11. Juli 2019 Otto König/Richard Detje: Hetze ebnet den Weg zur Gewalt

Gemordet wird rechts

strassenstriche.net/flickr.com (CC BY-NC 2.0)

Die »Hinrichtung« fand aus nächster Nähe statt. Der geständige Rechtsradikale Stefan E.[1] hat den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) am 2. Juni in Kassel mit einem gezielten Kopfschuss getötet, weil dieser sich für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt hatte.

Schon Anfang des Jahres hatte das Bundeskriminalamt (BKA) davor gewarnt, dass rechtsextreme Einzeltäter oder Kleinstgruppen schwerste Gewalttaten begehen könnten. Zu den Zielen, so das BKA, würden auch »Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland« gehören. Umsturzpläne, Gewaltfantasien, sogar Attentatspläne gehören längst zum Repertoire der neonazistischen Szene. Sogenannte »Todeslisten« mit 25.000 Namenseinträgen, die bei einem bundesweiten Netzwerk paramilitärischer Untergrundmilizen (»Nordkreuz«), dem Polizisten, Elitesoldaten und Zivilisten angehören, gefunden wurden, weisen auf Planungen – auf ein Tag X – hin, an dem »Vertreter des politisch linken Spektrums« festgenommen und liquidiert werden sollen.

Die Gewalttat an dem CDU-Politiker Lübcke ist nicht zuletzt das Ergebnis einer Hetze, die auch von Repräsentanten der AfD gepflegt wird. Aber nicht nur das: Auch Vertreter*innen des rechten Randes der sogenannten Volksparteien drehen an der Empörungsschraube: von »Asyltourismus« (Markus Söder) über »Antiabschiebeindustrie« (Alexander Dobrindt) bis dahin, dass der Kampf gegen illegale Migration »bis zur letzten Patrone« (Horst Seehofer) geführt werde, ist öffentlich die Rede. Diese Hetze löst nicht nur Angst aus, sondern auch das Gefühl: Jemand müsste mal was tun. Schließlich war es Stefan E. der abdrückte. »Erst der NSU, jetzt Lübcke. Das wird unser Land verändern«, erwartet Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle (SZ, 6./7.7.2019).

In einer bemerkenswerten, aber nicht untypischen Schuldumkehr werfen AfD-Vertreter*innen ihren Kritiker*innen mittlerweile vor, sie instrumentalisierten den Mord an Lübcke, um die AfD zu stigmatisieren. Dabei hat insbesondere deren Strategie der Entdiabolisierung und Aufwertung radikaler Ressentiments einem Klima der Bedrohung – Angst vor Fremden, vor Zuwanderung, vor der angeblichen »Islamisierung« und »Umvolkung« – zu der medialen Hetzkampagne gegen den Ermordeten beigetragen. AfD-Repräsentant*innen haben mit der Entgrenzung der Sprache den Weg für die Entgrenzung der Gewalt bereitet. Für Gideon Botsch von der Universität Potsdam steht fest: »Da hat die AfD deutlich mitmarkiert, da hat Pegida mitmarkiert. All diese Kräfte, die sich offiziell von Gewalt distanzieren, haben sehr deutlich zur Hetze beigetragen«. Selbst nach dem Tod des Kasseler Politikers heißt es auf der Website der AfD-Bundestagsfraktion: »Hätte es die illegale Grenzöffnung durch Kanzlerin Angela Merkel (...) mit dem unkontrollierten und bis heute andauernden Massenzustrom an Migranten nicht gegeben, würde Walter Lübcke noch leben. Der Massenzustrom nach der illegalen Grenzöffnung mit seinen vielen Morden und Vergewaltigungen ist notwendiges Glied in der Ursachenkette, die zum Tod von Walter Lübcke führte.«

»Das gewaltaffine Neonazimilieu nimmt solche Impulse aus dem rechtsradikalen Parlamentarismus, aus der AfD sehr sensibel wahr. Sie nehmen wahr, dass sie obenauf sind, dass sie im Aufwind sind und fühlen sich berechtigt, als Vollstrecker einer angeblichen Mehrheitsmeinung jetzt vorzugehen«, sagt Matthias Quent vom »Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft« in Jena. Dazu nutzen Rechtspopulisten und Neonazis zunehmend auch das Internet. Nirgendwo anders lassen sich menschenverachtender Hass und rassistische Hetze so leicht verbreiten, lassen sich Andersdenkende bedrohen und Gewalttaten einfach organisieren.

