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17. Januar 2020 Otto König/Richard Detje: Deutschlands Mitverantwortung für Trumps Drohnen-Mord

Exekution via Ramstein

US-Drohne MQ-9 Reaper

Die USA und den Iran verbindet seit Jahrzehnten eine tiefgreifende Feindschaft. 1953 – in den Zeiten des Kalten Krieges – putschte der US-Geheimdienst CIA gegen den demokratisch gewählten Ministerpräsidenten Mohammad Mossadegh und verhalf dem Schah Mohammad Reza Pahlavi zur Macht.

Seit der islamischen Revolution 1979, die zur Beendigung der iranischen Monarchie führte, und der Machtübernahme durch Ajatollah Ruhollah Chomeini tragen die politischen Kräfte in Washington und Teheran ihren Konflikt mehr oder weniger offen aus.

Mit der Kündigung des zwischen dem Iran und den fünf UNO-Vetomächten sowie Deutschland abgeschlossenen »Internationalen Atomabkommens« im Mai 2018, in dem sich der vorderasiatische Staat verpflichtet hatte, sein Atomprogramm so zu gestalten, dass das Land keine Atombomben bauen kann, verschärfte US-Präsident Donald Trump erneut den Konflikt. Die Erwartung, die iranische Wirtschaft würde unter dem Druck der einseitig von den USA verhängten US-Sanktionen zusammenbrechen und die politische Führung des Landes kapitulieren, ging jedoch nicht auf.

Auch nicht, nachdem sich europäische Unternehmen der Forderung des US-Präsidenten und seiner Administration beugten und die Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran wieder auf Eis legten. Die Eskalation wurde weiter vorangetrieben mit der Ermordung des iranischen Generals Qassem Soleimani, der sich in diplomatischer Mission und auf Einladung der irakischen Regierung in Bagdad aufhielt.[1] Die Liquidierung von Soleimani und einem hochrangigen irakischen Befehlshaber waren keine offizielle Kriegshandlung, lassen sich deshalb weder mit internationalem Recht noch mit US-Recht rechtfertigen.

Damit haben sich die USA ein weiteres Mal außerhalb des Völkerrechts gestellt. Und erneut scheint »Erpressung« im Spiel zu sein. So berichtet die Washington Post, dass die US-Regierung Deutschland, Frankreich und Großbritannien mit Strafzöllen in Höhe von 25% auf Autoimporte gedroht haben soll, wenn sie sich der Sanktionspolitik gegen den Iran widersetzen sollten. Tatsächlich ist mittlerweile der Streitschlichtungsmechanismus nach Art. 36 des Atomabkommens durch Berlin, Paris und London ausgelöst worden, an dessen Ende die Aktivierung von EU- und UN-Sanktionen stehen könnte.

Von »Deeskalation« als vermeintlicher Maxime europäischer Politik ist wenig zu spüren. Großbritanniens Premier Boris Johnson sprich sich mittlerweile offen für ein neues Iran-Abkommen »mit dem Trump-Deal« aus (Der Spiegel vom 15.1.2020).

Die Erklärung, dass »nachrichtendienstliche Einschätzungen« die USA zur Liquidation Soleimanis »gezwungen« haben sollen, da dieser in der Region »aktiv« an einem Angriff auf amerikanische Interessen gearbeitet habe, wurde mittlerweile dementiert. US-Verteidigungsminister Mark Esper sagte dem US-Sender CBS auf die Frage nach einem Beweis für die angeblichen Angriffspläne auf vier US-Botschaften: »Ich habe in Bezug auf vier Botschaften keinen gesehen.« (Die Welt vom 13.1.2020)

Der Washington Post zufolge war der Militärschlag seit Monaten geplant. Mit dem Aufruhr im Irak hat er ebenso wenig zu tun wie mit angeblichen Terror-Plänen. Zur Erinnerung: Im Jahr 2003 dienten gefälschte nachrichtendienstliche Erkenntnisse der US-Geheimdienste über angebliche irakische Massenvernichtungswaffen George W. Bush zur Rechtfertigung der völkerrechtswidrigen Invasion der USA und einer »Koalition der Willigen« im Irak.[2]

Alles dies hat die Oberbefehlshaberin der Bundeswehr, Annegret Kramp-Karrenbauer, nicht davon abgehalten, dem Iran einseitig die Schuld zuzuweisen und zu betonen, dass es sich bei den »Attacken« um »Reaktionen« handele, »die nicht ganz unvorhergesehen gekommen« seien. Tatsächlich gibt es bis heute keine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA seitens der Bundesregierung, aber auch keine Klärung der Frage, ob ihr NATO-Bündnispartner seinen Stützpunkt Ramstein zur Ermordung des Generals genutzt hat.[3] In der Berliner Bundespressekonferenz betonte das Auswärtige Amt lediglich, dass die US-Amerikaner versichert hätten, dass sie »deutsches Recht und Völkerrecht« in Ramstein einhalten würden.

