22. März 2019 Joachim Bischoff / Bernhard Müller

Nagelprobe Respekt-Rente

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Die Rente bzw. die finanzielle Situation im Alter ist für viele Bürger*innen in der Berliner Republik zum größten Sorgenthema avanciert. Die OECD belegt mit einer repräsentativen Umfrage: 76% der 18- bis 70-Jährigen gibt das Thema Rente als Hauptsorge an. Deutlich abgeschlagen rangieren Themen wie Krankheit und Behinderung (51%) oder Kriminalität (47%) dahinter.

Um eine Anhebung der gesetzlichen Rente abzusichern, wären laut der Befragung sogar knapp die Hälfte (45%) bereit, zusätzlich 2% des Einkommens für die Alterssicherung zurückzulegen. Offenbar trauen doch noch viele Deutsche der gesetzlichen Rentenversicherung mehr zu, als einer selbstgewählten privaten Absicherung.

Doch die Befragten fordern auch mehr Engagement der Regierung bei dem Thema. 78% gaben an, dass die Politik sich stärker für die wirtschaftliche und soziale Absicherung der Bürger*innen einsetzen solle. Fast genauso viele Menschen (77%) gaben an, dass Reiche stärker zur Kasse gebeten werden sollen. Mit höheren Steuern bei Spitzenverdienern könnten ärmere Bevölkerungsschichten unterstützt werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat mit seinem Aufschlag für die Einführung einer »Respektrente« diese Sorgen der Bürger*innen aufgegriffen und will damit auch seine Partei (sozial)politisch wieder in die Offensive zu bringen. Im Zusammenspiel mit der vom SPD-Parteivorstand vorgelegten Konzeption für eine Erneuerung des Sozialstaats[1] hat das Engagement in Sachen Altersrente die Umfragewerte der Partei wieder leicht in Bewegung gebracht.

Eine Verfestigung oder gar Verstärkung des Trends zur Verbesserung der Umfragewerte der Sozialdemokratie hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob an den Reformvorschlägen ohne fragwürdige Kompromisse festgehalten wird. In der großen Koalition gibt es heftigen Streit darüber, wie eine Verbesserung der Niedrigrenten aussehen kann, wie viele Bürger*innen von einer Reform berücksichtigt würden, und ob eine solche Verbesserung ohne eine entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung auskommt.

Arbeits- und Sozialminister Heil will die Renten von bis zu vier Mio. Geringverdienern spürbar steigern. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr Geld bekommen als jemand, der das nicht getan hat. Das Vorhaben ist im Grundsatz im Koalitionsvertrag der großen Koalition fixiert; eine Umsetzung scheiterte aber schon in der letzten Legislaturperiode. Gemäß der neuen Vorschlags soll die neue Grundrente ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren und an all jene ausgezahlt werden, die 35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Allerdings ist im Koalitionsvertrag eine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen, die Heil mit seinem Konzept allerdings ausschließen will.

Der Vorschlag der SPD, auf eine Bedürftigkeitsprüfung für die Grundrenten-Empfänger*innen zu verzichten, bedeutet faktisch, dass mehr Betroffene über diese Reform eine deutliche Verbesserung ihrer Alterseinkommen hätten. Die SPD weist daher auch den Vorschlag des CDU-Arbeitnehmerflügels zurück, der zwar eine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht, aber weniger umfangreich als ursprünglich geplant. Geprüft werden sollte danach lediglich das laufende Einkommen eines Haushalts, nicht aber das Vermögen oder die Größe der Wohnung. Die Union kritisiert, dass ganz ohne Bedürftigkeitsprüfung auch Menschen profitieren würden, die es nicht nötig haben und die Kosten damit unvertretbar in Höhe getrieben werden. Der CDU-Politiker Weiß argumentiert: »Eine Grundrente ganz ohne Vermögensprüfung ist für die Union nicht vorstellbar. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden derjenigen, die die Grundrente mit ihren Steuern finanzieren.«



