeit, Krise der kommunalen Finanzen, den Mängeln der Altersversorgung und des Sozialsystems und von der immer noch bestehenden Kluft zwischen Stadt und Land. Zugang über diesen Link.

Garnet Alps/Carsten Maaß/Uwe Stoffregen
Gewerkschaft, ja bitte!
Ein Handbuch für Betriebsräte, Vertrauensleute und Aktive
5. aktualisierte Ausgabe 2026
Mit einem Vorwort von Ralf Reinstädtler (geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall)
480 Seiten | Hardcover | € 24.80
ISBN 978-3-96488-250-9

Laura Bremert/Markus Hoppe/Bettina-Johanna Krings/Werner Schmidt (Hrsg.)
Der Betrieb als sozialer Ort im Umbruch
Kollegialität und Solidarität trotz Homeoffice, New Work und Agilität?
184 Seiten | € 16.80
ISBN 978-3-96488-247-9

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Erkenntnisse und Positionen zur Wohlfahrtspflege: gegen Armut und Opferschelte
152 Seiten | € 14.80
ISBN 978-3-96488-260-8

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Streik doch einfach mit!
138 Tage Arbeitskampf beim DuMont-Konzern
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168 Seiten | in Farbe | € 12.00
ISBN 978-3-96488-246-2

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ISBN 978-3-96488-258-5

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Von Engels’ »Anti-Dühring« zum Epochenbruch am Ende des Zeitalters der Erschöpfung
256 Seiten | € 16.80
ISBN 978-3-96488-172-4

12. Januar 2026 Redaktion Sozialismus.de: Das Dilemma des Völkerrechts

US-Präsident will neue Weltordnung erzwingen

US-Präsident Donald Trump hat die Neuinterpretation der Monroe-Doktrin in einem Regime-Change im autoritär regierten Venezuela durchgesetzt. Die Kritik, dass diese Aktion weder durch den Kongress abgesegnet noch durch das Völkerrecht legitimiert werden kann, wischt er beiseite.

Er erklärt der Welt den Krieg: »Ich brauche kein Völkerrecht.« Und er bekräftigt mehrfach einen Gebietsanspruch auf Grönland und begründet diese US-Expansion mit einer vermeintlichen Bedrohung durch China und Russland. Die USA würden etwas mit Blick auf Grönland unternehmen, entweder auf eine »sanfte Art«, zur Not aber auf mit härteren Mitteln, ob das gefalle oder nicht. »Wir werden nicht zulassen, dass Russland oder China Grönland besetzen.«

Die »sanfte Art«, der Deal, könne in einem Ankauf der Landmasse bestehen. In diesem Fall könnte jede/r grönländische Bürger*in mit einer beträchtlichen US-Dollarzahlung rechnen. »Ich würde gern eine Einigung erzielen, wissen Sie, auf die einfache Art. Aber wenn wir es nicht auf die einfache Art machen (können), werden wir es auf die harte Art machen«, womit der US-Präsident auch eine gewaltsame Besetzung nicht ausschließt.

Er hatte zuletzt immer wieder deutlich gemacht, dass er die offiziell zum NATO-Partner Dänemark gehörende Insel unter Kontrolle der Vereinigten Staaten bringen will. Dabei verweist er auf deren große strategische Bedeutung und eine angebliche große Präsenz von russischen und chinesischen Schiffen in der Region.

Als Begründung für die Begehrlichkeiten gibt Trump zunächst immer die nationale Sicherheit der USA an. Doch das ist nicht alles: Wegen des Klimawandels schmilzt die Eisschicht auf Grönland und im Arktischen Meer. Dadurch werden nicht nur mögliche Handelsrouten in der Arktis freigelegt, sondern auch der Zugang zu Bodenschätzen.

Beamte aus Dänemark, Grönland und den Vereinigten Staaten haben vor, sich Mitte Januar zu treffen, um über die Ankündigungen des Weißen Hauses zu sprechen. Zuletzt hatte die Mehrheit der Grönländer*innen kundgetan, dass sie nicht Teil der USA werden wollen. Laut einer Umfrage von Anfang 2025 lehnen 85% der Bevölkerung diese Idee ab. »Wir wollen keine Amerikaner sein, wir wollen keine Dänen sein, wir wollen Grönländer sein«, hieß es kürzlich in einer gemeinsamen Erklärung der Vorsitzenden der fünf Parteien im grönländischen Parlament.