Im rheinland-pfälzischen Ramstein befindet sich das Hauptquartier der United States Air Forces in Europe – Air Forces Africa (USAFE-AFAFRICA) mit über 8.000 Militärs und Hunderten Zivilbeschäftigten. Es ist zu vermuten, dass die völkerrechtswidrige Exekution über den größten US-Luftwaffenstützpunkt außerhalb der USA koordiniert wurde. Nach Presseinformationen wurde bei dem Anschlag die Drohne MQ-9 Reaper (»Sensenmann«) eingesetzt, Reichweite fast 2.000 Kilometer. US-Militärs sprechen von der »Königin der tödlichen Drohnen«, die vorzugsweise auch vom US-Geheimdienst eingesetzt wird.

Ramstein dient als Daten-Drehscheibe für den militärischen Drohneneinsatz. Hierüber werden die Datenströme zur Fernsteuerung der Kampfdrohnen in Echtzeit aus den USA geleitet. Das pfälzische »Gateway to Europe« ist das Herzstück des Drohnenkrieges in Afghanistan, Pakistan, Jemen und jetzt im Irak. Die »kill list« der US-Präsidenten kann ohne die SATCOM-Relaisstation in Ramstein durch die Drohnenpiloten nicht abgearbeitet werden.

Piloten in den USA steuern die Drohnen mit Hilfe von Signalen, die über ein Glasfaserkabel nach Ramstein geleitet und von dort via Satellit in die Einsatzgebiete übertragen werden. Eine direkte Signalübertragung aus den USA in den Mittleren Osten ist wegen der Erdkrümmung nicht möglich (spiegel.de vom 17.4.2015). Ein anonymer Whistleblower stellte schon 2015 in den »Drone Papers«, die von The Intercept und vom Spiegel veröffentlicht wurden, fest: »Ohne Ramstein könnten die Drohnen nicht funktionieren, zumindest nicht so, wie sie es jetzt tun«.

Die Mitverantwortung Deutschlands für die völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe im Nahen Osten beschäftigt schon seit längerem deutsche Verwaltungsgerichte. Drei Jemeniten, die bei einem über die Militärbasis Ramstein koordinierten Drohnenangriff im Jahr 2012 Familienangehörige verloren haben, verklagten bereits 2014 die Bundesregierung. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bestätigte am 19.3.2019, dass Deutschland in die Angriffe involviert sei und gab den Klägern in zweiter Instanz teilweise Recht.[4] Der Bundesrepublik obliege, weil die Drohnenangriffe über deutsches Territorium abgewickelt werden, eine »Schutzpflicht« für potenzielle Opfer, der sie bislang nicht nachgekommen ist, so die Münsteraner Richter.

Die Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 GG bestehe bei Gefahren für das Grundrecht auf Leben auch bei Auslandssachverhalten, sofern ein hinreichend enger Bezug zum deutschen Staat existiere. Deutschland müsse sich durch »geeignete Maßnahmen vergewissern«, ob die Nutzung der Militärbasis in Ramstein und die darüber geleiteten Drohneneinsätze »im Einklang mit dem Völkerrecht« stehen. Auch wenn die Revision aufschiebende Wirkung für das Urteil des OVG Münster hat, zeigt die Tötung des iranischen Generals, wie dringend die politische und juristische Mitverantwortung Deutschlands für die Drohnenangriffe im Nahen Osten aufgearbeitet werden muss.

Das Urteil stellt eindeutig fest, dass die Bundesregierung bei der Nutzung deutschen Staatsgebiets für Verletzungen des Völkerrechts nicht tatenlos zusehen darf. Letztlich verstoße Deutschland auch gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. Artikel 3f. der Aggressionsdefinition in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen besagt, dass es sich auch um eine Angriffshandlung handelt, wenn »ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, zulässt, dass dieses Hoheitsgebiet von dem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen«. Wenn die Bundesregierung es zulässt, dass die USA ihren illegalen Drohnenkrieg von deutschem Boden aus führt, macht sie sich zur Mittäterin.