Die Kernelemente des  SPD- Konzepts einer Grundrente

  • Die Rente soll zukünftig um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre ›Grundrentenzeiten« vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit.
  • Der Bundesarbeitsminister weiß, dass selbst mit diesem Aufschlag viele frühere Niedriglöhner*innen in der Grundsicherung bleiben (werden). Deshalb soll erstens für die Renter*innen, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, ein pauschaler Freibetrag bei der Berechnung des Wohngelds von maximal 125 Euro gewährt werden. Zudem sollen die Miet- bzw. Einkommensgrenzen zum Wohngeld regelmäßig angepasst werden, um Rentnerhaushalte mit Wohngeldbezug wirklich zu unterstützen.
  • Die Grundrente solle nicht nur für Neu-Rentner*innen gelten, sondern auch für bisherige Rentner*innen.
  • Der Zuschlag wird aus Steuermitteln finanziert. Heil räumte ein, dass seine Pläne einen finanziellen Kraftakt bedeuten würden. Zu rechnen sei mit einem mittleren einstelligen Milliardenbetrag pro Jahr. »Aber den muss die Gesellschaft aus Respekt vor harter Arbeit schaffen.«
  • Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen soll die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt werden. Sie würde damit auch Viele erreichen, die heute aus Scham oder Unwissen ihren Anspruch wegen der viel zu niedrigen Renteneinkünfte auf Grundsicherung im Alter nicht wahrnehmen. Zudem entfiele die entwürdige Prozedur bei der Antragsstellung. Die Grundrente würde stattdessen über die Rentenversicherung geklärt werden.

Von der vorgeschlagenen Grundrente sollen drei bis vier Mio. Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Viele Arbeitnehmer*innen Arbeitnehmer, die heute im Niedriglohnbereich arbeiten müssen, könnten so im Alter aus der Grundsicherung herausgeholt werden kann.

Allerdings sind selbst für die, die von der Grundrente profitieren, die Verbesserungen ihrer Lebenssituation eher bescheiden. Denn mit der Grundrente wird für viele Rentner*innen die Armutsgrenze der EU für Deutschland [1.096 Euro (EU-SILC 2017)] in weiter Ferne bleiben. Die Sozialhilfeschwelle liegt aktuell bei 796 Euro netto. Die von Hubertus Heil beispielhaft genannte Friseurin, die 40 Jahre zum gesetzlichen Mindestlohn gearbeitet hat erhielte mit der Grundrente netto nur 59 Euro über der durchschnittlichen »Grundsicherung im Alter«. Bei 35 Jahren zum gesetzlichen Mindestlohn brächte die Grundrente zwar 896 Euro brutto, aber eben nur 798,19 Euro netto. Das sind nur zwei Euro über der Sozialhilfeschwelle bzw. dem durchschnittlichen Gesamtbedarf der »Grundsicherung im Alter« bei Alleinstehenden.[2]

Mit der Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung würde sich die Lebenssituation vieler Menschen, die im Niedriglohnbereich gearbeitet haben, sicherlich  verbessern. Diese partielle politische Korrektur einer Fehlentwicklung in der Primärverteilung, mit dem Effekt, dass viele Lohnabhängige und mit ihnen die Gewerkschaft den Wert ihrer Arbeitskraft und damit auch angemessene Alterseinkommen nicht mehr sichern können, macht deutlich, dass eine Reform des Systems der sozialen Sicherheit, die den veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen Rechnung trägt, nur mit einem umfassenden Erneuerungskonzept zu realisieren ist.

Eine Korrektur der aus dem Ruder laufenden Verteilungsverhältnisse wird nur zu haben sein durch Maßnahmen zur Regulierung und Eindämmung des Niedriglohnsektors (deutliche Erhöhung des Mindestlohns, Stärkung der Verhandlungsmacht der Gewerkschaften etc.) und einer Anhebung der sozialen Mindestsicherungsleistungen. Dafür sind auch tiefgreifende Eingriffe in die Verteilungsverhältnisse erforderlich. Partielle sozialpolitische Korrektur reichen dafür nicht aus.


Respekt-Rente als Nagelprobe für die Regierungskoalition

Es war klar, dass die Respekt-Rente, insbesondere der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung, innerhalb der Regierungskoalition zu Streit führen wird, der durch die sich abzeichnende Anspannung der Haushaltslage durch konjunkturbedingte Steuermindereinnahmen noch angefacht wird. Zwar äußerte der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef-Laumann vorsichtige Zustimmung: »Ich finde, das ist eine Grundlage, um darüber zu diskutieren. Heils Konzept deckt sich zum Teil mit dem Programm der Union.

Auch wir sagen, wer 35 Jahre morgens aufgestanden ist, der hat es verdient, einen Aufschlag auf die Rente zu bekommen, wenn die Rente andernfalls nicht reicht.« Allerdings ist Laumann gegen den völligen Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung. Er plädiert stattdessen dafür, »das komplizierte System der Bedürftigkeitsprüfung zu vereinfachen und den Menschen dabei auch mehr entgegenzukommen«.