Während Trumps Außenminister Marco Rubio die Absicht unterstreicht, die arktische Insel zu kaufen, spielte Stephen Miller, ein hoher Berater im Weißen Haus, fast gleichzeitig in einem Interview auf eine militärische Okkupation an: Niemand werde »mit den Vereinigten Staaten militärisch um die Zukunft Grönlands kämpfen«. Schon im Zusammenhang mit dem Militärschlag gegen Venezuela hatte dieser klargestellt, dass völkerrechtliche Hürden für Washington keine wesentliche Bedeutung haben: »Wir leben in einer Welt, die durch Stärke regiert wird.« Dies seien die »eisernen« Gesetze der Welt.

Sowohl am Militärschlag gegen das autoritäre Maduro-Regime und am rüde proklamierten Gebietsanspruch auf Grönland zeigt sich erneut das Dilemma des Völkerrechts. Der Verzicht auf Gewalt ist darin oberstes Gebot, doch es gibt keine Möglichkeit diese regelbasierte Ordnung friedfertig durchzusetzen.

Völkerrechtler*innen verweisen zu Recht auf das strikte Gewaltverbot und die Achtung der territorialen Souveränität fremder Staaten, wie sie in der UN-Charta festgelegt sind. Die USA haben sich darüber hinweggesetzt. Auch die Aggressivität Russlands gegenüber seinen Nachbarn rührt an der Geschäftsgrundlage völkerrechtlicher Prinzipien. Der Verzicht auf militärische Gewalt beruht letztlich auf dem Versprechen einer Sicherheitsgewährung und Konfliktbefriedung durch den UNO-Sicherheitsrat, der nur noch selten seiner ihm zugedachten Rolle gerecht wird. Dies beflügelt die Bereitschaft auf einseitige Durchsetzung von Interessen.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ist der Auffassung, seine Macht als Oberbefehlshaber sei allein durch seine »eigene Moral« begrenzt. Trump ignoriere damit »das Völkerrecht und andere Kontrollmechanismen, die seine Fähigkeit einschränken, militärische Gewalt für Angriffe, Invasionen oder Zwangsmaßnahmen gegen Nationen weltweit einzusetzen«, so die »New York Times«.

Hinter Gewaltverbot und nationaler Souveränität verschanzen sich auch Regime, die massive Menschenrechtsverletzungen, Terror nach innen und Destabilisierung der Nachbarn zu verantworten haben. Trotzdem kann eine grundsätzliche Aufweichung des Gewaltverbotes nicht die Lösung sein.

Völkerrecht ist ein Recht, das auf Initiative westlicher Staaten als Folge der Weltkriege entwickelt wurde und zurzeit nur in einem internationalen Sicherheitsrat und eingeschränkt gültigen internationalen Gerichten angewendet wird. Völkerrecht ist also kein universelles Regelwerk. Es ist eine Vereinbarung, die nur solange Gültigkeit hat, wie die beteiligten Länder dieses als Grundlage akzeptieren.

Das Völkerrecht ist also eine überstaatliche Rechtsordnung, die die Beziehungen zwischen souveränen Staaten und internationalen Organisationen regelt, basierend auf Verträgen (wie der UN-Charta) und Gewohnheitsrecht, mit Zielen wie der Friedenssicherung und dem Schutz der Menschenrechte, wobei es neben Grundprinzipien wie dem Gewaltverbot auch Bereiche wie Diplomatie, Handel und Kriegsführung abdeckt, obwohl es im Gegensatz zum nationalen Recht keine zentrale Durchsetzungsgewalt besitzt.

Anders als innerhalb eines Staates gibt es auch keine einem souveränen Staat übergeordnete internationale Kontrollinstanz, die zudem mächtig genug wäre, Verstöße gegen dieses Recht zu ahnden und korrigieren zu können. Der UN-Sicherheitsrat und die nachgeordneten Operationsinstitutionen müssten überarbeitet und für effizientere Verfahrensweisen geöffnet werden. Die Voraussetzungen für eine solche »Reform« sind keineswegs günstig, vermutlich könnte sie erst nach einem erneuten Großkonflikt mehrheitsfähig werden.

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