Wer es ernst meint, mit diplomatischen Initiativen eine weitere Verschärfung des Konfliktes zu verhindern, muss die Nutzung der involvierten US-Stützpunkte in Deutschland für den Drohnenkrieg umgehend untersagen und die Bundeswehr aus dem Irak sofort und vollständig abziehen. Letzteres wäre im Einklang mit der Resolution des irakischen Parlaments, das den Abzug aller ausländischen Truppen aus dem Land fordert.

Die Regierung in Bagdad begrüßte das und betonte die Souveränität des Landes: Die US-Truppen seien aufgrund eines irakischen Beschlusses im Land, sagte Ministerpräsident Adel Abdul Mahdi. Auch ihr Abzug sei eine irakische Entscheidung. »Wir wollen nicht Partei irgendeines Konflikts werden und wir werden nicht akzeptieren, dass der Irak Schauplatz zur Begleichung von Rechnungen wird«, so Mahdi, der von US- Außenminister Mike Pompeo einen Abzugsplan forderte.

Und dies zu Recht: Denn im Irak, in Afghanistan und in Libyen sind die Verhältnisse nach den Kriegen des Westens heute eher schlimmer als vorher und zweitens ist der Hass auf den Westen in der MENA-Region (»Middle East and North Africa«) und die damit verbundene Gefahr von terroristischen Anschlägen durch Islamisten infolge dieser Kriege nur größer geworden.

Gleichzeitig ist die Zahl der Menschen auf der Flucht infolge dieser Kriege auf den höchsten Stand seit 1945 angeschwollen und mobilisiert im Westen die extreme Rechte. Man müsse sich nur einmal vorstellen, »was an Entwicklungspolitik möglich gewesen wäre, was für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung hätte getan werden können, wenn schon die USA alleine für den »war on terror« ausgebenen 6,4 Billionen (!) US-Dollar für friedliche Zwecke verwandt worden wären.[5]

Die USA kündigten an, der Aufforderung nach Abzug der Truppen nicht Folge leisten zu wollen. Auch Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, bestrebt, die Militarisierung der deutschen Außenpolitik[6] voranzutreiben, hat bei der irakischen Regierung massiv für die Fortführung des internationalen Militäreinsatzes geworben. Zwar sind die 32 deutschen Soldaten, die in Camp Taji bei Bagdad stationiert waren, sowie die drei in der irakischen Hauptstadt eingesetzten deutschen Militärs aus Sicherheitsgründen außer Landes gebracht worden – auf die Luftwaffenbasis Al Azraq in Jordanien respektive nach Kuwait –, doch im nordirakischen Erbil sind noch etwa 100 deutsche Soldaten stationiert.

Zu AKKs »Erbil wird weiterbetrieben« stellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags fest: Wenn die Regierung in Bagdad einen entsprechenden Beschluss fasse und dieser vom irakischen Präsidenten verkündet werde, wäre ein Verbleib der ausländischen Truppen im Irak »eine Verletzung des Völkerrechts«.[7] Wenn die Bundesregierung die Bundeswehr nicht abzieht, macht sie sich mitschuldig an der Eskalation des Konfliktes und trägt obendrein zu einem weiteren Niedergang der internationalen Rechtsordnung bei.

Anmerkungen

[1] Siehe Friedrich Steinfeld: Erneute hohe Kriegsgefahr am Golf. Trump wirft Dynamit ins Pulverfass, Sozialismus.Aktuell.de vom 6.1.2020.
[2] Siehe auch: Otto König/Richard Detje: Der Chilcot-Bericht zum Irakkrieg 2003. Schuldspruch ohne Konsequenz, Sozialismus.deAktuell vom 25.7.2016.
[3] Seit Jahren ist die »Kampagne Stopp Air Base Ramstein« aktiv, um über die zentrale Rolle der US-Militärbasis für die Kriege der USA und der NATO aufzuklären. Auch die Linksfraktion im Bundestag hat immer wieder Anfragen an die Bundesregierung gestellt und wurde immer wieder mit der nichtssagenden Antwort abgespeist: Die Bundesregierung vertraue der US-amerikanischen Zusicherung, dass die Aktivitäten in Ramstein im Einklang mit geltendem Recht stehen.
[4] OVG NRW, Urteil vom 19.3.2019 – 4 A 1361/15. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.
[5] Siehe: Ingar Solty: Kein neuer Krieg in der MENA-Region, RosaLux vom 7.1.2020.
[6] Siehe auch: Otto König/Richard Detje: Militarisierung der Außenpolitik. Die Sprache der Macht, Sozialismus.deAktuell vom 18.12.2019.
[7] Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Bundestags: Zur Resolution des irakischen Parlaments bezüglich der Stationierung ausländischer Truppen, Aktenzeichen: WD 2 – 3000 – 002/20.

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