Bestimmte Faktoren begünstigen den Zusammenhang zwischen verbaler und realer Gewalt, meint die US-amerikanische Juristin Susan Benesch, Herausgeberin der Seite »dangerousspeech.org«. Dazu gehöre ein in den jeweiligen Kreisen einflussreicher Nutzer, der andere Nutzer ermutige, es ihm mit verbalen Ausfällen gleichzutun. Weiter braucht es ein angsterfülltes und sorgenvolles Publikum, eine als Gewaltaufruf zu verstehende Ansprache, frühere Gewaltausbrüche und eine einflussreiche Plattform. Je mehr dieser Faktoren zusammenkommen, so Benesch, desto leichter könne verbale in physische Gewalt umschlagen.

Einflussreiche Nutzer wie der Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke und das von ihm maßgeblich geprägte Netzwerk »Flügel« gewinnen in der AfD an Gewicht. Nicht nur in den ostdeutschen Landesverbänden, in denen im September und Oktober die Landtage neu gewählt werden – möglicherweise mit der AfD als stärkste politische Kraft in Brandenburg und Sachsen –, sondern auch im Westen.[2] In NRW, dem größten AfD-Landesverband, endete der Parteitag am 6./7. Juli 2019 mit einem Erfolg des »Flügel«, der fast 40% der Delegierten hin sich brachte und damit seine Abwahl aus dem Vorstand verhinderte, während die übrigen Vorstandsmitglieder zuvor geschlossen zurückgetreten waren. Parole des NRW-»Flügel«: »Wir sind die Endgegner, dem sich die Öko-Sozialisten stellen müssen.« (SZ, 8.7.2019)

Statt Abgrenzung zum nationalistisch-völkischen »Flügel« in ihren Reihen beteuert die AfD reflexartig: »Natürlich sind wir gegen Gewalt«, und toleriert gleichzeitig, dass einzelne Mitglieder zu Gewalt aufrufen. So die Bejahung eine »Schießbefehls auf Frauen und Kinder« an der grünen Grenze auf der Facebook-Seite der AfD-Europaabgeordnete Beatrix von Storch. Oder die menschenverachtende Pöbelei des Vorsitzenden Alexander Gauland vor Anhängern im Eichsfeld gegen die Sozialdemokratin Aydan Özoğuz: »Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können«. Wen wundert es da noch, wenn der baden-württembergische AfD-Politiker Wolfgang Gedeon nach dem brutalen Mord formulierte: »Im Vergleich zum islamistischen Terror und auch im Vergleich zum linksextremistischen Terror ist politisch gesehen in Deutschland der rechtsextremistische Terror ein Vogelschiss.« Und Pegida-Anhänger antworteten bei ihrer wöchentlichen Demonstration in Dresden gegenüber einem Journalisten-Team des ARD-Magazins Kontraste: »Im Vergleich zur linksextremen Gewalt ist ein Mord aus Hassgründen alle zwei, drei Jahre ganz normal.«

Fakt ist, dass die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden viel zu lange die Gefahr von rechts unterschätzten. Über Jahrzehnte war der Blick von Polizei und Inlandsgeheimdienst erst auf die kapitalismuskritische Linke und später auf Islamisten gerichtet.[3] Nicht ins Visier genommen wurde der Rechtsextremismus. Auch im aktuellen Verfassungsschutz-Bericht 2018 richtet sich der Blick »nach links«, während die AfD, die über ihren nationalistisch-völkischen Flügel über enge Verbindungen zu Rechtsterroristen und gewalttätigen Neonazis verfügt, lediglich als »Opfer« angeblicher »Linksextremisten« aufgeführt wird.

Diese Unwilligkeit staatlicher Stellen, die Aufarbeitung des Rechtsterrorismus in Deutschland zu forcieren, lässt die Ankündigung des Bundesinnenministers Horst Seehofer, »alle Register bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus« ziehen zu wollen, nicht glaubwürdiger erscheinen. Als Walter Lübcke und hunderte Kommunalpolitiker*innen nach dem Herbst 2015 wegen der Aufnahme der Flüchtlinge Morddrohungen erhielten, verhallten die Forderungen, die Sicherheitsbehörden müssten dringend die fatale Wechselwirkung von rechtsextremen Onlinekampagnen und organisierten rechten Netzwerken in den Blick nehmen, nahezu ungehört. Im Bundesamt für Verfassungsschutz galt unter Hans-Georg Maassen die Bekämpfung des Rechtsextremismus allenfalls als lästige Nebensache. Unbeirrt wurde am V-Leute-System mitsamt dem schon im NSU-Komplex fatalen Prinzip des »Quellenschutzes vor Strafverfolgung« festgehalten, alle Aufklärungsbemühungen wurden systematisch blockiert.