Gleichzeitig hat der Wirtschaftsflügel der Union im Chor mit der FDP das Reformvorhaben als »unbezahlbar« bezeichnet. Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Dieter Kempf, kritisiert, dass statt für künstliche Intelligenzforschung zur Stärkung der Industrie »gerade mal fünf Milliarden für eine Grundrente, die ja offenbar doch vielen gefällt« spendiert würden. »Das ist einfach eine Fehlallokation von Ressourcen. Wenn wir unsere Ressourcen besser allokieren würden, dann könnten wir auch zuversichtlicher in die wirtschaftliche Zukunft schauen.«

In das gleiche Horn bläst der Vorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt: »Mit dem Vorschlag der SPD, bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung durchzuführen, würden wir zukünftig zusätzlich zehnmal so viel Geld in neue Sozialausgaben stecken wie in die Forschung an künstlicher Intelligenz.« Das wäre »keine Politik, die unseren Wohlstand für die Zukunft sichert«.

Auch der bayrische Ministerpräsident und Vorsitzende der CDU, Söder, lehnt die »unfinanzierbaren Pläne der SPD zu einer Gießkannen-Grundrente« ab. »Die SPD bricht mit ihrem Vorschlag für eine Grundrente den Koalitionsvertrag.« Die Bedürftigkeitsprüfung ist für Söder nicht verhandelbar. »Ohne Bedürfnisprüfung gäbe es Geldverteilung nur mit der Gießkanne.« Die Bedürftigkeitsprüfung sei »Bestandteil des Koalitionsvertrages. Deshalb können wir davon nicht abweichen. … Auf die Prüfung der Bedürftigkeit zu verzichten, wäre unsozial.«

Da aber auch die CSU weiß, dass im Herbst in drei ostdeutschen Bundesländern Landtagswahlen stattfinden und das Thema für große Teile der Bevölkerung eine herausragende Bedeutung hat, hat Söder als Antwort auf die Rentenpläne der SPD ein Konzept für einen »Rentenschutzschirm für das Alter« vorgelegt. Nach dem Rentenpapier der CSU sollen Bezieher*innen von Grundsicherung im Alter bis zu 212 Euro pro Monat von ihrer gesetzlichen Rente behalten können. Bisher gilt das nur, wenn man selbst über Riester- oder Betriebsrenten vorgesorgt hat. Die neuen Freibeträge sollen gelten, wenn man mindestens 35 Beitragsjahre angesammelt hat. Die Kosten dafür veranschlagt die CSU mit rund 445 Mio. Euro im Jahr. Rund 175.000 Menschen würden demnach davon profitieren. Einen zusätzlichen Freibetrag will die Partei Bezieherinnen der Mütterrente einräumen – auch diese soll nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet werden. Dies dürfte nach Einschätzung der CSU 50 bis 60 Mio. Euro kosten und bis zu 60.000 Frauen besserstellen. Zudem will die CSU das Schonvermögen von 5.000 auf 15.000 Euro verdreifachen.

So droht die Respekt-Rente zu einer entscheidenden Nagelprobe für die Regierungskoalition zu werden, deren Fortdauer im Herbst auf den Prüfstand gestellt werden soll. Knickt die Sozialdemokratie vor allem beim Thema Bedürftigkeitsprüfung ein, wäre das erneut mit einem Vertrauensverlust verbunden und eine weitere Hypothek für den angestrebten Erneuerungsprozess. Außerdem ist die Verbesserung der Alterseinkommen nur ein erster Schritt: Eine Wiederaufwertung der Sozialdemokratie zur Partei der Arbeit kann nur gelingen, wenn in Fortsetzung der Respekt-Rente auch eine Erhöhung des Rentenniveaus und eine nachhaltige Austrocknung des Niedriglohnsektors betrieben wird.

[1] Vgl. dazu Redaktion Sozialismus, Vor einer Linkswende der SPD?, in Sozialismus.de, Heft 3/2019.
[2] Aus der von Heil vorgeschlagenen Grundrente profitieren allerdings fallen allerdings erstens alle raus, die während ihrer Lebensarbeitszeit weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdient haben, und zweitens die weniger als 35 Jahre »Grundrentenzeiten« auszuweisen haben. Das betrifft vor allem auch Menschen mit Erwerbsbiografien, die lange Zeit arbeitslos waren, denn Arbeitslosigkeit und Zeiten der Ausbildung werden in die 35 Jahre nicht eingerechnet. Aber auch für die überwiegende Mehrheit der Empfänger*innen der Grundsicherung im Alter bringt die Grundrente keine Verbesserung ihrer Situation. Vgl. dazu: Joachim Bischoff/Bernhard Müller: Respekt-Rente, Sozialismus.deAktuell 10.2.2019.

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