Es braucht keine Aufrüstung und neuen Befugnisse für den Inlandsgeheimdienst, wie Seehofer in einem Interview mit der Passauer Neuen fordert: Es gehe »darum, in den extremistischen und terroristischen Bereichen nicht nur einzelne Personen im Blick zu haben, sondern die Verbindungen zu Netzwerken offen zu legen«. Dafür brauche man »deutlich mehr Personal« und müsse »die Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden noch erhöhen«. Ein aktueller Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium zielt konsequenterweise nicht nur auf die elementaren Grundrechte wie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern soll dem Inlandsgeheimdienst darüber hinaus erlauben, Spionageprogramme wie Trojaner in Server, Computer und Smartphones ihrer Zielpersonen – auch bei Verlagen, Rundfunksendern und freiberuflichen Journalisten – einzuschleusen. Strafverfolgungsbehörden wie das Bundeskriminalamt dürfen das bisher nur, wenn ein Richter es genehmigt. Das SPD-geführte Justizministerium hat den Entwurf mit dem Vermerk zurückgewiesen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes fehle.

Für Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Hessischen Landtag, war die Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Hessen und damit verbunden die Rolle des Inlandsgeheimdienstes ein »Kampf gegen die Windmühlen« der Staatsbürokratie: »Wir (mussten) wirklich teilweise um jedes Blatt Papier, um jede Akte, die wir nicht geschwärzt haben wollten, kämpfen«. Nun gibt es einen Bericht zur Aufarbeitung der NSU-Mordserie durch das hessische Landesamt für Verfassungsschutz. Dieser Bericht, die Akte, die der hessische Verfassungsschutz über Stephan E. in den langen Jahren seiner Nazikarriere anlegte, könnte bei der Klärung der Frage, ob es sich bei ihm um einen »braunen Schläfer handelt, eventuell behilflich sein. Allerdings befindet sich dieser unter Verschluss und sei »für unglaubliche 120 Jahre als geheim eingestuft worden. Als Verschlusssache bis ins Jahr 2134. Das ist Wahnsinn«, kritisierte Wissler. Nach Protesten wurde die Frist auf 40 Jahre zurückgenommen. Doch auch damit wird das Material zum NSU-Komplex dem Zugriff Dritter, auch der aktuellen Ermittler, der aktuellen Aufarbeitung entzogen, in der zu prüfen wäre, ob es Verflechtungen zwischen dem Kasseler Täter und dem NSU-Terrornetzwerk gegeben hat. Der geheim gehaltene Bericht soll 30 Belege über Verbindungen des NSU zur hessischen Neonaziszene zwischen 1992 und 2012 enthalten. Auch in Kassel wurden die Ermittlungen zur Ermordung von Halit Yozgat in seinem Internetcafe am 6. April 2006 durch den NSU von offizieller Seite behindert, berichtet der Kasseler Oberbürgermeister.

Die Schriftstellerin und Journalistin Mely Kiyak hat kürzlich auf Zeit online geschrieben: Würde man sich in Deutschland häufiger ins Gedächtnis rufen, wie viele Menschen in den vergangenen Jahrzehnten von Rassisten und Rechtsextremen angegriffen wurden, müsste man viel mehr trauern, »vielleicht (...) liegt in der strikten Weigerung oder Unfähigkeit zu trauern, der verzweifelte Versuch, einen Umweg um diese Erinnerung zu machen«. Was gleichzeitig als Begründung dient, sich einem Engagement gegen rechts zu entziehen. Das jedoch notwendiger denn je ist.


[1] Die Bundesanwaltschaft erwirkte mittlerweile einen neuen Haftbefehl gegen Stephan E. beim Bundesgerichtshof, der den des Amtsgerichts Kassel von Mitte Juni ersetzt. In diesem Zusammen-hang und nach dem Wechsel seines Verteidigers hat E. vermutlich aus prozesstaktischen Gründen vor dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe sein Geständnis widerrufen. Das ursprüngliche Geständnis des 45jährigen ist so detailreich gewesen, dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten sind. Er hatte unter anderem Waffenverstecke verraten.
[2] Vgl. dazu Joachim Bischoff/Rainer Benecke, AfD: Kampfansage vom rechten Flügel, Sozialismus.deAktuell 9.7.2019.
[3] Vgl. Hajo Funke, Sicherheitsrisiko Verfassungsschutz, Hamburg 2017; Benjamin-Immanuel Hoff/Heike Kleffner/Maximilian Pichl/Martina Renner (Hrsg.) Rückhaltlose Aufklärung? – NSU, NSA, BND – Geheimdienste und Untersuchungs¬ausschüsse zwischen Staatsversagen und Staatswohl, Hamburg 2019.

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